Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Australien1 Der Autor dankt... / a) Haftung

Rz. 91 Verstößt der Director gegen eine der oben genannten Pflichten (siehe Rdn 85 ff.), so schreitet bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die ASIC ein, ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Common Law wird von der Gesellschaft selbst gegen den Director verfolgt. Je nach Art, Umfang und Intensität der Pflichtverletzung sind sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtli...mehr

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Japan / G. Schlussbetrachtung

Rz. 88 Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Teilneuregelung des Rechts der Rechtsträger des Privatrechts, die den Rechtsformzusatz kaisha tragen, sich das japanische Gesellschaftsrecht noch weiter vom deutschen Recht entfernt hat. Das gilt nicht nur für die Abschaffung der GmbH, sondern vor allem wegen des Einziehens neuer Organstrukturen in das Recht der Aktiengesell...mehr

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Finnland / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 184 Das internationale Privatrecht, oder Kollisionsrecht, ist in Finnland nicht kodifiziert. Einzelne Gesetze existieren insbesondere für das internationale Familienrecht. Für vertragliche Schuldverhältnisse gilt das Römer Übereinkommen über das auf vertragliche Rechtsverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ). Da das Gesellschaftsstatut in diesem Übereinkommen nicht geregelt...mehr

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Schweden / II. Gesellschafter

Rz. 23 Es gibt keine Bestimmungen über Mindest- oder Höchstanzahl der Aktionäre[24] und keinerlei Einschränkungen des möglichen Gesellschafterkreises. Das schwedische Familienrecht kennt zwar als gesetzlichen Güterstand auch eine Art Zugewinngemeinschaft ("Giftorätt")[25] jedoch begrenzt dies grundsätzlich nicht die Verfügungsgewalt über bewegliches Eigentum und Wertpapiere w...mehr

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Pakistan / II. Gesellschafter

Rz. 20 Die private limited company by shares muss mindestens zwei Gesellschafter haben, sec. 14 (b). Die Höchstzahl der Gesellschafter ist auf 20 Gesellschafter beschränkt. Rz. 21 Der Companies Act stellt keine spezifischen Anforderungen an die Person der Gesellschafter. Anwendung findet deshalb der Contract Act. Dieser bestimmt, dass die Person nicht minderjährig sein darf.[...mehr

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Serbien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 56 Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmt sich der Geschäftsanteil eines Gesellschafters nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage. Des Weiteren werden die Stimmrechte, Gewinnanteile sowie Anteile an ausgeschütteten Liquidationsüberschüssen anteilsmäßig auf Grundlage der Höhe der übernommenen Stammeinlange des Gesellschafters bestimmt (Art. 151...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Gesellschafter

Rz. 30 Die B.V. muss mindestens einen Gesellschafter haben. Eine zahlenmäßige Begrenzung nach oben gibt es nicht. Gesellschafter können natürliche und Rechtspersonen sein, ungeachtet ihrer Nationalität. Auch unmündige Personen können Gesellschafter einer B.V. sein, wenn sie von einer mündigen Person vertreten werden. Rz. 31 Bevor genauer auf die Position von Ehegatten von Ges...mehr

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FF 11/2021, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/30363 – BT-Drucksache 19/30895 v. 22.6.2021 Vorbemerkung der Fragesteller Das heutige Familienverständnis hat sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark verändert. Vielfach gehen ...mehr

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FF 11/2021, Europäisierung des Familienrechts - Wie der EuGH das deutsche Güterrecht auf den Kopf stellt

Argiris Balomatis In unserer familienrechtlichen Praxis erfreuen wir uns immer öfter an Sachverhalten mit Auslandsbezug. Wir fragen routinemäßig die Staatsangehörigkeiten ab, lassen uns eine Chronologie der Wohnorte seit Eheschließung geben und sammeln ganz akribisch die subjektiven und objektiven Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts. In aller Regel sind ...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / I. Qualität der Familiengerichte

In den vergangenen Jahren ist der Ruf nach einer Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Rechtsprechung immer lauter geworden, die dazu vorgeschlagenen Instrumente sind vielfältig: Die Vermittlung des Familienrechts an den Universitäten ist nach Auffassung wohl aller Beteiligter Grundlage eines gelingenden Einstiegs in ein Familiendezernat – und deswegen ist die stie...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / Einführung

Der lange Schatten der Verfahrensfehler im Staufener Missbrauchsfall hat die Gesetzgebung erreicht und führt zu einer breit angelegten Qualitätsoffensive für die im Zentrum der Kritik stehenden Familiengerichte.[1] Am 1.7.2021 ist nun das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern in Kraft getreten. Das Gesetz tritt insgesamt mit dem ehrgeizigen Ziel an, den Schu...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / IV. Änderungen im Beschwerdeverfahren

Die besonders in die Grundrechte der beteiligten Eltern und Kinder eingreifenden Beschlüsse der Familiengerichte konnten bislang im Beschwerdeverfahren durch einen Einzelrichter überprüft werden, außerdem stand es den Familiensenaten offen, geeignete Fälle, in denen sämtliche vorgeschriebene Verfahrensschritte erstinstanzlich abgearbeitet worden waren, im schriftlichen Verfa...mehr

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FF 11/2021, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind am 30.3.2001 die Ehe miteinander eingegangen. Vorab schlossen die Beteiligten am 29.3.2001 einen notariell beurkundeten Ehevertrag (UR-Nr. […] des Notars […]), in dem sie u.a. Gütertrennung (§ 1) vereinbarten und den Versorgungsausgleich ausschlossen (§ 2). Zudem vereinbarten die Beteiligten in Ziff. VIII. Abs. 2 der notariell beurkundeten...mehr

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FF 11/2021, Befangenheit ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin ist im Scheidungsverbund ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig. [2] Aus dem vom Antragsteller zur Akte gereichten und unterschriebenen amtlichen Vordruck V 10 ergibt sich kein Hinweis auf zwei Anrechte beim Versorgungsträger H. Vorsorgemanagement e.V. aus seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der...mehr

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / II. Krankheits- und Pflegevorsorgeunterhalt

Zusätzlich zum Beitrag für die Krankenversicherung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung zu zahlen, da in der Regel die Pflichtmitgliedschaft nach § 20 Abs. 3 SGB XII besteht. Obwohl der Beitragssatz seit Januar 2019 3,05 % und für Kinderlose 3,3 % beträgt, wird dieser Beitrag bei den Berechnungen teilweise nicht[6] oder unzutreffend[7] berücksichtigt. Zu beachten ist, d...mehr

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FF 11/2021, Umgangsrecht de... / Aus den Gründen

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedr. in FamRZ 2021, 1375 m. Anm. Keuter S. 1380, und Sanders S. 1381). Anmerkung I. Gegenstand der Entscheidung und Kontext Gegenstand der Entscheidung und Kontext Die Entscheidung des BGH vom 16.6.2021 stellt die zweite höchstrichterliche Entscheidung zu § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB dar.[1] Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / 4. Fazit

Nach meiner Meinung wäre es nach der Mahnkopf-Entscheidung (die ich an sich richtig finde) schwer, eine solche Anpassung wie im Beispiel 2 durchzuführen, und Frau B den Erbteil nach § 1371 Abs. 1 BGB anzuerkennen, da das EuGH diese Regel als eine Erbrechtsregel qualifiziert hat.[3] Autor: Ulf Bergquist, Rechtsanwalt, Stockholm FF 11/2021, S. 440 - 442mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / II. Qualifikation, Einsetzung, Abberufung und Tätigkeit der Verfahrensbeistände

Die Verbesserung familiengerichtlicher Verfahren soll auch durch eine Professionalisierung der anderen Akteure erreicht werden. Ebenso wie bei der Einführung der Mindestqualifikationen von Sachverständigen[24] erhofft sich das Gesetz besseren Kinderschutz dadurch, dass die Verfahrensbeistände künftig eine Qualifikation mitbringen müssen, die sie für ihre verantwortungsvolle ...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 3 Literatur

Rz. 28 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.11.2020 – Rechtsgrundlagen einer gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kind; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei atypischer Hilfe zur Erziehung; Schutz der Einrichtungsorte nach § 89e SGB VIII, JAmt 2021 2S. 28; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.4.2020 – örtliche Zuständigkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010 S. 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störu...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit von Verfahrensverbindung/objektiver Antragshäufung/Widerantrag im Familienrecht

A. Problematik Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren machen nicht selten verschiedenartige Ansprüche in demselben Verfahren geltend. Zum Teil werden Ansprüche auf Unterhalt neben güterrechtlichen Ansprüchen oder Ansprüchen aus Sachverhalten, die gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 FamFG vor den Familiengerichten zu verhandeln sind, oder aus gänzlich anderen Rechtsgründen (z....mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

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FF 10/2021, Fortbildung

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat das Ziel und die Aufgabe, die Fortbildung zu fördern. Davon haben Sie sicher schon profitiert, wenn Sie unsere mit hervorragenden Referentinnen bestückten Seminare im In- und Ausland besucht haben. Die Themen, die wir Ihnen anbieten, bilden Sie auf allen Gebieten des Familienrechts fort. Von den Grundlagen bis zu ver...mehr

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FF 10/2021, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)7. Aufl. 2020, 1892 Seiten, Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer, 139,00 EURISBN 978-3-472-09524-8 Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2021 in 7. komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. 7 Jahre nach der letzten Auflage ist das hervorragend eingeführte Handbuch auf de...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / d) Analoge Anwendung

Aus diesem Grund kommt auch eine analoge Anwendung des § 1822 Nr. 3 BGB nach der herrschenden Meinung[63] nicht in Betracht. Dies liefe dem Erfordernis der formalen Bestimmung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte entgegen und würde den Kreis genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte ins Unermessliche erweitern,[64] was auch zulasten der Rechtssicherheit ginge.mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag vom 7.-11.6.2021

Reformbedarf im Familienrecht Einführung Die Moderatorinnen in Berlin, Oldenburg und München, der Moderator in Ludwigslust, die Referentinnen und Referenten ebenfalls über die Bundesrepublik verteilt, zusammengeschaltet per Kamera und Mikrofon an den Bildschirmen, das war eine fast schon gewohnte Veranstaltungsform nach anderthalb Jahren Pandemie. Die 125 Teilnehmerinnen und T...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen im Familienrecht durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Einführung Zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Hauptanliegen des Gesetzes war es, die Beträge der Anwalts- und Gerichtsgeb...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / Einführung

Die Moderatorinnen in Berlin, Oldenburg und München, der Moderator in Ludwigslust, die Referentinnen und Referenten ebenfalls über die Bundesrepublik verteilt, zusammengeschaltet per Kamera und Mikrofon an den Bildschirmen, das war eine fast schon gewohnte Veranstaltungsform nach anderthalb Jahren Pandemie. Die 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitierten von den überaus ...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / I. Abstammungsrecht

Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bedauerte zutiefst, keine neuen Reformvorschläge des Gesetzgebers vorstellen zu können. Denn die gesellschaftliche Entwicklung macht Neuerungen im Familienrecht dringend nötig, auf fast allen Gebieten. Es gebe lediglich einen nicht veröffentlichten Entwurf, der jedoch laut Bundesjustizministerin Ch...mehr

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FF 09/2021, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3 Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / V. Versorgungsausgleichsrecht

Am 1.8.2021 tritt eine Änderung im Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. In dieser kleinen Reform geht es um Grenzwerte, die auf eine neue Art berechnet werden und um die Möglichkeit für den Ausgleichsberechtigten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu wählen, wenn der Ehegatte Rente bezieht und der kapitalgedeckte Teil verzehrt ist. Die letzte große Reform im Versorg...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / IV. Unterhaltsrecht

Über Reformbedarf im Unterhaltsrecht sprach Rechtsanwalt Rolf Schlünder aus Mannheim und griff zunächst ebenfalls die Problematik des Wechselmodells auf. Er bedauerte, dass es nicht wenigstens zu der Minireform gekommen sei, die bereits im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums enthalten war: im paritätischen Wechselmodell soll jeder Elternteil Unterhaltsansprüche de...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / II. Neue Familienformen brauchen neue Regeln

Die Herausforderung der gleichgeschlechtlichen Ehe und die Entwicklung der Reproduktionsmedizin, so Schwackenberg, machen eine Anpassung des Abstammungsrechts erforderlich. Wenn ein Kind mit der Spende aus einer Samenbank gezeugt wurde, kann die Mutter den Spender nicht als Vater feststellen lassen. Wenn es keinen "Wunschvater" gibt, der die Vaterschaft anerkennt oder mit de...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / III. Kindschaftsrecht

Auch im Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Mannel aus Frankfurt am Main ging es um die neue Vielfalt der Lebensformen. Er spielte verschiedene Varianten von Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Kindesrechtsfällen durch. Bei der Übertragung des Sorgerechts werden Kriterien wie die allgemeine Erziehungsfähigkeit, der Kindeswille und die ausreichende Bindungstoleranz beachtet. In seiner...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 5. Zusammengerechnete Werte

Berechnen sich die Gebühren aus zusammengerechneten Werten und gilt für einen Wert noch das bisherige Recht, dann gilt insgesamt das bisherige Recht (§ 60 Abs. 2 RVG). Bedeutung hat dies nur für die Verbindung von Verfahren, wozu auch die Aufnahme einer bisher selbstständigen Familiensache in den Verbund gehört. In allen anderen Fällen greift ohnehin schon § 60 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / Einführung

Zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Hauptanliegen des Gesetzes war es, die Beträge der Anwalts- und Gerichtsgebühren anzu...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Wahlanwaltsgebühren

In § 13 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber die Gebührenbeträge für die Wertgebühren angehoben. Das durchschnittliche Anhebungsvolumen beläuft sich auf ca.10 %. Die Ausgangsgebühr beträgt jetzt 49 EUR anstelle der bisherigen 45 EUR. Die Gebührenstufen selbst sind diesmal unverändert geblieben. Auch der Mindestbetrag einer Gebühr ist mit 15 EUR beibehalten worden (§ 13 Abs. 2 RVG).mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 3. Gerichtsgebühren

Auch die Gebührentabelle des § 34 FamGKG ist angehoben worden. Auch hier beträgt das Anhebungsvolumen ca. 10 %.mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VIII. Beratungshilfegebühren

Der Gesetzgeber hat nicht nur die Gebührenbeträge der Wertgebühren angehoben; auch die Festgebühren im Rahmen der Beratungshilfe sind angehoben worden. Die Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG) selbst bleibt mit 15 EUR unverändert. Die übrigen Gebühren werden wie folgt angehoben:mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / X. Tage- und Abwesenheitsgelder

Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben, und zwar wie folgt: Zum Übergangsrecht s. XV. 1.mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XV. Übergangsrecht

1. Überblick Auch die Regelungen zum Übergangsrecht in § 60 RVG sind neu gefasst worden. Diese Änderungen sind sogar früher (30.12.2020) in Kraft getreten als die übrigen Änderungen durch das KostRÄG 2021. Damit sollte bezweckt werden, dass in Übergangsfällen des KostRÄG 2021 bereits die neue Übergangsvorschrift des § 60 RVG anzuwenden ist. Entfallen mit der Neufassung auch di...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / I. Anhebung der Gebührenbeträge

1. Wahlanwaltsgebühren In § 13 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber die Gebührenbeträge für die Wertgebühren angehoben. Das durchschnittliche Anhebungsvolumen beläuft sich auf ca.10 %. Die Ausgangsgebühr beträgt jetzt 49 EUR anstelle der bisherigen 45 EUR. Die Gebührenstufen selbst sind diesmal unverändert geblieben. Auch der Mindestbetrag einer Gebühr ist mit 15 EUR beibehalten wo...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / IX. Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw

Der Gesetzgeber hat auch die Fahrtkosten bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs angehoben. Anstelle der bisherigen Vergütung in Höhe von 0,30 EUR/km erhält der Anwalt nunmehr 0,42 EUR/km. Zum Übergangsrecht s. XV. 1.mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / IV. Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe bei Mehrwertvergleichen

1. Erstreckung Lange Zeit war umstritten, welche Gebühren der Anwalt aus der Landeskasse erhält, wenn er für den Mehrwert eines Vergleichs beigeordnet wurde. Während der Gesetzgeber die Streitfrage für das Scheidungsverbundverfahren in § 48 Abs. 3 RVG bereits mit dem Zweiten KostRMoG dahingehend geklärt hatte, dass der Anwalt alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderli...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XII. Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss einer Einigung

Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG erhielt der Anwalt nach der bisherigen Regelung eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Gleiches galt in den Rechtsmittelverfahren. Hier war strittig, ob die Terminsgebühr auch dann anfallen konnte, wenn die Beteiligten einen Ver...mehr