Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 02/2021, Die Übertragung... / II. Die gesetzliche Regelung: Was geht? Was geht nicht?

Nach § 1383 Abs. 1 BGB kann – richtiger: muss[4] – das Familiengericht auf Antrag des Zugewinnausgleichsgläubigers anordnen, dass der Zugewinnausgleichsschuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf dessen Zugewinnausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, ...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / VI. Fazit

§ 1383 BGB ist eine zu Unrecht vernachlässigte Vorschrift. Die hinter ihr stehende Idee, Härten abzumildern, indem in Grenzen das Herausverlangen von Sachgütern anstelle von Geld ermöglicht wird, verdient es, von der Rechtsprechung angenommen und umgesetzt zu werden. Und sie verlangt nach einer Weiterentwicklung durch den Gesetzgeber. Die Rechtsprechung sollte die Möglichkeit...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / V. Zusammenfassung und Ausblick

Auch wenn der deutsche Gesetzgeber die Leihmutterschaft nach wie vor ablehnt, muss mit der Situation umgegangen werden, dass immer mehr Kinder in der Welt sind, die von einem Elternpaar, nämlich den Wunscheltern, gewollt und von einem anderen Elternteil, der Leihmutter, nicht gewollt sind. Das Wohl dieser Kinder, für das der Staat ebenso verantwortlich ist, wird in der Regel...mehr

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Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) wurde das Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe mit Wirkung zum 1.7.1977 eingeführt. Danach waren die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität nach Auflösung der Ehe vom Familiengerich...mehr

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FF 01/2021, Privatscheidung... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten schlossen am 27.5.1999 vor dem islamrechtlichen Gericht in Homs/Syrien die Ehe. Im Zusammenhang mit der Eheschließung verpflichtete sich der Ehemann (Beteiligter zu 1) in einem Ehevertrag gegenüber der Ehefrau (Beteiligte zu 2) zur Leistung einer Morgengabe, die in Höhe von 100.000 syrischen Pfund vorauszuzahlen und in Höhe von weiteren 500.000...mehr

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FF 01/2021, Handbuch Scheidungsrecht

Schwab/Ernst8. Aufl. 2019, geb., 2162 S., C.H.BECKISBN 978-3-406-73169-3169 EUR Im Herbst 2019 ist die völlig überarbeitete 8. Auflage dieses Standardwerks zum Scheidungsrecht erschienen. Die Herausgeberschaft wurde nach Ausscheiden von Prof. Dr. Schwab nunmehr durch Prof. Dr. Ernst übernommen. Zugleich haben sich auch Veränderungen bei den Bearbeitern ergeben, die ihre prakt...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / A. Einführung

Die nachfolgende Rechtsprechungsanalyse soll einen Beitrag dazu leisten, das Problemfeld der Anerkennung von ausländischen Privatscheidungen im Inland unter besonderer Berücksichtigung des kollisionsrechtlichen Umgangs mit Doppel- und Mehrstaatern zu lichten. Den Anlass hierzu bildet der Beschluss des BGH vom 26.8.2020 in der prominenten Rechtssache Sahyouni.[1] Infolge der ...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / I. Anwendbarkeit der Brüssel IIa-VO auf in der EU vollzogene Privatscheidungen?

Unter welchen Voraussetzungen die Beurkundung oder Registrierung einer qua Parteivereinbarung herbeigeführten Scheidung seitens der Gerichte oder Behörden eines EU-Staats als "Entscheidung" i.S.v. Art. 2 Nr. 4 Brüssel IIa-VO automatisch nach Art. 21 Brüssel IIa-VO in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden.[53] Von besonde...mehr

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FF 01/2021, Familienrechtliches Allerlei

Gerd Uecker Das Jahr 2020 liegt nun hinter uns. Die Corona-Pandemie wirft vielfältigste familienrechtliche Fragen auf und schafft organisatorische Probleme. Welche Einkünfte und öffentliche Mittel z.B. bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen sind, ist ebenso ungeklärt, wie die Beantwortung der einfachen Frage danach, ob auch dann eine Herabsetzung des Unterhalts g...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / II. Anerkennungsmaßstab: Wirksamkeitsprüfung der Privatscheidung nach dem Scheidungsstatut

Dass eine verfahrensrechtliche Anerkennung für ausländische Privatscheidungen nicht in Betracht kommt, diese vielmehr als Rechtsgeschäfte auf ihre Wirksamkeit nach dem kollisionsrechtlich zu ermittelnden Scheidungsstatut zu überprüfen sind, entspricht konventioneller Ansicht.[19] Weil das Scheidungsstatut sowohl über die Voraussetzungen und Wirkungen als auch über die Durchf...mehr

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FF 12/2020, Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Familienrecht

Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Christine Lambrecht Schnitzler/FF: Sie haben im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen insbesondere in Freiburg und NRW ein umfangreiches Gesetzespaket im Kabinett eingebracht. Hierbei stand für die Presse die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Komplexes im Vordergrund. Allerdings ist vielfach übersehen worden, dass in ...mehr

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FF 12/2020, Stufen

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV ist kein Lesekreis. Nein, sie ist der mitgliederstärkste Verbund von Familienanwälten in Deutschland. Dennoch will ich Ihnen zum Jahresende Lektüre ans Herz zu legen: Gerne würde ich Ihnen den Gesetzesentwurf für eine Reform des deutschen Familienrechts zur Lektüre empfehlen. Den gibt es aber nicht. Gäbe es ihn bei Erschei...mehr

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FF 12/2020, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Hans Joachim Dose/Bettina Kraft (Hrsg.)Erich Schmidt Verlag, 4. völlig neu bearbeitete Aufl. 2018, 197 SeitenISBN 978-3-503-17784-436 EUR Die Beschäftigung mit dem Einstweiligen Rechtsschutz in Familiensachen bereitet dem/der in diesem Bereich tätigen erfahrenen Anwalt bzw. Anwältin nur begrenzt Vergnügen. Dies hängt schon damit zusammen, dass meistens wenig Zeit besteht, um s...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / I. Einleitung

Die Rolle und die Aufgabe des psychologischen Sachverständigen[1] im Familienrecht und vor allem sein Gewicht bei der gerichtlichen Entscheidung[2] geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, sei es in der Fachliteratur,[3] aber ebenso vermehrt in den öffentlichen Medien und im Internet. Möglicherweise steht diese Entwicklung auch im Zusammenhang mit Veröffentlichungen zur Qu...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / g) Klagen am Zivilgericht

Klagen bei Zivilgerichten gegen familienpsychologische Sachverständige scheinen zuzunehmen. Die Ursachen hierfür mögen vielfältig sein, möglicherweise erhoffen sich die Kläger Erfolg aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Veröffentlichungen[45] zu angeblich mangelhaften Gutachten, der Verurteilung einer aussagepsychologisches Sachverständigen[46] oder Werbung von Recht...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / IV. Bereiche in denen der Sachverständige Kritik erfährt

Die Verfahrensvorschriften im Familienrecht ermöglichen ein faires Verfahren. Sie regeln und kontrollieren das Vorgehen des Sachverständigen und die Rechte der Beteiligten. Diese beinhalten z.B. eine enge Begrenzung der sachverständigen Ermittlungen durch den Beweisbeschluss, die Freiwilligkeit an der Teilnahme der Begutachtung, die Mitsprache der Parteien bei der Auswahl de...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / VI. Folgerung

Aus den oben aufgeführten Schwierigkeiten für die fokussierte Arbeit des Sachverständigen lassen sich direkte Folgerungen für einzelne Verfahren, aber auch allgemeinere Folgerungen für die Rechtsprechung ziehen. Im jeweiligen einzelnen Verfahren sollte seitens des Gerichts mehr Schutz für den Sachverständigen gegeben werden, z.B. im Hinblick auf Begegnungen im Gerichtsflur od...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / VII. Schluss

Gutachten müssen kontrolliert werden, Sachverständige machen Fehler. Bei den Bemühungen, die Qualität der Gutachten zu verbessern, sollten nicht nachgelassen werden, hierzu benötigt man notwendige Qualitätsstrukturen. Der Sachverständige benötigt aber auch mehr Schutz und Unterstützung seitens der Gerichte. Überzogene Kritiken oder gar Angriffe können nicht nur auf Kosten des...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Grundsätze

Rz. 28 Beim Pflichtteilsverzicht, der unmittelbar keine Auswirkungen auf die Erbfolge hat, stellt sich die Frage, inwieweit dieser zufolge einer Störung der Geschäftsgrundlage angepasst und/oder eine "Ausübungskontrolle" durchgeführt werden kann. Der entscheidende Unterschied zu den Kontrollen bei Eheverträgen besteht vor allem im Wesen des Pflichtteilsverzichts als typische...mehr

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AGS 11/2020, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die vom FamG zugelassene Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässig, jedoch nicht begründet. 1. Mit Antrag v. 11.3.2019 beantragte der Kindesvater Umgang mit den beiden gemeinsamen Kindern. Im Anhörungstermin am 6.6.2019 schlossen die Kindeseltern eine Zwischenvereinbarung mit dem Inhalt, dass der Kindesvater (zunächst) Umgang mit den gemeinsamen Kindern in begl...mehr

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FF 11/2020, Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe - Lehr- und Praxiskommentar

Renate Bieritz-Harder, Wolfgang Conradis, Stephan Thie (Hrsg.)Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2020, 12. Aufl., 1594 SeitenISBN 978-3-8487-6359-778 EUR Rechtsänderungen im Sozialrecht sind inzwischen schon als "konstitutiv" zu bezeichnen (Münder, Einleitung Rn 30) – das Recht der Sozialhilfe ist davon bis in die jüngste Zeit ganz besonders betroffen. So ist es hilfreic...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / XI. Verfahren

Nach § 219 Nr. 2 FamFG sind die Versorgungsträger am Verfahren zu beteiligen, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die der Arbeitgeber zur finanziellen Absicherung seiner Versorgungszusage gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten abgeschlossen hat, sind nicht Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich. Der Träger der ...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA), der neben dem Kinderfreibetrag i.H.v. 1.320,00 EUR gezahlt wird. Der BEA ist seit 2010 unverändert. Unterliegen die Eltern der Ehegattenveranlagung gem. § 26 EStG verdoppelt sich der Freibetrag. Fallen die Voraussetzungen der Ehegattenve...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / II. Schneller Vaterschaftstest bei "Mehrverkehr"?

Pränatale Vaterschaftstests sind, ausgenommen bei einem Sexualdelikt nach den § 176 – 179 StGB, das zur Schwangerschaft führte, unzulässig (§ 17 Abs. 6 GenDG). Damit soll verhindert werden, dass die Frage der Abstammung, aber auch andere in diesem Zusammenhang ermittelte Kriterien.[18] Einfluss auf die Entscheidung eines etwaigen Abbruchs der Schwangerschaft haben können.[19...mehr

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AGS 11/2020, Sofortiges Ane... / 2 Aus den Gründen

III. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 99 Abs. 2, 567 ff. ZPO). Ist die Hauptsache durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt, so findet gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde statt (§ 99 Abs. 2 ZPO). Dieser Fall liegt hier vor, denn es ist ein Anerkenntnisurteil hinsichtlich der Hauptsache ergangen. Darauf, ob ein...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Anknüpfungspunkte im internationalen Familienrecht

1. Der gewöhnliche Aufenthalt a) Bedeutung Rz. 40 Der gewöhnliche Aufenthalt erlangt als Anknüpfungspunkt für die persönlichen Verhältnisse zunehmend an Bedeutung. Seinen Siegeszug begann er nach dem Zweiten Weltkrieg, als er in den neu geschaffenen Konventionen der Haager Konferenz die bis dahin dominierende Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ablöste. Im deutschen autonome...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Eigenart und Quellen des Internationalen Familienrechts

1. Eigenart des Internationalen Familienrechts Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Diese Territorialität des Rechts, würde man sie absolut durchführen, würde in der Praxis bei grenzüberschreitenden S...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Überblick über die Quellen des Internationalen Familienrechts

a) Gesetzgebungsakte der EU-Kommission Rz. 5 Darüber hinaus wird auch der Rat der Europäischen Gemeinschaften zunehmend auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts gesetzgeberisch tätig. Im sog. Stockholmer Programm des Europäischen Rates vom 11.12.2009 wurde beschlossen, auch auf dem Bereich des internationalen Familien- und Erbrechts innerhalb der Europäischen Union d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Eigenart des Internationalen Familienrechts

Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Diese Territorialität des Rechts, würde man sie absolut durchführen, würde in der Praxis bei grenzüberschreitenden Sachverhalten jedoch zu unzuträglichen Folgen f...mehr

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§ 2 Deutsches Internationales Familienrecht

A. Allgemeiner Teil des Internationalen Familienrechts I. Eigenart und Quellen des Internationalen Familienrechts 1. Eigenart des Internationalen Familienrechts Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Dies...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Der gewöhnliche Aufenthalt

a) Bedeutung Rz. 40 Der gewöhnliche Aufenthalt erlangt als Anknüpfungspunkt für die persönlichen Verhältnisse zunehmend an Bedeutung. Seinen Siegeszug begann er nach dem Zweiten Weltkrieg, als er in den neu geschaffenen Konventionen der Haager Konferenz die bis dahin dominierende Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ablöste. Im deutschen autonomen Kollisionsrecht war er zunä...mehr

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§ 2 Deutsches International... / A. Allgemeiner Teil des Internationalen Familienrechts

I. Eigenart und Quellen des Internationalen Familienrechts 1. Eigenart des Internationalen Familienrechts Rz. 1 Die Geltung des Rechts ist territorial beschränkt. Der deutsche Richter ist an die Bundesverfassung und deutsches Gesetzesrecht gebunden. Deutsches Recht hingegen hat jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung. Diese Territorialität des Rechts, würde man sie absolut du...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Rz. 67 Im Folgenden wird ein Überblick über die Erwerbstatbestände für die deutsche Staatsangehörigkeit gegeben, soweit sie für die Beurteilung und Beratung im internationalen Familienrecht bedeutsam sein können. aa) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung Rz. 68 Die deutsche Staatsangehörigkeit wird regelmäßig durch Abstammung erworben (ius sanguinis). Wer a...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts

aa) Definition Rz. 48 Anders als die Stellungnahmen gegen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit vermuten lassen, ist die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht einfacher als die Feststellung der maßgeblichen Staatsangehörigkeit. Grund dafür ist unter anderem schon, dass es eine gesetzliche Definition des gewöhnlichen Aufenthalts für das Internationale Privatrecht (...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit

a) Allgemeines Rz. 62 Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit hat sich insoweit bewährt, als sie regelmäßig zu der Rechtsordnung führt, mit der der Betroffene am engsten verbunden ist. Die Zuordnung ist dauerhaft und regelmäßig auch leicht feststellbar. Rz. 63 Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit führt dennoch in einigen Fällen noch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Brüssel II-VO und Brüssel IIa-VO

Rz. 6 Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Brüssel II-VO)[2] brach als erster Gesetzgebungsakt der EU gezielt in das Familienrecht ein. Sie trat am 1.3.2001 in Kraft. Die Brüssel II-VO wurde zum 1.3...mehr

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§ 2 Deutsches International... / e) Besonderheiten bei der Anwendung internationaler Abkommen

aa) Verhältnis zum innerstaatlichen Recht Rz. 23 In Staatsverträgen enthaltene "internationale" Kollisionsnormen erhalten im Inland Gesetzeskraft, wenn das von der Bundesregierung gezeichnete Abkommen vom inländischen Gesetzgeber ratifiziert wird.[49] Die Vorschriften gelten dann im Verhältnis zu den Vertragsstaaten wohl schon als "lex specialis" vorrangig vor den allgemeinen...mehr

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§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / 3. Versteckte Rückverweisung

Rz. 99 Gerade im Familienrecht gibt es eine Reihe von Rechtsordnungen, deren Recht keinerlei ausdrückliche Vorschriften zur Rechtsanwendung bzw. zur Anwendung ausländischen Rechts enthält. Sei es aufgrund ausdrücklicher oder aufgrund fehlender Kollisionsnorm – stets wird eigenes Recht angewandt. Dafür gibt es genaue Regeln darüber, in welchen Fällen die inländischen Gerichte...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Bestimmung des anwendbaren Rechts durch Rechtswahl

Rz. 91 Die Möglichkeit der Bestimmung des anwendbaren Rechts durch Rechtswahl (Parteiautonomie) findet sich insbesondere in solchen Verhältnissen, in denen es um vertragliche Rechtsverhältnisse geht. Dies betrifft schon traditionell das Schuldvertragsrecht (Art. 3 Rom I-VO). Seit der IPR-Reform 1986 gilt dies aber auch in eingeschränktem Maße bei den Allgemeinen Ehewirkungen...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Rz. 68 Die deutsche Staatsangehörigkeit wird regelmäßig durch Abstammung erworben (ius sanguinis). Wer als Kind einer deutschen Mutter oder eines deutschen Vaters geboren worden ist, ist gem. § 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG; vormals Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913) ebenfalls deutscher Staatsangehöriger. Dies gilt unabhängig davon, ob aufgrund...mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption

Rz. 72 Die von einem Deutschen vorgenommene Annahme als Kind führt gem. § 6 S. 1 StAG nur dann zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Angenommenen, wenn dieser das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Adoption muss "nach deutschem materiellen Recht wirksam" sein. Dies verlangt nicht, dass die Adoption nach deutschem Recht vorgenommen worden ist. Ist d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ee) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Rz. 74 Der Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen hat Anspruch auf Einbürgerung gem. § 9 StAG ("soll"), wenn er die ausländische Staatsangehörigkeit aufgibt und gewährleistet ist, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnissee einordnet. Letzteres wird regelmäßig angenommen, wenn er sich seit mindestens drei Jahren im Inland aufhält und die Ehe bereits seit zwei Jahre...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Nur das Ergebnis der Rechtsanwendung ist Prüfungsgegenstand

Rz. 105 Allein das Ergebnis der Rechtsanwendung ist Gegenstand der Kontrolle. Da der ausländische Gesetzgeber nicht deutschem Verfassungsrecht unterliegt, ist eine abstrakte Kontrolle der Regeln des ausländischen Erbrechts anhand der deutschen Grundrechte nicht möglich. "Ergebnis der Rechtsanwendung" bedeutet insbesondere, dass sämtliche Möglichkeiten des ausländischen Sachr...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Rückverweisung aufgrund abweichender Qualifikation

Rz. 103 Bei Anwendung der ausländischen Kollisionsnormen sind diese entsprechend den Maßstäben des dort geltenden Rechts auszulegen. Dies gilt auch für die Qualifikation. Ist der Inhalt der verwandten Systembegriffe anders zugeschnitten als im deutschen IPR, so können sich daher trotz gleichlautender Anknüpfung Rück- und Weiterverweisungen schon allein daraus ergeben, dass d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Definition

Rz. 48 Anders als die Stellungnahmen gegen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit vermuten lassen, ist die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht einfacher als die Feststellung der maßgeblichen Staatsangehörigkeit. Grund dafür ist unter anderem schon, dass es eine gesetzliche Definition des gewöhnlichen Aufenthalts für das Internationale Privatrecht (anders als z.B...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ee) Kein "gesetzlicher" gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 57 Anders als beim Wohnsitz gibt es beim gewöhnlichen Aufenthalt keinen rechtlich konstruierten gewöhnlichen Aufenthalt, wie z.B. bei Soldaten oder Minderjährigen (§§ 9 Abs. 1, 11 BGB). Daher wird auch bei Minderjährigen und anderen Geschäftsunfähigen der gewöhnliche Aufenthalt allein nach den tatsächlichen Umständen bestimmt; einen vom sorgeberechtigten Elternteil abgel...mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) Familiäre und soziale Integration

Rz. 53 Zusätzlich zu dem Aufenthalt von längerer Dauer wird das Vorhandensein weiterer Beziehungen – speziell in familiärer, beruflicher oder sonstiger Hinsicht – zum Aufenthaltsort verlangt, aus denen insbesondere im Vergleich mit anderen Orten, an denen ein Aufenthalt begründet ist, der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person erkannt werden kann.[88] Mit dem gewö...mehr

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§ 2 Deutsches International... / bb) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland

Rz. 69 Durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 15.7.1999 wurde erstmalig der Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland (ius soli) in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Gemäß § 4 Abs. 3 StAG erwirbt ein Kind von Eltern, von denen kein Teil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es im Inland gebo...mehr