Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 2 Deutsches International... / dd) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung

Rz. 73 Die Eheschließung führt in einigen Rechtsordnungen immer noch zum gesetzlichen Erwerb der Staatsangehörigkeit. In Deutschland gilt dies seit 1953 nicht mehr. Der in Deutschland lebende ausländische Ehegatte eines Deutschen kann aber unter erleichterten Gründen eingebürgert werden.[110]mehr

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§ 2 Deutsches International... / ff) Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Aufnahme als volksdeutscher Vertriebener im Inland

Rz. 75 Deutsche Volkszugehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, gelten gem. Art. 116 GG mit Aufnahme in Deutschland als Flüchtling oder (volksdeutsche) Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit als deutsche Staatsangehörige. Der formelle Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit tritt gem. § 7 StAG erst mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung gem....mehr

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§ 2 Deutsches International... / V. Ergebniskorrekturen durch den ordre public

Rz. 104 Ein "unangemessenes" Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts kann gem. Art. 6 EGBGB (Vorbehaltsklausel, ordre public) korrigiert werden, wenn das Ergebnis offensichtlich mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbesondere den Grundrechten unvereinbar ist. Eine gleichartige Regelung enthalten auch alle europäischen Rechtsakte zum internationalen Ko...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 106 Das Ergebnis muss mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar sein. Es genügt also nicht, dass das Ergebnis nach deutschem Recht anders oder entgegengesetzt lauten würde (also z.B. die geschiedene Ehefrau keinen Unterhaltsanspruch erhält oder die Volljährigenadoption ausgeschlossen ist). Das Ergebnis muss vielmehr "so anstößig sein un...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Keine vorrangige Spezialnorm

Rz. 110 Das internationale Familienrecht besteht zunehmend aus Vorschriften, die keine "ergebnisoffene Verweisung" auf ausländisches Recht enthalten, sondern in "sensiblen" Bereichen deutschem Recht einseitig zum Vorrang verhelfen, wenn eine bestimmte Form der Inlandsbeziehung gegeben ist. In der Sache handelt es sich hierbei um ordre public-Vorschriften, die zu Art. 6 EGBGB...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Gesetzgebungsakte der EU-Kommission

Rz. 5 Darüber hinaus wird auch der Rat der Europäischen Gemeinschaften zunehmend auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts gesetzgeberisch tätig. Im sog. Stockholmer Programm des Europäischen Rates vom 11.12.2009 wurde beschlossen, auch auf dem Bereich des internationalen Familien- und Erbrechts innerhalb der Europäischen Union die Rechtsangleichung zu betreiben. Die...mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Rück- und Weiterverweisungen

1. Allgemeines Rz. 95 Die Verweisung auf ein ausländisches Recht erfasst gem. Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB grundsätzlich auch das ausländische Kollisionsrecht. Bevor also die Vorschriften des ausländischen materiellen Familienrechts (die Sachnormen) angewandt werden, sind vorrangig die ausländischen Kollisionsnormen zu prüfen. Ergibt sich aus dem ausländischen IPR, dass die Frage...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Örtliche, zeitliche und sachliche Relativität

Rz. 109 Will ein marokkanischer Moslem in Deutschland vor dem deutschen Standesamt eine zweite Frau ehelichen, muss der Standesbeamte dies auch dann zurückweisen, wenn das Heimatrecht der Verlobten dies zulässt und die erste Ehefrau zustimmt. Haben sie allerdings in ihrer Heimat geheiratet, so muss man dies anerkennen und beiden Frauen einen ehelichen Unterhaltsanspruch zusp...mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Qualifikation und Anknüpfung von Vorfragen

1. Die Qualifikation Rz. 32 Das EGBGB enthält in den Art. 13–24 eine Vielzahl von Kollisionsnormen für die einzelnen Bereiche des Familienrechts. Diese verwenden unterschiedliche Systembegriffe (z.B. "allgemeine Wirkungen der Ehe" in Art. 14 EGBGB), die den Gegenstand der kollisionsrechtlichen Anknüpfung bezeichnen. Die Zuweisung einer auftretenden rechtlichen Frage zu einer ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / V. Verlöbnis

Rz. 143 Das auf die Begründung des Verlöbnisses anwendbare Recht ist gesetzlich nicht bestimmt. Es wird in Deutschland weit überwiegend durch eine entsprechende Anwendung der eherechtlichen Kollisionsnormen ( Art. 13 Abs. 1 EGBGB analog) angeknüpft. Rz. 144 Für die materiellen Voraussetzungen gilt auf Seiten der Verlobungswilligen ihr jeweiliges Personalstatut, regelmäßig also...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Ausnahmsweise Nicht-Durchführung (Heimatrechtsklausel)

Rz. 291 Eine Einschränkung für die Durchführung des Versorgungsausgleichs von Amts wegen ergibt sich zumeist für Ehen, bei denen keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger ist. Die Durchführung soll ausgeschlossen sein, wenn das Heimatrecht auch nicht eines der Ehegatten den Versorgungsausgleich kennt (Art. 17 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 EGBGB). Diese Vorschrift soll mit ihrer ku...mehr

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§ 2 Deutsches International... / d) Autonomes (Gesetzes-)Recht

Rz. 20 Der Rest des autonomen internationalen Familienrechts in Deutschland ist überwiegend im EGBGB enthalten. Insbesondere die Art. 13–24 EGBGB decken nahezu alle Bereiche des Familienrechts ab. Hinzu kommen Art. 10 EGBGB (Name) und Art. 11 EGBGB (Form) sowie die allgemeinen Lehren des Kollisionsrechts in den Art. 3–6 EGBGB. Die jetzige Fassung des internationalen Familien...mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) EU-UnterhaltsVO

Rz. 8 Für die internationale Zuständigkeit der Gerichte in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen der anderen Mitgliedstaaten,[8] die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Vertragsparteien, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, die Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und gerichtlichen Vergleichen auf dem Gebiet des Unt...mehr

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§ 2 Deutsches International... / dd) Haager Unterhaltsprotokoll (HUntProt)

Rz. 9 Zur Bestimmung des auf die Unterhaltspflichten anzuwendenden Rechts enthält die EU-UnterhaltsVO keine eigenen Kollisionsnormen. Stattdessen bestimmt Art. 15 EU-UnterhaltsVO, dass sich das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht nach dem Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUntProt) bestimme. Da dieses mangels Erreichens...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Adoption

1. Zustandekommen der Adoption a) Adoptionsstatut Rz. 419 Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29.5.1993. Ziel des Abkommens ist es, ungeregelte Adoptionen im internationalen Verhältnis zu stoppen. Insbesondere soll der bis vor kurzem noch florierende internationale Adoptionstourismus gestoppt werden und gewährleistet werden, dass zu in...mehr

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§ 2 Deutsches International... / VI. Regelungsbereich des Partnerschaftsstatuts

1. Begründung der Lebenspartnerschaft Rz. 347 Die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft unterliegen dem Partnerschaftsstatut. Daher können insbesondere auch solche Personen eine Lebenspartnerschaft begründen, deren Heimatrecht keine eingetragene Lebenspartnerschaft kennt. Vorfragen, wie z.B. das Nichtbestehen einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit einer...mehr

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§ 2 Deutsches International... / D. Güterrechtliche Folgen der Ehe

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 194 Im materiellen Güterrecht herrscht nach wie vor große Vielfalt in Europa.[260] In den westeuropäischen Ländern, die dem frz. code civil folgen, gilt fast ausnahmslos die sog. Errungenschaftsgemeinschaft: Die Eheleute leben in einer Gütergemeinschaft, die auf das während der Ehe erworbene Vermögen beschränkt ist. Ausgenommen davon ist ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Bestimmung des Güterstatuts nach nationalem Recht

1. Objektive Anknüpfung des Güterstatuts nach Art. 15 EGBGB Rz. 203 Für alle nach dem 8.4.1983 und vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen gilt gem. Art. 229 § 47 Abs. 1 EGBGB weiterhin Art. 15 EGBGB a.F. Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F. verweist für die Bestimmung des Güterstatuts auf das zum Zeitpunkt der Eheschließung für die allgemeinen Wirkungen der Ehe geltende Recht. Dabei falle...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Der eheliche Unterhalt

1. Rechtsquellen für die Anknüpfung des Unterhaltsstatuts Rz. 183 Maßgeblich für die Bestimmung des Unterhaltsstatuts ist seit dem 18.6.2011 im Wesentlichen das Haager Unterhaltsprotokoll (HUntProt; siehe Rdn 13 Ziff. 17). Sonderregelungen gelten für iranische Staatsangehörige. Zwischen iranischen Staatsangehörigen unterliegen die Unterhaltsbeziehungen auf der Basis des deuts...mehr

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§ 2 Deutsches International... / H. Abstammung, elterliche Sorge und Adoption

I. Abstammung 1. Anknüpfung des Abstammungsstatuts a) Rechtsgrundlagen Rz. 391 Das Abstammungsrecht ist zum 1.7.1998 nicht nur im BGB neu geregelt worden, sondern auch im Kollisionsrecht neu verfasst worden. Gemäß Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB bleiben für vor diesem Stichtag geborene Kinder die bisherigen Vorschriften (Art. 19, 20 EGBGB) in Kraft, so dass die aktuelle Vorschrift nu...mehr

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§ 2 Deutsches International... / G. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

I. Kollisionsrechtlicher Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Rz. 369 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist im deutschen Recht sowohl im materiellen Recht wie auch im IPR nicht gesetzlich geregelt. Dennoch gilt auch hier: Das EGBGB mag Lücken haben, das IPR jedoch nicht.[446] Daher sind auch für die Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Kollisionsnormen...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Anknüpfung des Abstammungsstatuts

a) Rechtsgrundlagen Rz. 391 Das Abstammungsrecht ist zum 1.7.1998 nicht nur im BGB neu geregelt worden, sondern auch im Kollisionsrecht neu verfasst worden. Gemäß Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB bleiben für vor diesem Stichtag geborene Kinder die bisherigen Vorschriften (Art. 19, 20 EGBGB) in Kraft, so dass die aktuelle Vorschrift nur für ab dem 1.7.1998 geborene Kinder gilt.[474] ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Zustandekommen der Adoption

a) Adoptionsstatut Rz. 419 Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29.5.1993. Ziel des Abkommens ist es, ungeregelte Adoptionen im internationalen Verhältnis zu stoppen. Insbesondere soll der bis vor kurzem noch florierende internationale Adoptionstourismus gestoppt werden und gewährleistet werden, dass zu internationalen Adoptionen nur s...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Abstammung

1. Anknüpfung des Abstammungsstatuts a) Rechtsgrundlagen Rz. 391 Das Abstammungsrecht ist zum 1.7.1998 nicht nur im BGB neu geregelt worden, sondern auch im Kollisionsrecht neu verfasst worden. Gemäß Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB bleiben für vor diesem Stichtag geborene Kinder die bisherigen Vorschriften (Art. 19, 20 EGBGB) in Kraft, so dass die aktuelle Vorschrift nur für ab dem ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Regelungsbereich des Güterstatuts

1. Gesetzlicher und vertraglicher Güterstand Rz. 226 Der Regelungsbereich des Güterstatuts ist in den Güterrechtsverordnungen in Art. 27 positiv und in Art. 1 Abs. 2 negativ definiert. Dem Güterstatut unterliegen die Sonderordnung für das Vermögen von Mann und Frau aufgrund der Ehe und die Abwicklung dieser Sonderordnung.[305] Dazu gehören beispielsweise die Fragen, in welche...mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Rechtliche Grundlagen

1. Internationale Abkommen Rz. 196 Derzeit einziges für Deutschland einschlägiges Abkommen ist das deutsch-persische Niederlassungsabkommen (siehe Rdn 13). Aus dessen Art. 8 Abs. 3 ergibt sich die Geltung iranischen Rechts, wenn beide Eheleute die iranische Staatsangehörigkeit besitzen und keiner von ihnen zugleich Deutscher oder Flüchtling i.S.d. Genfer Flüchtlingskonvention...mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Internationale Zuständigkeit

1. Ausspruch der Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett a) Zuständigkeit nach der Brüssel IIa-VO Rz. 251 Vorrangig ist hier die Brüssel IIa-VO zu beachten, die gem. Art. 1 Abs. 1 lit. a die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung der Ehe umfasst.[337] Hat keiner der Eheleute einen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU, gehören d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / E. Scheidung und Folgen der Scheidung

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 249 Nachdem auch in Irland die Scheidung zugelassen worden ist, ist mittlerweile in nahezu allen europäischen Staaten (ausgenommen nur noch Malta und Vatikanstaat) die Scheidung anerkannt.[334] Allerdings bestehen noch erhebliche Differenzen in den Voraussetzungen für die Scheidung (in Irland beträgt die Trennungszeit fünf Jahre, vielfach...mehr

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§ 2 Deutsches International... / F. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 330 Während lange Zeit die Ehe die einzige rechtlich anerkannte gleichberechtigte Verbindung mit familienrechtlichen Wirkungen war, entwickeln sich seit einigen Jahren auf diesem Gebiet zahlreiche juristische Alternativangebote. Grob kann man diese aktuell wie folgt einordnen:mehr

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§ 1 Quellen des Europäischen und Internationalen Familienrechts

A. Vorbemerkung Rz. 1 Aufgrund der vielfältigen Unterschiede der Rechtsordnungen im Hinblick auf das nationale Familienrecht hat es die Staatengemeinschaft unternommen, durch die Schaffung internationaler Verträge[1] eine Kooperation und Koordination in Bezug auf entsprechende grenzüberschreitende Sachverhalte zu schaffen, die in nicht wenigen Fällen auch in den Nationalstaat...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Multilaterale Übereinkommen

Rz. 13 Daneben gilt mittlerweile aber auch eine Reihe von internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Familienrechts. Für Deutschland von besonderer Bedeutung sind folgende internationalen Abkommen:mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Abgrenzung der Ehe zu anderen Rechtsformen

Rz. 123 Der Inhalt des Begriffs "Ehe" galt zumindest im europäischen Rechtskreis lange Zeit als eindeutig. Freilich entstehen immer wieder neue Rechtsschöpfungen, die rechtlich bislang unbedeutende Lebensformen der Ehe weitgehend gleichstellen:mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Rz. 394 Zunächst unterliegt die Abstammung gem. Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGBGB dem Recht des Ortes, an dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnlicher Aufenthalt ist wandelbar, z.B. wenn das Kind mit seiner Mutter ins Ausland zieht oder zu dem im Ausland lebenden Vater verbracht wird. Da die Anknüpfung nicht auf den Zeitpunkt der Geburt fixiert ist (so aber bei ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / d) Rangverhältnis der Anknüpfungen

Rz. 399 Die einzelnen Verweisungen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB sind grundsätzlich gleichberechtigt. Ist nach einer der so bestimmten Rechtsordnungen die Vaterschaft festgestellt, so ist dies das verbindlich gewordene Abstammungsstatut (Prioritätsgrundsatz). Erst dann, wenn die nach diesem Recht begründete Abstammung durch Anfechtung oder auf andere Weise wieder beseitigt worden ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Kappungsgrenze

Rz. 345 Die sich aus dem ausländischen Familienrecht ergebenden Rechtsfolgen der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Inland ohne Einschränkung anzuerkennen. Die – von Anfang an problematische, unsinnige und rechtspolitisch verfehlte – "Kappungsgrenze" in Art. 17b Abs. 4 EGBGB a.F. ist mit Einführung der "Ehe für alle" im Jahre 2017 aufgehoben worden. Theoretisch werden...mehr

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§ 2 Deutsches International... / e) Besonderheiten bei der Durchführung

Rz. 297 Bei der Durchführung eines internationalen Versorgungsausgleichs ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Gericht auf ausländische öffentlich-rechtliche Versorgungsanwartschaften nicht zugreifen kann. Daher können und müssen diese zunächst bei der Ermittlung der während der Ehe erworbenen Anwartschaftsrechte einberechnet werden. Ausgenommen sind die steuerfinanziert...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Verhältnis zum innerstaatlichen Recht

Rz. 23 In Staatsverträgen enthaltene "internationale" Kollisionsnormen erhalten im Inland Gesetzeskraft, wenn das von der Bundesregierung gezeichnete Abkommen vom inländischen Gesetzgeber ratifiziert wird.[49] Die Vorschriften gelten dann im Verhältnis zu den Vertragsstaaten wohl schon als "lex specialis" vorrangig vor den allgemeinen Kollisionsnormen des EGBGB, selbst wenn ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) Grundrechtskontrolle internationaler Normen

Rz. 25 Da die Abkommensnormen im Inland den Rang einfachen Gesetzesrechts haben, insbesondere auch nicht zu den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts i.S.v. Art. 25 GG gehören, unterliegen sie, wie jedes andere Gesetz, den Regeln des Grundgesetzes, insbesondere müssen sie sich eine Normenkontrolle durch das BVerfG gefallen lassen. Beispiel: Auf diese Weise ist Art. 2 des H...mehr

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§ 2 Deutsches International... / gg) Behandlung von Mehrstaatern

Rz. 30 Fraglich ist, ob der pauschale Vorrang der inländischen vor der ausländischen Staatsangehörigkeit bei Mehrstaatern (Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB) auch bei der Anwendung international vereinheitlichter Kollisionsnormen Platz hat. In bilateralen Abkommen ist es akzeptabel, dass jeder Staat eine Person mit beiden Staatsangehörigkeiten als seinen Bürger behandelt. Multilatera...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ee) Beachtung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 28 Allgemein wird angenommen, dass abkommensrechtliche Verweisungen stets als Sachnormverweisungen auszulegen seien, eine Rück- oder Weiterverweisung sei ausgeschlossen.[55] Praktisch wird dieser Rechtssatz jedoch kaum einmal bedeutsam. Bei einem inter partes geltenden Abkommen sind Rück- und Weiterverweisungen schon deswegen logisch ausgeschlossen, weil die mit dem Abko...mehr

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§ 2 Deutsches International... / bb) Rom III-VO

Rz. 7 Ein Versuch der EU, die Regeln der Brüssel IIa-VO durch ein einheitliches Kollisionsrecht für die Scheidung zu ergänzen, war zunächst gescheitert.[6] Daher wurde ein zweiter Versuch im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit i.S.v. Art. 328 AEUV gestartet. Der "Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.122010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereic...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ff) Die EUPartVO

Rz. 12 Zeitgleich mit dem Vorschlag zur Güterrechtsverordnung am 2.3.2016 (siehe Rdn 10) hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verstärkte Zusammenarbeit über die gerichtliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften [12] ( EUPartVO...mehr

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§ 2 Deutsches International... / bb) Inter partes und universell geltendes Recht

Rz. 24 Bei den Staatsverträgen kann man danach unterscheiden, ob diese nur im Verhältnis zu den anderen Vertragsstaaten (inter partes) gelten, oder ob diese universell anwendbares Recht (loi uniforme) schaffen. Zur ersten Sorte gehören regelmäßig die bilateralen Abkommen (siehe Rdn 9 ff.) und die Abkommen auf dem Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts. Aber auch e...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ff) Vorfragenanknüpfung

Rz. 29 Vorfragen werden auch von vielen Anhängern der selbstständigen Vorfragenanknüpfung (siehe Rdn 37) unselbstständig angeknüpft, soweit sich die Anknüpfung der Hauptfrage aus einer Abkommensvorschrift ergibt.[57] Hierdurch soll verhindert werden, dass die Gerichte der Abkommensstaaten letztlich doch abweichend urteilen, indem sie die für den geltend gemachten Anspruch en...mehr

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§ 2 Deutsches International... / dd) Autonome Auslegung

Rz. 27 International vereinheitlichtes Kollisionsrecht dient der Herbeiführung eines internationalen Entscheidungseinklangs. Daher ist bei der Auslegung darauf zu achten, dass dieser Zusammenhang nicht durch eine zu starke Einbindung in das nationale Rechtsdenken wieder zerrissen wird.[53] Bei der Auslegung der im Abkommen verwandten Begriffe soll daher vorrangig eine abkomm...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Bedeutung

Rz. 40 Der gewöhnliche Aufenthalt erlangt als Anknüpfungspunkt für die persönlichen Verhältnisse zunehmend an Bedeutung. Seinen Siegeszug begann er nach dem Zweiten Weltkrieg, als er in den neu geschaffenen Konventionen der Haager Konferenz die bis dahin dominierende Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ablöste. Im deutschen autonomen Kollisionsrecht war er zunächst im Wese...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Allgemeines

Rz. 62 Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit hat sich insoweit bewährt, als sie regelmäßig zu der Rechtsordnung führt, mit der der Betroffene am engsten verbunden ist. Die Zuordnung ist dauerhaft und regelmäßig auch leicht feststellbar. Rz. 63 Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit führt dennoch in einigen Fällen noch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Das gilt für f...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Anwendbares Recht

Rz. 414 Das Eltern-Kind-Verhältnis unterliegt gem. Art. 21 EGBGB dem Recht des Ortes, an dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei ist der Inhalt des Eltern-Kind-Statuts umfassend zu sehen. Er umfasst den gesamten Bereich der elterlichen Sorge. Dies betrifft das Entstehen, ihre Ausübung – die persönliche Sorge wie die Vermögenssorge, die Person des bzw. der Sorg...mehr

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Griechenland / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / 2. Unbeachtliche Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 97 Grundsätzlich sind alle Verweisungen im EGBGB als Gesamtverweisung zu behandeln, die das ausländische Kollisionsrecht erfassen. Folgende Ausnahmen sind jedoch allgemein anerkannt:mehr