Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Art 9 Nr 3 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SozialMissbrG) v 11.07.2019 (BGBl I 2019, 1066) hat im Zusammenhang mit der zeitgleichen Einfügung von § 70 Abs 1 S 2 und 3 EStG sowie der Aufhebung des § 66 Abs 3 EStG aF § 31 S 5 EStG eingefügt, der am 18.07.2019 in Kraft getreten ist. § 31 S 5 EStG idF Soz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, systematischer Zusammenhang und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorbild und Vorläufer des § 407 AO ist § 441 RAO a.F. § 441 RAO war durch das 1. AOStrafÄndG v. 10.8.1967 in die RAO eingefügt worden. Durch die Regelung waren die früheren Vorschriften der AO (§§ 467, 472 RAO 1931) abgelöst worden, durch die dem FA kraft Gesetzes, d.h. ohne das Erfordernis einer Anschlusserklärung und ohne gerichtliche Zulassung (§ 396 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten

Rn. 129 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Familienkassen sind auch für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (§ 386 Abs 1 Nr 2 AO; vgl Kapitel S DA-KG 2024. S 1.2 DA-KG 2024 verweist zudem auf die sinngemäße Geltung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) – 2023 v 04.01.2023, BStBl I 2023, 103).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendung der AO und Rechtsweg

Rn. 125 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes als Steuervergütung gelten die Vorschriften der AO (§ 1 Abs 1 AO, vgl BT-Drs 13/1557, 140; BFH v 06.05.2011, III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353; BFH v 19.11.2008, III R 108/06, BFH/NV 2009, 357; BVerfG v 06.04.2011, 1 BvR 1765/09, HFR 2011, 812). Dies gilt auch für die Vorschriften über die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das (erste) Zuwanderungsgesetz v. 20.6.2002[1] wurde in Abs. 2 der Anspruch von Ausländern auf Kindergeld mit Wirkung ab 2003 neu gere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 3.1 Vergabe der IdNr

Rz. 16 Ab Januar 2016 ist weitere Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld, dass sich der Kindergeldberechtigte und das Kind (§ 63 Abs. 1 S. 3-5 EStG), für das Kindergeld begehrt wird, durch ihre jeweiligen IdNr identifizieren.[1] An die Personen, die die in § 62 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Voraussetzungen erfüllen, wird eine IdNr nach § 139b AO vergeben, weil sie ihren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.1 Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (Abs. 1a)

Rz. 25 Für EU-Bürger [1] und Staatsangehörige aus einem anderen EWR-Staat [2] sowie die sie begleitenden Familienangehörigen gelten die Erfordernisse des § 62 Abs. 2 EStG nicht. Innerhalb der EU-/EWR-Staaten werden – unabhängig von den jeweiligen nationalen Kindergeldvorschriften – die Vorschriften über die soziale Sicherheit seit dem 1.5.2010 durch die VO 883/2004/EG [3] gerege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 3.2 Rückwirkung nachträglicher Vergabe

Rz. 21 Die nachträgliche Vergabe der IdNr wirkt auf die Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen (§ 62 Abs. 1 S. 3 EStG). Damit ist sichergestellt, dass Personen, deren Identität im Vergabeverfahren der IdNr zunächst nicht eindeutig geklärt werden kann, dennoch Anspruch auf Kindergeld haben für die Monate, in denen sie die Voraussetzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.4 Flüchtlinge und Asylbewerber

Rz. 35 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben dann einen Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1], wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde. Erforderlich ist ein unanfechtbarer Anerkennungsbescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.2 Geltungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht

Rz. 27 Die VO 883/2004/EG gilt für EU-/EWR Bürger (einschließlich der Schweiz), Staatenlose und Flüchtlinge sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene.[1] Entfallen ist die früher in Art. 2 VO 1408/71/EWG enthaltene Beschränkung auf Arbeitnehmer, Selbstständige und Studierende. Zunächst muss der persönliche Anwendungsbereich der VO eröffnet sein. Danach ist nach A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 4.2 Andere Identifizierung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9d Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl. (§ 139a Abs. 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise. Sofern im Inland keine IdNr an das Kind vergeben wurde, aber in dem ausl. Wohnsitzstaat eine geeignete persönliche Identifikationsnummer vergeben wird, ist diese als Nachweis der Identität des Kindes heranzuziehen.[1] Als geeignete persön...mehr

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Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Leitsatz 1. Die Regelung des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 23.06.2017 (EStG a.F.) ist europarechts- und verfassungskonform. 2. Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a.F. vorgesehenen se...mehr

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Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen

Leitsatz 1. Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / b) Rückforderung von Zulagen

Rückforderungsfristen: Erkennt die ZfA, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen mittels Datensatz vom Anbieter zurückzufordern. Hierbei gelten folgende Fristen: Beitragsjahre 2018 oder älter: Es gelten die allgemeinen Fristen der AO. Beitragsjahre 2019-2023: Die Überprüfung des ...mehr

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Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz Der Begriff der erstmaligen Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist enger auszulegen als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Merkmal der Berufsausbildung. Eine "erstmalige Berufsausbildung" im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erfordert jedoch keine zeitliche Mindestkomponente der absolvierten Ausbildungsmaßnahme. Ausbildungsm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die zuständige Familienkasse

Rn. 130 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wird das Kindergeld in den genannten Fällen "nach § 70 EStG festgesetzt", bleibt insoweit die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die zuständige Familienkasse, denn die Sonderzuständigkeit der Familienkasse des öffentlichen Dienstes nach § 72 Abs 1 S 1 und Abs 2 EStG wird außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass alle für die Festsetzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erteilung eines Merkmals zur Identifizierung der Familienkassen (Familienkassenschlüssel) durch das BZSt (§ 72 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Erteilung eines Identifizierungsmerkmals (Familienkassenschlüssel) durch das BZSt an die Familienkassen nach § 72 Abs 1 S 2 EStG und § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 12 FVG dient der vollständigen Erfassung sämtlicher Familienkassen des öffentlichen Dienstes beim BZSt (Wendl in H/H/R, § 72 EStG Rz 10 (06/2020)). Durch den Familienkassenschlüssel we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Kindergeldes bei Ausscheiden aus dem oder Eintritt in den öffentlichen Dienst im Verlauf eines Monats (§ 72 Abs 6 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 6 EStG soll ausschließen, dass sich die Zuständigkeiten einer Familienkasse der Agentur für Arbeit und des öffentlichen Dienstes zeitweise überschneiden, wenn ein Berechtigter im Laufe eines Monats aus dem Personenkreis des § 72 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG ausscheidet oder in diesen eintritt. Für diese Fälle bestimmt S 1 der Vorschrift, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen des Zuständigkeitswechsels

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem Eintritt bzw dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst wechselt die Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes, BFH vom 18.12.2014, III R 13/14, BFH/NV 2015, 948. Durch den Zuständigkeitswechsel wird jedoch die bestehende Festsetzung nicht berührt, FG Nds vom 06.10.2009, 12 K 113/09, EFG 2010, 382, soweit sie nicht von der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Vorübergehende Beschäftigung im öffentlichen Dienst (§ 72 Abs 4 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Ausnahmetatbestand des § 72 Abs 4 EStG soll bei bloß kurzfristiger Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Interesse der Verwaltungsvereinfachung einen Wechsel der Zuständigkeit von der Familienkasse der Agentur für Arbeit zur Familienkasse des öffentlichen Dienstes und wieder zurück zur Familienkasse der Agentur für Arbeit vermeiden, V ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erteilung der Bestätigung erst bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen für die Übernahme der Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 72 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BZSt darf den durch eine Körperschaft, eine Anstalt oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder oder der Kommunen erklärten Verzicht auf Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld erst dann bestätigen, wenn die haushalterischen Voraussetzungen für die Übernahme der Festsetzung und der Auszahlung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 eingeführt, sie entspricht § 45 BKGG aF. Das JStErgG 1996 hat § 72 Abs 9 EStG aF, jetzt Abs 8, angefügt. Das StEntlG 1999 vom 19.12.1998, BGBl I 1998, 3779 hat § 72 Abs 9 aF dahin geändert, dass die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit Kindergeldansprüche aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 126 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 72 Abs 8 S 1 EStG wird die Zuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes für Kindergeldansprüche, die ihren Angehörigen nach über- oder zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften zustehen, dahingehend eingeschränkt, dass die Festsetzung insoweit nach § 70 EStG der Familienkasse der Agentur für Arbeit obliegt, V 1.5.2 DA-KG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Zuständigkeit der nach dem 31.12.2018 errichteten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG; Ausnahmegenehmigung durch das BZSt auf Antrag möglich, wenn das Kindergeld durch eine Landesfamilienkasse iSd § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 6 bis 8 FVG (bis 28.02.2023: § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 8 bis 10 FVG) festgesetzt und ausgezahlt wird und kein Verzicht nach § 72 Abs 1 S 3 EStG vorliegt (§ 72 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 47 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 1 S 7 EStG sind abweichend von § 72 Abs 1 S 1 EStG diejenigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nach dem 31.12.2018 errichtet wurden, nicht mehr als Familienkassen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG zuständig. Da es durch Umstrukturierungen, insb im kommunalen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beamte und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (§ 72 Abs 2 EStG aF)

Rn. 55 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 2 EStG, der bis zum 31.12.2021 Anwendung fand, s Rn 5, trägt der Privatisierung des Postwesens und der Telekommunikation und der damit verbundenen beamtenrechtlichen Sonderregelungen dahingehend Rechnung, dass der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG in gleicher Weise wie den in § 72 Abs 1 EStG g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verzicht der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes gegenüber dem BZSt, Nichtanwendung des § 72 Abs 1 S 1 EStG (§ 72 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder und der Kommunen können auf ihre bislang gegebene Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten. Der Verzicht ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem BZSt zu erklären und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Personen, die Ihre Bezüge oder ihr Arbeitsentgelt von einem Dienstherrn oder ArbG im Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder des Bundes erhalten (§ 72 Abs 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Abweichend von den in § 72 Abs 1 EStG aufgestellten Grundsätzen bestimmt § 72 Abs 3 Nr 1 und 2 EStG, dass § 72 Abs 1 EStG für Personen, die ihre Bezüge oder ihr Arbeitsentgelt von einem Dienstherrn oder ArbG im Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten, nicht gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Über- oder zwischenstaatliche Anspruchsgrundlagen

Rn. 128 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 8 EStG besteht die Zuständigkeit der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit für die Festsetzung und die Auszahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes in folgenden Fallgruppen (vgl V 1.4.2 S 1 DA-KG 2023): wenn der vorrangig Berechtigte Angehöriger eines anderen EU-/EWR oder sonstigen Abkommensstaates ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Keine Anwendung von § 72 Abs 8 S 1 und 2 EStG auf Kindergeldansprüche von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes (bis 28.02.2023: der Nachrichtendienste des Bundes) (§ 72 Abs 8 S 3 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch Art 3 Nr 4 des Gesetzes vom 08.12.2016 (BGBl I 2016, 2835) eingefügte § 72 Abs 8 S 3 EStG, der gem Art 11 Nr 4 erst am 01.01.2022 in Kraft und zum 28.02.2023 außer Kraft getreten ist, bestimmte, dass § 72 Abs 8 S 1 und 2 EStG auf Kindergeldansprüche von Angehörigen der Nachrichtendienste des Bundes keine Anwendung finden. Damit wa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 80 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die konkurrierende Zuständigkeit mehrerer Rechtsträger iSd § 72 Abs 1 S 1 EStG löst § 72 Abs 5 EStG durch Bestimmung des jeweils vorrangig zuständigen Rechtsträgers, dem sodann allein die Durchführung des Familienleistungsausgleichs als Familienkasse des öffentlichen Dienstes obliegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (§ 72 Abs 5 Nr 2 EStG)

Rn. 82 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bezieht ein Kindergeldberechtigter Versorgungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG von mehreren – verschiedenen – Rechtsträgern, ist nach § 72 Abs 5 Nr 2 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, dem die Zahlung der neuen Versorgungsbezüge obliegt. Sind die Versorgungsfälle zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingetreten, wechselt die Zuständig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zusammentreffen mehrerer Arbeitsentgelte (§ 72 Abs 5 Nr 4 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bezieht ein Kindergeldberechtigter als ArbN im öffentlichen Dienst von mehreren – verschiedenen – Rechtsträgern Arbeitsentgelt iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG, ist nach § 72 Abs 5 Nr 4 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der das höhere Arbeitsentgelt zahlt. Bei gleich hohen Arbeitsentgelten fällt die Zuständigkeit dem Rechtsträger zu, zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausweispflicht

Rn. 111 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Familienkasse des öffentlichen Rechts hat das Kindergeld in den Abrechnungen der Bezüge oder des Arbeitsentgelts des Kindergeldberechtigten gesondert, dh getrennt vom Arbeitslohn, den LSt-Abzugsbeträgen und ggf den Sozialabgaben auszuweisen, § 72 Abs 7 S 1 EStG. Dies gilt allerdings nach der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Neuregelung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 72 Abs 1 EStG kommt es weder auf den Umfang der Beschäftigung noch darauf an, ob Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt gezahlt werden, V 1.3 Abs 6 S 1 DA-KG 2023. Unter die Vorschrift fallen deshalb auch beurlaubte und entsandte Beschäftigte sowie Beschäftigte, die sich in einem Beschäftigungsverbot n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Dienst-/Amtsbezügen oder Arbeitsentgelt (§ 72 Abs 5 Nr 1 EStG)

Rn. 81 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei Versorgungsempfängern iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, die zugleich Dienst-, Amts- oder Ausbildungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG oder Arbeitsentgelt iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG beziehen, ist nach § 72 Abs 5 Nr 1 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der die Bezüge oder das Arbeitsentgelt aus der aktiven Tätigkeit zahlt. Nimmt ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zusammentreffen von Arbeitsentgelt mit Dienst- oder Amtsbezügen (§ 72 Abs 5 Nr 3 EStG)

Rn. 83 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für einen Kindergeldberechtigten, der als ArbN im öffentlichen Dienst iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG beschäftigt ist und zugleich bei einem anderen Rechtsträger in einem öffentlich-rechtlichen Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG steht, ist nach § 72 Abs 5 Nr 3 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Kabinett beschließt "JStG 2018" unter neuem Namen, NWB 2018, 2393; Hörster, UStAVermG: Änderungen des EStG, NWB 2018, 3816. Verwaltungsanweisungen: H 72 EStH 2022; BZSt vom 14.12.2016, BStBl I 2016, 1429 (Familienleistungsausgleich; Durchführung der Familienkassenreform); BZSt vom 25.07.2018, www.bzst.de (Leitfaden zur Durchführung der Familienkassenreform); BZSt vom 27.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Versorgungsempfänger (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Versorgungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, die ehemals öffentlich-rechtlich Bedienstete iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erhalten (V 1.3 Abs 2 DA-KG 2023), werden gezahlt nach beamtenrechtlichen Vorschriften aus Mitteln des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 EStG regelt in Abs 1–6 die Kindergeldzahlung an Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich der Postnachfolgeunternehmen. Abs 1–3 bestimmen den betroffenen Personenkreis. Abs 4–6 betreffen Zuständigkeitsregeln für Sonderfälle (vorübergehende Beschäftigung, Zusammentreffen mehrerer Bezüge bzw Arbeitsentgelte in einer Person, Eintrit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (§ 72 Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BZSt stellt zum Abschluss des Verfahrens das Datum der Beendigung der Sonderzuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung des Kindergeldes fest. Zeitnah erfolgt im BStBl eine entsprechende Veröffentlichung der betreffenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Namen und Anschrift sowie dem Datum der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Postbank

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Deutsche Post Rz 1–4. Für ihre Beamten und Versorgungsempfänger war die Deutsche Postbank AG selbst Familienkasse (Einzelheiten und Entwicklung > Kindergeld Rz 9/6). Ergänzend > Bankgewerbe. Hinsichtlich der steuerfreien Reisekostenerstattung iSd § 3 Nr 13 EStG bei Beamten der Postbank vgl > Reisekostenvergütungen Rz 5.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Telekom

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Privatisierung als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost > Deutsche Post. Für das Kindergeld ihrer Beamten und Versorgungsempfänger war die Deutsche Telekom AG Familienkasse (Einzelheiten und Entwicklung > Kindergeld Rz 9/6). Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) aus der Privatnutzung der Deutschen Teleko...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeldanspruch einer bulgarischen Staatsangehörigen in den ersten 4 Monaten nach ihrer Einreise

Leitsatz § 62 Abs. 1a EStG verstößt insoweit gegen Unionsrecht, als er Unionsbürger diskriminiert, die während der ersten 3 Monate ihres Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat nicht erwerbstätig sind, während derselbe Mitgliedstaat seinen eigenen Staatsangehörigen nach einer Wiedereinreise Familienleistungen uneingeschränkt auch ohne Erwerbstätigkeit gewährt. Eine bulgar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr