Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Sachlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gegenstand der LStAp ist die "Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer" (§ 42f Abs 1 EStG; zudem > R 42f Abs 3 Satz 1 und 2 LStR). ▸ Zur ordnungsgemäßen Einbehaltung oder Übernahme der LSt gehört ua, dassmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie"

Leitsatz 1. Leben die Eltern eines gemeinsamen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und sind in deren Haushalt auch zwei ältere, aus einer anderen Beziehung stammende Kinder eines Elternteils aufgenommen, erhält der andere Elternteil für das gemeinsame Kind nicht den nach § 66 Abs. 1 EStG erhöhten Kindergeldbetrag für ein drittes Kind. 2. Es begegnet keinen ve...mehr

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Kein Kindergeldanspruch bei Vollzeittätigkeit im zeitlichen Zusammenhang zu einer Zweitausbildung wegen zeitlicher Zäsur

Leitsatz 1. Setzt ein Kind nach Beendigung der Ausbildung zur Steuerfachangestellten seine Berufsausbildung mit den weiterführenden Berufszielen "Staatlich geprüfter Betriebswirt" und "Steuerfachwirt" nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt fort, handelt es sich bei der nachfolgenden Fachschulausbildung um eine Zweitausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. 2. In diesem Fall s...mehr

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zfs 4/2018, zfs 4/2018 / Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden

Am 1.1.2018 ist die Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 8.2.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 197). Demnach ist die Einreichung elektronischer Dokumente bei den Familienkassen als Bußgeldbehörden entgegen § 110c S. 1 OWiG i.V.m. § 32a StPO erst ab dem 1.1....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeld bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige inländische Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt. 2. Aufgrund der kindergeldspezifischen monatsbezogenen Betrachtungsweise ist bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 EStG eines nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Kindergeldberechti...mehr

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Kindergeldanspruch bei mehraktiger Berufsausbildung

Leitsatz Nimmt die volljährige Tochter bereits zwei Monate nach dem erfolgreichen Abschluss einer Lehre zur Bankkauffrau neben einer zu 80 % der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten ausgeübten Erwerbstätigkeit bei der Bank an einer nichtstaatlichen Hochschule ein Fernstudium in dem Studiengang "Finance" auf, schließt sie dieses Studium knapp drei Jahre ...mehr

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Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Leitsatz 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. 2. Die Erlaubnis eines Bevollmächtigten zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet eines ausländischen Rechts sowie des Rechts der EU umfasst nicht die Vertr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG: Differenzkindergeld bei ausschließlich durch den Wohnort ausgelöstem Kindergeldanspruch

Leitsatz 1. Als Nachweis für eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG sind nur Beweismittel geeignet, aus denen sich ergibt, dass für den betreffenden Anspruchszeitraum bereits eine entsprechende steuerliche Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG durch das zuständige Finanzamt vorgenommen wurde. Bescheinigungen des Finanzamts, die schon vor Beginn des m...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG

Leitsatz Die Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG, nach der materielle Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung durch Neufestsetzung oder durch Aufhebung der Festsetzung beseitigt werden können, räumt der Familienkasse kein Ermessen ein, sondern regelt die Aufhebung oder Neufestsetzung als gebundene Entscheidung (Bestätigung von Tz. V 21.1 Abs. 1 Satz 2 der Dienstanweisung z...mehr

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Anforderungen an eine mehraktige erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz Beginnt ein Kind nach Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann zum erstmöglichen Zeitpunkt eine Ausbildung zum "Bankfachwirt Bankcolleg" an einer Genossenschaftsakademie, so handelt es sich regelmäßig um den zweiten Ausbildungsteil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung. Sachverhalt Streitig war, ob die berufsbegleitende Teilnahme an einem Bankcolleg einer...mehr

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Keine Berücksichtigung von Nachzahlungen zu Kostenbeiträgen für eine Heimunterbringung eines behinderten Kindes

Leitsatz Nachzahlungen zu Kostenbeiträgen für eine Heimunterbringung eines behinderten Kindes sind bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes erst ab dem Monat der Zahlung zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin ist die leibliche Mutter eines im August 1988 geborenen Sohnes, welcher mit einem Grad der Behinderung von 70 und dem Merkzeichen G schwe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeldanspruch während der Untersuchungshaft eines Kindes

Leitsatz 1. Ein Kindergeldanspruch nach §§ 62 Abs. 1 Satz 1, 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für die Dauer der Untersuchungshaft setzt u.a. eine nur vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung voraus. 2. Eine solche lediglich vorübergehende Unterbrechung der Berufsausbildung liegt nicht vor, wenn das Kind zwar zu einem Zeitpunkt, in dem e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung bei Weiterbildung zum Steuerfachangestellten

Leitsatz Die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und die aufgrund einer zunächst erforderlichen praktischen Berufsphase später mögliche Weiterbildung zum Steuerfachwirt stellen keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung dar. Sachverhalt Im Streitfall hatte der Sohn des Anspruchsberechtigten zunächst eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten erfolgreich absolviert...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fortsetzung der Berufsausbildung des Kindes durch Beginn eines Masterstudiengangs nach Erwerb des Bachelorgrades

Leitsatz Eine mehraktige Berufsausbildung liegt vor, wenn das Kind schon bei Aufnahme eines Bachelorstudiums das Berufsziel gehabt hat, später eine gehobene Position in der Wirtschaft zu bekleiden, und es im Anschluss an den Abschluss des Bachelorstudiums ein Masterstudium aufnimmt, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Erreichung dieses Berufsziels ist. Sachv...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung

Leitsatz Ein im Anschluss an die Ausbildung zum Steuerfachgehilfen zum nächsten Semesterbeginn aufgenommenes Bachelor-Studium im Steuerrecht, das zum von vorne herein angestrebten Berufsziel führt, stellt aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs zur ersten berufsqualifizierenden Maßnahme einen integrativen Bestandteil der erstmaligen Berufsausbildung i. S. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderungen an eine erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz Eine einheitliche Berufsausbildung liegt nicht vor, wenn die berufspraktischen Erfahrungen im erlernten Ausbildungsberuf (im Streitfall: Ausbildung zur Bankkauffrau) unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des weiteren Berufsabschlusses in Form der Fortbildung zur staatlich geprüften Betriebswirtin ist. Sachverhalt Die am 2.12.1991 geborene Tochter des Anspruchs...mehr

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Kindergeldanspruch bei mehraktiger Berufsausbildung

Leitsatz Die für den zweiten Ausbildungsabschnitt der Prüfung zur Steuerfachwirtin vorausgesetzte hauptberufliche praktische Tätigkeit einer Steuerfachangestellten von mindestens drei Jahren mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Arbeitsstunden lässt den notwendigen engen Zusammenhang zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten entfallen und steht daher der Annahme einer die Fort...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

Leitsatz Verpflichtet sich ein Kind zu einem mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz (hier: Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr) und wird es deshalb vom Wehrdienst freigestellt, erwächst daraus keine Verlängerung der kindergeldrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit über das 25. Lebensjahr hinaus. Normenkette § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 32 Abs. 1, Abs....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haushaltszugehörigkeit eines wegen Studiums auswärts untergebrachten Kindes

Leitsatz Für das für eine Haushaltsaufnahme nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche örtlich gebundene Zusammenleben ist es nicht erforderlich, dass das Kind ständig im Haushalt des Berechtigten anwesend ist. Bei einem volljährigen Studenten, auch wenn er zum Zweck des Studiums auswärts untergebracht ist, kann nicht ohne Weiteres eine bestehende Haushaltsaufnahme als beend...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berufsausbildungsende bei normierter Ausbildungszeit

Leitsatz Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 2 APrOHeil­ErzPfl BW, § 4 Abs. 1 Satz 1 KrPflG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AltPflG, § 6 Abs. 1 Satz 1...mehr

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FF 09/2017, Ausweitung des Unterhalts-vorschusses

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft treten. Alleinerziehenden wird empfohlen, schon jetzt einen Antrag auf den erweiterten Unterhaltsvorschuss zu stellen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wohnsitz von Kindern im Inland, die ihre Ausbildung im Ausland absolvieren

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BStBl 2015 II S. 655; BStBl 2016 II S. 1022), die die Beibehaltung des Wohnsitzes von Kindern bei den Eltern im Inland annimmt, wenn sich diese zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, und mehr als 50 % ihrer ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen, ist auf minderjährige Schulkinder, die bereits zu B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten – Bindungswirkung der Entscheidungen ausländischer Behörden – Kindergeldanspruch bei Leistungen nach dem SGB II

Leitsatz 1. Die positive Entscheidung, mit der die zuständige ausländische Behörde einen Kindergeldanspruch nach ihrem nationalen Recht bejaht hat, ist für die Familienkasse bindend, soweit die Auslegung von Unionsrecht nicht betroffen ist. 2. Die Bindungswirkung hat zur Folge, dass die Familienkassen und die Finanzgerichte nicht befugt sind, die Richtigkeit dieser Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält besondere Regelungen für die abgabenrechtliche Aufrechnung nach § 226 AO für die Aufrechnung eines Anspruchs der Familienkasse wegen überzahlten Kindergelds mit laufendem Kindergeld bzw. seit 2015 auch mit nachzuzahlendem Kindergeld. Sie stellt die Beibehaltung der bisherigen eingeschränkten Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse sicher.[1] Die R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 2.1 Aufrechnungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 75 Abs. 1 EStG regelt lediglich die Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse. Familienkassen sind die bisherigen Kindergeldkassen der Arbeitsämter sowie die öffentlichen Arbeitgeber i. S. v. § 72 Abs. 1, 2 EStG. § 75 Abs. 1 EStG betrifft lediglich die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs wegen überzahlten Kindergelds mit Ansprüchen des Berechtigten auf noch nicht ausg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG setzt an sich keine Antragstellung desjenigen, dem die Auszahlung zukommen soll, voraus. In der Praxis wird die Familienkasse indes nur auf Antrag tätig. Der Antragsteller muss im Einzelnen die Abzweigungsvoraussetzungen darlegen, insbesondere, dass der Berechtigte keinen Unterhalt leistet und er für den Unterhalt aufkommt.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 3 Erstattungsansprüche von Sozialleistungsträgern (Abs. 2)

Rz. 14 § 74 Abs. 2 EStG ordnet für die Erstattungsansprüche von Trägern von Sozialleistungen gegen die Familienkasse, d. h. für die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, die entsprechende Geltung von §§ 102–109 SGB X und §§ 111–113 SGB X an. Die Familienkasse wird danach wie ein Sozialleistungsträger behandelt. Dadurch wird sichergestellt, dass die genannte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 2.2 Begrenzung der Aufrechnung

Rz. 7 Die Aufrechnung der Familienkasse ist der Höhe nach begrenzt auf die Hälfte des laufenden Kindergeldanspruchs, soweit der Berechtigte nicht hilfebedürftig i. S. d. Vorschriften des SGB XII über die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 19ff., 27ff. SGB XII) oder i. S. d. Vorschriften des SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 9, 19–29 SGB II) wird. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 3 Aufrechnung gegenüber dem in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 9 § 75 Abs. 2 EStG a. F. enthielt eine Ausnahme vom Erfordernis der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen (§ 387 BGB) für den Fall der Aufrechnung eines Kindergelderstattungsanspruchs gegen einen späteren Kindergeldanspruch des nicht dauernd von dem Erstattungspflichtigen getrennt lebenden Ehegatten. Die Regelung sollte verhindern, dass der Kindergel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 4 Abtretung und Verpfändung von Kindergeldansprüchen

Rz. 7 Ein noch nicht erfüllter Kindergeldanspruch kann nach § 46 AO abgetreten werden. Die Wirksamkeit der Abtretung setzt eine Anzeige an die Familienkasse unter Angabe des Abtretungsempfängers sowie der Höhe des abgetretenen Betrags und des Abtretungsgrundes voraus.[1] Nach § 400 BGB kann eine Forderung jedoch nur insoweit abgetreten werden, als sie der Pfändung unterliegt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 3 Höhe des pfändbaren Anteils

Rz. 5 § 76 S. 2 EStG regelt die Höhe des pfändbaren Betrags.[1] Dabei soll das Kindergeld grundsätzlich allen Kindern gleichmäßig zugutekommen[2]: Nach Nr. 1 S. 1 ist beim Vorhandensein nur von Zahlkindern das Kindergeld durch eines von ihnen nur bis zu dem Betrag pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Zahlkinder ergibt. Die unterschiedliche Höhe des Kinderg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 76 EStG besteht im Interesse des Kindes für den Kindergeldanspruch ein besonderer Pfändungsschutz. Die Regelung stellt sicher, dass Kindergeld wie bisher nur eingeschränkt pfändbar ist.[1] Die Vorschrift entspricht § 54 Abs. 5 SGB I. Rz. 3 Nach § 31 S. 3 EStG wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Dieser Vergütungsanspruch könnte ohne die Einschränkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.2 Erfolgloser Einspruch (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Die Erstattung von Kosten im Vorverfahren setzt voraus, dass der eingelegte Einspruch Erfolg hatte. Ausnahmsweise sind auch bei Erfolglosigkeit des Einspruchs die Kosten entsprechend § 77 Abs. 1 S. 1 EStG zu erstatten, wenn der Einspruch nur deshalb erfolglos geblieben ist, weil eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach § 126 AO unbeachtlich ist. Ein u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 § 74 EStG regelt die Bestimmung des Auszahlungsempfängers für Sonderfälle (sog. Abzweigung). Grundsätzlich wird das Kindergeld nach §§ 62, 64 EStG dem Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Ausnahmsweise kann in den Fällen des § 74 EStG auch an das Kind oder an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten oder an eine Stelle ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.3 Verschuldete Aufwendungen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 Der Ausschluss verschuldeter Aufwendungen von der Kostenerstattung auch bei einem Obsiegen des Einspruchsführers entspricht § 137 FGO, die Zurechnung des Verschuldens eines Vertreters § 155 FGO i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO. Vertreter ist der gesetzliche und der gewillkürte Vertreter. Verschulden liegt vor, wenn der Einspruchsführer bzw. sein Vertreter diejenige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 4 Zusammentreffen einer Aufrechnung mit anderen Verfügungen über den Kindergeldanspruch

Rz. 11 Eine Abzweigung des Kindergeldanspruchs nach § 74 EStG berührt in der Person des Berechtigten den Anspruch nicht. Eine Abzweigung an eine andere Person oder Stelle steht der Aufrechnung der Familienkasse daher nicht entgegen. Die Kürzung des auszuzahlenden Kindergelds gegenüber einerseits dem Berechtigten und andererseits dem Abzweigungsempfänger sollte entsprechend i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.2 Höhe des Auszahlungsbetrags

Rz. 7 Nach § 74 Abs. 1 S. 2 EStG kann das Kindergeld für bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigte Kinder bis zur Höhe des nach § 76 EStG pfändbaren Betrags abgezweigt werden. Sind nur Zahlkinder zu berücksichtigen, ist Abzweigungsbetrag der Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Kinder für das Kind, dem gegenüber die Unterhaltspflicht verletzt wird, ergi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 78... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 1ff.). Abs. 1 S. 2 wurde durch das JStErgG als Folge der Anfügung des § 72 Abs. 9 EStG (Festsetzung des Kindergelds für Auslandskinder durch die Famili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 3)

Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergelds ergibt sich aus § 1601 B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 2.4 Öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber als Familienkasse (Abs. 1 S. 1; Abs. 1 S. 2 a. F)

Rz. 10 Das Kindergeld wird von dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber als Familienkasse festgesetzt und ausgezahlt. Maßgebend sind die §§ 70, 71 EStG. Das Kindergeld ist danach – i. d. R. monatlich – mit dem Arbeitslohn (Bezüge, Versorgungsbezüge) auszuzahlen und in den Abrechnungen getrennt auszuweisen (Abs. 7). Körperschaften des öffentlichen Rechts sind der Bund, die Lände...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 2.6 Verfahren zur Umstrukturierung der Familienkassen für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Abs. 1 S. 2ff. n. F.)

Rz. 13 Zur Vorbereitung der Umstrukturierung der Familienkassen erteilt das BZSt den Familienkassen ein Merkmal zu ihrer Identifizierung, den sog. Familienkassenschlüssel (§ 72 Abs. 1 S. 2 EStG). Rz. 14 § 72 Abs. 1 S. 3ff EStG enthält die Regelungen, nach denen die Umstrukturierung der Familienkassen für Angehörige des öffentlichen Dienstes erfolgen soll. Die Zuständigkeit ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 1.3 Umstrukturierung der Familienkassen für Angehörige des öffentlichen Dienstes

Rz. 2a Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes[1] wird eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet.[2] Dazu wird die Kindergeldbearbeitung der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes nach Ablauf einer Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 2.5 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 12 Als Familienkasse sind die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber für ihren Bereich anstelle der Familienkasse der Arbeitsagentur zuständig. Sie gelten insoweit als Bundesfinanzbehörden und unterstehen der Fachaufsicht des BZSt (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Sie sind für die Durchführung des Verfahrens von der Entgegennahme des Antrags bis zur Festsetzung und Auszahlung des Kin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 § 72 EStG regelt die Kindergeldzahlung an Angehörige des öffentlichen Dienstes. Ihnen wird das Kindergeld nicht von den Familienkassen der Bundesagentur, sondern von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen festgesetzt und ausgezahlt. Die genannten juristischen Personen sind insoweit Familienkasse. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 3 Postnachfolgeunternehmen (Abs. 2)

Rz. 21 Die Sonderregelung des § 72 Abs. 2 EStG für die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Post AG, Postbank AG, Telekom AG), die noch bis zum 31.12.2021 Anwendung findet[1], betrifft lediglich die jeweiligen Beamten und Versorgungsempfänger, die von den Postnachfolgeunternehmen übernommen wurden. Nur insoweit sind die Nachfolgeunternehmen ebenfalls der Aufsicht d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 7 Ausscheiden oder Eintritt in den öffentlichen Dienst (Abs. 6)

Rz. 27 Nach § 72 Abs. 6 S. 1 EStG ist, wenn ein Berechtigter im Lauf eines Monats aus dem öffentlichen Dienst (§ 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 EStG) ausscheidet oder in diesen eintritt, das Kindergeld für diesen Monat von der Stelle zu zahlen, die bisher zuständig war. Die Zuständigkeit für die Auszahlung bleibt damit für den Monat des Wechsels erhalten. Die Zuständigkeit für die F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das JStErgG 1996 wurde Abs. 9 angefügt. Durch das StEntlG 1999 v. 19.12.1998[1] wurde Abs. 9 mit Wirkung ab Vz 1999 als Folge der Abs...mehr