Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuch

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.2 Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs

2.2.1 Anforderungen Um die Pauschalmethode zu vermeiden, die im Vergleich zum Fahrtenbuch regelmäßig steuerlich nachteilig ist, müssen folgende Anforderungen im Einzelnen vorliegen: Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen vollständig, zeitnah und fortlaufend geführt werden. Nachträgliche Veränderungen müssen ausgeschlossen sein. Nachträgliche Ergänzungen des Fahrtenbuchs, wie z...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2 Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

2.1 Aufzeichnungen im Fahrtenbuch Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten müssen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Die Eintragungen haben neben den einzelnen Fahrten auch den Kilometerstand zu Beginn und am Ende des jeweiligen Kalenderjahres auszuweisen. An die Stelle eines Fahrtenbuchs kann auch ein Fahrtenschreiber treten oder andere elekt...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.2.2 Zeitnahe und fortlaufende Eintragungen

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt neben vollständigen und fortlaufenden Aufzeichnungen insbesondere voraus, dass es zeitnah und in geschlossener Form geführt wird. Dazu müssen die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Aus diesem Grund hat der BFH e...mehr

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Dienstwagen / 2 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung

Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen 2 Bewertungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Die 1-...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.2.1 Anforderungen

Um die Pauschalmethode zu vermeiden, die im Vergleich zum Fahrtenbuch regelmäßig steuerlich nachteilig ist, müssen folgende Anforderungen im Einzelnen vorliegen: Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen vollständig, zeitnah und fortlaufend geführt werden. Nachträgliche Veränderungen müssen ausgeschlossen sein. Nachträgliche Ergänzungen des Fahrtenbuchs, wie z. B. eine Zusatzlis...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / Zusammenfassung

Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug, das ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur persönlichen, alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung kann – anstelle der pauschalen 1-%-Regelung – auch individuell mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Kraftfahrzeuggesamtkosten durch ...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4 Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride

4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der absch...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2 Einzubeziehende Aufwendungen

1.2.1 Jährliche Abschreibung Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und nicht etwa auf Basis des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Nutzungsdauer bei Neuwagen richtet sich nicht nach der AfA-Tabelle, sondern geht von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / Sozialversicherung

1 Beitragspflicht des geldwerten Vorteils Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[1] Wird die Aufzeichnungsmethode (Fahrten...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1 Nutzungswertermittlung

1.1 Berechnung der Pkw-Gesamtkosten Die Pkw-Gesamtkosten können nicht einfach aus der betrieblichen Buchführung übernommen werden, sondern müssen in typisierender Weise berechnet werden. Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der erm...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.5 Garagengeld und Garagenmiete

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Sie zählen (anders als die Einnahmen aus der Überlassung von Werbeflächen am eigenen Pkw, die der BFH beim Arbeitnehmer den Arbeitslohneinkünften zurechnet[2]) zu den Vermietungseinkünften, die nicht im Lohnsteuerverfahren, sondern allenfalls im Rahmen der Ein...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.4 Vorläufige Nutzungswertermittlung zulässig

Aus Vereinfachungsgründen kann der monatliche geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung zunächst mit 1/12 des Vorjahresbetrags angesetzt werden. Zulässig ist es auch, stattdessen bei der monatlichen Erhebung der Lohnsteuer vorläufig die Privatfahrten mit 0,001 % je Fahrkilometer des inländischen Listenpreises für das Fahrzeug anzusetzen. Tatsächliche Nutzungswertermitt...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1 Beitragspflicht des geldwerten Vorteils

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[1] Wird die Aufzeichnungsmethode (Fahrtenbuchmethode) angewendet, ist der so ermit...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.2 Pauschaler Abschlag pro kWh

Für E-Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 2018 werden die insgesamt für das Elektro-Dienstfahrzeug entstandenen Kosten um einen pauschalen Abschlag von 500 EUR pro kWh der Batteriekapazität gekürzt. Die Kürzung ist auf max. 10.000 EUR begrenzt. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 2013 wird der pauschale Abschlag seit 2014 sukzessive um jährliche 50 EUR abgeschmolzen, der hierbe...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.1 Berechnung der Pkw-Gesamtkosten

Die Pkw-Gesamtkosten können nicht einfach aus der betrieblichen Buchführung übernommen werden, sondern müssen in typisierender Weise berechnet werden. Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der ermittelten Fahrleistung des Pkw und d...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.3 Unfallkosten: 1.000-EUR-Bagatellgrenze

Die Kosten eines Unfallschadens sind nicht in die Berechnung des Kilometersatzes für den Dienstwagen einzubeziehen, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt.[1] Reparaturen bis 1.000 EUR netto zählen zu den Gesamtkosten Aus praktischen Erwägungen dürfen Reparaturkosten ...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2.2 Übrige Betriebskosten

Zu den Pkw-Gesamtkosten gehört weiterhin die Summe aller übrigen Betriebskosten, z. B. Betriebsstoffkosten (Benzin, Öl, Reinigungs- und Pflegekosten), Ersatzteile und Zubehör (z. B. Reifen und Eiskratzer), Wartungs- und Reparaturkosten, Garagenmiete[1], Kfz-Steuer und -versicherung. In die Berechnung der Gesamtkosten nicht einzubeziehen ist der Ladestrom bei einem Elektro-Dienstwa...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen

Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten bzw. b...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / Lohnsteuer

1 Nutzungswertermittlung 1.1 Berechnung der Pkw-Gesamtkosten Die Pkw-Gesamtkosten können nicht einfach aus der betrieblichen Buchführung übernommen werden, sondern müssen in typisierender Weise berechnet werden. Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten a...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2.3 Gesamtkosten zuzüglich Umsatzsteuer

Die in die Ermittlungen der Gesamtkosten einzubeziehenden Aufwendungen sind zuzüglich Umsatzsteuer anzusetzen, soweit aus den Beträgen ein Vorsteuerabzug möglich war. Dies trifft auch für die Abschreibung zu, wenn aus dem Kaufpreis Vorsteuer geltend gemacht wurde. Nicht mit Vorsteuer belastete Kosten sind z. B. die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung, Abschreibungsbeträge beim P...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.4 25-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge für "reine" E-Dienstwagen

Für seit 2024 neu oder gebraucht angeschaffte oder geleaste E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis 70.000 EUR (60.000 EUR für Anschaffungen seit 2019)[1] werden – entsprechend der Kürzung bei der 1-%-Regelung[2] – bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge seit 2020 nur mit 25 % angesetzt.[3] Vor...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2.1 Jährliche Abschreibung

Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und nicht etwa auf Basis des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Nutzungsdauer bei Neuwagen richtet sich nicht nach der AfA-Tabelle, sondern geht von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus; dies entspricht einer Absc...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.3 50-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2030 ergänzt um die mögliche Kürzung des Bruttolistenpreises auf 50 %. Entsprechend der Regelung bei der 1-%-Methode[1] werden auch bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge für ab 1.1.2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nu...mehr

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Dienstwagen / 2.2.2 Besteuerung nach der Fahrtenbuchregelung

Wird der lohnsteuerliche private Nutzungswert mithilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs anhand der durch Belege nachgewiesenen Gesamtkosten ermittelt, ist das durch Fahrtenbuch ermittelte Nutzungsverhältnis auch bei der Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Praxis-Tipp Alle Ausgaben einbeziehen Dabei sind alle Ausgaben (auch die nicht vorsteuerbelasteten) mit einzubeziehen. Die Fa...mehr

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Sachbezüge / 3 Dienstwagenbesteuerung

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung eines Dienstwagens [1] für private Zwecke beschränkt sich auf 2 Bewertungsverfahren: 1-%-Methode[2] oder Fahrtenbuch-Methode.[3]mehr

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Dienstwagen / 2.2.1 Anwendung der 1 %-Regelung

Die in der Praxis häufigste und praktikabelste Lösung ist die Ermittlung der Umsatzsteuer nach der 1 %-Regel. Dabei sind folgende lohnsteuerliche Pauschalsätze anzusetzen:mehr

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Dienstwagen / 3 Gesetzlicher Vorrang der 1-%-Regelung

Der gesetzliche Vorrang der 1-%-Regelung ist im Lohnsteuerverfahren dann von Bedeutung, wenn sich z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung herausstellt, dass die gewählte Einzelnachweismethode rückwirkend versagt werden muss, weil die Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden. 1-%-Regelung bei Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs Eine Korrektur d...mehr

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Dienstwagen / 4 Privatnutzung von (Elektro-)Fahrrädern durch das Personal

Überlässt der Arbeitgeber seinem Personal (Arbeitnehmer) ein (Elektro-) Fahrrad auch zur privaten Nutzung, ist dies regelmäßig als eine entgeltliche Leistung zu besteuern (Arbeitsleistung gegen Fahrradgestellung). Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG gelten die Regelungen in Abschn. 15.23 UStAE entsprechend auch für Fahrräder einschließlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 1. Allgemeines

Rz. 92 Sofern Reisekosten durch den Betrieb des RA veranlasst sind, gehören sie zu den Betriebsausgaben. Die "Reise" muss folgende Voraussetzungen erfüllen:mehr

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Dienstwagen / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der geldwerte Vorteil für die Sozialversicherung nach den gle...mehr

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Gesellschafter / Zusammenfassung

Begriff Gesellschafter sind als Inhaber/Teilhaber eines Unternehmens grundsätzlich keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung, weil es an den wesentlichen Merkmalen einer Beschäftigung fehlt. Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig im Unternehmen mitarbeitet. Es ist daher zu prüfen, ob er im Unternehmen nicht beschäftigt ist wi...mehr

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Dienstwagen / 4 Wahlrecht bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Bei gleichzeitiger Überlassung mehrerer Dienstwagen hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht: Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, und für die anderen Fahrzeuge die Nutzungswertbesteuerung nach der 1-%-Regelung durchführen.[1]mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.5 25-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Bruttolistenpreisgrenze für 0,25-%-Methode Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß. Hierunter fallen alle reinen Elektrofahrzeuge [1], deren Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Für diese Fahrzeuge darf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils um 75 % gekürzt werde...mehr

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Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor...mehr

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Dienstwagen / 6 Kein geldwerter Vorteil bei Nutzungsverbot

Der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Da der Arbeitgeber im Falle eines Nutzungsverbots den Dienstwagen nicht für die private Nutzung überlassen will, wendet er dem Arbeitnehmer auch keinen geldwerten Vorteil zu. Voraussetzung für den Nichtans...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 7 Sonderfall: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist die private Nutzung eines Dienstwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, liegt laut Rechtsprechung des BFH Sachlohn vor. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, denen die GmbH einen ...mehr

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Dienstwagen / 2 Inhalt des Überlassungsanspruchs

Ein rein betrieblich genutztes Fahrzeug steht dem Arbeitnehmer ausschließlich zur Erfüllung des damit verbundenen betrieblichen Zwecks zur Verfügung. Wird dem Arbeitnehmer (z. B. als Außendienstmitarbeiter) ein Fahrzeug dauerhaft überlassen, muss steuerrechtlich ein arbeitsvertragliches Privatnutzungsverbot aufgenommen werden, um den Anscheinsbeweis der Privatnutzung zu entk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.3 Digitale Lohnschnittstelle

Um die elektronische Lohnsteuer-Außenprüfung zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung einen Standarddatensatz für die Einrichtung einer digitalen Lohnschnittstelle erarbeitet und beschrieben (Digitale LohnSchnittstelle – DLS). Die Anwendung des einheitlichen Datensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung erleichtert den Datenexport, insbesondere der Lohnkonten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 2 Privatnutzung des Dienstwagens durch das Personal

Vorab ist zu klären, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordneten Dienstwagen tatsächlich zur privaten Nutzung überlassen hat. Allein aus der Bereitstellung zu betrieblichen Zwecken kann nicht geschlossen werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch die private Nutzung gestattet hat.[1] Bei (arbeits-)vertraglich eingeräum...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.4 Aufbewahrungsfristen

Beim Führen von Personalakten stellt sich für Arbeitgeber regelmäßig die Frage, wie lange die Informationen und Unterlagen aufbewahrt werden dürfen bzw. müssen. Es besteht keine pauschale gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine personenbezogene Daten und Unterlagen im Arbeitsverhältnis. Ob und wann ein Arbeitgeber eine Information oder eine Unterlage aus der Personalak...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Pkw

Rn. 71 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachweis bei Pkw: Für den Nachweis der 90 %-Grenze verlangt die FinVerw das Fahrtenbuch (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 43; Reddig, FR 2018, 925); demgegenüber lässt der BFH (BFH VIII R 24/19, BStBl II 2022, 450; BFH III R 62/19, BStBl II 2022, 435 (mit AnmWendt, FR 2021, 551 und Bünning, BB 2021, 1138) auch andere Beweismittel zu (ev...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 99. Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze vom 18.12.1995, BGBl I 95, 1959; BStBl I 95, 786

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Symptomatisch für den Zeitdruck, unter dem zZ Steuergesetze entstehen und die teilweise dadurch bedingte mangelnde Qualität ist die Tatsache, daß das Jahressteuergesetz 1996 nach kurzer Frist bereits nachgebessert wurde. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag das Gesetz am 24.11.1995 verabschiedet und der Bundesrat hat das G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Tabellen

Rn. 192 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anhand der branchenüblichen Nutzungsdauer ermittelt wird (s Rn 193), liegt es nahe, für solche WG, deren Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig abhängig ist, branchengebundene Erfahrungssätze über die Nutzungsdauer zusammenzustellen. Rn. 192a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.8 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Sonderabschreibungen können nach § 7g EStG nicht nur für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Auch die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern sowie die Herstellung von Wirtschaftsgütern, die wegen der Verwendung gebrauchter Teile steuerrechtlich nicht als neu gelten, sind b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 11 Aufbewahrung der Unterlagen

Der Arbeitgeber muss die Lohnunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres aufbewahren.[1] 6-jährige Aufbewahrungsfrist Das Einkommensteuergesetz sieht für Lohnkonten eine eigene Aufbewahrungsfrist vor.[2] Der Aufbewahrungszeitraum beträgt 6 Ja...mehr