Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.4 Sicherheitsgarantien

Sicherheitsgarantien werden nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Tschechien / 3.3 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Tschechien / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen insbesondere folgende Umsätze: Handel mit Emissions-Zertifikaten, Lieferungen von Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, Computerprozessoren, Rohmetallen, Metallen als Halbzeug und von Edelmetallen. Ab dem 1.7.2015 gilt das Verfahren auch für Lieferungen von Getreide für industrielle Zwecke, ab 1.10.2015 für Lieferungen von Zucke...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.5 Sicherheitsgarantien

Sicherheitsgarantien werden nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 5.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Rechnungen und anderen Buchungsbelege sind 7 Jahre aufzubewahren. Geschäftsunterlagen, einschließlich Rechnungen, können außerhalb Schwedens, jedoch innerhalb der EU, aufbewahrt werden, wenn das Unternehmen die Steuerbehörde (Skatteverket) – und in bestimmten Fällen die Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) – vor Beginn der Aufbewahrung über den Aufbewahrungsort und jede...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Die Steuervertreter müssen von der regionalen Steuerbehörde zugelassen sein. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse und genügend Sachwissen verfügen, um die Aufgaben eines Steuervertreters wahrnehmen zu können. In der Regel müssen die Steuervertreter im Register des Nationalen Amts für Patente und Registrierung eingetragen werden.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Vertreter ist der Steuerschuldner bezüglich der durch den Vertretenen in Portugal erzielten Umsätze, er muss alle sich aus diesen Tätigkeiten ergebenden Register-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen einhalten. Der Steuervertreter haftet gesamtschuldnerisch mit der von ihm vertretenen Person für deren steuerliche Verpflichtungen. Der Steuervertreter kann verlangen, dass a...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ausländische Unternehmer, die in einem Staat ansässig sind, mit denen Schweden kein Rechtshilfeabkommen geschlossen hat, müssen einen Steuervertreter bestellen, der für sie in MWSt-Angelegenheiten handelt.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Führt ein Unternehmer aus einem Staat, mit dem Schweden kein Rechtshilfeabkommen geschlossen hat, in Schweden steuerbare Umsätze aus, ohne über einen schwedischen Vertreter registriert zu sein, wird die Angelegenheit untersucht; gegebenenfalls werden Steuern nachgefordert und Verzugsgebühren sowie Bußgelder verhängt.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Steuervertreter werden von Steuerpflichtigen bestellt, die nicht in Slowenien ansässig bzw. niedergelassen sind. Ausländische Steuerpflichtige können in Slowenien niedergelassene juristische oder natürliche Personen, die gemäß dem Mehrwertsteuergesetz mehrwertsteuerpflichtig sind, als Steuervertreter bestellen. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmer können nicht als ...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Wurde kein Steuervertreter bestellt, ist die Mehrwertsteuer von den slowenischen Leistungsempfängern zu zahlen!mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss die sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des ausländischen Unternehmers in Österreich ergebenden steuerlichen Pflichten erfüllen und die Rechte des vertretenen Unternehmers ausüben.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Die Verpflichtung zur Namhaftmachung eines Steuervertreters beim Finanzamt kann mit einer Geldstrafe durchgesetzt werden, ein entsprechendes Versäumnis kann nach dem Finanzstrafrecht jedoch nicht geahndet werden.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ein ausländischer Unternehmer ohne feste Niederlassung in Finnland, der das reverse-charge-Verfahren vermeiden möchte, kann aufgrund eines entsprechenden Antrags für die in Finnland getätigten Umsätze mehrwertsteuerpflichtig werden. Um unter die Mehrwertsteuerpflicht zu fallen, muss der Unternehmer einen Steuervertreter mit festem Wohnsitz in Finnland haben, der von der regi...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Umsatz unter 12.500 EUR (bis 31.3.2020: 10.000 EUR) unter der Voraussetzung, dass keine Importe und keine Ausfuhren getätigt werden. Im Einzelhandel besteht eine Umsatzgrenze von 12.500 EUR, unterhalb derer Einzelpersonen nicht zur Mehrwertsteuer registriert werden, wenn sie daneben weder Importe, noch Exporte noch innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen. Die Grenze von 12....mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3.4 Sicherheitsgarantien

Die Behörden prüfen, ob der Steuervertreter in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Fällt das Ergebnis negativ aus, wird eine Bürgschaft zur Deckung der von dem Steuerpflichtigen ggf. zu zahlenden MwSt, Zinsen, Gebühren und Geldbußen verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Als Steuervertreter können folgende Personen bestellt werden: natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Zypern oder juristische Personen mit wirtschaftlicher oder sonstiger fester Niederlassung in Zypern. Von einer Bestellung zum Steuervertreter ausgeschlossen sind Personen, die gegen ihre steuerlichen Pflichten verstoßen haben oder zahlungsunfähig sind. Juristische Persone...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Ist kein Steuervertreter bestellt worden, kann die Steuer beim Leistungsempfänger erhoben werden, wenn dieser mehrwertsteuerpflichtig ist.mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Bestellt ein von der MwSt-Behörde dazu verpflichteter Unternehmer keinen Steuervertreter, kann die MwSt-Behörde für die Zahlung der (zukünftigen) MwSt-Schuld eine Sicherheit (Bankbürgschaft) verlangen.mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Steuervertreter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die von ihnen vertretenen Unternehmer. Die Steuervertreter müssen der zuständigen Steuerbehörde Mitteilung über die Vertretung machen und erhalten von der Steuerbehörde eine besondere Kennnummer für die Zwecke der Vertretung. Sie sind dann verpflichtet, MwSt-Erklärungen einzureichen, und haften für die Zahlung der ge...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter reicht die MWSt-Erklärungen und die Aufstellungen (Zusammenfassende Meldungen) im Namen des ausländischen Unternehmers ein. Die Bücher des Unternehmers müssen in den Geschäftsräumen des schwedischen Vertreters unmittelbar zugänglich sein. Die Rechte des Vertreters sind denen eines ordentlich registrierten Unternehmers vergleichbar.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Als Steuervertreter kann eine von den Steuerbehörden zugelassene, in Schweden ansässige natürliche oder juristische Person bestellt werden. Ein über einen Vertreter in Schweden registrierter ausländischer Unternehmer schuldet weiterhin die Entrichtung der MWSt.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.5 Sicherheitsgarantien

Die schwedischen Steuerbehörden können verlangen, dass die errechneten Zahllasten durch eine Bankgarantie abgesichert werden, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens befürchtet wird.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in Slowenien ansässige Steuerpflichtige, die dort Mehrwertsteuer schulden, können einen Steuervertreter bestellen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Steuervertreter können handeln: Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Spediteure, die Mitglieder des Fachverbands der Wirtschaftskammer Österreichs sind. Unternehmer, die einen Wohn- oder Firmensitz in Österreich haben, können eine Erlaubnis zur Tätigkeit als Fiskalvertreter beantragen, wenn sie den steuerrechtlichen Verpflichtungen des vertretenen Unternehmers na...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ein Fiskalvertreter muss nur bestellt werden, wenn der Unternehmer in einem Drittland ansässig ist, mit dem Österreich kein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen hat, und Umsätze an Einzelpersonen bewirkt.mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer, die in Zypern steuerbare Leistungen erbringen, müssen sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Gesamtwert ihrer steuerbaren Umsätze innerhalb der vergangenen zwölf Monate einmal oder mehrmals den in Zypern für die MwSt-Registrierung geltenden Schwellenwert von 15.600 EUR überstiegen hat; wenn der Gesamtwert ihrer steuerbaren Umsätze innerhal...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Die MwSt-Verwaltung kann durch schriftliche Mitteilung eine beliebige, in Malta ansässige Person, an die der ausländische Unternehmer einen steuerbaren Umsatz bewirkt, oder einen Bevollmächtigten des ausländischen Unternehmers oder jede andere Person mit geschäftlicher Beziehung zu dem ausländischen Unternehmer als dessen Vertreter bestellen. Ist die Bestellung eines Vertrete...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach seiner Bestellung ein MwSt-Formular 104 einzureichen (bei Fristüberschreitung werden von der Verwaltung Bußgelder verhängt) und die Bücher des von ihm vertretenen Steuerpflichtigen in Zypern zu führen, MwSt-Erklärungen für ihn einzureichen und Mitteilung über eventuelle Änderungen der im MwSt-Register eingetrage...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der für ihn zuständigen Finanzverwaltung bis zum 15. Tag jedes Monats eine Erklärung über die im Vormonat für Umsätze fällig gewordene Mehrwertsteuer abzugeben und die Steuer zu entrichten. Unternehmer, die monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abzugeben haben, haben außerdem bis zum 1. Mai jedes Jahres eine Jahreserklärung über d...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 5.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Der Steuerpflichtige kann den Ort der Aufbewahrung seiner Rechnungen selbst wählen, sofern er in der Lage ist, diese Rechnungen auf Anfrage der MwSt-Behörde innerhalb von fünf Tagen vorzuweisen; die MwSt-Behörde im Falle einer Aufbewahrung der Rechnungen außerhalb Zyperns im Voraus entsprechend informiert. Der Steuerpflichtige muss sämtliche erhaltenen und ausgestellten Rechnun...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: Tax Departement 1471 Nicosia Email: hq@tax.mof.gov.cy Tel: +357 22308000 Die Website der zyprischen Finanzverwaltung (Tax Departement – Indirect Taxation) www.mof.gov.cy enthält zu folgenden Themen Informationen in griechischer Sprache: Aufgabe der ...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Die Steuervertreter sind dafür verantwortlich, dass die administrativen Pflichten, die sich aus der Steuerpflicht eines Ausländers ergeben, erfüllt werden. Die Steuervertreter müssen imstande sein, die Bücher selbst zu führen und damit verbundene Aufgaben selbst zu erledigen. Sie müssen Aufzeichnungen über die Geschäftstätigkeit des Ausländers führen, die die Grundlage für d...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Ein Steuervertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der von ihm vertretene ausländische Unternehmer (Näheres regelt Art. 66 des VAT Act). Der Steuervertreter und der Vertretene haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der MwSt sowie der Zinsen und Geldbußen im Zusammenhang mit den in Malta getätigten Umsätzen. Hat ein Vertreter jedoch in gutem Glauben gehandelt un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Portugal / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ausländische Unternehmer ohne feste Niederlassung in Portugal, die auf portugiesischem Hoheitsgebiet Umsätze bewirken, müssen einen Steuervertreter bestellen. Der Steuervertreter muss seinerseits in Portugal steuerpflichtig und dort für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein. Die Unternehmen sind nur von der Registrierung und Bestellung eines Vertreters befreit, wenn sie nur ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Slowenien / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Mehrwertsteuervertreter nehmen die mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen ausländischer Unternehmer in deren Namen wahr (Vorbereitung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen, Buchführung über gestellte und erhaltene Rechnungen, Zahlung der Mehrwertsteuer usw.). Bestellt ein ausländischer Unternehmer einen Steuervertreter, haftet dieser gesamtschuldnerisch für die Zahlung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Luxemburg / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Abgesehen von den Fällen, in denen obligatorisch eine Rechnung zu erteilen ist (Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer und juristische Personen, Versandhandel, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Anzahlungen) muss jeder Unternehmer mit Ausnahme der Unternehmer, die nur unecht steuerfreie (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende) Umsätze tätigen, Kleinunternehmer, pauschal...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.3.2 Schriftform

Rz. 20 Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und den leistenden Dritten (Leistungserbringer) sind schriftlich abzuschließen (Abs. 1). Als öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Sozialgesetzbuch unterliegen sie diesen Anforderungen, u. a. an die Schriftform nach § 56 SGB X. Konkludente Vereinbarungen sind unzulässig (vgl. LSG Berli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Litauen / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

In der EU ansässige Unternehmer können sich entweder direkt oder über einen Steuervertreter für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Entscheiden sie sich, einen Steuervertreter zu bestellen, gilt dasselbe Verfahren wie für nicht in der EU ansässige Unternehmer.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Estland / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Es gelten die gleichen Bedingungen und Voraussetzungen wie bei der Bestellung durch Non-EU-Unternehmer.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Dänemark / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Seit dem 1.1.2002 ist es für EU-Unternehmer optional, einen Fiskalvertreter zu bestellen. Eine Pflicht dazu besteht nicht mehr. Wird die Fiskalvertretung beantragt, gelten die gleichen Regeln wie im Hinblick auf Drittstaatenunternehmer. Der Antrag auf Registrierung muss neben Angaben zu dem ausländischen Unternehmer auch Angaben über den in Dänemark ansässigen Steuervertrete...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Litauen / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Nicht in Litauen niedergelassene Steuerpflichtige, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze bewirken, bei denen der Ort der Besteuerung als im Gebiet Litauens gelegen gilt und für die sie die Steuer schulden, müssen einen Steuervertreter bestellen. Nicht in Litauen niedergelassene Steuerpflichtige, die im Gebiet Litauens innergemeinschaftliche Er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Estland / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Die Voraussetzungen und Bedingungen der Bestellung eines Fiskalvertreters gelten für alle nicht in Estland ansässigen Personen, d. h. gleichermaßen für Steuervertreter von in der EU und außerhalb der EU ansässigen Unternehmen. Es gibt keine Fälle, in denen die Bestellung eines Steuervertreters zwingend vorgeschrieben ist. Für Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Dänemark / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Unternehmer aus Drittstaaten, mit den Dänemark kein gegenseitiges Amtshilfeabkommen geschlossen hat, müssen sich über einen in Dänemark ansässigen Steuervertreter registrieren lassen. Das gilt nicht für Umsätze, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters Der Steuervertreter muss e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.3 Umsetzung der Regelungsempfehlung der OECD i. R. d. ATAD II

Rz. 26 Die Veröffentlichung der Abschlussberichte stellte nicht das Ende des BEPS-Prozesses, sondern lediglich ein Etappenziel dar.[1] Mit der Veröffentlichung der Abschlussberichte hat die Implementierungsphase der Maßnahmen begonnen. Während die EU rechtlich verbindlich für ihre Mitgliedsstaaten auf Grundlage des Art. 288 AEUV Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse erlas...mehr