Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / 1. Produktbegriff

Der sachliche Anwendungsbereich wird dabei weiterhin vom Produktbegriff dominiert. Gerade mit Blick darauf wurden in den vergangenen Jahren Inkonsistenzen und Rechtsunsicherheit identifiziert (Erwägungsgrund 3 zur Richtlinie [EU] 2024/2853). Was in Zukunft unter dem Produkt zu verstehen ist, soll in § 2 ProdHaftG-E geregelt werden. Produkte sind danach nicht nur „alle bewegli... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / III. Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren begann mit einem Referentenentwurf v. 11.9.2025, der wenige Monate später in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 19.12.2025 mündete (BR-Drucks 775/25). Die Bundesregierung verweist zum einen auf das Erfordernis, die EU-Produkthaftungsrichtlinie bis zum 9.12.2026 umzusetzen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen soll das ProdHaftG zum anderen n... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / Zusammenfassung

Die Reform des nationalen Produkthaftungsrechts ist im vollen Gange: Mit Blick auf den Erlass der EU-Produkthaftungsrichtlinie Ende 2024 muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 9.12.2026 für die nationale Transformation des neuen europäischen Produkthaftungsrechts sorgen. Da das neue europäische Produkthaftungsrecht fast 40 Jahre auf sich warten ließ, gibt es eine ganze Reihe vo... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / IV. Grundprinzipien

Hinweis: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie und damit auch das zu reformierende ProdHaftG weiterhin auf dem Prinzip der Gefährdungshaftung beruhen werden. Die Gefährdungshaftung ist von der Verschuldenshaftung abzugrenzen, die wiederum in der (allein national verankerten) Produzentenhaftung Geltung beansprucht. Während also di... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / 2. Beurteilungszeitpunkt

Eng verwoben mit der umfassenden Einbeziehung von Software in den Produktbegriff ist die – national neben den Kriterien besonders betonte – Regelung des Beurteilungszeitpunkts in § 8 ProdHaftG-E (s. auch BR-Drucks 775/25, S. 1). Wenn und soweit der Hersteller die Kontrolle über das Produkt auch nach dem Inverkehrbringen behält, kommt es für die Beurteilung der Fehlerhaftigke... mehr

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Homeoffice im Ausland / 6 Datenschutz

Auch im Homeoffice besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) Homeoffice für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische und organisatorische Maßna... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / VII. Haftungsausschlüsse

Die Haftungsausschlüsse werden in § 9 ProdHaftG-E aus der Taufe gehoben. Insoweit gab es im Gesetzgebungsverfahren eine Diskussion über § 9 Abs. 2 S. 2 ProdHaftG-E. Gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 ProdHaftG-E ist die Ersatzpflicht des Herstellers ausgeschlossen, „wenn es wahrscheinlich ist, dass das Produkt den Fehler, der die Verletzung eines Rechts oder Rechtsguts (...) verursacht h... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 § 13 AStG stand auch noch nicht aus unionsrechtlicher Sicht auf dem Prüfstand. Rz. 44 Zu der weitgehend dem heutigen § 13 AStG entsprechenden Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 AStG a. F. äußerte sich der EuGH in der Rs. X-GmbH zu der Frage, ob die Regelungen zur verschärften Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7 Abs. 6, Abs. 6a AStG) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 6... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 16 Automatischer Austausch von Informationen i. S. d. Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Abs. 14a)

Rz. 17a Im Zuge der DAC 7-Richtlinie[1] wurde eine automatische Übermittlung von Daten beschlossen, die national von Plattformen-Betreibern zu erheben und sodann dem BZSt automatisiert zu übermitteln sind.[2] § 7 Abs. 14a EUAHiG setzt Art. 8ac Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Die Übermittlung der entsprechenden Daten erfolgt erstmals zum 31.1.2024... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 14 Automatische Übermittlung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 13)

Rz. 16 § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt die Übermittlung von Steuergestaltungen durch das BZSt als zentralem Verbindungsbüro[1] an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Wege des automatischen Informationsaustauschs. Da die Amtshilferichtlinie selbst nur vorsieht, dass die nationalen Meldungen der Steuergestaltungen entweder durch einen Intermediär oder durch den Stpfl. erf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.11 Amtshilferichtlinie, Durchführungsbestimmungen (Abs. 11)

Rz. 12 Im EUAHiG und in einer Reihe anderer steuerlicher Gesetze wird zur Bezeichnung mit " Amtshilferichtlinie " eine Kurzform des sehr langen Titels der Richtlinie 2011/16/EU verwendet. Dies geschieht zur Vermeidung einer kompletten Verweisung mit vollem Zitat der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Best... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 17 Automatischer Austausch von Informationen i. S. d. Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes, Abs. 14b

Rz. 17b Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226[1] wurde die DAC-8-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz erstmals in Kraft gesetzt. Danach sind unter den dort genannten Voraussetzungen Kryptowerte-Transaktionen durch den Anbieter an das BZSt zu melden. Dieses übermittelt im Wege des automatischen Austauschs di... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Format des Lageberichts

Rz. 1 Der i. R. d. Umsetzung der CSRD neu einzufügende § 289g HGB-E bezieht sich auf die Vorgaben des Art. 29d Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung. Eine KapG, die gem. § 289b HGB-E ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitert, hat diesen Lagebericht gem. § 289g Satz 1 Nr. 1 HGB-E in dem einheitlichen elektronischen Berichtsfor... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verordnungsermächtigung

Rz. 2 In § 289g Satz 2 HGB-E schlägt der RegE eine Verordnungsermächtigung vor, mithilfe derer das BMJV ermächtigt werden soll, die für § 289g Satz 1 Nr. 2 HGB-E relevanten künftig von der EU vorgegebenen Regelungen im Kontext der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards für die Spezifikation des einheitlichen elektronischen Ber... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Ausschlussregelung (Abs. 6)

Rz. 9 Der automatische Informationsaustausch nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG findet nach § 7 Abs. 6 EUAHiG grundsätzlich dann nicht statt, wenn ausschließlich die Steuerangelegenheiten einer oder mehrere natürlicher Personen betroffen sind. Diese Ausnahme von der Meldepflicht grenzüberschreitender Vorbescheide wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226[1... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Ausweitung und genaueren Regelung der automatisierten Übermittlung von Informationen, die in Art. 8 – 8b der Richtlinie 2011/16/EU und in deren Umsetzung in § 7 EUAHiG niedergelegt ist, enthält letztere Vorschrift einen weiteren innovativen Kern für die innergemeinschaftliche Amtshilfe. Die automatische Übermittlung von Informationen an die anderen Mitgliedstaa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.15 Lebensversicherungsprodukte, Abs. 15

Rz. 17 Mit Abs. 15 wird der Begriff des Lebensversicherungsprodukts definiert. Danach sind Lebensversicherungsprodukte i. S. d. EUAHiG Versicherungsverträge gem. § 19 Nr. 28 FKAustG mit Ausnahme von gem. § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FKAustG meldepflichtigen rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen i. S. v. § 19 Nr. 30 FKAustG, bei denen Leistungen aus den Verträgen im Todesfall eine... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen dieser Vorschrift dienen mehreren Zielen. Einerseits sollen sie durch ihre Übernahme in das EUAHiG der Einheitlichkeit der Anwendung der EU-Amtshilferichtlinie dienen, andererseits sollen sie bei Auslegung des deutschen Rechts einschließlich des EUAHiG Klarheit schaffen und Auslegungsdifferenzen vermeiden helfen. Durch die verschiedenen Änderung... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.3.2 Börsenklausel

Rz. 119 Entsprechende Einkünfte qualifizieren nicht als solche mit Kapitalanlagecharakter, wenn mit der Hauptgattung der Aktien der Kapitalanlagegesellschaft ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer Börse der in § 13 Abs. 1 S. 4 AStG genannten Art stattfindet. Rz. 120 Die Klausel setzt voraus, dass die Gesellschaft Aktien emittiert hat. Ob dies der Fall ist, beurteil... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Automatische Übermittlung im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 7 Abs. 1 EUAHiG werden bestimmte Informationen automatisch übermittelt, die über Personen vorhanden sind, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Übermittlung beschränkt sich also auf solche Personen[1], die im Empfängermitgliedstaat der Information ansässig sind. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz, bei den anderen Personen der Sitz oder de... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.14 Dividenden von Unternehmen, Abs. 14

Rz. 16 Nach Abs. 14 sind Dividenden von Unternehmen, deren Anteile nicht in einem Bankdepotkonto verwahrt werden, Dividenden oder sonstige als Dividenden behandelte Einkünfte, die auf ein anderes Konto als ein Verwahrkonto i. S. v. § 19 Nr. 26 FKAustG eingezahlt oder diesem gutgeschrieben werden. Abs. 14 stellt sicher, dass ein automatischer Informationsaustausch nicht nur f... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit der Amtshilferichtlinie, Abs. 1

Rz. 1a Nach Abs. 1 überwacht und bewertet das BZSt als zuständige Behörde die Wirksamkeit der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Deutschland im Einklang mit der Amtshilferichtlinie, einschließlich in Bezug auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung. Die Art und Weise dieser Bewertung folgt in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen den strukturellen Vorgab... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289g-E Format des Lageberichts, Verordnungsermächtigung

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 1 Format des Lageberichts Rz. 1 Der i. R. d. Umsetzung der CSRD neu einzufügende § 289g HGB-E bezieht sich auf die Vorgaben des Art. 29d Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung. Eine KapG, die gem. § 289b... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] erstmals eingeführte § 3a EUAHiG dient der Umsetzung von Art. 22 Abs. 1a der Amtshilferichtlinie. Er schafft eine Re... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.3 Grenzüberschreitender Vorbescheid (Abs. 3)

Rz. 4 In Abs. 3 wird der Begriff des grenzüberschreitenden Vorbescheids definiert. Inhaltlich ist die Definition an Art. 3 Nr. 14 der Richtlinie 2011/16/EU angelehnt. Ein grenzüberschreitender Vorbescheid liegt nach inländischen Maßstäben vor bei verbindlichen Zusagen nach § 204 AO, bei verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO und bei unilateralen Vorabzusagen über Verre... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden in § 20 EUAHiG Vorgaben zur jährlichen Übermittlung von statistischen Daten an die Kommission zum Umfang des automatischen Informationsaustauschs nach den Art. 8 und 8a der Amtshilferichtlinie getroffen. Neu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 15 Automatischer Austausch grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 14)

Rz. 17 Ergänzend zu § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt § 7 Abs. 14 EUAHiG die Entgegennahme von Steuergestaltungen[1] im Wege des automatischen Informationsaustauschs von anderen Mitgliedstaaten. Die Entgegennahme obliegt dem BZSt, das für die Auswertung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 43 FVG zuständig ist. Bei der Auswertung unterstützen die Länder das BZSt gem. § 21a Abs. 5 FVG. Die Entgeg... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 5.2 Grenzüberschreitende Simultanprüfungen und gemeinsame Außenprüfungen

Rz. 35 Die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland ist ebenso wie die anderer Staaten auf ihr eigenes Staatsgebiet beschränkt. Damit sind Prüfungsmaßnahmen auf dem Gebiet anderer Staaten grundsätzlich unzulässig.[1] Um den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte – insbesondere im Rahmen internationaler Konzernstruktur... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 9 Erprobung alternativer Prüfungsmethoden gem. Art. 97 § 38 EGAO

Rz. 78 Im Gesetzgebungsverfahren zum DAC-7-UmsG v. 22.12.2022[1] hat der Bundesrat die Einfügung einer Vorschrift über die Erprobung alternativer Prüfungsmethoden in Art. 97 § 38 EGAO bewirkt, die zunächst bis zum 31.12.2029 befristet ist. Die Vorschrift soll der zunehmenden Verbreitung innerbetrieblicher Kontrollsysteme in der Wirtschaft und der wachsenden Bedeutung derarti... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.9 Unternehmen i. S. d. Abs. 4 und 5 (Abs. 9)

Rz. 10 Ein Unternehmen i. S. d. Abs. 4 und 5 ist entsprechend der aus Art. 3 Nr. 17 der Richtlinie 2011/16/EU nahezu identisch übernommenen Definition jede Form von Geschäftstätigkeit. Auf die Wirtschaftlichkeit kommt es dabei nicht an. mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.6 Prüfung der Anrechnung oder Vergütung von KSt, der Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, der Nichtvornahme des Steuerabzugs, der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG und der Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG (§ 50b EStG)

Rz. 22 § 50b S. 1 EStG ermächtigt die Finanzbehörden, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG oder für die Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung be... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Steuergeheimnis, Geheimhaltung (Abs. 1)

Rz. 2 § 19 Abs. 1 EUAHiG regelt das Verhältnis des deutschen Steuergeheimnisses zu den Informationen, die ein anderer Mitgliedstaat im Rahmen der Amtshilfe nach dem EUAHiG an Deutschland übermittelt. Die Vorschrift bestimmt, dass der Schutz des deutschen Steuergeheimnisses auch für diese Informationen gilt. Das ist deswegen besonders bedeutsam, weil die Ausgestaltung eines S... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 8 Umfang der auszutauschenden Daten (Abs. 7)

Rz. 10 In Übereinstimmung mit Art. 8a Abs. 6 der Richtlinie listet § 7 Abs. 7 S. 1 EUAHiG die Informationen im Einzelnen auf, die das BZSt gem. § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt. Ab dem 1.1.2018 erfolgt die Übermittlung nicht mehr nur an die Mitgliedstaaten, sondern an das bis dahin von der Kommission einzurichtende Zentralverzeichnis der Mit... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.7 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 3 (Abs. 7)

Rz. 8 Abs. 7 unterscheidet, wie Art 3 Nr. 16 der Richtlinie 2011/16/EU, zwischen grenzüberschreitenden Transaktionen nach Abs. 3 und Abs. 4. Während bereits die Definition des grenzüberschreitenden Vorbescheids nach Abs. 3 weiter gefasst ist als diejenige der Vorabverständigung über die Verrechnungspreisgestaltung nach Abs. 4, so gilt dies auch für die korrelierende Begriffs... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von Finanzkonten (Abs. 2)

Rz. 5 § 7 Abs. 2 und 3 EUAHiG wurden zunächst eingeführt durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze.[1] Der damit in Kraft getretene § 7 Abs. 3 EUAHiG seinerseits wurde bereits nach kurzer Zeit ersetzt durch die Absätze 3 bis 14, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Am... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise in der Übergangszeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Regelung in § 7 Abs. 4 EUAHiG betrifft ausschließlich die Übermittlung von Altfällen. Gemeint sind damit solche grenzüberschreitenden Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die in der Zeit zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 erteilt, getroffen, geändert oder erneuert wurden. Innerhalb dieser Gruppe erfolgt eine weitere Diff... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 11 Automatischer Austausch länderbezogener Berichte (Abs. 10)

Rz. 13 Das BZSt als zuständiges Verbindungsbüro übermittelt nach § 7 Abs. 10 EUAHiG im Weg des automatischen Austauschs die ihm gem. § 138a Abs. 6 AO übermittelten länderbezogenen Berichte an die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, für die in dem länderbezogenen Bericht Angaben i. S. d.§ 138a Abs. 2 AO enthalten sind. Das schließt die von einbezogenen Konzernge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.4 Grenzüberschreitende Vorabverständigung (Abs. 4)

Rz. 5 Die Definition der grenzüberschreitenden Vorabverständigung entspricht derjenigen in Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU. Mit der inhaltsgleichen Übernahme der Begrifflichkeiten aus der Richtlinie in das nationale Recht soll eine nationale Abweichung vermieden werden.[1] Erfasst sind demnach nur im Vorwege getroffene Vereinbarungen, Mitteilungen oder vergleichbare ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.6 Verrechnungspreise (Abs. 6)

Rz. 7 Eine allgemeine Definition für den Begriff des Verrechnungspreises besteht nicht. Daher folgt Abs. 6 der Definition aus Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU für Zwecke des EUAHiG. Unbeschadet der Wertschöpfungskette ist der Verrechnungspreis danach der Preis, zu dem ein Unternehmen materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter auf ein verbundenes Unternehmen überträ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.8 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 4 (Abs. 8)

Rz. 9 Die Definition in Abs. 8, die sich an Art. 3 Nr. 16 S. 2 der Richtlinie 2011/16/EU orientiert, setzt für eine grenzüberschreitende Transaktion gemäß Abs. 4 eine oder mehrere Transaktionen verbundener Unternehmen voraus, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten ansässig sind, bzw. in mindestens zwei Mitgliedstaaten steuerliche Auswirkungen haben. Für die Definition der Be... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG)

Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 3 Entwicklung der Außenprüfung

Rz. 11 Bis zum Erlass der Reichsabgabenordnung im Jahr 1919 war ein der heutigen Außenprüfung entsprechendes Verfahren der Steuerermittlung unbekannt. Zwar wurden schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in vielen deutschen Einzelstaaten Einkommensteuergesetze eingeführt.[1] Darunter war auch Preußen, wo nach dem "Gesetz, betreffend die Einführung einer Klassen- und ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 8 Vor der Einführung der gesonderten Norm des § 13 AStG waren die Regelungen für die sog. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter insbesondere in § 7 Abs. 6 [1] und 6a AStG a. F.[2] zu finden. Hintergrund für die Einführung der Regelung war die im Schrifttum und vom Bundesrechnungshof konstatierte Lücke der Hinzurechnungsbesteuerung in Bezug auf passive Vermögensverw... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Grundsachverhalte

Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutzern eine klarere Persp... mehr

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EPBD-Verzug: Risiken für Immobilieneigentümer

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist in keinem Mitgliedsstaat fristgerecht in nationales Recht umgesetzt worden. Für Immobilieneigentümer und Investoren entstehen erhebliche Planungs- und Investitionsrisiken – erste Vorgaben greifen bereits ab 2028. Erste Vorgaben greifen im Jahr 2028, doch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Perform... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor und damit können die Regelungen zur Ausstrahlung nicht greife... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Anwendungsbereich

Unternehmen der 2. Welle sind Kapitalgesellschaften oder denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften mit im (Jahres-)Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). Eine spezielle Ausweitung der Pflichten auf andere Finanzinstitute, wie bislang vorgesehen etwa für kleinere Kreditinstitute oder f... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.2 Bekenntnis abgeben und Referenzinstrumente nennen

In der Grundsatzerklärung verpflichten sich die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte. Hierbei sollten sie sich gezielt an internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, bspw. völkerrechtliche Verträge, Übereinkommen, Vorschriften, Grundsätze, Richtlinien, Standards und Bestimmungen, zur Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bzgl. der Einha... mehr