Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.5 Wertschöpfungskette

Die berichteten Informationen sind nach ESRS 1 (5/2026).62 weiterhin über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen auszudehnen, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind ("Informationen zur Wertschöpfungskette"). Allerdin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Norwegen tätig sind, unterliegen der norwegischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Norwegen online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das norwegische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Norwegen vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "Altinn" online gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um das norwegische Behörd...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Multilaterale und bilateral... / 2.4 Welche Absicherungen benötigt mein Arbeitnehmer?

Zur Beantwortung dieser Frage muss bereits geklärt sein, welche Rechtsvorschriften auf den Arbeitnehmer angewandt werden. Wird der Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen weiter. Wird der Arbeitnehmer in einem Staat beschäftigt, mit dem ein Abkommen über Soziale Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungsabkommen / 3 Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich hat am 29.3.2017 den offiziellen Austrittsantrag nach Art. 50 EU-Vertrag gestellt und am 1.2.2020 die EU verlassen.[1] Mit dem Vereinigten Königreich wurde ein Austrittsabkommen geschlossen, das für sog. Bestandsfälle, also grenzüberschreitende Sachverhalte, die vor dem 1.1.2021 eingetreten sind und über diesen Zeitpunkt hinausgehen, beschlossen. Au...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Anwendungsbereich

Unternehmen der 2. Welle sind Kapitalgesellschaften oder denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften mit im (Jahres-)Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). Eine spezielle Ausweitung der Pflichten auf andere Finanzinstitute, wie bislang vorgesehen etwa für kleinere Kreditinstitute oder f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Andorra / Zusammenfassung

Begriff Andorra gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Andorra ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Andorra kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Gesetz für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist das sog. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebietsgleichstellung / 1.1.2 Leistungsrecht

Die Gleichstellungsvorschriften im Bereich des Leistungsrechts richten sich grundsätzlich nur auf den Leistungsanspruch selbst und auf die Anerkennung von leistungsauslösenden Tatbeständen. Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt der Grundsatz, dass Sachleistungen immer vom aushelfenden Träger und Geldleistungen immer vom zuständigen Träger er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vatikanstadt und Heiliger S... / Zusammenfassung

Begriff Die Vatikanstadt und der Heilige Stuhl gehören zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass die Vatikanstadt und der Heilige Stuhl ein Staat sind, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit diesem kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / Zusammenfassung

Begriff San Marino gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass San Marino ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit San Marino kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Gesetz für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Monaco / Zusammenfassung

Begriff Monaco gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Monaco ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Monaco kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Gesetz für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist das sog. Aufe...mehr

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Entsendebescheinigung / 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke

Der Vordruck wird – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt. Es besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie der Schweiz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe zu übermitteln. Die ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt, sollte der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer sichergestellt werden. Der Umfang, der noch sichergestellt werden muss, richtet sich wesentlich nach dem Beschäftigungsstaat. Wird eine Person in einen EU/EWR-Staat oder die Schweiz entsandt, werden alle Versicherungszweige von den entsprechenden R...mehr

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Ukraine / Zusammenfassung

Begriff Die Ukraine gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass die Ukraine ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Ukraine aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Russland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Russland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Russland ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungsabkommen / 3.1 Austrittsabkommen

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austrittsabkommen findet vom 1.2.2020 an Anwendung.mehr

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Deutsche Verbindungsstelle ... / 2 Aufgaben

Die DVKA kooperiert mit den deutschen gesetzlichen Krankenkassen und verschiedenen internationalen Organisationen in über 40 Staaten. Dies sind die ausländischen Träger in den EU-, EWR-Staaten und der Schweiz sowie den Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. 2.1 Aufklärung, Information und Beratung Die DVKA berät die Kranken-...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.2 Vertragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften

Die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit haben für Personen, die als Vetragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften tätig sind, besondere Regelungen geschaffen. 4.2.1 Personenkreis Zu den Vertragsbediensteten zählen unter anderem Personen, die manuelle und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten in der Generaldirektion der Kommission oder den jeweiligen Direk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vertrauensschutz bei innerg... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung auch ohne Gelangensbestätigung steuerfrei sein kann. Maßgeblich ist, ob der Unternehmer sorgfältig geprüft und dokumentiert hat, dass die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat geliefert werden soll. Eine Gelangensbestätigung ist seit 2013 für den Vertrauensschutz nicht mehr zwingend erford...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Belarus aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Belarus wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Belarus ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.5 Private Absicherung

Sollte eine Person vor dem Eintritt in Krankheitsfürsorgesysteme in Deutschland privat versichert gewesen sein, dann wird die Person nach dem Ausscheiden aus dem System der privaten Versicherung zugeordnet und muss wieder privat versichert werden. Eine Aufnahme in die gesetzliche Versicherung ist nicht möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnung (EG) über sozial... / 9 Arbeitslosenversicherung

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung werden die in anderen Mitgliedsstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen zusammengerechnet. Begibt sich eine bisher in Deutschland arbeitslos gemeldete Person in einen anderen EU-Staat zur Arbeitssuche, besteht im Rahmen der Verordnung die Möglichkeit, für die Dauer von 3 Monaten das Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.2.2 Absicherung

Die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit sieht für die Vertragsbediensteten 3 Wahlmöglichkeiten der Absicherung vor: Anwendung der Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates, Anwendung der Rechtsvorschriften des Staates, dessen Recht sie zuletzt unterlegen haben, Anwendung der Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die Wahl kann einmalig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.2 Aufnahme einer weiteren Beschäftigung

Die Personen, die in diesem Krankheitsfürsorgesystem geschützt sind, bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie einen Pflichttatbestand erfüllen (z. B. Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, Bezug einer Rente).mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.6 Familienangehörige

Familienangehörige von Personen, die im Krankheitsfürsorgesystem geschützt sind, werden mitversichert. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Versicherungsschutz endet, sobald der Familienangehörige einen Pflichttatbestand in Deutschland erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt muss der Familienangehörige in Deutschland versichert werden. Die Absicherung über das Krankheitsfürsorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Kasachstan aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Kasachstan wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Kasachstan ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.4 Wagniskapital

Für Anteilserwerbe im Bereich von sog. Wagniskapital war in § 8c Abs. 2 KStG eine weitere Ausnahme vorgesehen. Danach sollte ein Anteilserwerb an einer Zielgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 3 WKBG durch eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft unschädlich für einen Verlustabzug sein. Doch wie die Sanierungsklausel stand auch diese Ausnahmeregelung unter dem Vorbehalt der beihi...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Das Zusatzmodul des VS

Das Zusatzmodul ergänzt das Basismodul, indem es Angaben enthält, die den Informationsbedarf von Geschäftspartnern des Unternehmens, wie z. B. Investoren, Banken und Firmenkunden, in umfassender Weise decken. Das heißt die Angaben im Zusatzmodul spiegeln die jeweiligen Verpflichtungen der Finanzmarktteilnehmer und Firmenkunden im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Territorialitätsprinzip / 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Jede Arbeitnehmerüberlassung, die in, nach oder aus Deutschland erfolgt, bedarf der Genehmigung nach deutschem Recht. Das gilt auch für Sachverhalte, in denen Beteiligte aus EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig werden. Eine grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung muss demnach immer die Zulassungsvoraussetzungen beider beteiligter Staaten erfüll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 2 Entsendung

Besondere Regelungen gelten für Entsendungen. Im Hinblick auf Norwegen ist der persönliche Geltungsbereich der Verordnung auf die Staatsangehörigen der EU- und EWR-Staaten eingeschränkt. Staatsangehörige der Schweiz und Drittstaatsangehörige werden von Verordnung nicht erfasst. Praxis-Beispiel Arbeitgeber entsendet 2 Arbeitnehmer nach Oslo Ein deutscher Arbeitgeber entsendet 2...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.4 Beseitigung von Dopplungen

Die Reduzierung der Angabepflichten wird auch dadurch erreicht, dass konsequenter zwischen den allgemeinen Angaben nach ESRS 2 und den unter Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Themenstandards unterschieden wird. So wird eine Informationsfragmentierung verhindert, indem in ESRS 2 (5/2026) verankert wird, dass Informationen zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen (Policies, Actions...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.5 Ausblick

Die Änderungen zum bestehenden Set 1 an ESRS sind enorm, wobei die zentralen Inhalte gar nicht verändert werden konnten, da diese in der CSRD vorgegeben sind. Erstaunlich viele Änderungen betreffen nach Ansicht der EFRAG auch nur Klarstellungen oder Erläuterungen – die EU-Kommission nimmt diese Einschätzung aber nicht explizit auf, sodass die konkrete Bedeutung unklar bleibt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vertrauensschutz bei innerg... / Entscheidung

Der BFH gab dem Unternehmer recht. Die Lieferung des Pkw ist nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG steuerfrei. Der Unternehmer ist seinen Nachweispflichten "ihrer Art nach" nachgekommen: qualifizierte Bestätigung der USt-IdNr., Prüfung von Name, Anschrift und Vertretungsmacht, vertragliche Festlegung der Ausfuhr nach Rumänien, erkennbarer Bestimmungsort aus Vertrag und Rechnung. Bereits nac...mehr

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Multilaterale und bilateral... / 2.1 Welche Rechtsvorschriften gelten für meinen Arbeitnehmer?

Wird ein Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Regelungen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Da die Verordnung alle Zweige der Sozialversicherung umfasst, ist bereits ein umfassender Schutz vorhanden. Allerdings sind insbesondere im Hinblick auf die Leistungsgewährung Besonderheiten zu beachten...mehr

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Russland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatli...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Wichtig Keine Leistungen zulasten des Arbeitgebers Die Möglichkeit, Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen, endet mit dem Ende der Entsendung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausstrahlung / 4 Leistungen bei Krankheit

Ein Arbeitnehmer kann auch im Ausland erkranken und benötigt Leistungen, die er von seinem Arbeitgeber bzw. von der deutschen Krankenkasse erhalten kann. Hierbei ist zu unterscheiden, ob sich der Arbeitnehmer im vertragslosen Ausland, in einem Abkommensstaat oder in der EU bzw. im EWR befindet. Davon hängt ab, ob der Arbeitnehmer ausschließlich Leistungen über den Arbeitgebe...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling ... / 10 Literatur

Akinte, O. O., Ratchapan, R., Nakthanom, S., Prompinit, K., & Plangklang, B. (2025): MDPI – Performance Ratio and Econometrics of a Community Waste Power Plant (Biogas) System. In Sustainability, Band 17, Heft 11, https://doi.org/10.3390/su17115187 BauNetz (2024): Brennstoff Erdgas. https://www.baunetzwissen.de/heizung/fachwissen/brennstoffe-energietraeger/erdgas-161124Letzte...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.3 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung[1] abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung[1] und eine Fam...mehr

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Multilaterale und bilateral... / 2.7 Bekommt mein Arbeitnehmer alle Leistungen?

Leistungen bei Entsendungen In den EU/EWR-Staaten und in der Schweiz ist hinsichtlich des Leistungsumfangs zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthalts – notwendig sind. In den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit für den Bereich der Krankenversicherung bes...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5 Ausnahmen von der Steuerbefreiung

Um eine doppelte Besteuerung mit Körperschaftsteuer zu vermeiden, sieht § 8b KStG die Steuerbefreiung für Beteiligungserträge bzw. für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen vor. Doch hierzu musste wegen EU-rechtlicher Vorgaben[1] nachgebessert und die Besteuerung inländischer Streubesitzdividenden an die Besteuerung ausländischer Bezüge angepasst werden. Zudem traten in der P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.4 Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts

Die DVKA prüft und entscheidet für Personen, die in Deutschland wohnen und gewöhnlich in mehreren EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt bzw. selbstständig tätig sind, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Sollten die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden, stellt die DVKA die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. In den Fällen, ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.3 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entsendebescheinigung / 2 Bescheinigungen im Anwendungsbereich der Verordnungen über Soziale Sicherheit (A1 Bescheinigung)

Gelten die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, wird der Vordruck A1 verwendet. In Übergangsfällen, in denen die Rechtsvorschriften des Entsendestaates auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gelten, wird der Vordruck E 101 verwendet. Die Bescheinigungen sind in allen EU-Sprachen verfügbar. 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke Der Vordruck wird – je n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebietsgleichstellung / 2 Pflegeversicherung

Auch im Bereich der Pflegeversicherung gilt im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 der Grundsatz, dass Sachleistungen immer vom aushelfenden Träger und Geldleistungen immer vom zuständigen Träger erbracht werden. Wohnt eine in Deutschland versicherte Person in einem anderen EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz, besteht aufgrund der Gebietsgleichstel...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.5 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeit gebunden. Sollten Zwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[2], Künstler und Sportler[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr