Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6 Vorsteuer-Vergütungsverfahren

WICHTIG: Ab dem 1.1.2010 gilt für das Erstattungsverfahren in den EU-Staaten eine neue verfahrenstechnische Grundlage. Die Antragsteller können ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort einge...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.5 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 § 11 GrEStG legt einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 % fest und gilt für alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbe, wenn es nicht zu einer Pauschalbesteuerung nach § 12 GrEStG kommt oder ein anderer Steuersatz durch die Länder festgelegt wurde.[1] Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens ...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Ausländer ohne Wohnsitz, Niederlassung oder Zweigstelle in der Slowakischen Republik, die dort eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen, müssen beim Finanzamt Bratislava I einen Registrierungsantrag einreichen. Auch Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind und (in Form von Versendungslieferungen) Gegenstände in die Slow...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.4 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 173 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft entsprechend. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rz. 115 ff. verwiesen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ergänzend nur die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Rz. 174 Besonderheiten können sich dann ergeben, wenn der Vergleichbarkeitstest scheitert, so z. B. wenn es sich...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.12 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Entsendung: Leistungen und ... / 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz

Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Auch wenn keine Entsendung vorliegt, ist eine Anwartschaftsversicherung für die Beschäftigungsdauer in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz entbehrlich, da die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten ange...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2 EU/EWR-Staat oder die Schweiz

Im Bereich der EU/EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Diese gelten auch für Sachverhalte mit dem Vereinigten Königreich, die vom Austrittsabkommen erfasst werden. 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen ...mehr

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Einstrahlung / 4.2 EU/EWR-Staaten und die Schweiz

Bei einer Entsendung aus einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz kann der Arbeitnehmer über die Europäische Krankenversicherungskarte in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen.mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 4 EU-Institutionen

Bei den Europäischen Gemeinschaften gibt es verschiedene Beschäftigungsverhältnisse. Neben den Personen, die über das Krankheitsfürsorgesystem der EU geschützt sind, gibt es noch den Personenkreis der Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften. 4.1 Krankheitsfürsorgesystem Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei best...mehr

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Gebietsgleichstellung / 1.1 EU-, EWR-Staaten und die Schweiz

Für die EU-, EWR-Staaten und die Schweiz ist Gleichstellung in den Artikeln 5 und 14 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 geregelt. 1.1.1 Versicherungsrecht Ein Ausscheiden aus einer gesetzlichen Versicherung im Ausland wird dem Ausscheiden aus einer deutschen Krankenversicherung gleichgestellt. Die im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten werden...mehr

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Ausstrahlung / 4.2 EU-/EWR-Staaten und die Schweiz

Bei einer Entsendung in einen EU-/EWR-Staat oder in die Schweiz kann der Arbeitnehmer über die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet, Leistungen in Anspruch nehmen.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1 Anschlussurlaub in der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz

Im Bereich der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Voraussetzung für eine Ents...mehr

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Einstrahlung / 1.2 EU/EWR-Staaten und die Schweiz

Für einen Arbeitnehmer, der aus einem EU/EWR-Staat oder aus der Schweiz nach Deutschland entsandt wird, sind vorrangig die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit zu beachten.[1] Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss die entsandte Person vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Zusätzlich muss geprüft ...mehr

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Ausstrahlung / 1.2 EU-/EWR-Staaten und die Schweiz

Für einen Arbeitnehmer, der in einen EU-/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt wird, sind vorrangig die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit zu beachten.[1] Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss die entsandte Person vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die Vor...mehr

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Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.6 Schnittstelle für den Datenaustausch innerhalb der EU

Die DVKA ist Zugangsstelle für den länderübergreifenden elektronischen Datenaustausch für den Bereich der Leistungen bei Krankheit sowie der Leistungen bei Mutterschaft oder gleichgestellter Leistungen bei Vaterschaft und den Bereich des anwendbaren Rechts in bestimmten Fällen.[1]mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / Zusammenfassung

Begriff Eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung bzw. eine selbstständige Tätigkeit ausübt, unterliegt im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip nach § 3 SGB IV für alle ...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1 Krankheitsfürsorgesystem

Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei bestimmten Institution der EU beschäftigt sind. Hierzu gehören auch die Organe der EU. Dies sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat, die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank, der Rechnungshof sowie die EU-Einrichtungen...mehr

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Verordnung (EG) über sozial... / Zusammenfassung

Begriff Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt seit dem 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 trat auch die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 in Kraft. Beide Verordnungen ersetzen größtenteils die bisheri...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte ausländische Unternehmen (3. Welle)

Ähnlich wie auch bei dem Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB [1] sieht die CSRD eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte nicht in der EU ansässigen Unternehmen ("Drittstaatsunternehmen") vor. Da kein direkter Zugriff auf diese Unternehmen besteht, erfolgt die direkte Verpflichtung über in der EU ansässige Tochterunternehmen oder Zweignied...mehr

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Ukraine / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Sozialversicherungsabkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen Staaten geschlossen wird und das Sozialversicherungsrecht der beteiligten Staaten koordiniert. Bei den Sozialversicherungsabkommen wird zwischen bilateralen Abkommen, die zwischen 2 Staaten geschlossen werden, und multilateralen Abkommen, die zwischen mehreren Staaten geschlossen werden, unt...mehr

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Multilaterale und bilateral... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag wird auf die für den Arbeitgeber wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zur Bedeutung von Sozialversicherungsabkommen Bezug genommen. Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern? Sind für die Entsendung Befristungen zu berücksichtigen? Welche Vorschriften sind für den Arbeitnehmer maßgeblich: die deutschen oder die des anderen Staates?...mehr

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Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.7 Wahrnehmung der Aufgaben der nationalen Kontaktstelle

Mit der Richtlinie zur Patientenmobilität beabsichtigte die Europäische Kommission in Brüssel, die Informationslage für Patienten zu verbessern, die Gesundheitsleistungen in einem anderen EU-Staat erhalten möchten. Zur Umsetzung dieser Richtlinie musste in jedem Mitgliedstaat eine "Nationale Kontaktstelle" errichtet werden. Für Deutschland wurde die Nationale Kontaktstelle i...mehr

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Verordnung (EG) über sozial... / 1 Gebietlicher Geltungsbereich

Mit dem gebietlichen Geltungsbereich der Verordnung wird festgelegt, für welche Staaten bzw. Gebiete die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden kann.mehr

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Ausländisches Einkommen / 2.3 Quartalskurse

Die Quartalskurse werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Quartalskurs nach Art. 107 der Durchführungsverordnung Nr. 574/1972 kann nur noch für Drittstaatsangehörige, die ein Einkommen in ausländischer Währung aus dem Vereinigten Königreich erhalten, angewandt werden.mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Grundsachverhalte

Am 6.5.2026 hat die EU-Kommission Sustainability Reporting Standard for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap (VS)[1] zur Konsultation gestellt, die bis zum 3.6.2026 laufen soll. Obwohl seit der zwischenzeitlichen Empfehlung der EU-Kommission für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C(20...mehr

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Verordnung (EG) über sozial... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wird auf die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten und deren Familienangehörige angewendet. Zudem erfasst die Verordnung in den EU-Mitgliedsstaaten wohnende Flüchtlinge und Staatenlose. Der Geltungsbereich der Verordnung wurde ausgedehnt. Seit dem 1.1.2011 gilt die Verordnung auch für Drittstaatsangehörige mit eine...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Grundsachverhalte

Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutzern eine klarere Persp...mehr

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Verordnung (EWG) über sozia... / Zusammenfassung

Begriff Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/1971 und die Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/1972 koordinierten die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der EWR-Staaten und der Schweiz. Für aktuelle Sachverhalte ist die Verordnung nur noch auf die Drittstaatsangehörigen in Fallkonstellationen mit dem Vereinigten Königreich anwendbar. Die Ve...mehr

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Sozialversicherungsabkommen / 2.3 Weitere Abkommen

Zu den mehrseitigen Sozialversicherungsabkommen gehört auch das "Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer", das zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden abgeschlossen wurde. Mit der Anwendung der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 ist das Übereinkommen auf die Mitgliedsstaaten nicht mehr anwendbar. Es gilt...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.3 Anrechnung von Vorversicherungszeiten

Endet der Versicherungsschutz im Krankheitsfürsorgesystem, können die im System zurückgelegten Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten angerechnet werden, wenn die Person unmittelbar vor Eintritt in das System in Deutschland gesetzlich krankenversichert war. Dies gilt sowohl für die freiwillige Versicherung als auch für die Krankenversicherung der Rentner. Hinweis Sitz...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Handlungsempfehlungen für KMU

Die gestiegenen Ansprüche der Stakeholder erfordern eine sehr zeitkritische Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch von KMU und auch trotz der Verzögerungen bei dem Verfahren der Umsetzungsgesetzgebung und der Reduzierung des Anwenderkreises durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470. Dies verlangt u. E. zunächst ein Bekenntnis zu einer integriert...mehr

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Belarus / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Ausstrahlung / Zusammenfassung

Begriff Eine Ausstrahlung ist eine Entsendung nach deutschem Sozialversicherungsrecht, das deutsche Recht "strahlt" also ins Ausland "aus". Sie liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für eine im Voraus begrenzte Tätigkeit ins Ausland entsandt wird und weiter deutsches Recht gilt. Eine Ausstrahlung kann insofern nicht...mehr

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Kasachstan / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Malta / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Norwegen / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Ukraine / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Norwegen / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Norwegen aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Norwegen wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Norwegen ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Russland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Malta aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Malta wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Malta ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dieses bes...mehr

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Gebietsgleichstellung / 1.1.1 Versicherungsrecht

Ein Ausscheiden aus einer gesetzlichen Versicherung im Ausland wird dem Ausscheiden aus einer deutschen Krankenversicherung gleichgestellt. Die im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, soweit beispielsweise Vorversicherungszeiten gefordert sind. Zudem spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen hat die EU einen europäischen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting Standards for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap, kurz VS) vorgeschlagen, der weitgehend dem bereits Mitte 2025 zur Anwendung empfohlenen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.4 Weiterversicherung nach Beschäftigungsende

Sollte eine Person aus einer Beschäftigung bei einer EU-Institution ausscheiden, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei kommt sowohl eine freiwillige Versicherung als auch eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Betracht. Achtung Beitritt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Scheidet eine Person aus einer EU-Inst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Malta tätig sind, unterliegen der maltesischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Malta online melden.[1] 2.3.1 Meldung an die maltesische Behörde Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Malta vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber in Malta gemeldet werden. Hierfür muss ein Entsendeformular ausgefüllt werden. Für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.1 Versicherungsschutz

Die bei einer EU-Institution oder ihren Organen, Einrichtungen und Agenturen beschäftigten Personen sind nach dem Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften bei Krankheit geschützt[1] und in Deutschland versicherungsfrei.mehr