Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

2. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstkapitalgesellschaften

Dr. Julia Zicke, Prof. Dr. Christoph Hütten
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 19

Stand: EL 48 – ET: 02/2026

Gemäß § 326 Abs. 2 steht es Kleinst-KapG i. S. d. § 267a frei, anstatt der Übermittlung des JA zum Abruf auf der Internetseite des UN-Registers eine Übermittlung zur dauerhaften Hinterlegung der Bilanz vorzunehmen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.). Begründet wurde diese Form der Offenlegung mit den europarechtlichen Vorgaben zum Bürokratieabbau (vgl. BT-Drs. 17/11292, S. 12f.) in Gestalt der sog. Micro-R 2012/6/EU (ABl. EU, L 81/3ff. vom 21.03.2012). Als zusätzlicher Beweggrund dürfte die zunehmend lauter gewordene Kritik am Sanktionsmechanismus – mit dem insbesondere Kleinst-KapG konfrontiert wurden – anzunehmen sein (vgl. Brete, GmbHR 2009, S. 617ff., m. w. N.; überdies BT-Drs. 17/5028; BT-Drs. 17/13221, S. 6; Kuntze-Kaufhold, GmbHR 2013, S. 57ff.). Die angestrebte Reduzierung des administrativen Aufwands wird jedoch durch Restriktionen in der praktischen Umsetzung wie auch Anwendbarkeit der Erleichterungen eingeschränkt (vgl. Zwirner/Froschhammer, StuB 2013, S. 83 (88f.)).

 

Rn. 20

Stand: EL 48 – ET: 02/2026

Nach § 326 Abs. 2 sowie § 325 Abs. 2b Nr. 3 gehört zu der alternativen Erfüllung der Offenlegungspflichten gemäß § 325 lediglich die Übermittlung der Bilanz zusammen mit einem Verlangen zu einer dauerhaften Hinterlegung im UN-Register (vgl. zur Willenserklärung über die Erteilung eines Hinterlegungsauftrags Schülke, NZG 2013, S. 1375 (1377)). Damit unterscheidet sich die Hinterlegung vom Vorgang der Offenlegung nach § 325 Abs. 1 nur durch den Hinterlegungsauftrag. Zur Inanspruchnahme der Hinterlegung muss die Kleinst-KapG gemäß § 326 Abs. 2 Satz 2 der das UN-Register führenden Stelle mitteilen (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 25), dass die Größenmerkmale einer Kleinst-KapG nach § 267a Abs. 1 eingehalten worden sind (vgl. HdR-E, HGB § 267a, Rn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    834
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    336
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    287
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    249
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    247
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    219
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    193
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    150
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    140
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    138
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    129
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    120
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    120
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    120
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    119
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    118
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    113
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    112
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    110
  • Behindertenpauschbetrag: Kein Ansatz neben Abzug tatsächlicher Pflegekosten (FG)
    109
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Finance
Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
Jahresabschluss
Bild: Haufe Shop

Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren