Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Kommission

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / Zusammenfassung

Überblick HINWEIS : Die EU-Kommission möchte mit einer Omnibus-Initiative weitreichende Änderungen zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen vornehmen. Die zahlreichen Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten werden im Beitrag "Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 1 Grundlage der Sorgfaltspflichten

Mit dem LkSG macht der Gesetzgeber Unternehmen konkrete Vorgaben wie sie ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachkommen sollen. Dabei erfolgt nach § 2 LkSG sowie in Anlage 2 eine abschließende Aufzählung der zu beachtenden internationalen Vereinbarungen. Bei den aufgeführten Vereinbarungen kommt es nicht da...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1.2 CSDDD: Neue EU-Richtlinie zur Lieferkette

Auf Europäischer Ebene könnten Umweltsorgfaltspflichten in der Lieferkette bald noch kleinere Unternehmen betreffen. Die Europäische Union hat im Sommer 2024 eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Damit werden Europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.2 Das Omnibus-Paket der Europäischen Kommission

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 einen Entwurf für ein sogenanntes Omnibus-Vereinfachungspaket (Omnibus I) vorgelegt, unter anderem zur Änderung der CSRD-Richtlinie, der CSDDD-Direktive und der EU-Taxonomie. Es führt Änderungen und Klarstellungen wichtiger Nachhaltigkeitsvorschriften ein, um die Anforderungen zu straffen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1.2 Der geplante Inhalt und Umfang der CSRD und ESRS

Die CSRD-Richtlinie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Wesentlichen auf alle bilanzrechtlich großen Unternehmen sowie alle kapitalmarktorientierten KMU. Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie sich Nachhaltigkeitsbelange auf ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auswirken, sondern auch umgekehrt, wie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sich auf Nachhalti...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 6 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS E1

Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisnäher, kohärenter und entlastender zu gestalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Überarbeitung der ESRS, darunter auch des ESRS E1. Die übergeordneten Änderungen zielen auf eine Vereinfachung und Harmonisierung ab, ohne dabei die inhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1.1 Der ursprüngliche CSRD-Zeitplan

Die im Dezember 2022 auf EU-Ebene verabschiedete Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD-Richtlinie ersetzt die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014, die in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt worden ist. Die CSR-Richtlinie hätte bis zum 6. Juli...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.2.1 "Stop-the-clock"-Vorschlag

Bereits beschlossen und wirksam ist die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Nachhaltigkeitsberichterstattung (sogenannter Teil 1 des Vorschlags, "Stop-the-clock"-Vorschlag): Für die großen Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die in der Regel in 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen, wird die Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.2.2 Weiter Omnibus-Eckpunkte

Der Entwurf sieht weiter folgende noch nicht beschlossene Eckpunkte vor: Der Adressatenkreis der CSRD soll an jenen der Lieferkettenrichtlinie CSDDD angepasst werden. Somit wären nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von über 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen EUR von der Berichtspflicht betroffen. Alle ande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Unionswaren – Nicht-Unionswaren

Rz. 40 Die Befreiung von Lieferungen in ein oder in einem Umsatzsteuerlager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 1 UStG ist zwar auf die Gegenstände nach der Anlage 1 beschränkt. Auf den Status dieser Gegenstände kommt es jedoch nicht an. Die Steuerbefreiung gilt daher sowohl für Lieferungen von Unionswaren als auch von Nicht-Unionswaren, die sich in einem Zollverfahren (Nichte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 12 Registrierung

Allgemeines Rz. 1 Die Regelung des § 12 PStTG dient der Umsetzung von Art. 8ac Abs. 4 und 5, Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nrn. 1 bis 5 und 7 Amtshilferichtlinie. Rz. 2 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber[1] sind verpflichtet, sich in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl zu registrieren (Abs. 1).Sofern sich der Plattformbetreiber im Inland registrieren lassen möchte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abschlussprüferhaftung und Europäische Union

Rz. 12 [Autor/Zitation] In allen europäischen Mitgliedstaaten ist die Finanzberichterstattung verpflichtend zu prüfen. Die Prüfer sind einem objektiven Sorgfaltsmaßstab zu unterstellen (Art. 21 RL 2006/43/EG). Entsprechend kennen die europäischen Rechtsordnungen auch eine zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers (London Economics, Study on the Economic Impact of Auditor's...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewissenhafte Prüfung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer wie auch seinen gesetzlichen Vertretern und Gehilfen die zentrale Pflicht zur gewissenhaften Prüfung auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 29). Das deckt sich für Berufsangehörige mit § 43 Abs. 1 WPO , nach dem sie ihren Beruf ua. gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben haben (Merkt, NJW 2022, 574, 577). Sie un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) ESRS

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der RL (EU) 2013/34/EU durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Mit diesem delegierten Rechtsakt wurde Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zuvor von der privatrechtlichen Vereinigung EFRAG entwickelt wurden, in...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS S2

Mit dem EU-Omnibus-Paket strebt die Europäische Kommission eine praxisnähere und besser verzahnte Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Ein zentraler Hebel ist die Überarbeitung der ESRS. Auch wenn das EU-Omnibus-Paket insgesamt auf Entlastung ausgerichtet ist, bleibt die Relevanz des ESRS S2 ungebrochen, gerade im Zusammenspiel mit dem deutschen LkSG und der EU...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anwendung internationaler Prüfungsgrundsätze (Abs. 1a)

Rz. 172 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1a verlangt, dass Abschlussprüfer bei der Erstellung des Bestätigungsvermerks die internationalen Prüfungsstandards anwenden, die von der EU-Kommission im Verfahren nach Art. 26 Abs. 3 APrRL angenommen worden sind (vgl. auch Rz. 97). Inhaltlich korrespondiert diese Norm in Bezug auf die Erstellung des Betätigungsvermerks mit § 317 Abs. 5, w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Internationale Prüfungsstandards (Abs. 5)

Rz. 275 [Autor/Zitation] Nach Abs. 5 hat der Abschlussprüfer bei der Durchführung einer Prüfung die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden, die von der Europäischen Kommission in dem Verfahren nach Artikel 26 Abs. 3 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Maschinenlesbares elektronisches Format (Abs. 2)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 ist der in Form des Formblattes gebrachte Ertragsteuerinformationsbericht zwingend in einem maschinenlesbaren elektronischen Format zu erstellen (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342l HGB Rz. 3 [7/2023]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342l HGB Rz. 1; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 4; Groiß/Heitfeldt, GmbHR 2023, R273; Kir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Durch die Festlegung des Formblattes und dessen maschinenlesbaren Formates durch die Europäische Kommission erfolgt eine Vereinheitlichung der innerhalb der EU erstellten Ertragsteuerinformationsberichte (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 2) Dies dient zum einen der besseren Vergleichbarkeit der Ertragsteuerinformationsberichterstatt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342l normiert die formale Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342l HGB Rz. 1 [7/2023]). Dieser ist gem. Abs. 1 unter Verwendung eines Formblatts in einem nach Abs. 2 maschinenlesbaren elektronischen Format zu erstellen (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 1; Kirsch in BilR eKommentar, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 342l wurde mit dem EStOffRLUG (BGBl. 2023 I Nr. 154) eingeführt. Die Europäische Kommission hat mittels Durchführungsrechtsakt – nach dem Prüfverfahren – Formblatt und Format festzulegen (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 2–4). Diese Festlegungen sind mit Veröffentlichung der DVO (EU) 2024/2952 erfolgt (s. Rz. 1). Der Rechtsausschu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Dauer der Wahlperiode; Wiederwahl

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 ist "der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses" zu wählen. Wie sich auch aus § 318 Abs. 1 Satz 3 ergibt, bezieht sich die Wahl somit auf den JA eines einzelnen, bestimmten GJ und ist für jedes Geschäftsjahr neu und gesondert vorzunehmen. Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausnahmen von dieser Regelung können weder generell durch die Satzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Internationale Bezüge

Rz. 37 [Autor/Zitation] Das Audit Committee angelsächsischer Prägung als internationales Vorbild des Prüfungsausschusses (Rz. 20) wird in den USA seit Ende der 1930er Jahre als Element guter Corporate Governance empfohlen (historischer Abriss bei Goerdeler, ZGR 1987, 219, 220 ff.; s. auch Lück, ZfbF 1990, 995, 996 ff.; Scheffler, ZGR 2003, 236, 238; Hopt/Roth in Großkomm. Akt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 90 Stand: 06/02 – 07/2025 § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG begünstigt die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51 bis 68 AO verfolgen. Rz. 91 Stand: 06/02 – 07/2025 Diese Voraussetzungen sind z. B. in folgenden Fällen nicht erfüllt: Die Tätigkeit von Beliehenen (privaten Unternehmern, die von Hoheitsträgern zur Ausführung hoh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angabe der angewendeten Prüfungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Als anzuwendende Prüfungsgrundsätze sieht § 317 Abs. 5 die internationalen Prüfungsstandards (ISA) vor, allerdings erst, wenn diese von der Europäischen Kommission nach dem in Art. 26 Abs. 3 APrRL (2006/43/EG) beschriebenen Verfahren angenommen worden sind. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Der Anwendung der ISA als Mindestprüfungsstandards bei alle...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/02 – 07/2025 § 4 Nr. 21 UStG hat von 1967 bis 1980 im Wesentlichen unverändert gegolten. Rz. 4 Stand: 06/02 – 07/2025 Während der Unternehmer bis zum UStG 1980 durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen hatte, dass er auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gesellschaft

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 318 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass der Abschlussprüfer – abgesehen von den Fällen der Abs. 3 und 4 – durch die dazu berufenen Organe der zu prüfenden Gesellschaft ausgewählt wird. Die immer wieder gemachten Vorschläge, die Bestellung des Prüfers einer staatlichen Behörde zu übertragen (vgl. Europäische Kommission, Grünbuch, Weiteres Vorgehen im Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gleichgestellte Zwecke (§ 5a Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In § 5a Abs 2 S 5 EStG ist ausdrücklich geregelt, welche spezielle Einsätze (nämlich zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen) von Seeschiffen dem Betrieb von Handelsschiffen gleichgestellt sind. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung, die nicht per Verwaltungsanweisung ausgedehnt werden kann. So müsste die Einbez...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 8 Stand: 06/02 – 07/2025 Unionsrechtliche Grundlage des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG für die Steuerbefreiung der Schul- und Bildungseinrichtungen ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten "die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulungen und eng damit verbundene Dienstlei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Kleinunternehmer-Identifikationsnummer

Rz. 28 Stand: 06/02 – 07/2025 Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der EU-Kleinunternehmerregelung ist – neben der Einhaltung der Umsatzgrenzen – eine gültige KU-IdNr. Unternehmer aus anderen EU-Staaten, die nach § 19 Abs. 4 UStG die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden möchten, müssen zuvor in ihrem Ansässigkeitsstaat eine KU-IdNr. beantragen und erteilt be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Kleinunternehmer-Identifikationsnummer

Rz. 18 Stand: 06/02 – 07/2025 Um am besonderen Meldeverfahren teilnehmen zu können, wird dem Unternehmer eine KU-IdNr. durch das BZSt erteilt. Die KU-IdNr. ist ein individuelles Identifikationsmerkmal und ähnelt der USt-IdNr., ist jedoch mit dem Zusatz "EX" versehen. Sie hat zusätzlich zur Steuernummer und einer ggf. erteilten USt-IdNr. Gültigkeit, wenn der Unternehmer sich f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Europäisierung als Kehrtwende

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine nahezu vollständige Kehrtwende im Hinblick auf die Publizität von Unternehmensabschlüssen setzte erst durch die Europäisierung dieser Regelungsmaterie ein (Rz. 26 ff.). Mit dem BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde der heutige § 325 in seiner Grundstruktur geschaffen und die Publizitätspflicht in Umsetzung der zwischenzeitlich geschaffe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.7 Verpflichtender Informationsaustausch zu verbindlichen Auskünften und verbindlichen Zusagen mit grenzüberschreitendem Bezug

Rz. 26f Ebenfalls im Zuge der Umsetzung des BEPS-Aktionsplans beschloss der Rat die Änderung der EU-Amtshilferichtlinie mit dem Ziel der Einführung eines automatischen Informationsaustausches innerhalb der Europäischen Union über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide (Tax Rulings) und Vorabverständigungsverfahren über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement – A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Überprüfung der Arbeiten anderer Prüfer

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 Satz 2 hat der Abschlussprüfer bei einer Konzernabschlussprüfung die Arbeit anderer Prüfer zu überprüfen und dies zu dokumentieren, soweit andere Abschlussprüfer die im Konzernabschluss zusammengefassten JA (vgl. Rz. 250 ff.) geprüft haben. Gemäß Begründung zum BilMoG (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 87) ist der Konzernabschlussprüf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 101 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Bereich der EU bzw des EWR ergeben sich für die Ansprüche auf kindbezogene Leistungen gemeinschaftsrechtliche Kollisionsvorschriften, die den Anwendungsvorrang vor § 65 S 1 Nr 1 EStG haben. Seit dem 01.05.2010 gelten insoweit für den Bereich der EU die VO (EG) Nr 883/2004 v 29.04.2004 (ABl EG 2004 Nr L 166/1) sowie als Durchführungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 8.1 Grundlagen

Rz. 85 Die Notwendigkeit intensiver zwischenstaatlicher Amtshilfe ergibt sich aus der Sicht der Zollverwaltung insbesondere aus folgenden Gesichtspunkten: Der Warenverkehr über die Grenzen und die internationalen Wirtschaftsverflechtungen haben sich immer mehr ausgedehnt. Die sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse mit zunehmendem Warenverkehr, die zur Vereinfac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Fallgruppe 1 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 1 kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d. § 264d definiert den Begriff "kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft". Dies ist danach eine KapGes., die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG entweder bereits in Anspruch nimmt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzesvorhaben

Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.12.2022 zur Änderung der VO (EU) 537/2014 und der RL 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-UmsG-E) sollte die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive...mehr