Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %). Langfristige Vermietung wird regelmäßig in monatlichen Teilleistungen [1] ausgeführt, sodass die Mieteinnahmen jeweils dem Steuersatz unterliegen, der in dem Mietmonat gültig ist. Eine Besonderheit besteht bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/... mehr

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Übertragung von Mehrzweckgutscheinen in Vertriebsketten (zu § 3 Abs. 15 UStG)

Seit der Umsetzung der Gutscheinrichtlinie in nationales Recht ergeben sich immer wieder Einzelfragen bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutscheinen. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihre Auffassung für die Weitergabe von Mehrzweckgutscheinen in Vertriebsketten präzisiert, bei denen die eingeschalteten Unternehmer in eigenem Namen und für eigene Rechnung die... mehr

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Baugewerbe / 1.2.2 Der Ort der Leistung bei einer Werkleistung

Der Ort einer Werkleistung bestimmt sich nach § 3 a UStG . Dabei kommen grds. 2 verschiedene Anspruchsgrundlagen infrage: Es kann sich zum einen um eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. In diesem Fall ist die Leistung nach § 3 a Abs. 3 Nr. 1 UStG immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Ob bei dieser Leistung ein "Grundstück" vorliegt, bestimmt si... mehr

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Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.... mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.1 Grundsätze zur Abfindung aufgrund eines Sozialplans

Aus Sicht des Arbeitnehmers steht beim Ausscheiden häufig die Frage der Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans im Vordergrund. Aber auch der Arbeitgeber muss sich in eigenem Interesse damit befassen, da ansonsten wirtschaftliche Nachteile und/oder Folgestreitigkeiten drohen. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei Abfindungszahl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 90 Bewertungsmaßstäbe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten, hilfsweise der niedrigere Teilwert.[1] Im Fall der Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tauschs bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definie... mehr

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Besteuerung von Reiseleistungen (zu § 25 UStG)

Die Finanzverwaltung hatte im Januar 2021 [1] in Abschn. 25.1 Abs. 1 Satz 5 UStAE klargestellt, dass die Sonderregelung des § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht angewendet werden darf . Damit würde sich der Ort der Leistung eines Unternehmers aus dem Drittlandsgebiet, der... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.2 Beschränkung auf Sachleistungen

Rz. 14 Die auf Arzneimittel als Sachleistungen der Krankenkassen bezogenen gesetzlichen Herstellerrabatte haben ausschließlich eine sozialrechtliche Funktion, indem sie die gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Arzneimittelkosten entlasten. Eine umsatzsteuerrechtliche Funktion haben sie dagegen, auf die Krankenkasse bezogen, nicht. So hatte das Finanzgericht Münster im... mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.3.1 Frage nach Schwangerschaft

Gemäß § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 AGG dürfen Bewerber beim Zugang zur selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nicht wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Eine unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AGG wegen des Geschlechts liegt auch im Fall einer ungünstigen Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor. In Anbetracht der um... mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.9 Fragerecht nach Zugehörigkeit zur Scientology-Organisation

Die Scientology-Organisation beschäftigt seit vielen Jahren die Arbeits-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Instanzen. Sie ist in Deutschland bisher – anders als in den USA und Frankreich – nicht als Kirche anerkannt worden. Sie akzeptiert nur ihre eigene, in zahlreichen Satzungen geregelte Ordnung und wird vom Verfassungsschutz einiger Bundesländer beobachtet. ... mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Offenbarung der Schwangerschaft

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass erst nach Einstellung einer Arbeitnehmerin bekannt wird, dass diese bei Abschluss des Arbeitsvertrags bereits schwanger war und dies auch wusste, diese Tatsache also bewusst verschwiegen hat. Nach § 15 Abs. 1 MuSchG soll eine werdende Mutter ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zwar anzeigen. Selbst im bestehenden Arbeitsverhältni... mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3 Offenbarung der Schwerbehinderteneigenschaft

Für den Bereich der Schwerbehinderung bestand sowohl in der arbeitsrechtlichen Literatur als auch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass der Mensch mit Schwerbehinderung von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muss, soweit ihm die Tätigkeit dadurch nicht unmöglich gemacht wird.[1] Spätestens seit Geltung des Diskriminierungsverbots für schwerbehin... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, über inländische Einrichtungen hinaus, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung stellt einen weiteren Schritt dar, das deutsche Gemei... mehr

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Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach Zuzug

1. § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verstößt nicht gegen Unionsrecht. 2. Der Senat ist nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG überzeugt. § 62 Abs. 1a EStG, Art. 4 EGV Nr. 883/2004, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 3 GG, § 2, § 3, § 4, § 4a FreizügG, Art. 7, Art. 8 EGRL 38/2004 Die Klägerin ist norwegische... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik hinsichtlich ihrer Europarechtskonformität.[2] Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV vereinbar ist.[3] De... mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 3.2 "Ohne Umsetzungsgesetz passiert nichts"

Auch diese Aussage ist unzutreffend. Öffentliche Arbeitgeber: Für sie gilt die Richtlinie seit dem 8.6.2026 unmittelbar, einschließlich der Informationspflichten[1] und der Anforderungen an Vergütungskriterien[2].[3] Private Arbeitgeber – Richtlinienkonforme Auslegung: Seit dem 8.6.2026 müssen deutsche Gerichte das gesamte bestehende Recht im Lichte der EntgTranspRL auslegen. ... mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 3.1 "Die Expertenkommission hat alles vorbereitet"

Diese Aussage ist falsch. Der Abschlussbericht der Expertenkommission enthält lediglich Empfehlungen. Er hat keine Bindungswirkung – nicht für den Gesetzgeber, nicht für Gerichte und nicht für Arbeitgeber. Im Kollisionsfall gilt der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts.[1] Die Richtlinie geht jedem nationalen Umsetzungsgesetz vor – erst recht einem unverbindlichen Kommiss... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.6 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

Rz. 47 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b) KStG dann abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichnete steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Infolge der Stauffer-Entscheidung des EuGH[1] und der anschließenden Änderung von § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG durch das G... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.3 Internationale Regelungen

Rz. 5 Als internationale Regelungen finden sich das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bzw. ILO – International Labour Organisation – vom 24.6.1970 (IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub[1]) sowie auf der Ebene der Europäischen Union die RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) [2], die hinsichtlich der für den Urlaub maßgeblichen Reg... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Charakter des Urlaubsanspruchs

Rz. 20 Rechtsprechung und Literatur haben sich schwergetan, den Urlaubsanspruch in all seinen Facetten rechtlich einzuordnen. Vertrat das Reichsarbeitsgericht zunächst die Auffassung, der Urlaubsanspruch setze sich aus 2 Ansprüchen, dem Freizeit- und Entgeltanspruch, zusammen (sog. Doppelanspruch), so folgte darauf die Auffassung, es liege ein "Einheitsanspruch" auf bezahlte... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes (s. Rz. 30). Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente (s. Hinweis in Rz. 28).[1] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihre... mehr

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Bereitschaft / 3.2.2 Aufenthaltsort des Beschäftigten

Der wesentliche Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst besteht darin, dass bei der Rufbereitschaft nicht der Arbeitgeber den Aufenthaltsort vorgibt, sondern der Beschäftigte frei wählen kann[1]. Gleichzeitig besteht das Erfordernis, dass er dem Arbeitgeber seinen Aufenthaltsort mitteilt, damit dieser ihn jederzeit erreichen kann, um ihn zur Arbeit aufzu... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.2 Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 70 Anlässlich der Fälle andauernder Arbeitsunfähigkeit hat das BAG zunächst an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch dann nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet. [1] Nachdem der EuGH entschieden hat, dass der Anspruch auf eine finanzielle Vergütung nicht genommener Urlaubsansprüche – gemeint ist di... mehr

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Bereitschaft / 2.1 Begriff des Bereitschaftsdienstes

Eine gesetzliche Definition des Bereitschaftsdienstes existiert nicht, vielmehr wurde der Begriff des Bereitschaftsdienstes durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Bereitschaftsdienst wird im Allgemeinen angenommen, wenn sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betrieb... mehr

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Bereitschaft / 2.4 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Seit der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die europarechtliche Vorgaben gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG (BGBl I, 3002). Die Anpassung war notwendig geworden, um der Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen. Nach Auffassung des EuGH muss der Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlini... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.2 Erlöschen durch Festsetzung des Urlaubs durch den Arbeitgeber

Rz. 64 Mit der Festsetzung der Arbeitsbefreiung zum Zweck des Erholungsurlaubs nimmt ein Arbeitgeber als Schuldner die ihm obliegende erforderliche Leistungshandlung vor.[1] Die Freistellung muss unwiderruflich sein[2], auch wenn es nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung ausdrücklich die Unwiderruflichkeit der Befreiung von der Arbeitspflicht h... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.4 Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 26 Unerheblich ist dagegen grundsätzlich, ob der Arbeitnehmer überhaupt eine Arbeitsleistung erbringt.[1] Das gilt sowohl für die Wartezeit als auch für das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Das erhellt ein Blick auf die Begrifflichkeit des "Erholungsurlaubs", wie ihn § 1 BUrlG verwendet. Richtig verstanden dient der Erholungsurlaub nicht der Erholung von konkret geleisteter... mehr

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Bereitschaft / 1.1 Europäische Ebene

In den letzten Jahren war die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG ein zentrales Thema innerhalb der EU. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, Konsultationsverfahren und nicht erfolgreich verlaufenen Verhandlungen mit den Sozialpartnern hat die EU-Kommission beschlossen, von weiteren Änderungsversuchen abzusehen. Stattdessen hat die EU-Kommission eine Interp... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Entstehen des Urlaubsanspruchs

Rz. 21 Das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs nach den §§ 1, 3 BUrlG hängt lediglich davon ab, dass ein Arbeitsverhältnis begründet wurde bzw. ein Vertragsverhältnis, das aufseiten des "Arbeitenden" zur Bejahung seiner Arbeitnehmerähnlichkeit führt[1] und die Wartezeit des § 4 BUrlG abgelaufen ist. Das Entstehen von Teilurlaubsansprüchen (5 Abs. 1 BUrlG) ist dagegen diffe... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.1 Fehlende Geltendmachung von Urlaub

Rz. 45 Im Kündigungsschutzverfahren ist zu fragen, ob in der Erhebung der Klage auch gleichzeitig die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen liegt und damit ein Verfall aufgrund des Ablaufs des Urlaubsjahres bzw. des Eingreifens von Ausschlussfristen ausgeschlossen ist. Aufgrund der nunmehr vom BAG bejahten Initiativlast einer Arbeitgeberin für die Verwirklichung des Urlaubsan... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.3 Beschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 48 Wird der Arbeitgeber verurteilt, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen, bewirkt dies nicht, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst weiterbeschäftigt und vergütet, nachdem er hierzu durch das Arbeitsgericht verurteilt wird und durch die Weiterbeschäftigun... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7 Urlaub bei Streit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 43 Das BAG hat seine Rechtsprechung zur Frage, welche Pflichten einem Arbeitgeber bei der Erfüllung der Urlaubsansprüche obliegen, weiterentwickelt[1] und damit die Vorgaben des EuGH aufgrund der Vorabentscheidung vom 6.11.2018[2] umgesetzt. Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist es dem Arbeitgeber vorbehalten, die zeitliche Lage des Urlaubs unter Berücksichtigung ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.3.2 Insolvenzforderung

Rz. 105 Handelt es sich dagegen um einen Anspruch auf Urlaubsentgelt, dem ein vor Insolvenzeröffnung gewährter und genommener Urlaub zugrunde liegt, handelt es sich um eine Insolvenzforderung nach §§ 38, 108 Abs. 3 InsO. [1] Die Gläubiger von Insolvenzforderungen müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Sie erhalten i. d. R. nur eine anteilige Befriedigung ihrer... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.4 Schadensersatzansprüche

Rz. 107 Ist der Urlaubsanspruch wegen Unmöglichkeit untergegangen, haftet der Arbeitgeber auf Schadensersatz, wenn er die Unmöglichkeit zu vertreten hat.[1] Der an die Stelle des gesetzlichen Anspruchs tretende Ersatzurlaubsanspruch unterliegt insolvenzrechtlich denselben Bedingungen wie der ursprüngliche Anspruch. Rz. 108 Hinweis Schadenersatzansprüche werden zukünftig kaum ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7 Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 59 Der Urlaubsanspruch entsteht nach der gesetzlichen Regelung des § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr neu. Bereits daraus ergibt sich, dass der gesetzliche Anspruch auf Erholungsurlaub auch hinsichtlich seiner zeitlichen Begrenzung einen Bezug zum Kalenderjahr [1] hat. Dementsprechend regelt § 7 Abs. 3 BUrlG klarstellend den Zeitraum, in dem der jeweils neu entstehende jährl... mehr

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Bereitschaft / 1 Allgemeines und rechtliche Grundlagen

Die Anordnung von Bereitschaftsarbeit ist keineswegs auf den medizinischen und pflegerischen Bereich beschränkt. Vielmehr findet man sie auch in einer Vielzahl anderer Sektoren, wie zum Beispiel im Feuerwehr- und Katastrophenschutz, in der Informationstechnologie, in der Sicherheitsbranche, in der Energieversorgung sowie im Transport- und Logistiksektor. Im öffentlichen Dien... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 80 Unabhängig davon, ob der finanzielle Teil des Urlaubsanspruchs als einer von zwei Aspekten eines – einheitlichen – Anspruchs angesehen wird[1], oder ob er vom Freistellungsanspruch getrennt betrachtet wird, handelt es sich um einen "normalen" Vergütungsanspruch, für den hinsichtlich Abtretbarkeit und Pfändbarkeit keine Besonderheiten bestehen.[2] Dies bedeutet, dass d... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.2 Umfang der individuellen Arbeitsverpflichtung

Rz. 24 Das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist unabhängig vom Umfang der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, sodass auch in einem Teilzeitarbeitsverhältnis ein entsprechender Urlaubsanspruch besteht.[1] Die konkrete Dauer berechnet sich ausgehend von der Regelung des § 3 BUrlG, wonach der Urlaub mindestens 24 Werktage und damit – ausgehend von 6 Werkt... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.6 Urlaubsanspruch im fehlerhaften (faktischen) Arbeitsverhältnis

Rz. 54 Die Grundsätze über das fehlerhafte (faktische) Arbeitsverhältnis dienen der Bewältigung der Rechtsfolgen eines übereinstimmend in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags ohne wirksame Vertragsgrundlage, wenn sich der Arbeitsvertrag also zu einem späteren Zeitpunkt als nichtig oder anfechtbar erweist.[1] Diese Grundsätze sind daher nicht anzuwenden, wenn die Erbringung der ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.1 Bundesurlaubsgesetz

Rz. 3 Das BUrlG bildete seit Inkrafttreten die alleinige Rechtsgrundlage zur Begründung eines gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers von nunmehr 24 Werktagen.[1] Durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] sind die im Gebiet der ehemaligen DDR geltenden Urlaubsregelungen im Arbeitsgesetzbuch der DDR (§§ 189 ff. AGB-DDR) mit Wirkung zum 3.10.1990 außer Kraft... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.5 Masseunzulänglichkeit/vorläufiger starker Insolvenzverwalter

Rz. 109 Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nicht nur die Masseunzulänglichkeit im eröffneten Insolvenzverfahren, sondern auch die Konstellation, dass ein sogenannter "vorläufiger starker Insolvenzverwalter" (s. Rz. 99) bestellt ist (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO, 22 Abs. 1 InsO). Auch insofern kommt es in Bezug auf das Vorliegen von Masseverbindlichkeiten (§... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.4 Tarif- und einzelvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen

Rz. 9 Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche.[1] Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifvertrags insoweit zulässig, als sie nicht die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG betr... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 74 Da sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht vom Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach § 611 BGB unterscheidet, stehen der Aufrechnung mit und gegen einen Vergütungsanspruch, der für Zeiten entsteht, in denen sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet ("Urlaubsentgelt"), keine weiteren Bedenken entgegen als gegenüber dem Vergütungsanspruch für Zeiten, in denen... mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.1 Änderung der deutschen Beurteilung

In Folge der Rechtsprechung und geänderten Unionsrechts hat sich auch die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung in Bezug auf Veranstaltungsleistungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert.[1] Aufgrund einer Entscheidung des EuGH in 2019 änderte das BMF die Verwaltungsauffassung betreffend unterrichtende oder wissenschaftliche Veranstaltungen (z. B. Seminare), die... mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 103 Die Revision wandte sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klage habe durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Gemäß § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht die Endentscheidung durch Teilurteil zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentsc... mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 69 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Klage für zulässig erachtet. Die Klägerin war als Eigentümerin der beschädigten Einrichtungen Inhaberin des streitgegenständlichen Schadensersatzanspruchs und als solche prozessführungsbefugt. Dass die Verwaltung des fraglichen Autobahnabschnitts gemäß Art... mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.2 Online-Seminare

Anders ist dies bei Onlineseminaren (Webinare usw.). Es mangelt an der physischen Zusammenkunft und der Unternehmer kann die Leistung von einem beliebigen Standort aus erbringen. Der Kunde muss sich lediglich in das Seminar einwählen. Einen konkreten Veranstaltungsort festzustellen, würde mitunter schwierig bis unmöglich sein und erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnen. So... mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun... mehr