Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a...mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte...mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung aus Sicht der Beschaffung bzw. des Einkaufs

Zusammenfassung Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) S2 ("Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette") verpflichtet Unternehmen, soziale Risiken und menschenrechtliche Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und offenzulegen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive sollen die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von bilanzrechtlich großen sowie kleinen oder mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen im Rahmen des CSRD-Umsetz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Nemet/Zilch, Erweiterte Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen und deren Überprüfung bei CRR-Kreditinstituten durch das AReG, WP Praxis 2017, 175; IDW (Hrsg.), WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen – Rechnungslegung und Prüfung, 2020; Schwennicke/Auerbach, KWG mi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Zum Verhältnis potenzieller Empfehlungen zur Anwendung von Grundsätzen der Konzernrechnungslegung sowie von Interpretationen internationaler Rechnungslegungsstandards eines Rechnungslegungsbeirats zu IFRS und ESRS vgl. analog § 342q Rz. 31 ff.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Organisation des Nachhaltig... / 5 Erkennen, was wichtig ist: Wesentlichkeitsanalyse

Wichtig Die Wesentlichkeitsanalyse (Materialitätsanalyse) ist ein entscheidendes Instrument, um die Vielfalt von Nachhaltigkeit handhabbar zu machen, Prioritäten zu setzen und strategische Entscheidungen zu treffen. Sie ist ein Analysewerkzeug zur Identifikation relevanter Nachhaltigkeitsthemen einer Organisation. Mithilfe der Analyse werden Themen identifiziert, die für Unt...mehr

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Integration des Nachhaltigk... / 6 Praxisbeispiel: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS in der KRONE Gruppe

Für eine gesetzeskonforme und ressourceneffiziente Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im ersten Schritt die Erstellung einer unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsroadmap von zentraler Bedeutung.[1] Erst diese Roadmap schafft die Grundlage für eine strukturierte Berichterstattung, wobei die Sustainability Due Diligence als Fundament dient, um eine nac...mehr

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Integration des Nachhaltigk... / 3 Erweiterung des Integrated Reporting um Nachhaltigkeitsinformationen gemäß ESRS

Abb. 1: Der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Integrated Reporting, eigene Darstellung, in Anlehnung an[1] Der Realisierungsansatz ist hierbei eine wichtige Grundlage der durchgängigen Nachvollziehbarkeit der NKPIs bzw. der Datenflüsse, da dies auch die Auditierbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen gewährleisten kann. Damit es nicht zu einer weiter steigenden Berichtsvie...mehr

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Integration des Nachhaltigk... / 10 Literaturverzeichnis

Auer/Borcherding/Möller/Friedberger, Roadmap Nachhaltigkeitsberichterstattung. In: Freiberg, J.; Bruckner, A. (Hrsg.): Corporate Sustainability – Kompass für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, 2023, S. 285-300. Baars/Kemper, Business Intelligence & Analytics – Grundlagen und praktische Anwendungen – Ansätze der IT-basierten Entscheidungsunterstützung, 4. Aufl. 2021. Baumüll...mehr

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Integration des Nachhaltigk... / 8 Unternehmensspezifische Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung und Dashboards

Schon die Erstellung des externen Nachhaltigkeitsberichts erfordert das Zusammentragen vielfältiger Daten aus unterschiedlichen Informationsquellen. U.a. die doppelte Wesentlichkeitsprüfung führte bei KRONE zur Definition relevanter NKPIs. Für das betrachtete Fertigungswerk wurden folgende NKPIs sowohl für die externe Berichterstattung als auch die interne Geschäftssteuerung...mehr

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Integration des Nachhaltigk... / 1 Vorgehensmodell für das Integrated Reporting am Beispiel der KRONE Gruppe

Nachhaltiges Wirtschaften ist sowohl in der Unternehmenswelt als auch der betriebswirtschaftlich angewandten Forschung omnipräsent. Im Rahmen der EU-Regulierung führt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit ihren ESRS (European Sustainable Reporting Standards) zu einer Offenlegungspflicht dieser Nachhaltigkeitsbemühungen.[1] Studien zur Nachhaltigkeitsber...mehr

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Integration des Nachhaltigk... / 7 Vorgehensmodell zur Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung und des -controllings

Abb. 5: Vorgehensmodell IRCONA der Integration des Nachhaltigskeitsreportings und -controllings[1] Ein gemeinsamer Datenpool sowohl für die externe Berichterstattung als auch das interne Controlling, um Datensilos zu vermeiden, ist folglich anzustreben. Hierbei darf es durchaus zu Abweichungen bei der Berichtstiefe und Merkmalsausprägungen kommen. Abb. 5 stellt dazu den grund...mehr

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Nachhaltigkeitsziele in der... / 1 Nachhaltigkeitszielbezogene Berichterstattung nach CSRD

Um die externe Berichterstattung über Nachhaltigkeit (in den Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance) zu standardisieren und zu verbessern, hat die EU 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Allerdings ist die Überführung in deutsches Recht infolge des Zerbrechens der "Ampel-Koalition" unterblieben. Damit sind in Deutschland die Vors...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / Schrifttum:

Assmann/Wallach/Zetzsche, Kapitalanlagegesetzbuch, 2. Aufl. 2022; Rothermel, LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, 2022; Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, 602; Zwirner/Boecker, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), BOARD 2022, 219; Allgeier, CSRD-Nachhalti...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen unter der NFRD bleibt es den Unternehmen nach der CSRD nicht selbst überlassen, wie sie die in Art. 19a Abs. 2 Bilanzrichtlinie aufgelisteten Informationen offenlegen. Vielmehr sind Unternehmen gem. Art. 19a Abs. 4 Bilanzrichtlinie verpflichtet, den Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Vorgaben der ESRS zu erstel...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / a) Anwendungsbereich

Rz. 50 [Autor/Zitation] Eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts für einzelne (Tochter-)Unternehmen gilt im Fall der konsolidierten Berichtserstattung: Unternehmen, die grds. verpflichtet sind, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, sind gem. Art. 19a Abs. 9 UAbs. 1 Bilanzrichtlinie von dieser Pflicht be...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 1. Vorbemerkung

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das Inkrafttreten der CSRD führt nicht nur zur Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs der nichtfinanziellen Berichtspflichten, sondern auch zu einer umfangreichen inhaltlichen Erweiterung. Während Art. 19a Bilanzrichtlinie in der bisherigen, durch die NFRD eingeführten Fassung Unternehmen lediglich dazu verpflichtete, in ihrer nichtfinanziellen...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / H. Ausblick

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die durch die CSRD eingeführten Änderungen werden Unternehmen in der Zukunft vor große Herausforderungen stellen (so auch Kirsch, DStZ 2023, 762, 772). Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die das erste Mal verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen, sondern auch für Unternehmen, die bereits jetzt in den Anwendungsbereich der...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Jahr 2014 verabschiedete der europäische Gesetzgeber die Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (sog. Non-Financial Reporting Directive, NFRD, ABl. EU 2014 Nr. L 330, 1). Diese Richtlinie begründete erstmals eine weitreichende Berichtspflicht zu na...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 4. Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Rz. 45 [Autor/Zitation] Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (principle of double materiality). Zwar gab es dieses Prinzip schon unter der NFRD. Danach mussten Unternehmen solche Informationen veröffentlichen, die gleichermaßen wesentlich für die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte und für die Auswir...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Taxonomie-Verordnung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der NFRD/CSRD ist eng verknüpft mit den unternehmerischen Berichtspflichten nach der VO (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 18.6.2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (sog. Taxonomie-Verordnung , ABl. EU 2020 Nr. 198, 13). Art. 8 A...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / J. Übersicht: Vergleich NFRD – CSRD – ISSB Standards

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / G. Paket der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung diverser EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614; sog. Omnibus Proposal). Dieses Paket enthält ua. auch Vorschl...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Eine weitere zentrale Erweiterung der Berichtspflichten gegenüber den bisherigen Regelungen in der NFRD stellt die Einführung der Art. 40a ff. Bilanzrichtlinie durch die CSRD dar, welche Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen verankern. Gemäß Art. 40a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sind zunächst in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, dere...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 5. Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Art. 19a Abs. 6 Bilanzrichtlinie enthält für KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute (zur Definition der kleinen und nicht komplexen Kreditinstitute s. Art. 1 Abs. 1 Nr. 145 VO (EU) 575/2013, ABl. EU 2013 Nr. L 176, 1) sowie firmeneigene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (zur Definition der firmeneigenen Versicherungs- und Rückvers...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / III. Bestätigung durch den Abschlussprüfer

Rz. 61 [Autor/Zitation] Eine weitere Neuerung der CSRD ist die Verpflichtung zur Bestätigung des Nachhaltigkeitsberichts durch Abschlussprüfer (gem. Art. 2 Nr. 2 Abschlussprüferrichtlinie ist ein Abschlussprüfer "eine natürliche Person, die von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaates nach dieser Richtlinie für die Durchführung von Abschlussprüfungen zugelassen wurde"; i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Klimakommunikation / 4.7 (Klima)Reporting nach CSRD

Unternehmen, die gemäß CSRD im Lagebericht über nicht-finanzielle Aspekte berichten müssen, können auf die Stand-Alone-Publikation des CCF der Klimaziele und des Absenkpfades eigentlich verzichten, denn die CSRD-Berichte sollen sicherstellen, dass Unternehmen umfassend und transparent über ihre klimarelevanten Maßnahmen und Risiken informieren. Die Offenlegungspflichten nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Wege zur Klimaneutralität f... / 3.3 (Zusätzliche) Bestandteile einer seriösen Klimastrategie

Eine Strategie zur Treibhausgasneutralität sollte aber nicht nur dem erwähnten hierarchischen Ansatz "Emissionen reduzieren, Entnahmen verstärken und erst dann Restmengen kompensieren" folgen, um seriös und umsetzbar zu sein. Folgende zusätzlichen Attribute bzw. Bestandteile sind wesentlich in einer seriösen Klimastrategie, die sich begrüßenswerterweise zum Teil auch in den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 5 Der Absenkpfad: Ziele im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens

Nach der Definition der Klimaambition Ihres Unternehmens und der Möglichkeiten der Analyse der Einflussnahme auf die Klimabeiträge des Geschäftsmodells in den drei Scopes folgt die Ausarbeitung eines so genannten "Absenkpfades" der Treibhausgasemissionen. Wichtig Was ist ein Absenkpfad? Der Absenkpfad beschreibt, welche Reduktion der Emissionen zum Erreichen der Klimaziele mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 3.1 Gesetzliche Inhalte

Rz. 8 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 289c Abs. 1, 2 HGB sowie durch Verweis über § 315c Abs. 2 HGB auch im Konzern). Konkret können die in Tabel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / Zusammenfassung

Überblick Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten zwar angekündigt, aber bislang noch nicht final umgesetzt worden und obendrein noch in der Diskussion. Viele (große) Unternehmen sollten bereits ab 2025 direkt betroffen sein, aber nach Verabschiedung einer Änderungsrichtlinie und der nicht rechtzeitigen Umsetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattungspflichten entwickelten sich in den letzten Jahren weg von der reinen finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin auch zur Darstellung von nichtfinanziellen Faktoren.[1] So werden bereits seit über 15 Jahren im Lagebericht von großen Kapitalgesellschaften sowie im Konzernlagebericht Angaben zu nichtfinanziellen Le...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 3.2 Konkretisierung durch die Leitlinien der Europäischen Kommission

Rz. 12 Bereits im Rahmen der CSR-Richtlinie war vorgesehen, dass die Europäische Kommission den von der neuen Berichtspflicht betroffenen Unternehmen unverbindliche Leitlinien zur Verfügung stellt, um ihnen die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu erleichtern.[1] Die Publikation der Leitlinien erfolgte Mitte 2017, ein Nachtrag für klimabezogene Angaben 2019.[2] Im Rahme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 3.4 Ausstrahlungswirkung auf andere Unternehmen

Rz. 25 Angesichts des hohen bürokratischen Aufwands, welcher mit der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung verbunden ist,[1] hat die Gesetzgebung im Rahmen der in § 289c Abs. 3 Nr. 4 HGB geforderten Angaben zu Risiken aus den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen einen doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt eingebaut. So müssen die Risiken wesentlich sein un...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Risikomanagement als Voraus... / 4.2 Risiken im Bereich ESG auf Basis der ESRS

Auf Basis der ESRS werden die ESG-Chancen und Risiken bewertet sowie die Wesentlichkeit abgeleitet: Abb. 2: Ableitung der Risiken Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bieten einen Rahmen zur Identifikation, Bewertung und Steuerung der ESG-Risiken und -Chancen. Diese Standards helfen Unternehmen, ESG-Aspekte systematisch in ihr Risikomanagement zu integrieren,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Berichterstattung, Risikoma... / 8.2 Der Übergang vom ISSB-Standard auf die ESRS

Unternehmen, die mit dem ISSB-Standard beginnen und auch den anderen erfüllen möchten, müssen u. a. folgende Punkte beachten (Übergang von IFRS S2 (climate) auf ESRS): Detaillierte Offenlegungen zu Klimarisiken und -chancen: Die ESRS fordern detailliertere Offenlegungen über Klimarisiken und -chancen. Dies beinhaltet umfassende Informationen über die Auswirkungen von Klimaris...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green HR und Leadership / 10.2 ESRS S-1 Eigene Belegschaft

Die CSRD und ESRS legen Metriken und Ziele fest, die im Bereich HR berücksichtigt werden müssen. Gemäß den Vorgaben der CSRD muss die Berichterstattung auch Angaben enthalten, die für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung erforderlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Berichterstattung, Risikoma... / 8 ESRS–ISSB-Standards: Leitfaden zur Interoperabilität

8.1 Der Interoperabilitätsleitfaden Das International Sustainability Standards Board (ISSB) arbeitete mit der Europäischen Kommission und EFRAG zusammen, um eine Interoperabilität der ESRS- und ISSB-Standards zu ermöglichen. Der Fokus lag auf der Angleichung der klimabezogenen Berichterstattung. Der Interoperabilitätsleitfaden erklärt, wie die Offenlegungsanforderungen abgest...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Berichterstattung, Risikoma... / 1 Einführung und Herausforderungen

Eine neue Ära und der Regulierungs-Dschungel Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt aktuell einem starken Wandel – in Europa und auch global: Von variablen, freiwilligen Standards hin zu einer verpflichtenden und standardisierten Offenlegung. Das International Sustainability Standards Board (ISSB) arbeitet aktuell an globalen Nachhaltigkeitsstandards (IFRS SDS). In E...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CO2-Accounting / 3.1 Die wichtigsten Anforderungen aus den verschiedenen Gesetzen und Reporting Standards

Greenhouse Gas Protocol Stellt Standards für die Bilanzierung von Treibhausgasen bereit. Es bietet Richtlinien und Tools für die Emissionsrechnung von Unternehmen, Projekten und Produkten. Es wurde ins Leben gerufen von dem World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council für Sustainable Development (WBCSD) mit dem Ziel einen weltweit standardisierten Rahmen für...mehr