Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.2 Governance: Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3

Rz. 9 Die Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 spezifiziert die allgemeinen Anforderungen über die Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme hinsichtlich klimabezogener Aspekte. Ein berichterstattendes Unternehmen soll angeben, ob und in welcher Weise klimabezogene Informationen zur Bemessungsgrundlage für die Vergütung in den Verwaltung...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.2 ESRS E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Rz. 31 Die Angabepflichten zu Konzepten ("policies") erfordern, dass das Unternehmen die Unternehmenskonzepte zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel erklärt mit dem Ziel, die Identifizierung, die Beurteilung, das Management und/oder die Behebung der wesentlichen Auswirkungen, R...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 6 Ein berichtspflichtiges Unternehmen muss die Angabepflichten nach ESRS E1 für die in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich festgestellten Themen tätigen. Allerdings bestehen an einigen Stellen des Standards Interaktionen mit anderen EU-Rechtsakten, so dass bestimmte Datenpunkte ungeachtet der Wesentlichkeitsanalyse nach den Zwecken der ESRS vorgeschrieben sein könn...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der ESRS

Vorbemerkung Die EU hat Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Agenda gestellt. Es wird angestrebt, wirtschaftliches Wachstum mit ökologischer Integrität und sozialer Verantwortung zu verbinden. Realwirtschaftliche Unternehmen und ihre Innovationskraft spielen eine entscheidende Rolle. Angesichts der globalen politischen, ökologischen und sozialen Entw...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 26 Berichtspflichtige Unternehmen haben eine Beschreibung der Prozesse, mit welchen wesentliche klimabezogene Auswirkungen und klimabedingte Risiken und Chancen identifiziert werden, anzugeben. Unternehmen müssen hierbei berücksichtigen, welche Auswirkungen das Unternehmen auf den Klimawandel hat, mit besonderem Fokus auf die THG-Emissionen des Unternehmens (ESRS E1-6); we...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8 Qualitätskriterien des ESRS 1

Rz. 80 Vor dem Hintergrund der künftigen Prüfung der im (Konzern-)Lagebericht enthaltenen Nachhaltigkeitserklärung sind insbes. die in ESRS 1, App. B (§ 3 Rz 18 ff.) aufgeführten qualitativen Informationscharakteristika von Bedeutung. Diese beinhalten die: Relevanz (ESRS 1.QC1–QC4), wahrheitsgetreue Darstellung (ESRS 1.QC5–QC9), Vergleichbarkeit (ESRS 1.QC10–QC12), Überprüfbarke...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Rz. 12 Das berichtspflichtige Unternehmen ist zur Angabe seines Übergangsplans zum Klimaschutz (transition plan for climate change mitigation) verpflichtet. Anhang II der ESRS definiert einen Übergangsplan zum Klimaschutz als einen Aspekt der übergeordneten Unternehmensstrategie, welcher die Ziele, Maßnahmen und Ressourcen darlegt, die zur Dekarbonisierung des Unternehmens v...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 3 Fazit

Rz. 48 ESRS E4 umfasst Angabepflichten hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E4 berücksichtigt drei Ebenen: die direkten Ursachen des Verlusts der...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 57 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Anga...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 1 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereitg...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.1 Hintergründe und Zielsetzung

Rz. 8 Bei der CSRD handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, deren inhaltliche Detailausgestaltung über Berichtsstandards erfolgt. Mit Art. 29b, 29c Bilanz-RL n. F. wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 29b) und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (Art...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Definition von "in der Nähe" von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (Rz 26), das Praxis-Beispiel in Rz 39 sowie die EFRAG Q&A (Rz 22, 26, 41, 43 f.).mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Literaturtipps

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Das übergreifend abzudeckende Thema des ESRS E1 ist der Klimawandel (climate change). Die korrespondierenden Unterthemen sind Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie. Wie in Rz 57 dargelegt, fallen in das Unterthema Energie Angaben zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Gegensatz zu anderen themenspezifischen ESRS sind dem ESRS...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / Vorbemerkung

Die EU hat Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Agenda gestellt. Es wird angestrebt, wirtschaftliches Wachstum mit ökologischer Integrität und sozialer Verantwortung zu verbinden. Realwirtschaftliche Unternehmen und ihre Innovationskraft spielen eine entscheidende Rolle. Angesichts der globalen politischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen is...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 67 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Nettoumsatzerlösen, anzugeben (ESRS E1.40–E1.43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoumsatzerlös definiert und ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 113 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 ESRS 1, App. C enthält spezifische Phase-in-Regelungen für zwei Angabepflichten des ESRS E1:mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 3. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 32 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43).[1] Die Auswirkungen müssen mit den eigenen ...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E4 adressiert Angabepflichten zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen (biodiversity and ecosystems), was von besonderer Bedeutung ist, da nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) stark von einer intakten biologischen Vielfalt und gesunden Ökosystemen abhängt.[1] Es ist jedoch festzustellen, dass zahlreiche wirtschaftl...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3 Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosystem...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4 Kennzahlen und Ziele

2.4.1 ESRS E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Rz. 36 Die Angabepflicht konkretisiert und ergänzt die Angabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; ESRS E4.31; § 4 Rz 142–145). Somit sind biodiversitäts- und ökosystembezogene Ziele offenzulegen (ESRS E4.29). Die zusätzlic...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2 Strategie

2.2.1 ESRS E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell Rz. 17 Das berichtende Unternehmen hat die Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen auf und von biologischer Vielfalt und Ökosystemen offenzulegen, die sich aus der Unternehmensstrategie ergeben oder zu einer Anpassung der Unternehmensstrate...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 15 ESRS E4 erläutert eingangs die Verbindung der Angabepflichten des ESRS E4 mit den Angabepflichten nach ESRS 2, Kap. 2, 3 und 4 (ESRS E4.8). Die sich hieraus ergebenden Angabepflichten sind zentral mit den weiteren Offenlegungen nach ESRS 2 vorzulegen. Bei der Angabepflicht nach ESRS 2 SBM-3 zu Biodiversität und Ökosystemen besteht demgeg...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen

Zusammenfassung Quelle: Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024, Anhang II, Tab. 2, S. 259 ff. Im folgenden Glossar sind die Begriffe definiert, die für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen im Einklang mit den ESRS zu verwenden sind. Hinweis Die Darstellung erfolgt anders als in der Originalquelle in alphabetischer Rei...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L, 2025/90005, v. 7.1.2025. Aktualisierungen betreffen die im Februar 2025 vorgestellte Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Berichtspflicht durch die EU-Kommission (Rz 40) sowie die EFRAG Q&A (Rz 41, 42, 48, 76). Darüber hinaus wurden d...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Definition von "in der Nähe" von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (Rz 26), das Praxis-Beispiel in Rz 39 sowie die EFRAG Q&A (Rz 22, 26, 41, 43 f.). 1 Grundlagen 1.1 Zielsetzung und Inha...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Zusammenfassung Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 3. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E1 adressiert das Thema "Klimawandel" unter Betrachtung der zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (climate change adaptation).[1] Der Berichtsstandard befasst sich allerdings auch explizit mit Sachverhalten rund um Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, sofern diese Relevanz hinsichtlich des Obe...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 3 Empfehlungen für einen effektiven Strategieprozess

Rz. 46 Abb. 13 zeigt abschließend einen Masterplan zur Strategieanbindung der ESRS, in dem die erläuterten Schritte und Elemente zusammengefasst und drei Führungsebenen zugeordnet sind.[1] Er startet bei der Entwicklung eines Leitbilds. In diesem Prozess der normativen Führung kommen die übergeordneten Ambitionen und das Selbstverständnis des Unternehmens zum Ausdruck. I. R....mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 80 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Mindestangabepflicht

In einer Mindestangabepflicht wird der erforderliche Inhalt der Informationen festgelegt, die das Unternehmen bei der Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen oder Ziele entweder gemäß einer Angabepflicht in einem ESRS oder auf einer unternehmensspezifischen Basis angibt.mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Zusammenfassung

Quelle: Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024, Anhang II, Tab. 2, S. 259 ff. Im folgenden Glossar sind die Begriffe definiert, die für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen im Einklang mit den ESRS zu verwenden sind. Hinweis Die Darstellung erfolgt anders als in der Originalquelle in alphabetischer Reihenfolge.mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Geschäftsmodell

Das System des Unternehmens, durch seine Tätigkeiten Inputs in Outputs und Ergebnisse umzuwandeln, mit dem Ziel, kurz-, mittel- und langfristig die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen und Werte zu schaffen. In ESRS wird der Begriff "Geschäftsmodell" im Singular verwendet, wobei anerkannt wird, dass Unternehmen über mehr als ein Geschäftsmodell verfügen können.mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L, 2025/90005, v. 7.1.2025. Aktualisierungen betreffen die im Februar 2025 vorgestellte Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Berichtspflicht durch die EU-Kommission (Rz 40) sowie die EFRAG Q&A (Rz 41, 42, 48, 76). Darüber hinaus wurden die Praxis-Be...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.3 Sichtweisen zur Verknüpfung von Strategie und Nachhaltigkeit

Rz. 16 Oft wird in der Praxis verkannt, dass sowohl die Strategieentwicklung als auch deren Umsetzung keine allein technischen Probleme darstellen, die mit rein mechanistischen Ansätzen zu lösen sind. Ein Strategieprozess wirkt im Zusammenspiel mit der strategischen Führungskultur und den in einem Unternehmen vorherrschenden Denk-, Entscheidungs- und Handlungsmustern. Das is...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Ressourcenabflüsse

Ressourcen, die die Einrichtungen des Unternehmens verlassen.mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Ressourcenzuflüsse

Ressourcen, die in die Einrichtungen des Unternehmens gelangen.mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Chancen

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen mit positiven finanziellen Effekten.mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Rohstoff

Primäres oder sekundäres Material, das zur Herstellung eines Produkts verwendet wird.mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.5 Fazit

Rz. 56 Bislang stellte der ED ESRS LSME einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um angemessene Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU dar. Zwar gab es auch bislang nur einen überschaubaren Anwendungsbereich für den ED ESRS LSME, allerdings wäre insbes. die daran geknüpfte value chain cap-Funktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Berichterstattungsp...mehr