Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Hilfe

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verbandkasten / 6 Kennzeichnung und Aufbewahrung

Der Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material wie dem Verbandkasten, muss nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" durch ein weißes Kreuz auf quadratischem grünem Feld mit weißer Umrandung (Rettungszeichen E003 "Erste Hilfe") gekennzeichnet werden. Besonders in Fluren empfiehlt es sich, in den Raum hineinragende Rettungszeichen zu verwenden, die auf Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verbandkasten / 2 Größe

Für den Bereich der Betriebe haben sich 2 verschiedene Verbandkästen herausgebildet, der kleine und der große Verbandkasten. Der Unterschied zwischen beiden Verbandkästen besteht lediglich in der Menge der enthaltenen Erste-Hilfe-Materialien. Grundsätzlich entspricht der Inhalt eines großen Verbandkastens genau dem Inhalt von 2 kleinen Verbandkästen. Welcher Verbandkasten im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verbandkasten / 5 Verbrauchsmaterial

Das Material, das im Zuge der Versorgung von Verletzungen verbraucht worden ist, muss unverzüglich wieder in den Verbandkasten neu eingelegt werden, um auch weiterhin eine effektive Erste Hilfe sicherstellen zu können.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verbandkasten / 3.1 Kleiner Verbandkasten

Folgendes Material gehört zur Grundausstattung des kleinen Betriebsverbandkastens (DIN 13157): 1 Heftpflaster (5 m × 2,5 cm) 12 Wundschnellverbände (10 × 6 cm) 6 Fingerkuppenverbände 6 Fingerverbände (12 cm × 2 cm) 6 Pflasterstrips (19 mm × 72 mm) 12 Pflasterstrips (25 mm × 72 mm) 1 Verbandpäckchen (klein) DIN 13151 – K 3 Verbandpäckchen (mittel) DIN 13151 – M 1 Verbandpäckchen (groß...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Absturzschutzau... / Zusammenfassung

Begriff Persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (Rettungsausrüstungen) sind Rettungssysteme, die den Benutzer bzw. den zu Rettenden während des Rettungsvorgangs gegen Absturz schützen. Sie bestehen mind. aus einer Körperhaltevorrichtung (z. B. einem Rettungsgurt) und einem Befestigungssystem, die mit einer zuverlässigen Verankerung verbunden wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verbandkasten / 3.2 Großer Verbandkasten

Folgendes Material gehört zur Grundausstattung des großen Betriebsverbandkastens (DIN 13169): 2 Heftpflaster (5 m × 2,5 cm) 24 Wundschnellverbände (10 × 6 cm) 12 Fingerkuppenverbände 12 Fingerverbände (12 cm × 2 cm) 12 Pflasterstrips (19 mm × 72 mm) 12 Pflasterstrips (25 mm × 72 mm) 2 Verbandpäckchen (klein) DIN 13151 – K 6 Verbandpäckchen (mittel) DIN 13151 – M 2 Verbandpäckchen (gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe)

Zusammenfassung Begriff Mithilfe des Notrufes werden bei einem Unfall, bei einer akuten Erkrankung sowie bei Vergiftungen schnellstmöglich der Rettungsdienst, ggf. mit Notarzt zur Unterstützung an den Notfallort gerufen, um dort den Betroffenen adäquat versorgen zu können und ihn ggf. in ein Krankenhaus zu bringen. Davon abzugrenzen ist der Notruf bei einem Brand zur Anforderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 2 Notrufbestandteile

Zu einem vollständigen Notruf gehören verschiedene Fragestellungen, die unter den sog. 5 W zusammengefasst werden. 2.1 Wo? Unter der Fragestellung: "Wo ist es passiert?" versteht man eine genaue Beschreibung der Örtlichkeit, an der der Notfall eingetreten ist. Dazu gehören u. a. folgende Angaben: Ort, Straße, Hausnummer, Etage, Raum-/Zimmernummer, Autobahnauffahrt/-abfahrt, Kilom...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 2.2 Was ist passiert?

Unter der Fragestellung: "Was ist passiert?" fasst man kurz und knapp zusammen, um welche Art Notfall es sich handelt, z. B. "ein Auto ist in den Graben gefahren".mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 2.4 Welche Art der Verletzungen?

Hier beschreibt man kurz, welche Verletzungen am Betroffenen sichtbar sind, bzw. welche Beschwerden der Verletzte selbst angibt.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 1 Notrufnummer

In Deutschland gilt die bundesweit einheitliche Notrufnummer 112. Sie ist mittlerweile auch europaweit einheitlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 4 Übertragung der Anruferdaten

Alle Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, nach Eingang des Notrufes auch die Informationen zum Anruferstandort zu übermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 3 Kostenfreiheit der 112

Der Notruf muss innerhalb Deutschlands, aber auch mit der europaweiten Notrufnummer kostenfrei erreicht werden können. Dies ist bei Anrufen mit dem Mobiltelefon sowie dem Festnetzanschluss gegeben. Auch aus einem Münz- oder Kartenfernsprecher kann ein Notruf abgesetzt werden, ohne Bargeld oder eine Telefonkarte einstecken zu müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 5 Identifizierung/Ortung

Um eine ordnungsgemäße Notrufabwicklung gewährleisten zu können, müssen die Anruferdaten und der Anruferstandort übertragen werden. Dies stellt sich beim Anruf über das Festnetz nicht als problematisch dar. Anders war dies bei Notrufen, die über das Mobiltelefon getätigt wurden. Seit dem 1.9.2009 ist es daher nicht mehr möglich, einen Notruf über ein Mobiltelefon abzusetzen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / Zusammenfassung

Begriff Mithilfe des Notrufes werden bei einem Unfall, bei einer akuten Erkrankung sowie bei Vergiftungen schnellstmöglich der Rettungsdienst, ggf. mit Notarzt zur Unterstützung an den Notfallort gerufen, um dort den Betroffenen adäquat versorgen zu können und ihn ggf. in ein Krankenhaus zu bringen. Davon abzugrenzen ist der Notruf bei einem Brand zur Anforderung der Feuerweh...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 2.1 Wo?

Unter der Fragestellung: "Wo ist es passiert?" versteht man eine genaue Beschreibung der Örtlichkeit, an der der Notfall eingetreten ist. Dazu gehören u. a. folgende Angaben: Ort, Straße, Hausnummer, Etage, Raum-/Zimmernummer, Autobahnauffahrt/-abfahrt, Kilometerstein. "Wo ist es passiert?" ist auch immer die wichtigste Angabe des Notrufs.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 2.5 Warten auf Rückfragen

Hier werden durch die Rettungsleitstelle entsprechend Nachfragen gestellt, falls irgendetwas nicht verständlich gewesen sein sollte. Achtung Ende des Gesprächs Das Gespräch wird immer durch die Rettungsleitstelle beendet!mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notruf (Erste Hilfe) / 2.3 Wie viele Verletzte?

Hier gibt man möglichst die genaue Anzahl der verletzten Personen an. Dies ist allerdings nur möglich, wenn man die genaue Anzahl der Verletzten und Betroffenen auch überschauen kann. Schwierig gestaltet sich die Angabe der genauen Anzahl z. B. bei Bus- und Zugunglücken.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Meldeblock / 1 Dokumentationspflichten

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist der Arbeitgeber nach § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, die Erste-Hilfe-Leistung in Form der Erhebung der folgenden Daten zu dokumentieren und die Dokumentation 5 Jahre aufzubewahren: Name des/der Verletzten oder Erkrankten, Zeit, Ort des Unfalls (der Verletzung, des Gesundheitsschadens), Unfallhergang, Art und Umf...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Meldeblock / 3 Meldeblock

Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen stehen dem Unternehmer unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. In der Vergangenheit wurde v. a. gern das Verbandbuch genutzt, wobei die Angaben zu den jeweiligen Erste-Hilfe-Maßnahmen zeilenweise untereinandergeschrieben werden. Die vorausgegangenen Eintragungen sind – auch bei einer anlasslosen Einsichtnahme – deutlich un...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Meldeblock / Zusammenfassung

Begriff Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Meldeblock ist das Dokumentationsmedium, welches datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" DGUV-I 204-021 "Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)"mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mentale Ersthelfer / 6.2 Aspekte der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit

Die Rolle des Mentalen Ersthelfers sollte stets auf Freiwilligkeit basieren. Vertraulichkeit ist zentral für die Wirksamkeit– auch wenn keine gesetzliche Schweigepflicht besteht, sollten klare Regeln zur Diskretion schriftlich fixiert werden. Eine schriftliche Benennung wird daher dringend empfohlen. Vergleich: (Körperlicher)"Klassischer" vs. Mentale Ersthelfermehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2.5 Ausbildungsstellen

Ausbildungsstellen für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern müssen von der Berufsgenossenschaft anerkannt und zertifiziert sein. Sog. ermächtigte Stellen sind i. d. R. die 5 großen Hilfsorganisationen: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Malteser Hilfsdienst (MHD) Johanniter Unfallhilfe (JUH) Arbeiter Samariter Bund (ASB) Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Aber au...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2 Aus- und Fortbildung der Betriebssanitäter

Betriebssanitäter sind betriebliche Ersthelfer mit einer erweiterten, fachlich qualifizierten Ausbildung. Sie können bei Erkrankungen, Vergiftungen oder Unfällen im Betrieb erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen und den Betriebsarzt oder den Rettungsdienst bei lebensrettenden Maßnahmen unterstützen. 2.1 Ausbildung Nach § 27 Abs. 3 DGUV-V 1 darf der Unternehmer als Betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2.2 Fortbildung

Um eine effektive Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen zu können, müssen die Betriebssanitäter entsprechend ihrer Tätigkeit regelmäßig fortgebildet werden. Dazu wird von den Bildungseinrichtungen eine spezielle Fortbildung angeboten, in dem die wichtigsten Maßnahmen nochmals wiederholt und praktisch geübt werden. Diese Fortbildung umfasst mind. 8 Doppelstunden (16 Unterrichtse...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / Zusammenfassung

Begriff Betriebssanitäter sind betriebliche Ersthelfer mit einer erweiterten, fachlich qualifizierten Ausbildung. Sie können bei einer Erkrankung, Vergiftung oder einem Unfall im Betrieb eine erweiterte Erste Hilfe durchführen und den Betriebsarzt oder den nachfolgenden Rettungsdienst bei der Durchführung notwendiger lebensrettender Maßnahmen unterstützen. Gesetze, Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Meldeblock / 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die DSGVO zielt darauf ab, personenbezogene Datenschutzregelungen innerhalb der EU zu treffen. Bereits die Erfassung des Namens stellt aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein personenbezogenes Datum dar. Bei der Angabe von Verletzungen oder Erkrankungen handelt es sich z...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2.1.1 Grundlehrgang

Der Betriebssanitäter ist kein Ausbildungsberuf, sondern lediglich eine Qualifizierungsmaßnahme. Gemäß den Richtlinien der DGUV (DGUV-G 304-002) ist der Grundlehrgang eine 63-Stunden-Ausbildung. Pro Tag dürfen maximal 9 Unterrichtseinheiten absolviert werden, wobei mindestens insgesamt 3 Pausen – deren Gesamtdauer mindestens 45 Minuten beträgt – durchzuführen sind. Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mentale Ersthelfer / 5 Rolle im betrieblichen Gefüge

Mentale Ersthelfer sind vertrauliche Ansprechpartner im Alltag. Sie leisten keine Therapie, sondern hören zu, tragen zur Entsigmatisierung psychischer Erkrankungen bei und unterstützen andere Beschäftigten dabei, erste Schritte einzuleiten. Die Rolle sollte klar definiert, transparent kommuniziert und in Abstimmung mit allen relevanten betrieblichen Akteuren festgelegt werde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 680 BGB – Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr.

Gesetzestext Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rn 1 Der Geschäftsführer hat, falls das Geschäft zur Abwendung einer drohenden dringenden Gefahr dient, nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten. Die Haftungsmilderung soll ermuti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / 1. Geltendmachung von Ansprüchen beim Haftpflichtversicherer

Rz. 64 Bei der außergerichtlichen Unfallschadensregulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer ist die Beauftragung eines Anwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung und damit Teil des ersatzfähigen Schadens nach § 249 BGB .[27] Die Anwaltskosten fallen in den Schutzbereich von § 823 BGB, § 7 StVG, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundlagen.

Rn 68 Besonders umstr ist die monetäre Abwicklung von rechtsgrundlos erbrachten Bauarbeiten auf fremdem Boden. Das überrascht nicht angesichts der Vielfalt der in Betracht zu ziehenden Erscheinungsformen solcher fremdnützigen Bautätigkeiten im Spannungsfeld zwischen Bereicherungsausgleich, Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA – §§ 677 ff) und den Regeln zum Eigentümer-Besitzer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsrat

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der einem Mitglied des Betriebsrats – im öffentlichen Dienst > Personalrat – nach dem Lohnausfallprinzip gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug nach allgemeinen Grundsätzen. > Steuerbefreiungen wie zB für die Erstattung von > Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern) und > Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Geschäftsherr.

Rn 16 Verpflichtet und berechtigt aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis wird der wahre Geschäftsherr (§ 686). Ein Irrtum über die Person des Geschäftsherrn ist unbeachtlich, sofern nur willentlich eine Handlung für einen anderen erfolgt (BGHZ 43, 188). Dient die Tätigkeit mehreren Geschäftsherren (BGHZ 67, 368; dazu auch KG NJW 99, 2906: Eltern und Kind), sind diese ggü dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grenzen.

Rn 2 Zu den Grenzen der Wirkung der Sachnormverweisung s zunächst Art 1, 5–9, 21, 23–25, 28 sowie Vor ROM I Rn 16–20. Art 20 beruft die geltenden Rechtsnormen im berufenen Sachrecht. Die Auswahl des anwendbaren Rechts mit Hilfe von ROM I ist danach nur der erste Schritt auf dem Weg zur Bestimmung des anwendbaren Sachrechts (Art 20 schließt nur das Internationale Privatrecht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikationen des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Voraussetzungen

Rz. 213 [Autor/Stand] Steuerliche Anerkennung. Rechtsprechung[2] wie Finanzverwaltung erkennen den Vorteilsausgleich grundsätzlich an. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung[3] setzt die steuerliche Anerkennung eines Vorteilsausgleichs jedoch voraus, dassmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 200 Das Vorliegen einer Verkehrspflichtverletzung ist grds vom Geschädigten darzulegen und zu beweisen. Ggf kommt ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen eines Produktfehlers und die haftungsbegründende Kausalität in Betracht, wenn gleichartige Schäden bei mehreren Benutzern auftreten (BGHZ 17, 191, 196; NJW 87, 1694, 1695 mwN; einschr Köln NJW-RR 12, 922), der Hersteller g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Reform durch das AbzStEntModG 2021

Rz. 1109 [Autor/Stand] Neuregelung des Tatbestands der Funktionsverlagerung. Mit dem AbzStEntModG vom 2.6.2021[2] wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet und neu strukturiert (vgl. dazu Rz. 14.2). Dies führte dazu, dass sich die Regelungen zur Funktionsverlagerung, die seit dem UntStRefG 2008 in § 1 Abs. 3 Sätze 9, 10 verortet waren, nun mit folgen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur

..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der unangemessenen Bedingungen der Geschäf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.2 Begünstigte Tätigkeiten

Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich in 3 Gruppen unterteilen, und zwar in die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Gruppe 1: Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.1 Fiktion der Verfügbarkeit

Rz. 3 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind arbeitsmarktpolitische Instrumente von relativ kurzer Dauer (grundsätzlich bis zu 6 Wochen bei Durchführung durch einen Arbeitgeber und bis zu 8 Wochen bei Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Kenntnissen). Sie stehen oft am Anfang konkreter Eingliederungsbemühungen und gehen Vermittlungsvorschlägen desh...mehr