Mentale Ersthelfer sind vertrauliche Ansprechpartner im Alltag. Sie leisten keine Therapie, sondern hören zu, tragen zur Entsigmatisierung psychischer Erkrankungen bei und unterstützen andere Beschäftigten dabei, erste Schritte einzuleiten. Die Rolle sollte klar definiert, transparent kommuniziert und in Abstimmung mit allen relevanten betrieblichen Akteuren festgelegt werden.
Abgrenzung zu psychologischer Notfallversorgung
Mentale Ersthelfer sind nicht mit psychologischen Notfallhelfern (auch: psychologischer Erstbetreuer, Bereich Notfallpsychologie) zu verwechseln, die nach traumatischen Ereignissen oder Katastrophenlagen zum Einsatz kommen.
Mentale Ersthelfer wirken im Alltag: Sie agieren präventiv, sind ansprechbar und begegnen Menschen in ihrem Umfeld auf Augenhöhe, wenn diese psychisch belastet sind – idealerweise bevor eine Krise eskaliert oder professionelle Hilfe erforderlich wird. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf dem täglichen Miteinander, nicht auf der Betreuung nach einer Havarie oder einem tödlichen Unfall.
Für eine erfolgreiche Implementierung empfiehlt es sich, alle relevanten Stellen frühzeitig einzubinden. Dazu gehören das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), die Personalabteilung, der betriebsärztliche Dienst und der Betriebsrat.
Die Tätigkeit als Mentaler Ersthelfer erfolgt in der Regel ehrenamtlich und unentgeltlich. Dennoch sollte sie durch Freistellung für Schulungen sowie durch unterstützende Supervision begleitet werden um optimale Rahmenbedingungen zu schaffen.