Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuer-Richtlinien

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 1. Grundsätzliche Maßgeblichkeit des Internationalen Privatrechts

Bemerkenswert an der vorliegenden Entscheidung ist zunächst, dass der für das Erbschaftsteuerrecht zuständige II. Senat des BFH die steuerliche Einordnung eines zugewanderten Rechtsträgers nach Maßgabe des Internationalen Privatrechts beurteilt. Im Hinblick auf das Körperschaftsteuerrecht beurteilt der BFH seit der Venezuela-Entscheidung des RFH (RFH v. 12.2.1930 – VI A 899/...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 2. Das Urteil des BFH

Die von der Stiftung gegen das Urteil des Nds. FG beim BFH eingelegte Revision war erfolgreich. Der BFH lehnte eine Ersatzerbschaftsteuerpflicht der Stiftung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit der Begründung ab, dass sie als nicht rechtsfähige Stiftung keine Familienstiftung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sei (BFH v. 4.6.2025 – II R 30/22, DStR 2025, 2601 Rz. 11 = ErbStB 2025,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.2 Abhängige Gesellschaften

Abhängige Gesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sein. Abhängig ist nach § 6a Satz 4 GrEStG eine Gesellschaft, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor und nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbro...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.1 Umwandlungsvorgänge nach UmwG

Nach § 6a Satz 1 Halbsatz 1 GrEStG wird für einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 und 4 und Abs. 3a GrEStG steuerbaren Erwerbsvorgang aufgrund einer Umwandlung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Steuer nicht erhoben. Die Begünstigung erfasst die verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.1 Herrschendes Unternehmen

Die Vorschrift gilt für alle Rechtsträger i. S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Herrschendes Unternehmen können wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein.[2] Achtung Gruppe natürlicher Personen Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zusammengeschlossen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.4.2 Mittelbare Anteilsvereinigung

Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft können nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar über andere Personen oder Zwischenstationen gehalten werden. Mittelbare Beteiligungen werden bei der Prüfung, ob jemand 90 % der Gesellschaftsanteile in seiner Hand vereint, mitgerechnet. Als zwischengeschaltete Person kommen Zwischengesellschaften und Treuhänder in Betr...mehr

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Schenkungsteuer beim Erwerb... / Entscheidung

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Die Abtretung des GmbH-Anteils an die Gesellschaft selbst ist eine steuerbare Leistung. Wenn eine Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft (wie einer GmbH) an die Gesellschaft abtritt, erhöht sich der Wert der verbleibenden Anteile der anderen Gesellschafter. Diese Werterhöhung gilt nach § 7 Abs. 8 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergeset...mehr

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20.000 EUR zu Ostern sind k... / Hintergrund

Geld- und Sachgeschenke können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht vor, dass sogenannte "übliche Gelegenheitsgeschenke" nicht besteuert werden. Dazu zählen etwa Geschenke zu Geburtstagen, Hochzeiten oder Feiertagen wie Ostern. Wann ein Geschenk noch als "üblich" gilt, ist jedoch gesetzlich nicht genau fest...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.7 Besonderheiten in der Vermögensnachfolge bei Kryptowerten

Die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögenstransfers ist grundsätzlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Eine Steuerpflicht kann durch Erwerb von Todes wegen nach § 3 ErbStG oder durch Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG entstehen. Diese Ausführungen konzentrieren sich auf die Vermögensnachfolge im Wege einer Erbschaft und lassen die B...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.46 § 35b EStG (Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer)

• 2020 Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer/Einkünfte aus Kapitalvermögen/§ 20 EStG/§ 35b EStG Nach Auffassung der FinVerw ist eine Anrechnung der ErbSt nach § 35b EStG auf die ESt bei Einkünften aus Kapitalvermögen nur dann möglich, wenn die entsprechenden Einkünfte nicht der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG unterfallen, sondern dem allgemeinen Steuertari...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2020 ErbStH 2019/Junge Finanzmittel/Gleichzeitige Übertragung positiver und negativer Vermögenswerte/Lohnsummenregelung/Investitionsklausel/§ 13a ErbStG/§ 13b ErbStG Mehrstufige konzerninterne Einlagen sind mit Entnahmen auf darüber liegenden Stufen zu verrechnen. Die Summe der jungen Finanzmittel wird auf der Ebene der Konzernmutter auf den Betrag der vorhandenen jungen Fi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2024

Brähler/Omeirat, Steuerplanung durch Änderung des Geschlechtseintrags nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, DStR 2024, 2878; Loose, Schenkungsteuer beim Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH – Zugleich Besprechung zu BFH II R 22/21, GmbHR 2024, 1187; Lehmann, Welche Auswirkungen hat der Lohnsummenverstoß nach § 13a Abs. 3 ErbStG auf den Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG?...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2020 Testamentarisch errichtete gemeinnützige Stiftungen / § 3 ErbStG / § 1 Abs. 1 KStG Zu unterscheiden ist zwischen der von Erblasser testamentarisch errichteten gemeinnützigen Stiftung und der vom Erben aufgrund einer Anordnung des Erblassers errichteten gemeinnützigen Stiftung. Bei der vom Erblasser testamentarisch errichteten gemeinnützigen Stiftung gilt zivilrechtlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2020 Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten / § 10 Abs. 5 ErbStG Insbesondere nach einem bereits eingetretenen Erbfall kann sich im Rahmen der generationenübergreifenden Nachfolge die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen empfehlen, um die Gesamtsteuerbelastung zum einen über die entsprechenden Freibeträge und zum anderen über die Berücksichtigung als Nachl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen , Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss , Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé , Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2020 Verdeckte Einlage in Personengesellschaft/Begünstigungsfähiger Erwerb/§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG/§ 13a ErbStG/§ 13b ErbStG Es stellt sich die Frage, ob disquotale verdeckte Einlagen in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage bei Personengesellschaften nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigungsfähig sind. Dies dürfte unter der Voraussetzung zu bejahen sein, dass es sich bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einspruch gegen Feststellung des Anteilswerts für ErbSt-Zwecke

Ein von dem in der Feststellungserklärung benannten gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten erhobener Einspruch gegen einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer ist im Zweifel nach dem Meistbegünstigungsgebot dahin auszulegen, dass er im Namen aller Feststellungsbeteiligten e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.4 Bedarfsbewertung bei Grundstücken

Im Falle einer Schenkung bzw. im Erbfall ist für die Berechnung der Erbschaftsteuer ein Bedarfswert für das Grundstück zu ermitteln. Als Wert ist der gemeine Wert anzusetzen.[1] Bei unbebauten Grundstücken wird der gemeine Wert mit dem Bodenrichtwert (lt. Gutachterausschüssen) je Quadratmeter multipliziert mit der Fläche des Grundstücks angenommen. Weist der Steuerpflichtige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / Schrifttum:

Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des ErbStG an das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Q. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steueränderungsgesetz 2015[2] durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] geändert. Rz. 96 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 97 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Grund dafür war in der Tatsache zu sehen, dass hinsichtlich der verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kamen und die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen, Grundvermögen, An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. § 152 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 14 [Autor/Stand] § 152 BewG hat in der Fassung des JStG 1997 folgenden Wortlaut: "Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals zum 1. Januar 1997 und für die Erbschaftsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden." Rz. 15 [Autor/Stand] Allgemeiner Anwendungszeitpunkt der durch das Jahressteuergesetz 1997 erfolgten Änderungen des Bewertungsgesetzes ist der 1.1.1997. Die Änderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Den nach dem Verzeichnis der für die Verwaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämtern [2] obliegt die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe des ErbStG "gleichmäßig festzusetzen und zu erheben" (§ 85 Satz 1 AO). § 35 ErbStG grenzt nicht nur die Geschäftskreise dieser Behörden voneinander ab, sondern regelt gleichzeitig als Verpflichtu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen der Tarifbegrenzung (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Begünstigt ist nur der Erwerb natürlicher Personen der Steuerklasse II und III. Diese Beschränkung, für die keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist,[2] wird zurecht als verfassungsrechtlich zweifelhaft angesehen.[3] Der Erwerb durch Personengesellschaften ist wegen des in der Erbschaftsteuer geltenden und nunmehr in § 2a Satz 2 ErbStG kodifizierten T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch die Streichung des § 51a BewG hat es auch weiterer Anpassungen anderer Rechtnormen bedurft, die nun auf § 13b EStG verweisen. Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewerbesteuerlich stellt § 3 Nr 12 GewStG Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, sowie Genossenschaften, soweit die Gesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erblassers/Schenkers (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Erbschaftsteuer richtet sich primär nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Für Zwecke der Schenkungsteuer richtet sie sich nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Schenkers, sofern er oder sie eine natürliche Person ist (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – Umkehrschluss). Maßgeblich ist j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berechnung des Entlastungsbetrags (Abs. 3 und 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Entlastungsbetrags erfolgt rechnerisch in folgenden fünf Schritten:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

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ZErb 01/2026, Einlage eines... / 2 Anmerkung

Der II. Senat des BFH hat mit Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23 [1] entschieden, dass die Schenkungsteuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann Anwendung findet, wenn ein Ehegatte das Familienheim, das in seinem alleinigen Eigentum steht, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringt, an der beid...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

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ZErb 01/2026, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 5. Auflage 2025 1824 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-150-6 Der von Rembert Süß herausgegebene Band "Erbrecht in Europa" ist kurz vor dem Jahresende 2024 in der 5. Auflage erschienen und damit bereits ein Klassiker auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts. Das Buch gliedert sich in zwei Hauptteile, nämlich einen Allgemeinen Teil und in die Lä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 18.10.2024, mit dem dieses die Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge zugunsten der Beteiligten zu 2 angekündigt hat. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am xx.xx.2022 verstorben. Die Beschwerdeführerin war die Lebensgefährtin des Erblassers, die Beteiligte zu 2 ist die nä...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die relevantesten Gebührentatbestände

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

Es gelten folgende Regelungen: Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG.[1] Begünstigungsfähig ist nur der Wirtschafts...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Das Formular ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.7.2016 anzuwenden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf bei der Bewertung eines Unternehmens der ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / Zusammenfassung

Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr