Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltabrechnung

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Gesellschafter von Personengesellschaften sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, denn bei ihnen fehlt es an der Eingliederung in das Unternehmen, da sie sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten, als auch ein hinreichendes Mitunternehmerrisiko tragen. Praxis-Tipp Anwaltliche und steuerliche Beratung aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts einholen Alle Gesellschafter ...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4.3.2 Bewirtungskosten buchen

Bei einem Betrieb sieht die buchhalterisch korrekte Behandlung so aus, dass der volle Betrag als Betriebsausgabe ausgewiesen und der Gewinn außerhalb der Bilanz um 30 % der Bewirtungskosten erhöht wird. In der Praxis verfährt man aus Vereinfachungsgründen meist so, dass der Kürzungsbetrag auf einem besonderen Konto erfasst wird. Dieses Konto steht dann buchhalterisch einem E...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 1.1 Auszubildende des Zweiten Bildungswegs

Für Auszubildende, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, gelten hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht die für Praktikanten geltenden Regelungen. Allerdings gilt keine Begrenzung auf das 30. Lebensjahr. Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.5 Gesellschafter einer Vor-GmbH

Die Grundsätze zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von GmbH-Gesellschaftern[1] gelten auch für Gesellschafter einer bereits errichteten, aber noch nicht ins Handelsregister eingetragenen GmbH (Vor-GmbH).[2] Zwar fehlt der GmbH die Rechtsfähigkeit, doch entspricht es dem Willen der Gesellschafter, bereits die Vor-GmbH unter das Recht der GmbH zu stellen.mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 3.1 Verhältnis zur Versicherungspflicht nach anderen Gesetzen

Das Verhältnis der Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 zur Krankenversicherungspflicht nach anderen Gesetzen wird auch im Rechtskreis Ost durch § 3 KVLG 1989 bestimmt. Dabei ist § 3 Abs. 2 Nr. 2 KVLG 1989 auf die Konkurrenz zwischen einer Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und einer Versicherung als "Altenteiler"[1] anzuwenden. In der Renten...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Offene Handelsgesellschaft

Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)[1] sind steuerlich keine Arbeitnehmer, sondern Mitunternehmer.[2] Der hieraus erzielte Gewinnanteil gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.[3]mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 1 Arbeitnehmerbewirtung

Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Bewirtungskosten ist maßgebend, ob die Bewirtung des Arbeitnehmers im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Liegt die Bewirtung des Arbeitnehmers nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse, gehören die Bewirtungsaufwendungen regelmäßig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des an der ...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4.2.1 Keine betragsmäßigen Grenzen festgelegt

Dass Bewirtungskosten der Höhe nach unangemessen sind, kommt in der Praxis außerordentlich selten vor. Zu denken ist etwa an ganz ungewöhnlich aufwendige Spezialitätenrestaurants. Eine betragsmäßige Grenze wurde allerdings noch nicht festgelegt. Von Bedeutung sind im Einzelfall der Umsatz und Gewinn des Unternehmens.mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten

Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die Zeit u...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Zahlung von Arbeitsentgelt

Auszubildende sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) erhalten. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind Auszubildende nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Auszubildende haben Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3 Kapitalgesellschaften

Mitglieder von Organen von Kapitalgesellschaften, die zur Geschäftsführung und Vertretung der juristischen Person berufen sind, sind lohnsteuerlich als Arbeitnehmer anzusehen.[1] Ihre Vergütung ist in vollem Umfang lohnsteuerpflichtig. Vorsicht bei beherrschenden Gesellschaftern Probleme können sich ergeben, wenn es sich bei diesen Personen auch um Gesellschafter der Kapitalge...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / Lohnsteuer

1 Vorliegen von bAV Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die arbeitsrechtliche Grundlage für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung liegt danach vor, wenn der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines der biometrischen Risiken Alter, Tod, Invalidität zusagt und Ansprü...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 4.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Bei nach dem KVLG 1989 krankenversicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmern werden folgende Einkommen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt[1]: das Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft, der Zahlbetrag der Rente aus der Rentenversicherung, der Zahlbetrag, der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge), das Arbeitseinkommen aus außerland- oder a...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Studenten sind Arbeitnehmer

Studenten, die in den Ferien arbeiten, sind im Regelfall Arbeitnehmer. Insoweit gelten lohnsteuerrechtlich keine Besonderheiten. Die hieraus resultierenden Bezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Das gilt auch für Studenten, die neben ihrem Studium als Werkstudenten arbeiten und für Studenten, die ein (vorgeschriebenes) Praktikum während des ...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.3 Gesetzliche 50-EUR-Obergrenze für Stundengrundlohn

Je höher der Stundengrundlohn eines Arbeitnehmers ausfällt, umso höher sind auch die steuerfreien Zuschläge, die sich z. B. für Nachtarbeit mit 25 % und für Sonntagsarbeit mit 50 % berechnen. Der für die steuerfreie Zuschlagsberechnung maßgebende Stundengrundlohn ist auf maximal 50 EUR beschränkt.[1] Achtung Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge beachten Auch wenn sich aufgru...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3.3 Bezüge nach Dienstunfall

Von Bezügen, die aufgrund eines Dienstunfalls an Beschädigte des Bundesfreiwilligendienstes, an Soldaten oder ihre Hinterbliebenen gezahlt werden, sind nicht etwa die gesamten Zahlungen an den – ggf. aufgrund des Unfalls aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen – Beamten, sondern nur solche Beträge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften versorgungshalber aus öffentlichen Mitt...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.1.1 Zahlungen an Erben und Hinterbliebene

Zahlt der Dienstherr nach dem Tod des Beamten noch steuerpflichtigen Arbeitslohn, z. B. Versorgungsbezüge oder Arbeitslohn für die aktive Tätigkeit, darf er nicht mehr nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Ausgenommen hiervon ist lediglich der laufende Arbeitslohn, der im Sterbemonat oder für den Sterbemonat gezahlt wird. Für ihn kann der Ste...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.1 Wirksamkeit des Dienstvertrags

Für die steuerliche Anerkennung eines Dienstvertrags[1] ist Voraussetzung, dass der Vertrag zivilrechtlich wirksam ist. Daher muss i. d. R. das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB beachtet werden. Sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Verträge mit der GmbH abschließen will, muss er sich durch die Gesellschafterversammlung eine Befreiung vom Selbstkontrahi...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2 Absicherung eines biometrischen Risikos

Als biologisches Ereignis gilt bei der Altersversorgung das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben[1], bei der Hinterbliebenenversorgung der Tod des Arbeitnehmers[2] und bei der Invaliditätsversorgung der Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers.[3] 2.1 Versorgungsfall "Alter" Als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsle...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.4 Absicherung mehrerer biometrischer Risiken

Werden mehrere biometrische Risiken im Rahmen einer Versorgungszusage abgesichert, ist die Vereinbarung als Einheit zu beurteilen. Die gesamte Vereinbarung wird steuerlich nicht als betriebliche Altersversorgung anerkannt, wenn für mindestens eines der abgesicherten Risiken die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z. B. Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Ehefra...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Sofern Werkstudenten eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, weil ihr Arbeitsentgelt im Monat regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht überschreitet, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind rentenversicherungspflichtig.[3] In der Rentenversicherung fallen daher volle Pf...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 4 Überschneidung von Beschäftigungszeiten und Semesterferien

Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung liegt nicht mehr vor, sobald absehbar ist, dass eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden über die Semesterferien hinaus andauert. Bei Überschneidungen bis zu längstens 2 Wochen, die nur ausnahmsweise vorkommen, ist davon auszugehen, dass auch für diese Zeit die B...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 2.2.1 Üblichkeitsgrenze bei 60 EUR

Wird der Arbeitnehmer nach den vorstehend dargestellten Grundsätzen während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, ist nach der gesetzlichen Regelung zu unterscheiden zwischen einer üblichen Arbeitgeberbewirtung und einem Belohnungsessen. Die Üblichkeitsgrenze liegt bei 60 EUR. Die 60-EUR-Grenze ist als Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer zu ...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 2.2 Bewirtung während einer Auswärtstätigkeit ist steuerpflichtig

Erhält ein Arbeitnehmer zur üblichen Beköstigung von seinem Arbeitgeber (im weiteren Sinne) Mahlzeiten anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gilt das Prinzip: Kürzung der Verpflegungspauschbeträge anstelle der Vorteilsbesteuerung. Einerseits wird der Arbeitgeber dadurch entlastet, dass auf eine Besteuerung de...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.2.1 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist bei Versorgungsbeginn vor 2005 das 12-Fache des Versorgungsbezugs für Januar 2005 und bei Versorgungsbeginn ab 2005 das 12-Fache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat, jeweils zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen im Kalenderjahr, auf die zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, z. B. Weihnachts- und...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 3 Abfindung von Versorgungsanwartschaften

Die Möglichkeit, eine Versorgungsanwartschaft abzufinden, z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, spricht gegen das Vorliegen von betrieblicher Altersversorgung, weil dann ein biometrisches Risiko nicht mehr abgesichert wird. Unschädlich sind jedoch Abfindungen in den nachfolgenden Fällen: Abfindung kleinerer, gesetzlich unverfallbare...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und damit zum Arbeitslohn rechnen nicht nur die von privaten Arbeitgebern gezahlten Vergütungen, sondern auch die im öffentlichen Dienst an einen Beamten gezahlten Bezüge und Vorteile. Für deren Behandlung als steuerpflichtigen Arbeitslohn ist der allgemeine Arbeitslohnbegriff maßgebend. Im Übrigen sind die ausdrücklichen Ste...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 6 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Bei Beschäftigungen während eines Urlaubssemesters liegt das Erscheinungsbild als Student grundsätzlich nicht vor. Daher scheidet in der Regel Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs aus.[1] Es sind die allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer anzuwenden.mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 4.2 Rangfolge der Einnahmen

Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung aus Renten und Versorgungsbezügen sowie dem außerlandwirtschaftlichen Arbeitseinkommen sind somit folgende Regelungen zu berücksichtigen:mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 4 Berufsbegleitendes Studium

Eine vorteilhafte Sonderregelung gilt für Ausbildungsdienstverhältnisse, die ein berufsbegleitendes Studium zum Inhalt haben. Hier kann die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber steuerfrei sein.[1] Steuerfreiheit auch ohne Rückzahlungsklausel – Finanzverwaltung stellt Regeln auf Die vom Arbeitgeber als Schuldner finanziell getragenen Studiengebühren bleiben als L...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1 Steuerpflichtige Zulagen

Zulagen, die z. B. für Mehrarbeit oder wegen einer Gefährdung durch die Tätigkeit gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Begünstigt sind ausschließlich die unten dargestellten Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.[1] Zulagen, deren Zahlungsgrund in der besonderen Erschwernis der Arbeit liegen, sind steuerpflichtige Einnahmen.[2] Beispiele hier...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.2.3 Neuberechnung

Die Festschreibung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag wird in bestimmten Fällen durchbrochen. Beide Freibeträge sind neu zu berechnen, wenn sich der Versorgungsbezug wegen Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen erhöht oder vermindert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Voraussetzungen für die Gewä...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.3 Detaillierte Angabe von Art und Umfang der Leistung

Die Rechnung muss grundsätzlich die Art und den Umfang der einzelnen Leistungen enthalten. Die detaillierte Angabe der Bewirtungsleistungen gilt auch für Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 EUR. Die Angabe "Speisen und Getränke" sowie die Angabe der für die Bewirtung in Rechnung gestellten Gesamtsumme reichen nicht aus. Allerdings sind Bezeichnungen wie z. B. "Menü 1", "Tagesg...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 1.1 Versicherungskonkurrenz

Die Tatbestände, die eine Krankenversicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) ausschließen oder für vorrangig erklären, sind in § 3 KVLG 1989 abschließend aufgeführt. Im Grundsatz gilt, dass die LKV dann nicht zum Tragen kommt, wenn Krankenversicherungspflicht nach anderweitigen gesetzlichen Vorschriften besteht oder für die in Betracht kommende P...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Sozialversicherung

1 Beschäftigter als Mitunternehmer oder Organmitglied Die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern bereitet in der Praxis immer wieder erhebliche Probleme. Das liegt an der Doppelfunktion: Als wirtschaftlich am Betrieb beteiligte Gesellschafter haben mitarbeitende Gesellschafter Arbeitgeberfunktion – insoweit sind sie also Selbstständige. Häufig mit einem Arbeitsvertrag...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 7 Beschäftigungen während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums

Die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eines ordentlich Studierenden gilt auch für solche Studenten, die bereits ein Hochschulstudium mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolviert haben, aber in der gleichen Fachrichtung ein Aufbaustudium oder in einer anderen Fachrichtung ein neues Studium (Zweitstudium) aufnehmen und daneben...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3 Arbeitstägliche Mahlzeiten

Mahlzeiten zur arbeitstäglichen Verköstigung von Arbeitnehmern in der Betriebskantine oder in Vertragsgaststätten zählen wie im Steuerrecht in Höhe des maßgeblichen Sachbezugswerts zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Soweit der Arbeitgeber den daraus resultierenden geldwerten Vorteil pauschal besteuert, besteht dafür Beitragsfreiheit.[1]mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.1 Duales Studium

Die steuerfreie Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber ist auf Ausbildungsdienstverhältnisse beschränkt. Das Ausbildungsdienstverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass das Studium Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses ist.[1] Arbeitgeber ist Schuldner der Studiengebühren Ist der Arbeitgeber im Rahmen des Ausbildungsdienstverhältnisses Schuldner der Studieng...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3.1 Zuständiger Arbeitgeber

Anders als im privaten Dienst hat bei Beamten nicht stets der Dienstherr die Rechtsstellung des steuerlichen Arbeitgebers. Der Grund hierfür ist, dass oftmals eine andere Zahlstelle bzw. Kasse die Bezüge abrechnet und auszahlt. Deshalb obliegen die Pflichten des Arbeitgebers bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der öffentlichen Kasse, die den Arbeitslohn des Bea...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

Lohnsteuerrechtlich gelten Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) i. d. R. als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann auch hier steuerfreie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 62 EStG ausbezahlen.mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 1.3 Neben-/Zuerwerbslandwirte mit gleichzeitiger abhängiger Beschäftigung

Die für die Krankenversicherung getroffene Regelung, nach der hauptberuflich selbstständig Tätige nicht der Krankenversicherungspflicht in der allgemeinen Krankenversicherung unterliegen, hat zur Folge, dass nur Neben- und Zuerwerbslandwirte, die außerdem eine entgeltliche abhängige Beschäftigung ausüben, in der allgemeinen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig s...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerabzug bei Praktikanten Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Studenten und Praktikanten um Arbeitnehmer. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang oder während der Semesterferien im Vollerwerb tätig sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem individuellen Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Wird die Grenze von 603 EUR (...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 9 Studiengebühren

Sofern Arbeitnehmer zur beruflichen Weiterbildung ein Studium aufnehmen, wird dies mitunter von den Arbeitgebern gefördert, indem sie sich arbeitsvertraglich gegenüber dem Arbeitnehmer zur Übernahme von Studiengebühren verpflichten. Die Arbeitnehmer willigen im Gegenzug in eine Rückzahlungsklausel ein, falls sie das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Studiu...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 1.1 Bloße Aufmerksamkeiten sind kein Arbeitslohn

Eine Bewirtung im steuerlichen Sinne setzt voraus, dass die Gewährung von Speisen und Getränken im Vordergrund steht. Dies gilt unabhängig davon, ob Arbeitnehmer oder fremde Dritte, etwa Geschäftsfreunde, Lieferanten oder sonstige Geschäftspartner, daran teilnehmen. Werden Kaffee, Tee oder andere Erfrischungsgetränke und Gebäck anlässlich von betrieblichen Besprechungen gere...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3.3 Werbungskosten-Pauschbetrag

Beim Bezug von Versorgungsbezügen wird für Werbungskosten nur ein reduzierter Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR angesetzt. Der allgemeine Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[1] gilt hier nicht.[2] Um Benachteiligungen gegenüber dem gegenwärtigen Recht und der nur sehr begrenzten Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden, wurde nebe...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Lohnsteuer

1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese K...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3 Nicht vorgeschriebene Praktika

Nicht vorgeschriebene Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium freiwillig abgeleistet werden, unterscheiden sich in der Ausgestaltung nicht von den Praktika, die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind. Allerdings besteht keine Verpflichtung, das Praktikum im Rahmen der Gesamtausbildung abzuleisten und nachzuweisen. 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege-...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.2 Gesetzliche Unfallversicherung/Seesozialversicherung

Für die gesetzliche Unfallversicherung und in der Seefahrt gilt die Sonderbestimmung des § 1 Abs. 2 SvEV. Hiernach sind SFN-Zuschläge stets dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit in voller Höhe beitragspflichtig, selbst wenn sie lohnsteuerfrei sind. Der Grenzwert von 25 EUR spielt in der Unfallversicherung und in der Seefahrt bei der Beitragsfestsetzung somit keine Rolle. ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 6.2 Praktikum im Rahmen einer Beschäftigung

Sofern ein Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife im Rahmen einer Beschäftigung ausgeübt wird, sind diese Personen – unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht – versicherungspflichtig in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht nur dann, wenn Arbeitsentgelt bezogen wird. Sof...mehr