Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltabrechnung

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8 Steuerfreie Zuschläge bei Altersteilzeitmodellen

Im Zusammenhang mit Altersteilzeitbeschäftigungen sind für die Gewährung steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Besonderheiten zu beachten. 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesa...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / Sozialversicherung

1 Versicherungspflicht von Auszubildenden Das Recht der einzelnen Zweige der Sozialversicherung sieht eine Definition des Begriffs der Berufsausbildung nicht vor. Was unter beruflicher Ausbildung im Anwendungsbereich der Vorschriften zur Versicherungspflicht im Einzelnen zu verstehen ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Wie bei Arbeitnehmern se...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / Sozialversicherung

1 Entgelteigenschaft in der Ansparphase 1.1 Gemeinsamkeiten mit den steuerrechtlichen Regelungen Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) durch kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Altersversorgungssysteme in verschiedenen Durchführungswegen möglich. Dabei is...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 6 Praktikum nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums zur Erlangung der Fachhochschulreife

6.1 Einjähriges Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife In einzelnen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums oder der 2-jährigen Höheren Handelsschule durch Absolvierung eines 1-jährigen Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen. Da bei Aufnahme des erforderlichen Praktikums die Schulausbildung bereits abgeschlossen ist, ...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeit 1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Gru...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 4 Beiträge

4.1 Beitragspflichtige Einnahmen Bei nach dem KVLG 1989 krankenversicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmern werden folgende Einkommen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt[1]: das Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft, der Zahlbetrag der Rente aus der Rentenversicherung, der Zahlbetrag, der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge), das Arbeit...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12.4 Lohnabrechnungen

Rz. 56 Lohnabrechnungen enthalten die für die Kontrolle wichtigen Angaben über den Abrechnungszeitraum, die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, über Anzahl der abgerechneten Arbeitsstunden, die Höhe des Stundenlohns oder die Monatsvergütung sowie über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, ggf. über Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen oder Vorsch...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 11 Entgeltunterlagen für beschäftigte Studenten

Durch die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) ist es dem Arbeitgeber vorgeschrieben, auch für beschäftigte Studenten – unabhängig davon, ob sie versicherungsfrei oder versicherungspflichtig sind – Entgeltunterlagen in Form eines Jahreslohnkontos oder Sammlungen von Lohn-/Gehaltsabrechnungen in zeitlicher Folge zu führen.[1] Zu dokumentierende Angaben Damit die versicherungsrech...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 3.1 Verhältnis zur Versicherungspflicht nach anderen Gesetzen

Das Verhältnis der Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 zur Krankenversicherungspflicht nach anderen Gesetzen wird auch im Rechtskreis Ost durch § 3 KVLG 1989 bestimmt. Dabei ist § 3 Abs. 2 Nr. 2 KVLG 1989 auf die Konkurrenz zwischen einer Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und einer Versicherung als "Altenteiler"[1] anzuwenden. In der Renten...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten

Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die Zeit u...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2 Absicherung eines biometrischen Risikos

Als biologisches Ereignis gilt bei der Altersversorgung das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben[1], bei der Hinterbliebenenversorgung der Tod des Arbeitnehmers[2] und bei der Invaliditätsversorgung der Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers.[3] 2.1 Versorgungsfall "Alter" Als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsle...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Sofern Werkstudenten eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, weil ihr Arbeitsentgelt im Monat regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht überschreitet, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind rentenversicherungspflichtig.[3] In der Rentenversicherung fallen daher volle Pf...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.2.1 Geringere Freibeträge

Hinsichtlich der Freigrenzen besteht allerdings keine Übereinstimmung. Die Erhöhung der Steuerfreibeträge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in der Sozialversicherung nicht nachvollzogen worden. In der Sozialversicherung sind daher bei Zuwendungen und Beiträgen für eine kapitalgedeckte bAV in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 4 Überschneidung von Beschäftigungszeiten und Semesterferien

Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung liegt nicht mehr vor, sobald absehbar ist, dass eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden über die Semesterferien hinaus andauert. Bei Überschneidungen bis zu längstens 2 Wochen, die nur ausnahmsweise vorkommen, ist davon auszugehen, dass auch für diese Zeit die B...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 4.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Bei nach dem KVLG 1989 krankenversicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmern werden folgende Einkommen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt[1]: das Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft, der Zahlbetrag der Rente aus der Rentenversicherung, der Zahlbetrag, der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge), das Arbeitseinkommen aus außerland- oder a...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 1.2 Rentenbezieher

Sind landwirtschaftliche Unternehmer als Rentner oder Rentenantragsteller krankenversicherungspflichtig, geht die Versicherung als landwirtschaftlicher Unternehmer vor.[1] Diese Regelung ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar.[2]mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.3 Gesetzliche 50-EUR-Obergrenze für Stundengrundlohn

Je höher der Stundengrundlohn eines Arbeitnehmers ausfällt, umso höher sind auch die steuerfreien Zuschläge, die sich z. B. für Nachtarbeit mit 25 % und für Sonntagsarbeit mit 50 % berechnen. Der für die steuerfreie Zuschlagsberechnung maßgebende Stundengrundlohn ist auf maximal 50 EUR beschränkt.[1] Achtung Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge beachten Auch wenn sich aufgru...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 3 Abfindung von Versorgungsanwartschaften

Die Möglichkeit, eine Versorgungsanwartschaft abzufinden, z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, spricht gegen das Vorliegen von betrieblicher Altersversorgung, weil dann ein biometrisches Risiko nicht mehr abgesichert wird. Unschädlich sind jedoch Abfindungen in den nachfolgenden Fällen: Abfindung kleinerer, gesetzlich unverfallbare...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 6 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Bei Beschäftigungen während eines Urlaubssemesters liegt das Erscheinungsbild als Student grundsätzlich nicht vor. Daher scheidet in der Regel Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs aus.[1] Es sind die allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer anzuwenden.mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 1.4 Mitarbeitende Familienangehörige

Die Pflichtversicherung in der LKV ist darüber hinaus vorrangig bei Personen, die eine Beschäftigung ausüben, in der sie dem Grunde nach die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfüllen, sie jedoch als mitarbeitender Familienangehöriger (MiFa) der Krankenversicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 KVLG 1989 unterliegen. Die Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 198...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 3 Unfallversicherungspflicht

Auch in der Unfallversicherung sind Auszubildende versicherungspflichtig.[1] Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts. Unfallversicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Teile der Berufsausbildung können auch im Ausland durchgeführt ...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.1 Duales Studium

Die steuerfreie Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber ist auf Ausbildungsdienstverhältnisse beschränkt. Das Ausbildungsdienstverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass das Studium Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses ist.[1] Arbeitgeber ist Schuldner der Studiengebühren Ist der Arbeitgeber im Rahmen des Ausbildungsdienstverhältnisses Schuldner der Studieng...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Steuerfreiheit bei nebenberuflicher Ausbildungstätigkeit

Erfolgt die Ausbildungs- oder Lehrtätigkeit nebenberuflich, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung vorliegen, die bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Jahr steuerfrei bleibt.[1] Entscheidend ist zunächst die pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit als solche. Für die Steuerfreiheit ist weiter erforderlich, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die im...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

Besondere Bedeutung hat das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Kurzarbeitergeldbeziehers in der Kranken- und Pflegeversicherung insbesondere dann, wenn "Kurzarbeit Null" geleistet und neben dem Kurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Soweit neben dem Kurzarbeitergeld auch Arbeitsentgelt gezahlt wird, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegevers...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.2 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Kranken- und Pflegeversicherung

Praktikanten, die kein Arbeitsentgelt erhalten, sind nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte versicherungspflichtig. In solchen Fällen kommt die Versicherungspflicht als Praktikant[1] oder die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Tragen. Für privat krankenversicherte Praktikanten ist eine Befreiung v...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 1.2 Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleich.[1] Die Versicherungspflicht tritt unabhängig davon ein, ob die berufliche Ausbildung gefördert wird (z. B. nach dem Recht der Arbeitsförderung oder entsprechenden Programmen des Bundes und...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 9 Studiengebühren

Sofern Arbeitnehmer zur beruflichen Weiterbildung ein Studium aufnehmen, wird dies mitunter von den Arbeitgebern gefördert, indem sie sich arbeitsvertraglich gegenüber dem Arbeitnehmer zur Übernahme von Studiengebühren verpflichten. Die Arbeitnehmer willigen im Gegenzug in eine Rückzahlungsklausel ein, falls sie das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Studiu...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber – freiwillig oder aus tarifvertraglichen Gründen – einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den Lohnsteuerabzug gelten insoweit keine Besonderheiten. Für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft erhält, in der er nach Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.2 Kein Ausschluss von der Versicherung bei Transferkurzarbeitergeld für bislang Nichtversicherte

Der Ausschluss der Krankenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 3a SGB V gilt nicht für Personen, die vom 1.4.2007 an als bislang "Nichtversicherte" krankenversicherungspflichtig geworden sind[1], weil sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten und zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen sind bzw. bisher noch nie gesetzlich oder privat versi...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Sozialversicherung

1 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung Besondere Bedeutung hat das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Kurzarbeitergeldbeziehers in der Kranken- und Pflegeversicherung insbesondere dann, wenn "Kurzarbeit Null" geleistet und neben dem Kurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Soweit neben dem Kurzarbeitergeld auch Arbeitsentgelt gezahlt wird, besteht die ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 6.2 Praktikum im Rahmen einer Beschäftigung

Sofern ein Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife im Rahmen einer Beschäftigung ausgeübt wird, sind diese Personen – unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht – versicherungspflichtig in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht nur dann, wenn Arbeitsentgelt bezogen wird. Sof...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.2 Ermittlung des Grundlohns bei Altersteilzeit

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen bestimmt sich nach dem steuerlichen Grundlohn, auf den die vom Gesetzgeber für die begünstigten Arbeiten unterschiedlich festgelegten Zuschlagssätze anzuwenden sind.[1] Unter dem Grundlohn ist dabei der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehm...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Sozialversicherung

1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Vers...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerabzug bei Praktikanten Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Studenten und Praktikanten um Arbeitnehmer. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang oder während der Semesterferien im Vollerwerb tätig sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem individuellen Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Wird die 520-EUR-Grenze[2] fü...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.2 Gesetzliche Unfallversicherung/Seesozialversicherung

Für die gesetzliche Unfallversicherung und in der Seefahrt gilt die Sonderbestimmung des § 1 Abs. 2 SvEV. Hiernach sind SFN-Zuschläge stets dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit in voller Höhe beitragspflichtig, selbst wenn sie lohnsteuerfrei sind. Der Grenzwert von 25 EUR spielt in der Unfallversicherung und in der Seefahrt bei der Beitragsfestsetzung somit keine Rolle. ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 4 Ausländische Praktikanten

Praktikanten sind regelmäßig Arbeitnehmer. Die Bezüge aus der Praktikantentätigkeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften.[1] Das gilt auch für Studentenpraktikanten aus dem Ausland.[2] Eine Steuerbefreiung kann sich jedoch aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Die Aufwendungen des Praktikanten für das Dienstverhältnis können als Werbungsko...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Unterschiedliche Beitragsberechnung in den Versicherungszweigen

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden in allen Versicherungszweigen die Beiträge aus dem im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt ohne Besonderheiten berechnet. Darüber hinaus sind für die Zeiträume des Bezugs von Kurzarbeitergeld für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Besonderheiten zu beachten. Hinweis...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.2 Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Video: Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! Verschiedene tarifvertragliche Regelungen sehen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und d...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 3 Fahrten zur Ausbildungsstätte

Seit 2014 ist der Ausbildungsbetrieb bei einer dualen Ausbildung die erste Tätigkeitsstätte des Auszubildenden, wenn dies der Ausbildungsbetrieb ausdrücklich festlegt (arbeitsrechtliche Zuordnung). Fahrtkosten zur Berufsschule können dann nach den Dienstreisegrundsätzen vom Arbeitgeber erstattet werden. Weist der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden keine erste Tätigkeitsst...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.3 Nicht vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika

Im Gegensatz zu den in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktika bestehen für nicht vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung keine Sonderregelungen. Personen, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum gegen Arbeitsentgelt ausüben, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.4 Absicherung mehrerer biometrischer Risiken

Werden mehrere biometrische Risiken im Rahmen einer Versorgungszusage abgesichert, ist die Vereinbarung als Einheit zu beurteilen. Die gesamte Vereinbarung wird steuerlich nicht als betriebliche Altersversorgung anerkannt, wenn für mindestens eines der abgesicherten Risiken die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z. B. Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Ehefra...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.5 Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet. Praxis-Beispiel Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts Berechnung der ALV-Beiträgemehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

Nach dem Hochschulrahmengesetz soll die Hochschule für jeden Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung aufstellen. Auf der Grundlage der Prüfungsordnung wird darin Inhalt und Aufbau des Studiums geregelt und ggf. eine in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit vorgeschrieben. Am Lernort "Hochschule" wird in erster Linie Theorie vermittelt. Auch wenn immer ...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.2 Zuschläge bei Nettolohnvereinbarung

Die Voraussetzung, dass der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn tatsächlich gezahlt werden muss, gilt auch im Falle einer Nettolohnvereinbarung. Bei einer Nettolohnvereinbarung bleibt der Zuschlag nur steuerfrei, wenn er neben dem vereinbarten Nettolohn gezahlt wird.[1]mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / Zusammenfassung

Überblick Lohnzulagen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt z. B. für Erschwerniszuschläge, Gefahren- und Schmutzzulagen, aber auch für Mehrarbeitszuschläge, die für geleistete Überstunden gezahlt werden. Unerheblich ist dabei, ob sie aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig gezahlt werden. Eine hiervon abweichende Sonder...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 7 Beschäftigungen während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums

Die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eines ordentlich Studierenden gilt auch für solche Studenten, die bereits ein Hochschulstudium mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolviert haben, aber in der gleichen Fachrichtung ein Aufbaustudium oder in einer anderen Fachrichtung ein neues Studium (Zweitstudium) aufnehmen und daneben...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.2.2 Pensions-/Direktzusagen und Unterstützungskassen

Eine Begrenzung der Beitragsfreiheit ist auch für eine bAV in den Durchführungswegen Pensions-/Direktzusage und Unterstützungskasse vorgesehen, soweit die Finanzierung im Rahmen einer Entgeltumwandlung erfolgt. Hier gilt ein eigenständiger Freibetrag. Dieser beträgt ebenfalls 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Hinweis Arbeitgeberfinanzierte Z...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 4 Praktikum eines Fachschülers/Berufsfachschülers

Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen, die während des Schulbesuchs – als integraler Bestandteil der Schulausbildung – ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Maßgebend sind hierbei Beginn und Ende des Schulbesuchs im schulrechtlichen Sinne. Vom Praktikumsbetrieb sind keine U1-...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.2 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers beim Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Bezieher von Saison-KuG besteht in § 102 Abs. 4 SGB III eine Regelung, nach der die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet werden. Allerdings werden diese als sog. "ergänzende Leistungen" beanspruchbaren Erstattungen im Wege der Umlage von den Arbeitgebern oder gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der betroff...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.6 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen nach dem Umlageverfahren bei Krankheit (U1), dem Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt, fal...mehr