Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

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Entfernungspauschale / 6.2 Werbungskostenabzug für Unfallkosten neben Entfernungspauschale

Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auf sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Mobilitätskosten und damit auch auf Unfallkosten, die durch eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen.[1] Die Finanzverwaltung vertritt abweichend hiervon eine großzügigere Auffassung. Aufwendungen für Unfallschäden wä...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 10 Maßgebliche Straßenverbindung für Entfernungspauschale

Sachverhalt Nach der firmeninternen Regelung erhält jeder Mitarbeiter einen zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlenden Fahrtkostenzuschuss in Höhe der gesetzlichen Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei einem neu eingestellten Mitarbeiter verläuft die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch einen mautpf...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 1.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach Maßgabe der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei werden ab dem ersten Entfernungskilometer verkehrsmittelunabhängig 0,38 EUR[1] pro vollem Entfernungskilometer (bis 2025: 0,30 EUR für die ersten 20 Entfernungskilometer) für jeden Arbeitstag angesetzt, an dem der Arbei...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2 Berechnung der Entfernungspauschale in Sonderfällen

2.1 Eine Fahrt pro Arbeitstag Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden.[1] Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für zusätzliche Fahrten ist damit ausgeschlossen. Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der En...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 1 Anwendungsbereich der Entfernungspauschale

1.1 Maßgebend ist die "erste Tätigkeitsstätte" Die Entfernungspauschale berechnet sich nach der Wegstrecke, die für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend ist. Immer dann, wenn die tatsächliche Arbeitsstätte zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte ist, kann der Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten. Die Wege zwischen Wohnung und...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.1 Eine Fahrt pro Arbeitstag

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden.[1] Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für zusätzliche Fahrten ist damit ausgeschlossen. Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale gilt auch ...mehr

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Entfernungspauschale / 5 Anrechnung von Fahrtkostenzuschüssen auf Entfernungspauschale

(Geld-)Zuschüsse und Sachbezüge zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind steuerfrei. Arbeitgeberzuschüsse zu anderen Verkehrsmitteln oder der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und er...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.6.1 Fahrgemeinschaften mit wechselnden Fahrern

Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften darf die Umwegstrecke, die sich durch das Abholen der Mitfahrer ergibt, nicht in die Entfernungsberechnung einbezogen werden. Abzustellen ist jeweils auf die kürzeste Straßenverbindung. Außerdem ist bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale von 4.500 EUR zu beachten. Die Begrenzung gilt für die...mehr

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Car Allowance / 3 Entfernungspauschale

Der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte stellt keinen Dienstweg und damit keine Dienstreise dar. Die (täglichen) Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte fallen nicht unter die Reisekosten. Der Arbeitnehmer kann hierfür ungeachtet einer vereinbarten Car Allowance den Werbungskostenabzug nach Maßgabe der Entfernungspauschale geltend machen. Abzugsfähig sind 0,38 EUR pr...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.3 Mehrere Wohnungen

Lebensmittelpunkt ist entscheidend Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, werden Fahrten von der näher gelegenen Wohnung immer anerkannt, Fahrten von der weiter entfernt gelegenen Wohnung dagegen nur unter weiteren Voraussetzungen. Die weiter entfernt gelegene Wohnung wird nur berücksichtigt, wenn sie den "Mittelpunkt der Lebensinteressen" des Arbeitnehmers bildet.[1] Ohne w...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.5.3 Unterjähriger Wechsel des Verkehrsmittels

Das für Park & Ride beschriebene Berechnungsverfahren gilt entsprechend, wenn für einen Teil des Jahres die Wegstrecke zur Arbeit mit dem Pkw und für die übrige Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Auch hier ist zunächst die unbegrenzte Entfernungspauschale für die Tage zu berechnen, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen P...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.5.2 Höchstbetrag von 4.500 EUR beachten

Nach der anteiligen Zurechnung der maßgebenden Gesamtentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die verschiedenen Teilstrecken, ist die 4.500-EUR-Obergrenze für die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallende Wegstrecke zu beachten: Aus diesem Grund ist zunächst die betragsmäßig unbegrenzte Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, die der Arbeitn...mehr

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Praxis-Beispiele: Reisekost... / 4 Entfernungspauschale maximieren

Sachverhalt Ein in Offenbach am Main wohnender EDV-Systembetreuer ist wöchentlich an 3 Tagen in einer Niederlassung seines Arbeitgebers in Aschaffenburg tätig, an 2 Tagen wöchentlich betreut er das EDV-System der Zweigniederlassung in Frankfurt a. M. Er fährt sämtliche Strecken mit seinem privaten Pkw. Die Strecke von Offenbach nach Aschaffenburg beträgt 45 km (einfache Entf...mehr

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Entfernungspauschale / 2.4 Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ist für den Ansatz der Pauschale und damit für die Höhe des Werbungskostenabzugs unbeachtlich.[1] Sie gilt unabhängig davon, ob der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Kraftfahrzeug, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, mit einem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Die gesetzliche Pauschale von 0,38 EUR pro Entfe...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 4 Ausnahme: Ansatz der tatsächlichen Kosten

Unabhängig von der Entfernungspauschale kann der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abziehen.[1] Durch die Zuordnung dieser Fahrten zum beruflichen Bereich des Arbeitnehmers, handelt es sich bei diesen Abzugsbeträgen um Werbungskosten. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 1.3 Zuschüsse des Arbeitgebers

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel steuerfrei bleiben und ansonsten pauschal mit 15 % [1] versteuert werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber auch eine Fahrberechtigung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Wege der Entgeltumwandlung zur V...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.1 Öffentliche Verkehrsmittel

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale zu einem geringeren Werbungskostenabzug führen als die Kosten für öffentliche Verk...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.6.2 Einseitige Fahrgemeinschaft

Setzt bei einer Fahrgemeinschaft nur ein Teilnehmer sein Fahrzeug ein, kann er die Entfernungspauschale ohne Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR für seine Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen. Umwegstrecken für die Abholung der Mitfahrer dürfen in die Entfernungsberechnung nicht einbezogen werden. Entfernungspauschale auch für Mitfa...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.2 Mehrere Beschäftigungen eines Arbeitnehmers

Rückkehr zur Wohnung Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Die Begrenzung auf eine arbeitstägliche Fahrt gilt nicht für Arbeitnehmer, die in mehreren Dienstverhältnissen stehen und denen Aufwendungen für Fahrten zu mehreren auseinander liegenden ersten Tätigkeitsstätten ent...mehr

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Car Allowance / 1.3 Entfernungspauschale

Der Arbeitnehmer kann zusätzlich zur Nutzungsentschädigung weiterhin in seiner Steuererklärung die Entfernungspauschale für den Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen, wenn es sich nicht um eine dienstliche Fahrt handelt. Der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, bzw. der Arbeitsweg, stellt regelmäßig keinen Dienstweg und keine Dienstre...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.4 Einbeziehung von Fährverbindungen

Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist auf die kürzeste Straßenverbindung abzustellen. Eine Fährverbindung ist, soweit sie zumutbar und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, mit in die Entfernungsberechnung einzubeziehen. Die Fahrstrecke der Fähre selbst ist jedoch nicht Teil der maßgebenden Entfernung und muss wieder abgezogen werden; die verbleibende Kilometerentfern...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 5.3 Besonderheiten

Übersteigen die tatsächlichen Kosten die anzusetzende Entfernungspauschale, können die höheren Kosten steuerfrei ersetzt werden. Der Ansatz der tatsächlichen Kosten für Bus oder Bahn ist zulässig, wenn die nachgewiesenen Kosten laut Fahrschein höher sind als der sich nach der Entfernungspauschale ergebende Abzugsbetrag.[1] Außerdem sind Unfallkosten im Rahmen einer doppelten...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 5.2 Familienheimfahrten oder Telefonat

Die Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1.1.2026 ist auch für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vorteilhaft. Die Anhebung auf 0,38 EUR ab dem ersten Entfernungskilometer führt beim Arbeitnehmer zu einem höheren Werbungskostenabzug. Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale für die Gesamtstrecke zwische...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.2 Flüge

Flugstrecken, die auf die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, sind ausdrücklich vom Ansatz der Entfernungspauschale ausgenommen. Insoweit berechnen sich die abzugsfähigen Kosten in Höhe der durch das Ticket nachgewiesenen Flugkosten. Andere Strecken in Verbindung mit dem Flug, also insbesondere die Fahrten zum bzw. vom Flughafen, fallen unter die Reg...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.2 Entfernungspauschale für Sammel- oder Treffpunktfahrten

Fährt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung immer zu einem gleichbleibenden Treffpunkt, von wo aus er z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft oder Sammelbeförderung zu der jeweiligen Einsatzstelle mitgenommen wird, sind Besonderheiten zu beachten. Einschränkung bei den Fahrtkosten zu Sammel- bzw. Treffpunkten Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisun...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.6 Fahrgemeinschaften

Auch für Fahrgemeinschaften wird die Entfernungspauschale gewährt. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften mit Ehe-/Lebenspartnern. Aufgrund der Obergrenze von 4.500 EUR, die nur insoweit gilt, als der Arbeitnehmer mitfährt, ist zwischen wechselseitigen und einseitigen Fahrgemeinschaften zu unterscheiden. 2.6.1 Fahrgemeinschaften mit wechselnden Fahrern Bei wechselseitigen Fahrg...mehr

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Entfernungspauschale / 2.3 Werbungskostenabzug nur für eine Fahrt täglich

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Ein weiterer Kostenabzug für zusätzliche Fahrten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch an Arbeitstagen, an denen der Arbeitnehmer mehr als eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurücklegt, z. B. wegen einer ...mehr

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Entfernungspauschale / 6 Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

6.1 Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Benutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten.[1] Die Abgeltungswirkung erfasst sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen, die durch eine Fahrt zwischen Wohnung und erste...mehr

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Entfernungspauschale / 2 Berechnung der Entfernungspauschale

2.1 Kürzeste Straßenverbindung maßgebend Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt 0,38 EUR für jeden Entfernungskilometer (bis 2025: 0,30 EUR bis zu 20 Entfernungskilometern bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer)der Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.[1] Sie ist durch die folgende Berechnungsformel festgelegt, nach der die abzugs...mehr

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Entfernungspauschale / 4 Deckelung der Entfernungspauschale

4.1 Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Kalenderjahr Die Entfernungspauschale ist für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf einen Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Jahr begrenzt. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Preis einer Jahresnetzkarte für die 2. Klasse der Deutschen Bahn AG. Bei der 4.500-EUR-Grenze handelt es sich um einen arbeitnehmerbezogenen Jahresbetr...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,38 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. Eine Ausnahme von der Entfernungspauschale gilt für Aufwendungen, die für Fa...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.5 Benutzung verschiedener Verkehrsmittel (Park & Ride)

Vielfach legen Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurück, d. h., für eine Teilstrecke wird z. B. der eigene Pkw und für die Reststrecke werden öffentliche Verkehrsmittel benutzt (Park & Ride). 2.5.1 Entfernungspauschale für Teilstrecken Zunächst ist die maßgebende Entfernung für die kürzeste Straßenverbindung zu ...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.3 Ausschluss bei steuerfreier Sammelbeförderung

Bei steuerfreier Sammelbeförderung ist der Kostenabzug für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach den Regeln der Entfernungspauschale ausgeschlossen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers sind in Fällen der verbilligten Sammelbeförderung aufgrund einer Sonderregelung abzugsfähig.[1] Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Be...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.4 Nachweis von mehr als 15 Fahrtagen

Bei kleinen Dienstwagen kann durch die Wahl der Pauschalbesteuerung erreicht werden, dass ein individueller Lohnsteuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers insgesamt entfällt. Voraussetzung hierfür ist jedoch oftmals, dass der Arbeitnehmer mehr als 15 arbeitstägliche Fahrten pro Monat durchführt. Die monatliche Pauschale erlaubt den Ansatz weiterer Fahrten zwischen Wohnung...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten

Zusammenfassung Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,38 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. Eine Ausnahme von der Entfernungspauschale gilt für Aufwendun...mehr

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Entfernungspauschale / 2.1 Kürzeste Straßenverbindung maßgebend

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt 0,38 EUR für jeden Entfernungskilometer (bis 2025: 0,30 EUR bis zu 20 Entfernungskilometern bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer)der Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.[1] Sie ist durch die folgende Berechnungsformel festgelegt, nach der die abzugsfähige Entfernungspauschale zu ermitteln...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.3 Wahlrecht zwischen Tages- und Monatspauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 0,03-%-Regelung gestattet die Verwaltung f...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1 Lohnsteuerpauschalierung

6.1.1 0,03-%-Monatspauschale Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag...mehr

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Entfernungspauschale / 3 Abzug der tatsächlichen Aufwendungen

Unabhängig von der Entfernungspauschale kann der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abziehen.[1] Folgende 4 Fallgruppen sind zu unterscheiden, auf die sich der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen anstelle der Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6 Dienstwagen: Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

6.1 Lohnsteuerpauschalierung 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücks...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.2 Kein Werbungskostenabzug bei Lohnsteuerpauschalierung

Die pauschale Lohnsteuer von 15 % schließt den Werbungskostenabzug der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen aus.[1] Damit bei der Einkommensteuerveranlagung eine zutreffende Kürzung des Werbungskostenabzugs erfolgen kann, muss der Lohnabrechner den Betrag der pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erste...mehr

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Entfernungspauschale / 2.2 Verkehrsgünstigere Strecke bei Zeitersparnis

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, dessen Linienführung über die ve...mehr

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Entfernungspauschale / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden können. Für den Ansatz der Entfernungspauschale ist es nicht entscheidend, mit welchem Transportmittel der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurückgelegt wird. Liegen die tatsächlic...mehr

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Mobilitätsprämie / 1 Anspruchsvoraussetzungen der Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie wird für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt. An der ursprünglichen Zielsetzung der Prämie, denjenigen Arbeitnehmern mit längeren Wegstrecken zur Arbeit einen finanziellen Ausgleich für die sog. Fernpendlerpauschale (= erhöhte Entfernungspaus...mehr

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Entfernungspauschale / 4.3 Keine Vervielfachung des Höchstbetrags bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Bei mehreren Dienstverhältnissen ist die 4.500-EUR-Grenze nicht mehrfach zu gewähren. Für die Prüfung der Freigrenze müssen zunächst die Entfernungspauschalen aus den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet werden, anschließend ist die sich ergebende Summe auf den Jahresbetrag von 4.500 EUR anzurechnen.mehr

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Entfernungspauschale / 4.2 Keine Deckelung für Fahrten mit dem Pkw

Eine Ausnahme von der Abzugsbeschränkung auf 4.500 EUR besteht, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw nutzt. Ergeben sich aufgrund der Entfernungspauschale Werbungskosten von mehr als 4.500 EUR, kann auch der übersteigende Betrag berücksichtigt werden, soweit der Arbeitnehmer hierfür nachweislich einen Pkw benutzt. Wichtig Nachweise für die J...mehr

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Entfernungspauschale / 4.1 Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Kalenderjahr

Die Entfernungspauschale ist für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf einen Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Jahr begrenzt. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Preis einer Jahresnetzkarte für die 2. Klasse der Deutschen Bahn AG. Bei der 4.500-EUR-Grenze handelt es sich um einen arbeitnehmerbezogenen Jahresbetrag, der auch dann nicht zu kürzen ist, wenn der...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.4 Menschen mit Behinderungen

Bestimmte Menschen mit Behinderungen dürfen anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ansetzen oder die für Reisekosten geltenden Kilometersätze. Ihnen wird also ein Wahlrecht eingeräumt.[1] Sie dürfen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die tatsächlichen Kosten ansetzen,...mehr