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Gesetzesradar / 3.18 Entlastende steuerliche Maßnahmen

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Gesetzestitel: Steueränderungsgesetzes 2025

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Referentenentwurf Regierungsentwurf Bundestag Bundesrat Verkündung
veröffentlicht am 4.9.2025 verabschiedet am 10.9.2025 1. Lesung am 8.10.2025, 2./3. Lesung am 4.12.2025 1. Beratung am 17.10.2025, abschließende Beratung und Zustimmung am 19.12.2025 im BGBl I 2025 Nr. 363

Wesentliche Inhalte

Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetz hervor:

  • Die Entfernungspauschale wird von 0,30 EUR auf 0,38 EUR ab dem 1. Entfernungskilometer bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte angehoben.
  • Die Übungsleiterpauschale wird von 3.000 EUR auf 3.300 EUR steigen und die Ehrenamtspauschale von 840 EUR auf 960 EUR angehoben.
  • Die Mobilitätsprämie wird entfristet (bisher: 31.12.2026).
  • Es wird eine Obergrenze von 2.000 EUR für die steuerliche Anerkennung von Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland eingeführt.
  • Bei Betriebsveranstaltungen wird die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % wieder davon abhängig gemacht, dass die "Teilnahme allen Mitarbeitern offensteht". Der BFH hatte dies zuletzt anders gesehen (Urteil v. 27.3.2024, IV R 5/22).


Anzuwenden ab: 1.1.2026

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die einen Dienstwagen haben und bei denen eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, müssen Sie den Kilometersatz für die Pauschalierung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit 15 % anpassen. Durch die neue Berechnung erhöht sich diese (0,03 % * BLP * 0,38 EUR).

Beim Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmern, die eine Übungsleiterpauschale oder eine Ehrenamtspauschale erhalten, ist der erhöhte steuerfreie Höchstbetrag ab dem 1.1.2026 zu berücksichtigen.

Zahlen Sie einen steuerfreien Arbeitgeberersatz für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland, prüfen Sie, ob die...

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