Fachbeiträge & Kommentare zu ELStAM

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Gesetzesradar / 3.12 Integration der PKV in die ELStAM

Gesetzestitel: Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz) und Jahressteuergesetz 2022 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.13 Integration der PKV in die ELStAM

Gesetzestitel: Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz) und Jahressteuergesetz 2022 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Arbeitnehmer / 5.2.2 ELStAM bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern

Bis Ende 2019 wurden Arbeitgebern sowie in Deutschland ansässigen Unternehmen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre ausländischen Arbeitnehmer (beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer) in Papierform mitgeteilt. Seit 1.1.2020 werden auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einbezogen.[1] Da ein ausländischer Arbeitnehmer im Inland ...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Besteuerung nach ELStAM

Auch wenn der Arbeitnehmer den Arbeitslohn an einen Dritten abgetreten hat oder der Arbeitslohn gepfändet wurde, hat er vom gezahlten steuerpflichtigen Bruttolohn die Lohnsteuer nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) zu erheben.[1] Die Pfändungsschutzvorschriften[2] sind für den Lohnsteuerabzug bedeutungslos. Hieraus folgt, dass der Steuerab...mehr

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Flüchtling / 4 Einbehaltung der Lohnsteuer ohne ELStAM

4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom ...mehr

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Arbeitnehmer / 5.2 ELStAM-Verfahren

5.2.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Damit der Arbeitgeber vom gezahlten Arbeitslohn den gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuereinbehalt zutreffend durchführen kann, muss ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis im Rahmen des ELStAM-Verfahrens folgende Angaben mitteilen: Die Steuer-Identifikationsnummer...mehr

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Arbeitnehmer / 5.2.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Damit der Arbeitgeber vom gezahlten Arbeitslohn den gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuereinbehalt zutreffend durchführen kann, muss ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis im Rahmen des ELStAM-Verfahrens folgende Angaben mitteilen: Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr), das Geburtsdatum, ob es sich um das Haupt...mehr

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Flüchtling / 2 Vergabe der IdNr durch Meldebehörde

Mit der Einreise und Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung werden Flüchtlinge und Asylsuchende unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen.[1] Dies gilt bereits für die Zeit der Unterbringung in Behelfsunterkünften. Die örtlich zuständige Meldebehörde nimmt die eingereiste Person in ihr Melderegister auf. Glei...mehr

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Flüchtling / 4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren

Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom BZSt keine korrekten ELStAM-Daten zur Verf...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

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Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtling / 4.2 (Ersatz-)Bescheinigung über die maßgebenden Besteuerungsmerkmale

Als weiteres Ersatzverfahren, von dem auch bei Asylbewerbern und Flüchtlingen Gebrauch gemacht werden kann, wenn bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde, sieht der Gesetzgeber eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform vor.[1] Die Bescheinigung kann ab 2021 auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der...mehr

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Teilzeitausbildung / 1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt im Veranlagungszeitraum 2026 12.348 EUR (2025: 12.096 EUR). [1] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[2] Der ausbildende Betrieb darf bei Reduzierung der täglichen oder wö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach § 24b EStG auf Antrag des Steuerpflichtigen im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rn. 171 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei einem alleinstehenden StPfl wird der (Grund-)Entlastungsbetrag des § 24b Abs 2 S 1 EStG (für ein Kind) weiterhin iRd Steuerklasse II berücksichtigt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG, § 39b Abs 2 S 5 Nr 4 EStG). In dem eingefügten § 39a Abs 1 S 1 Nr 4a EStG ist geregelt, dass der alleinstehende ArbN im LSt-Abzugsverfahren auch den Erhöhungsbetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % und ggf. ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3.1 Unterjähriger Wechsel zulässig

Während des Kalenderjahres ist der Wechsel von der Lohnsteuerpauschalierung mit 20 % zum Lohnsteuerabzug nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder umgekehrt zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Wechsel durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist. So kann z. B. ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis – wenn der Arbe...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.1 Kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % nicht anwendbar. Es entsteht jedoch nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale die Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 20 % p...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 1 Pauschal- oder Individualbesteuerung

Der an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitslohn ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Pauschalierungsvoraussetzung ist das Bestehen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung.[1] Bei der Pauschalbesteuerung kommen die einheitliche Pauschsteuer von 2 % oder der Pauschalsteuersatz vo...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Besteuerung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Ab einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 603 EUR (2025: 556 EUR) ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder 20 % nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt dann nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen individuell besteuern. Kriterium für die Einstufung als Minijob ist das zu erwartende bzw. vom Arbeitgeber prognostizierte En...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 8. Gilt die Aktivrente auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)?

Nein. Die Aktivrente gilt nur für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG aus regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs sind nicht begünstigt, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 2 % oder 20 % pauschaliert (§ 40a Absatz ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice / 5 Homeoffice im Ausland

Bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, die von ihrem Homeoffice im Ausland aus arbeiten, können seit dem 1.1.2020 auch die ELStAM abgerufen werden. Nur in Ausnahmefällen ist beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers eine amtliche Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug anzufordern. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind mangels Wohnsitz im Inland grundsätz...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1 Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn (§ 40a Abs. 2 EStG)

Die steuerliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse lehnt sich eng an die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung an. Demzufolge gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auch im Steuerrecht. Allerdings gibt es im Steuerrecht neben der Möglichkeit, das Entgelt aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis individuell nach Maßgabe der ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 8 Berücksichtigung der Übungsleiterpauschale

Sofern die Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt wird, muss der Arbeitgeber, z. B. der Verein, den Lohnsteuerabzug vornehmen. Dies kann als laufender Lohnsteuerabzug über die ELStAM erfolgen, aber auch im Rahmen einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Für die Prüfung der Lohngrenzen, innerhalb der die pauschale Versteuerung zulässig ist, bleibt der steuerfre...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 1 Nur nebenberufliche Tätigkeiten begünstigt

Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten werden als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Die Steuerbefreiung hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die alle erfüllt sein müssen: Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen. Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit erfolgt für eine inländi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Besteuert Deutschland die Einkünfte und stellt Belgien sie grundsätzlich frei, wird die von Gemeinden in Belgien erhobene Zusatzsteuer berücksichtigt. Dies geschieht dadurch, dass die deutsche Einkommensteuer pauschal um 8 % vermindert wird.[1] Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[2] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als in...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nachforderung bei Eintritt der beschränkten Steuerpflicht (§ 39 Abs 7 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Wurden für einen bisher unbeschränkt steuerpflichtigen ArbN > Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet und gibt dieser ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland auf, bleibt er mit inländischen Einkünften nach § 49 EStG (> Inländische Einkünfte) beschränkt steuerpflichtig. Da für beschränkt steuerpflichtige ArbN meist ungünst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Bindung an Entscheidungen in anderen Verfahren

Rz. 210 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das Veranlagungsverfahren ist vom LSt-Abzugsverfahren einschließlich des LSt-Ermäßigungsverfahrens unabhängig. Die LSt ist eine besondere Erhebungsform der ESt und hat, sofern es die auf die Lohneinkünfte entfallende ESt nicht abgilt (§ 46 Abs 4 Satz 1 EStG) – also in Veranlagungsfällen –, Vorauszahlungscharakter (BFH 169, 202 = BStBl 1993 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachforderung bei Änderung der persönlichen Verhältnisse (§ 39 Abs 5 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Haben sich die persönlichen Verhältnisse des ArbN verändert und sind deshalb die vom BZSt gebildeten elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale wie > Steuerklassen oder ‚Zahl der > Kinderfreibeträge’ günstiger, als es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, muss der ArbN dies dem FA mitteilen und sie umgehend zu seinen Ungunsten ändern las...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Arbeitslohn aus mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rz. 65 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ein ArbN, der im selben Zeitraum nebeneinander von mehreren ArbG > Arbeitslohn bezogen hat, der dem LSt-Abzug unterliegt, wird von Amts wegen zur ESt veranlagt (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG). IdR handelt es sich um ArbN mit Steuerklasse VI, die > Mehrere Dienstverhältnisse haben (> Steuerklassen Rz 26 ff). Von dieser Pflichtveranlagung werden auch d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Nachforderung auf Anzeige des Arbeitgebers (§ 41c Abs 4 EStG)

Rz. 21 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale rückwirkend geändert oder erkennt der ArbG, dass er die LSt bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so ‚kann’ er die zu wenig erhobene LSt – auch Beträge unter 10 EUR (> R 41c.1 Abs 1 Satz 3 LStR) – bei der jeweils nächsten Lohnzahlung des laufenden Kalenderjahres nacherheben (§ 41c Abs 1 EStG; > R 41...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.1 Fehlen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist durch den Arbeitnehmer veranlasst

Rz. 4 § 39c EStG enthält in Abs. 1 die Regelung des Lohnsteuereinbehalts, wenn die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom Arbeitgeber nicht abgerufen werden können. Die Vorschrift unterscheidet dabei, ob dies auf Verschulden des Arbeitnehmers beruht oder nicht. Rz. 5 Der Arbeitnehmer ist nach § 39e Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Eintrit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.2 Fehlen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist nicht durch den Arbeitnehmer veranlasst

Rz. 10 Ist das Fehlen der ELStAM nicht auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen, enthält § 39c Abs. 1 S. 2–5 EStG ein besonderes Verfahren zum Einbehalt der LSt. Ein Nichtverschulden des Arbeitnehmers liegt zum einen vor, wenn die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abgerufen werden können. Dies kann bspw. durch technische Schwierigkeiten bei Anforderung und A...mehr