Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Richterlicher Durchsuchungsbeschluss.

Rn 3 Durch § 91 I geschützt ist die ›Wohnung‹ des Verpflichteten. Dabei ist auch für das FamFG der weite verfassungsrechtliche Wohnungsbegriff maßgeblich (zu diesem Maunz/Dürig/Papier Art 13 GG Rz 10 f). Zur ›Wohnung‹ iSd § 91 I zählen neben den privaten Wohnräumen daher auch Arbeits- und Geschäftsräume, Wohnwägen und Wohncontainer, Hof, Garage und Garten (BeckOKFamG/Sieghör... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindungswirkung und rechtliches Gehör.

Rn 2 Abs 3 regelt die Bindungswirkung für und gg die angemeldeten Verbraucher. Diese erfolgt im Widerspruch zu Art 103 I GG jedoch ohne rechtliches Gehör der angemeldeten Verbraucher. Das Gesetz sieht nicht vor, dass sie ihre Sicht der Dinge in irgendeiner Weise in das Verfahren einbringen könnten. Es gibt nicht einmal eine Regelung zur Einsichtnahme in die Verfahrensakten; ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der nicht das Erwerbsgeschäft betreibende Ehegatte/Lebenspartner kann sich gg die Vollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage wenden. Die Klage geht auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut und nicht lediglich auf die Unzulässigkeit der Verwertung. Das Widerspruchsverfahren ist keine Familienrechtssache, obwohl es um die Unzulässigkeit der Vollstreck... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Regelung ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Durchsuchung als Zwangseingriff des GV gg die Wohnung und Behältnisse des Schuldners (Abs 1, 2) sowie die Befugnis zur Gewaltanwendung bei Widerstand gg dessen Person (Abs 3; MüKoZPO/Heßler § 758 Rz 1; Behr NJW 92, 2125). In bestimmten Fällen müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 758 die des § 758a... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zweiter Rechtszug.

Rn 14 § 533, der die Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz einschränkt, bezieht sich nur auf § 263. Auf Fälle des § 264 findet § 533 keine Anwendung (BGHZ 158, 295, 307 f; BGH NJW-RR 10, 1286). Rn 15 Klägerwechsel ist wie in 1. Instanz zulässig (BGHZ 155, 21). Die verweigerte Einwilligung des Bekl kann durch Sachdienlichkeitserklärung des Gerichts überwunde... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut darf zum Zwecke der Überprüfung der Richtigkeit der Versicherung nach § 850k Absatz 3 Satz 2 Auskunfteien mitteilen, dass es für den Kontoinhaber ein Pfändungsschutzkonto führt. 2Nur zu diesem Zweck dürfen die Auskunfteien diese Angabe verarbeiten und sie nur auf Anfrage anderer Kreditinstitute an diese übermitteln. 3Die Verarbeitung zu einem anderen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum KapMuG.

Rn 4 Auch Kapitalanleger können Verbraucher sein, wenn sie nicht zu unternehmerischen Zwecken handeln, zB bei der Kapitalanlage zur privaten Altersvorsorge. Der Gesetzgeber hat daher mit der Neufassung des KapMuG 2024 auch die mögliche Konkurrenz zwischen VDuG und KapMuG geregelt. Grds sind beide Verfahren nebeneinander möglich, dh, ein Musterverfahren gem KapMuG sperrt auch... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 75 FamFG – Sprungrechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wenn mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben übermitteln, wenn mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 23 Für diese ist maßgeblich, ob eine Zulassung den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einen weiteren Prozess vermeidet (BGH NJW 77, 49 [BGH 04.10.1976 - VIII ZR 139/75]). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufrechnung schon erstinstanzlich hätte erklärt werden können. Entscheidend ist vielmehr ein tatsächlicher (nicht rechtlicher: BGH NJW 66, 1029) ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Sowohl § 2115 BGB als auch § 773 finden nur bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Anwendung; uneingeschränkt gelten sie für die Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung. Nicht anwendbar ist § 773 auf Teilungsversteigerungen, die von Miterben betrieben werden; etwas anderes gilt dann, wenn ein Gläubiger den Erbteil gepfändet hat und aufgrund dessen die Auseinand... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Duldungspflicht von Mitbewohnern (Abs 3) und sonstigen Dritten.

Rn 9 Betritt und durchschreitet der GV zur Durchsuchung eine Wohnung, an der neben dem Schuldner andere Personen Mitgewahrsam haben (s § 758 Rn 4), ist dazu allein eine richterliche Durchsuchungsanordnung gg den Schuldner oder dessen Einwilligung nach Abs 3 erforderlich (s Rn 6), bei Gefahr im Verzug noch nicht einmal das (s Rn 7). Mitgewahrsamsinhaber oder Mitbewohner der W... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abstammungssachen (§ 111 Nr 3 FamFG).

Rn 7 Der Verfahrensgegenstand ergibt sich aus § 169 FamFG. Danach handelt es sich um Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Nr 1), auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme nach § 178 FamFG (Nr 2), auf Einsicht oder Aushändigung einer Abschrift... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Wirksamwerden (Abs 1).

Rn 1 Die Norm betrifft im Unterschied zu § 197 Beschlüsse in weiteren Verfahren nach § 186 Nr 2–4. Ein Beschluss über die Ersetzung einer Einwilligung oder Zustimmung zur Annahme als Kind wird abweichend von § 40 erst mit Rechtskraft (§ 45) wirksam. Eine Abänderung oder Wiederaufnahme (§ 48) scheidet aus (Abs 1 S 4). Bei Gefahr im Verzug kann nach Ermessen des Gerichts (Abs ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachbezogene Annexregelungen.

Rn 3 Die sachliche Exterritorialität der von diplomatischen Missionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzten Gebäude war seit jeher im Völkerrecht allg akzeptiert. Entspr genießen insb die Räumlichkeiten der ausländischen Missionen samt Einrichtung nach dem Abk besondere Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung (Art 22 Abs 3 WÜD). Auch Lad... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gewöhnlicher Aufenthalt des Annehmenden (Abs 1).

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich mit der örtlichen Zuständigkeit in Adoptionssachen. In Verfahren, welche die Annahme als Kind (§ 186 Nr 1), die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind (§ 186 Nr. 2) oder die Aufhebung des Annahmeverhältnisses (§ 186 Nr 3) betreffen, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden s... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Gem § 1631e I BGB ist nunmehr klargestellt, dass die Personensorge der Eltern nicht das Recht umfasst, in eine Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder selbst diese Behandlung durchzuführen, die allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 4 Die Vollstreckung in das Gesamtgut setzt voraus, dass zumindest gg den Ehegatten, der das Erwerbsgeschäft betreibt, ein Leistungstitel erstritten wurde, in dem die Haftung des Gesamtguts nicht ausgewiesen sein muss (Musielak/Voit/Lackmann § 741 Rz 5). Ein Duldungstitel ist nach hM nicht ausreichend (s § 740 Rn 3). Zu Beginn der Zwangsvollstreckung muss das Erwerbsgeschä... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Verpflichteten darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses durchsucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Erlass des Beschlusses den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 94 in Verbindung mit § 802g der Zivilprozessordnung ist Absatz 1 nicht anzuwenden. (3) Willigt der Verp... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2) Dritten kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. (3) 1Werden die Prozessakten elektronisch geführt, gewährt ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständigenbeweis.

Rn 25 Eine vergleichbare Problemlage besteht bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen das Prozessgericht einen Sachverständigenbeweis mit Auslandsbezug erheben darf. Da der SV selbst weder öffentlich-rechtlich tätig wird noch Hoheitsgewalt besitzt, sollen weder die Beauftragung eines ausländischen SV noch die Ermittlungen eines inländischen SV im Ausland in die Sou... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht entschiedene erstinstanzliche Streitgegenstände.

Rn 8 In einem Berufungsverfahren gg ein Teilurteil sind die erstinstanzlich nicht entschiedenen Streitgegenstände nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens (Rn 6). Etwas anders muss ausnw gelten, wenn die Berufungsentscheidung rechtlich zwingend auf den noch nicht entschiedenen Teil wirkt (arg § 538 II Nr 3–5; BGHZ 30, 213, 215; 94, 268, 275; Celle NJW-RR 95, 1021). Verweist ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm schafft die notwendige gesetzliche Grundlage für die Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit gem Art 2 II GG für die Klärung der leiblichen Abstammung, die praktisch nur durch ein Sachverständigengutachten möglich ist. Nach Abs 1 besteht iRd Zumutbaren eine Duldungspflicht für erforderliche Untersuchungen. Abs 2 regelt die Weigerung und der... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12.5.21 (BGBl 2021 I, 1082) mWz 22.5.21 eingefügt. Durch die gesetzlichen Neuregelungen soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschützt werden und diese Kinder vor unnötigen Behandlungen an den ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Klagerücknahme, Rechtsmittelrücknahme und Rechtsmittelverzicht (Nr 8 und 9).

Rn 22 Sofern die Prozesshandlungen (§§ 269, 515, 516) in der mündlichen Verhandlung vorgenommen werden, ist nicht nur die Erklärung selbst, sondern auch die nach § 269 I uU erforderliche Einwilligung des Gegners zu protokollieren und nach § 162 zu genehmigen. Die Protokollierung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung dieser Prozesshandlungen, deren Vornahme bei fehlender Protok... mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Abstammungssachen gem. § 169 Nr. 2 FamFG

Gem. § 175 Abs. 2 FamFG soll das FamG vor einer Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und die Anordnung der Duldung der Probeentnahme (§ 1598a Abs. 2 BGB) die Eltern und ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, persönlich anhören. Anhörungstermine werden auch nach der Änderung durch das KostBRÄG 2025 von Abs. 1 Nr. ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Beschlusses (Abs 1).

Rn 2 In dem Beschluss sind die gesetzlichen Vorschriften anzugeben, auf welche sich die Annahme gründet (Abs 1). Dabei handelt es sich um die Bestimmungen, die Aufschluss über die durch die Annahme geschaffenen und erloschen Verwandtschaftsverhältnisse geben. Erachtet das Gericht die Einwilligung eines Elternteils (§ 1747 Abs 4 BGB) für entbehrlich, hat es dies darzulegen. I... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahme vom Erfordernis des Strengbeweises.

Rn 12 Aus Gründen der Verfahrensökonomie besteht die Möglichkeit, die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch Verwendung eines privaten Abstammungsgutachtens zu ersetzen. Dies betrifft in erster Linie bereits vorhandene Gutachten, die iR eines vorausgegangenen Vaterschaftsklärungsverfahrens nach § 1598a BGB eingeholt wurden (HK-ZPO/Kemper FamFG Rz 8). Dabei muss zwi... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, mit der Einwilligung seines Partners ein Erwerbsgeschäft selbstständig führen. Für die Verbindlichkeiten, die iRd Betriebs des Erwerbsgeschäfts begründet werden, haften sowohl das Gesamtgut... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachholung und Vervollständigung der Beweisaufnahme (Abs 2).

Rn 5 Die Beweisaufnahme ist auch bei schuldhaftem Fehlen der Partei auf Antrag nachzuholen, wenn das Verfahren dadurch nicht verzögert wird. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie zu § 296 entwickelt wurden (s dazu § 296 Rn 14 ff). Das Gericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung. Rn 6 Ist eine Verzögerung zu erwarten, kommt eine Nachholung oder Vervollständ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Beschluss über die Ersetzung einer Einwilligung oder Zustimmung zur Annahme als Kind wird erst mit Rechtskraft wirksam. Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. Der Beschluss wird mit Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam. Eine Abänderung oder Wiederaufnahme ist ausgeschlossen. (2) Der Beschluss, durch den das Geric... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Heimlicher Vaterschaftstest.

Rn 37 Einem Beweisverwertungsverbot unterliegt nach der Rspr auch ein heimlich, dh ohne Kenntnis und Einverständnis der allein sorgeberechtigten Mutter eingeholtes DNA-Vaterschaftsgutachten, weil es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt (BGHZ 160, 1, 5 ff = FamRZ 05, 340, 342 f... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des vorläufig vollstreckbaren Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungs... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antragstellung (§ 50c Abs 5 S 1 und 3 EStG) und Bereitstellung der Entscheidung (§ 50c Abs 5 S 4 EStG)

Rn. 68 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 50c Abs 5 S 1 EStG sind Freistellungsanträge und Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2022 gestellt werden, verpflichtend nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch zu übermitteln; für bis zum 31.12.2022 gestellte Anträge ist der amtlich vorgeschriebene Vordruck zu verwenden, und es gelten die § 50d Abs S 7 und 8 EStG aF ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Verfahren erster Instanz (§§ 272–283, §§ 295–299a).

Rn 23 Die technischen Verfahrensabläufe der §§ 272 ff gelten nicht im Schiedsverfahren, die hinter diesen Normen stehenden Grundsätze der Prozessbeschleunigung durch die Parteien (§ 282) und durch das Gericht (insb § 272 I, III, § 273) sowie die Grundgedanken der möglichst effizienten und prozessökonomischen Gestaltung des Verfahrens gelten im Schiedsverfahren in gleicher We... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft kraft Gesetzes (Abs 2).

Rn 10 Tritt die Vormundschaft kraft Gesetzes ein, ist dem Jugendamt nach Abs 2 unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen. In diesem Fall erhält es keine Bestellungsurkunde. Rn 11 Das ist gem § 1751 I 2 BGB mit der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption der Fall, da dessen elterliche Sorge gem § 1751 I 1 BGB ruht und ein Vormund zu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Abwehrinteresse.

Rn 35 s § 3 Rn 4 und Auskunft. Abwehrklage s Eigentum. Additionsverbot s Klagenhäufung, § 5 Rn 1, 4. Adoption eines Volljährigen § 42 II FamGKG. Der Höchstwert beträgt 500.000 EUR. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung (BayObLG RPfleger 81, 247); Anhaltspunkt kann das Reinvermögen des Annehmenden sein (Hamm NJW-RR 18, 1223: 30–50 % des Reinvermögens des Annehmenden; LG D... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsnachfolge beim Beklagten.

Rn 17 Ein gewillkürter Beklagtenwechsel ist wie eine Klageänderung zu behandeln. Nach § 263 ist für deren Zulässigkeit die Einwilligung des neuen Bekl oder eine Sachdienlichkeitserklärung des Gerichts erforderlich. Für das Ausscheiden des bisherigen Bekl aus dem Rechtsstreit ist nach Beginn der mündlichen Verhandlung entspr § 269 I auch dessen Zustimmung erforderlich (BGH GR... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 33 Sachdienlich ist die Zulassung der Widerklage, wenn sie geeignet ist, den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und einen weiteren Prozess damit vermeidet (BGH NJW 07, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]; Hamm NJW-RR 08, 266 [OLG Saarbrücken 09.10.2007 - 4 U 80/07]). Dass die Widerklage schon in 1. Instanz hätte erhoben werden können, steht der Sachdie... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elterliche Sorge, Nr 1.

Rn 6 Nr 1 knüpft an den in § 1626 BGB definierten Begriff der elterlichen Sorge an und erfasst alle Verfahren, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die Bestimmung der Person des Sorgeberechtigten sowie seiner Rechte und Pflichten betreffen oder mit einer solchen Regelung aus sachlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen in Zusammenhang stehen (vgl BTDrs 16/6308, 23... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Duldungspflicht Dritter (Abs 3).

Rn 8 Liegt ein Beschluss nach Abs 1 S 1 vor oder ist dieser wegen Einwilligung des Verpflichteten oder wegen Gefahr in Verzug entbehrlich, müssen auch Dritte, die Mitgewahrsam an der Wohnung haben, die Durchsuchung dulden. Mitgewahrsam haben typischerweise Personen, die zusammen mit den Verpflichteten in der Wohnung leben (Ehegatte, Lebenspartner, erwachsene Kinder, Mitbewoh... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben. (2) In den Fällen des Absatzes 1 wird der Beschluss... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einziehungsermächtigung.

Rn 46 Die Einziehungsermächtigung, deren Gültigkeit keinen Bedenken begegnet (BGHZ 4, 153, 164; BGH NJW 99, 2110 f), ist ein abgespaltenes Gläubigerrecht und verkörpert einen Fall der Einwilligung zur Verfügung über ein fremdes, dem Einwilligenden gehörendes Recht. Die Verfügungsbefugnis des Ermächtigten ist auf die Einziehung der (nicht an ihn abgetretenen) Forderung im eig... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verzicht nach Berufungseinlegung.

Rn 20 Dieser Verzicht kann ggü dem Berufungsgericht vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung des Berufungsgegners einseitig von dem Verzichtenden, danach nur mit Einwilligung des Gegners erklärt werden (BGHZ 124, 305). Die vertragliche Vereinbarung des Verzichts (Rn 11) ist während des gesamten Berufungsverfahrens möglich. Für die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen jeder Art ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf das weitere Verfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die Vorschriften dieses Abschnitts nicht Abweichendes regeln. (2) Einer Güteverhandlung bedarf es nicht. (3) Die §§ 348 bis 350 sind nicht anzuwenden. (4) Ein Anerkenntnisurteil ergeht nur auf gesonderten Antrag des Klägers. (... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Ein Ehegatte kann bei Eintritt in die Gütergemeinschaft einen gg den anderen Partner bereits anhängigen Aktiv- oder Passivprozess nach §§ 1433, 1455 Nr 7 BGB fortsetzen, auch wenn der Rechtsstreit sich auf das Gesamtgut richtet und er dieses nicht oder nicht allein verwaltet. § 742 setzt diese materiell-rechtliche Rechtslage in das Vollstreckungsrecht um, in dem sie Tit... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ... mehr