Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen[1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 19 Auch wenn es sich bei dem Auflösungsantrag um eine Prozesshandlung handelt, versteht das BAG die Auflösung nach § 9 KSchG als ein eigenständiges prozessuales Institut des Kündigungsschutzrechts[1] mit damit verbundenen Besonderheiten. Rz. 20 Der Auflösungsantrag kann zeitgleich mit Erhebung der Kündigungsschutzklage gestellt werden. Die Antragstellung ist jedoch nach §... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Telematik im Gesundheitswesen / 4.2 Forschungszwecke

Die Daten der elektronischen Patientenakte – einschließlich personenbezogener Daten – dürfen zu Forschungszwecken verarbeitet werden. Damit ist eine solide Datengrundlage für die Forschung, zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung möglich. Auf dieser Grundlage können medizinische Zusammenhänge untersucht und innovative Behandlungsansätze gefunden... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Telematik im Gesundheitswesen / 4.1 Leistungserbringer

Zugriffsberechtigt aufgrund einer vorherigen Einwilligung des Versicherten auf Daten (z. B. in der ePA, einwilligungsbasierter Zugriff) sind Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Fachärzte für Arbeitsmedizin. Außerdem dürfen Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker u. a. auf Daten in der ePA zugreifen, soweit der Versicherte dem nicht widerspricht. Ein Zugri... mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 3.2 Beschränkte Geschäftsfähigkeit (Minderjährige)

Personen, die das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Minderjährige), sind beschränkt geschäftsfähig. Für Rechtsgeschäfte, an denen sie beteiligt sind, gelten die besonderen Regeln der §§ 106 ff. BGB: Grundsätzlich bedarf der Minderjährige zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung des gesetzl... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3 Rechtliche Folgen des Abstraktionsprinzips

Die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ist grundsätzlich nicht von der Wirksamkeit des anderen Rechtsgeschäfts abhängig. Praxis-Beispiel Verschiedene Rechtsgeschäfte Der 16-jährige Emil Schlaumeier schließt mit Herrn Fuchs einen Kaufvertrag über einen Computer für 2.000 EUR ab. Herr Fuchs, froh, endlich den veralteten Computer losgeworden zu sein, "übereignet" Emil sofort den C... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einstellung von Arbeitnehmern / 10 Einstellungsuntersuchung

Eine Einstellungsuntersuchung kann nur mit Einwilligung des Bewerbers durchgeführt werden. Es hat das Persönlichkeitsrecht zu wahren und muss durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers gedeckt sein, insbesondere einen Bezug zum Arbeitsplatz und dessen Anforderungen aufweisen. Die Untersuchung ist ausschließlich von einem Arzt durchzuführen, dieser unterliegt der Schweigep... mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie... mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 11 Testverfahren

Auch Testverfahren müssen durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers legitimiert sein und bedürfen der Einwilligung des Bewerbers. Dies gilt für Assessment-Center und psychologische Tests. Sofern man die aufgrund psychologischer Begutachtungen gewonnenen Daten für besonders sensibel i. S. v. Art. 9 Abs. 1 DSGVO hält, gelten diesbezüglich die Anforderungen an die Daten... mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 8 "Pre-Employment-Screening"

Mit Pre-Employment-Screening werden sämtliche Aktivitäten des Arbeitgebers im Vorfeld einer Einstellung beschrieben, die auf die Überprüfung der Identität, der Vita und des Umfelds eines Bewerbers abzielen. Dazu gehören neben Auskunftsersuchen beim bisherigen Arbeitgeber insbesondere Recherchen in sozialen Medien und in (Online-)Datenbanken (Wikipedia, XING, LinkedIn etc.). ... mehr

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Güterrecht / 2.1.3 Einwilligung und Genehmigung

Rz. 12 Für die Verfügung über das Vermögen im Ganzen ist die Einwilligung des anderen Ehegatten in Form der vorherigen Zustimmung nach § 182 BGB erforderlich. Die Einwilligung bedarf keiner Form, und zwar auch dann nicht, wenn das eigentliche Rechtsgeschäft formbedürftig ist.[1] Bei Grundstücksgeschäften ist aber § 29 Abs. 1 GBO zu beachten. Die Zustimmung kann auch konkluden... mehr

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Güterrecht / 12.2 Alleinige Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 279 Wird das Gesamtgut entweder alleine durch den Ehemann oder die Ehefrau verwaltet, gelten die Bestimmungen der §§ 1422 ff. BGB. Gemäß § 1422 BGB steht dem Ehegatten, der das Gesamtgut alleine verwaltet, ein umfassendes Verwaltungsrecht zu. Er ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Allerd... mehr

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Güterrecht / 2.1 Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Rz. 5 § 1365 BGB regelt, dass ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten kann, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Vorschrift des § 1365 BGB bezweckt zweierlei: Zum einen soll sie die Anwartschaft der Ehegatten auf den Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes schützen.[1] Zum anderen soll sie verhindern, dass ein Ehegatte ohn... mehr

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Güterrecht / 12.1 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 276 Eine gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts ist dann angezeigt, wenn die Eheleute eine solche entweder ehevertraglich vereinbart haben oder eben keine Bestimmung zur Verwaltung getroffen haben (§ 1421 BGB). Die gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten ist in §§ 1450 ff. BGB geregelt. Bei der gemeinschaftlichen Verwaltung sind die Ehegatten ... mehr

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Prokura / 4 Aufteilung der Vertretungsmacht

Wie bei der Gesamtvertretung durch mehrere oder alle Geschäftsführer kann auch für Prokuristen gemeinsames Handeln vorgesehen sein. Die Prokura kann an eine einzige Person erteilt werden, aber auch an mehrere Personen gleichzeitig in der Form, dass diese nur zusammen handelnd Willenserklärungen mit Wirkung nach außen abgeben können (Gesamtprokura). Gemeinsames Handeln muss ni... mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.2.1 Wettbewerbsverbot

Einem Partner steht es nicht zu, ohne Einwilligung der anderen Partner mit der PartG in Wettbewerb zu treten.[1] Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, hierzu im Partnerschaftsvertrag eine abweichende, ggf. temporäre Regelung zu treffen. mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Massagepraxis

Nach der Vorgabe einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung kann die Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung eines Wohnungseigentümers nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgen. Die Einwilligung kann nur aus wichtigem Grund verweigert und auch von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wen... mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.2 Name

Zudem ist eine PartG namensrechtsfähig. Auch wenn der Name naturgemäß keine Handelsfirma sein kann, gelten die Vorschriften des HGB in weiten Teilen entsprechend.[1] Die Zusammensetzung des Namens der PartG ist weitgehend frei wähl- bzw. gestaltbar. Einziges gesetzliches Erfordernis ist, dass der Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" im Namen der PartG enthalten sein muss... mehr

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ZErb 06/2025, Der digitale ... / a. Postmortales Persönlichkeitsrecht

Der BGH stützt das postmortale allgemeine Persönlichkeitsrecht ausschließlich auf Art. 1. Abs. 1. GG.[61] Im österreichischen Recht ergibt sich das postmortale Persönlichkeitsrecht aus § 17a ABGB. § 17a ABGB lautet wie folgt: Zitat Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte § 17a (1) Persönlichkeitsrechte sind im Kern nicht übertragbar. (2) In den Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht ... mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 13 § 45 Bestimmte Kindschaftssachen (1) In einer Kindschaftssache, die mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 2. Die neuen Werte

Rz. 27 Die Verfahrenswerte in Abstammungssachen nach § 169 FamFG sind seit Inkrafttreten des FamGKG im Jahre 2009 unverändert geblieben. Der Gesetzgeber hat nach über 15 Jahren endlich Veranlassung gesehen, auch hier die Verfahrenswerte anzuheben. Rz. 28 Allerdings sind von der Anhebung nur die Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG betroffen, also Verfahren mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / a) Der neue Regelwert

Rz. 14 In den in § 45 Abs. 1 FamGKG genannten Kindschaftssachen mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 3.2 Verschwiegenheitspflicht

Eine berufsrechtlich zentrale Besonderheit bei der Bewertung und Übertragung von Steuerberatungskanzleien ist die strikte Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters gem. § 57 Abs. 1 StBerG. Diese Pflicht umfasst sämtliche Tatsachen, die dem Steuerberater in Ausübung seines Berufs anvertraut oder bekannt geworden sind – einschließlich aller Mandatsverhältnisse –, und gilt üb... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
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Geldentschädigung wegen einer unzulässig lang andauernden Videoüberwachung

Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu der gesamten Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über einen Zeitraum von 22 Monaten trotz Widerspruchs des betroffenen Arbeitnehmers stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und rechtfertigt die Zuerkennung einer Geldentschädigung in Höhe von 15.000 EUR. (amtlicher Leitsatz) Die Parteien streiten über... mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 4.2 Alleinige Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 17 Wird das Gesamtgut alleine durch einen Ehegatten verwaltet, gelten die Bestimmungen der §§ 1422 ff. BGB. Gemäß § 1422 BGB steht dem Ehegatten, der das Gesamtgut alleine verwaltet, ein umfassendes Verwaltungsrecht zu. Er ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Allerdings wird auch bei der ... mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.2 Firma

Daneben enthält der Umwandlungsbeschluss die Firma, d. h. den Namen des umgewandelten Rechtsträgers. Die bisherige Firmierung darf grundsätzlich mit Ausnahme des nicht mehr aktuellen Rechtsformzusatzes beibehalten werden. Stattdessen ist nunmehr in der Firma der GmbH-Zusatz aufzunehmen. Es darf anlässlich des Formwechsels aber auch eine völlig neue Firmierung gewählt werden.... mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 4.1 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 14 Eine gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts ist dann angezeigt, wenn die Eheleute eine solche entweder ehevertraglich vereinbart haben oder eben keine Bestimmung zur Verwaltung getroffen haben (§ 1421 BGB). Die gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten ist in §§ 1450 ff. BGB geregelt. Bei der gemeinschaftlichen Verwaltung sind die Ehegatten g... mehr

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Führung auf Probe / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechend höhere Vergütung. Der Beschäftigte wird nicht mehr nur in... mehr

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Was ist neu an den neuen AS... / III. Nr. 65 Durchsuchung und Beschlagnahme (neutral)

Entsprechend datenschutzrechtlicher Bestimmungen wurde hier Satz 3 lediglich wie folgt erweitert: "Der Betroffene ist vor Abgabe der Einwilligung auf das Widerrufsrecht und den vorgesehenen Zweck der Datenverarbeitung im Sinne des § 500 Abs. 1 StPO i. V. m. § 51 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 S. 3 BDSG hinzuweisen." mehr

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Transparenz im Fokus: Der g... / 3. Ausgewählte Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung im Überblick

Datenverknüpfung: Aufgrund des vereinfachten Zugriffs auf elektronische Daten bestehen für die Finanzverwaltung leistungsfähige Kontrollmöglichkeiten. Um das Besteuerungsverfahren und dabei vor allem den Einsatz der elektronischen Risikomanagementsysteme zu effektivieren und Datenabgleiche vorzunehmen, können die Informationsbestände für eine Vielzahl von Zwecken genutzt ode... mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 2.1.3 Einwilligung und Genehmigung

Rz. 12 Für die Verfügung über das Vermögen im Ganzen ist die Einwilligung des anderen Ehegatten in Form der vorherigen Zustimmung nach § 182 BGB erforderlich. Die Einwilligung bedarf keiner Form, und zwar auch dann nicht, wenn das eigentliche Rechtsgeschäft formbedürftig ist.[1] Bei Grundstücksgeschäften ist aber § 29 Abs. 1 GBO zu beachten. Die Zustimmung kann auch konkluden... mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 2.1 Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Rz. 5 § 1365 BGB regelt, dass ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten kann, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Vorschrift des § 1365 BGB bezweckt zweierlei: Zum einen soll sie die Anwartschaft der Ehegatten auf den Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes schützen.[1] Zum anderen soll sie verhindern, dass ein Ehegatte ohn... mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 5 Zentrale Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten

Betriebsvereinbarungen sollten jedenfalls die zentralen Grundsätze der DSGVO für den Umgang mit Daten abbilden bzw. die Betriebsparteien sollten diese als eine erste, noch recht grobkörnige Checkliste für eine datenschutzgerechte Vereinbarung durchgehen. Art. 5 DSGVO gibt folgende Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor, die auch für etwaige Verarbeitungen ... mehr

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Datenschutz im Wohnungseige... / 3.1 Verwendung und Weitergabe von E-Mail-Adressen?

Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern nur verpflichtet, eine aktualisierte Eigentümerliste mit Namen und Anschrift zur Verfügung zu stellen. Die aktuellen E-Mail-Adressen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss der Verwalter weder ermitteln noch mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn vorher Rundmails vom Verwalter mit unverdeckten E-... mehr

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Datenschutz im Wohnungseige... / 3.4 Handwerkerbeauftragung

Von den Aufsichtsbehörden der Länder nicht einheitlich beurteilt wird die Frage, ob die Weitergabe der Kontaktdaten, insbesondere der Telefonnummern, von Wohnungseigentümern an Handwerker im Rahmen der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen ohne Weiteres zulässig ist. Aus pragmatischen Gründen wird dies jedenfalls teilweise auch ohne Einwilligung des Wohnungseigentümers bejaht... mehr

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Datenschutz im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Berechtigten Auskunftsersuchen von Wohnungseigentümern steht der Datenschutz nicht entgegen. Die erforderlichen Informationen sind durch den Verwalter zu erteilen. Auch der vom Auskunftsbegehren betroffene Eigentümer kann sich nicht auf Anonymität berufen. Gegenüber Dritten hingegen können sich Informationsverpflichtungen des Verwalters nur aus gesetzlichen Vorgaben (... mehr

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DRK-TV / 2.8 Ärztliche Untersuchung (§ 8 DRK-TV)

Eine ärztliche Untersuchung auf Veranlassung des Arbeitgebers bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Mitarbeiters, da dies einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Persönlichkeit darstellt. Auch wenn der Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellt hat, gehört es zwar zu dessen Pflichten gem. § 3 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz, "die Arbeitne... mehr

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Sommer, SGB XI § 45 Pflegek... / 2.2 Kursinhalte und -ziele

Rz. 4 Die Kurse können ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Es kann sich um Orientierungskurse handeln, in denen grundsätzliche Dinge angesprochen werden und in denen die potenzielle Pflegeperson sich ein Bild machen kann von den Herausforderungen, die auf sie zukommen würden, wenn sie sich zur Durchführung der Pflege entschließt. Insbesondere können die körperlichen und s... mehr

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Jansen, SGB X § 4 Vorausset... / 2.2 Das Verbot der Amtshilfe

Rz. 5 Abs. 2 enthält 2 Tatbestände, bei deren Vorliegen Amtshilfe verboten ist und die ersuchte Behörde das Amtshilfeersuchen zurückweisen muss. Amtshilfe ist hier generell unzulässig. Dieses Verbot richtet sich in erster Linie an die ersuchte Behörde; aber auch die ersuchende Behörde hat zu prüfen, ob ihrem geplanten Amtshilfeersuchen ein gesetzliches Hindernis entgegensteh... mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.3 Datenverarbeitung bei Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1b)

Rz. 32 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für eine gutachtliche Stellungnahme des MD aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit werden von den Krankenkassen anhand der bereits nach § 284 Abs. 1 Satz 1 vorliegenden Sozialdaten beurteilt (Satz 1; dazu gehören z. B. die Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Krankenkasse ist bei einer Arbeitsunfähigkeit verpflic... mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.4.5 Überprüfung (Abs. 8)

Rz. 27 Nach Abs. 8 Satz 1 sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Einhaltung der Information- und Aufklärungspflichten aus Abs. 7 Satz 1 zu überwachen. Die Überprüfung erfolgt grundsätzlich anlassbezogen. Ein hinreichender Anlass kann z. B. sein, dass sich Versicherte über ihren Zahnarzt beschweren oder ein Zahnarzt deutlich häufiger als andere Zahnärzt... mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.5 Durchführung der finanziellen Förderung

Rz. 16 Die Abs. 7 und 8 der Vorschrift lassen Möglichkeiten zu, die Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für die grundversorgenden Fachärzte flexibel zu gestalten. Die Wörter "kann auch vereinbart werden" in Abs. 7 überlassen es den Vertragspartnern die Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene zu ver... mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.1 Stationäre Behandlung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten bei Leistungen, die stationär erbracht werden. Das sind Leistungen, die mit Unterkunft und Verpflegung verbunden sind. Die Vorschrift erfasst vor allem vollstationäre Behandlungen in einem Krankenhaus (§ 39 Abs. 1), in einer Vorsorgeeinrichtung (§§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 1) oder zur Entbindung in einem Krankenhaus oder einer Entbindun... mehr

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Jansen, SGB IV § 64a Hybrid... / 2.4 Anwesenheit, Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit

Rz. 8 Abs. 3 Satz 1 legt fest, dass die bei hybriden oder digitalen Sitzungen zugeschalteten Organmitglieder als anwesend i. S. v. § 64 Abs. 1 Satz 1 gelten. Soweit der Gesetzgeber ausführt, dass die Anwesenheitsfiktion insbesondere voraussetzt, dass das Gremienmitglied jedenfalls dann, wenn es Redebeiträge leistet oder wahrgenommen werden will, optisch und akustisch wahrneh... mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.8 Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 23 Nach § 9 haben die Rehabilitationsträger bei der Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen, während der Leistung selbst und beim Abschluss von Sozialleistungen (z. B. Auswerten von Entlassungsberichten) zu prüfen, ob im Einzelfall ein noch offener Teilhabebedarf besteht. Ergeben die Feststellungen, dass zur Befriedigung des Teilhabebedarfs mehrere Rehabilitationsträge... mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff.) erfolgt grundsätzlich über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. Einen bundesweit geltenden Vordruck für die Verordnung bzw.- für das Anstoßen einer Dia... mehr

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Elektronische Patientenakte... / 8 Zugriff für Forschungszwecke

Die Daten der elektronischen Patientenakte – einschließlich personenbezogener Daten – dürfen zu Forschungszwecken verarbeitet werden.[1] Damit ist eine solide Datengrundlage für die Forschung, zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung möglich. Auf dieser Grundlage können medizinische Zusammenhänge untersucht und innovative Behandlungsansätze gefun... mehr

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Elektronische Patientenakte... / 3 Inhalt

Der Versicherte bestimmt, welche Dokumente bzw. Datensätze im Einzelnen in der elektronischen Patientenakte gespeichert oder gelöscht werden und wer diese Daten mit Einwilligung des Versicherten in der elektronischen Patientenakte auslesen und in lokalen Datenverwaltungssystemen zur weiteren Verwendung speichern oder auch unmittelbar in der elektronischen Patientenakte verar... mehr

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Elektronische Patientenakte... / 7 Zugriff durch Leistungserbringer

Zugriffsberechtigt aufgrund einer vorherigen Einwilligung des Versicherten auf Daten in der elektronischen Patientenakte (einwilligungsbasierter Zugriff)[1] sind Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Fachärzte für Arbeitsmedizin. Außerdem dürfen Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker u. a.[2] auf Daten in der elektronischen Patientenakte zugreifen, soweit ... mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 9.1 LG Frankfurt/M., Beschl. v. 4.2.2025 – 2-04 O 29/25

Der Ehefrau steht als Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes ein Anspruch auf Herausgabe seines kryokonservierten Keimmaterials gegen die Klinik zu, um in Spanien eine von den Eheleuten geplante IVF-Behandlung durchführen zu lassen, wenn der Ehemann seine Einwilligung in die Verwendung seines kryokonservierten Keimmaterials nach seinem Tod erklärt hat. (red. LS) mehr