Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Instandhaltung und Instands... / 1.2 Rechtsfragen

Das Recht des Mieters, vom Vermieter die Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands zu verlangen, entfällt, wenn der Mangel vom Mieter oder von Personen, für die der Mieter haftet, herbeigeführt wurde. Hinweis Personen, für die der Mieter haftet Zu diesen Personen gehören grundsätzlich Haushaltsangehörige, Untermieter und Besucher sowie die vom Mieter beauftragten Lieferanten ...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.5 Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Weiterbeschäftigungsklage ist eine ohne weiteres zulässige sog. Leistungsklage. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Anders als bei dem...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.6 Entbindungsantrag des Arbeitgebers und Folgekündigung

Nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitgeber sich auf Antrag durch das Arbeitsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung von der Beschäftigungspflicht entbinden lassen. Voraussetzung ist nach dieser Vorschrift, dass die Kündigungsschutzklage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder die Weiterbeschäftigung zu einer unzumutbaren wirtsch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.4 Unmöglichkeit – Doppelvermietung

Rz. 75 Bei der Doppelvermietung sind beide Verträge wirksam, da sich jede Person mehrfach zur Erbringung derselben Leistung verpflichten kann (BGH VIII ZR 46/61, MDR 1962, 398; LG Berlin, Urteil v. 27.9.2013,63 S 127/13, GE 2013,1587), ohne dass darauf ankommt, welcher Mieter den Mietvertrag zuerst abgeschlossen hat (OLG Hamm, NJW-RR 2004,521), auch dann nicht, wenn untersch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Wählerliste

Rz. 34 Einsprüche gegen die Wählerliste Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden (§ 4 Abs. 1 WO BetrVG). Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen worden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Erste Aufgaben des Wahlvorstands

Rz. 30 Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll (Betrieb) In der Praxis hat es sich bewährt, wenn als erster Tagesordnungspunkt der Betrieb, also derjenige Bereich, in dem gewählt werden soll, festgelegt wird. Der Wahlvorstand muss insbesondere die Zuordnung etwaiger Betriebsteile und Kleinstbetriebe im Sinne von § 4 BetrVG klären. Diese Zuordnung ist für die Betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 20 Wird der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß bestellt, so kann die Betriebsratswahl dadurch nach den allgemeinen Regeln des § 19 BetrVG anfechtbar werden, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte. Wurde eine Betriebsratswahl völlig ohne Wahlvorstand durchgeführt, ist sie nichtig.[1] Rz. 21 Streitfragen unmittelbar über die Bestellung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ersetzung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 6 Wenn der Wahlvorstand seinen Pflichten, die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen, nicht nachkommt, dann kann er durch das Arbeitsgericht auf Antrag ersetzt werden. Diese Konsequenz kann gezogen werden, wenn eine Untätigkeit oder Säumigkeit des Wahlvorstands Wahlverzögerungen zur Folge hat.[1] Bei geringeren Pflichtverstöße...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.2 Teilzeit in der Pflegezeit

Rz. 3 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt unter anderem den Anspruch von Beschäftigen auf Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von nahen Angehörigen. Nach § 7 Abs. 1 PflegeZG zählen zu den anspruchsberechtigten Beschäftigten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zur Berufsbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.3 Familienpflegezeit

Rz. 10 Nach dem zum 1.1.2012 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 und 19.12.2022 weiterentwickelten Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) haben Beschäftigte von Arbeitgebern mit i. d. R. mehr als 25 Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch, für längstens 24 Monate von der Arbeit teilweise freigestellt zu werden. Ein Anspruch auf vollständige Freistellung besteht im Gegensatz zur Pfle...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.5 Sicherungsanordnung und Räumungsverfügung

Seit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes (BGBl I S. 434 ff.) am 1.5.2013 kann das zuständige Gericht auf Antrag des Vermieters dem Mieter eine Frist zur Hinterlegung einer Sicherheit für Mietforderungen setzen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind, wenn der Vermieter eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage (z. B. wegen rückständiger Mieten) v...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.2 Räumungsfrist

Hinweis Angemessene Räumungsfrist Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden, da sich der Mieter erst nach Ablauf dieser Frist in Verzug befindet und damit Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gibt.[1] Die sofortige Erhebung der Räumungsklage, welche die fristlose Kündigung enthält, kann nach diese...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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FF 02/2026, Wirkung einer b... / 2 Anmerkung

Trotz seiner nur wenigen Normen stellt das GewSchG die Praxis vor teils erhebliche rechtliche Schwierigkeiten. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es sowohl Verfahrensvorschriften (§§ 1, 3) als auch materielles bürgerliches Recht (§ 2) und Strafrecht (§ 4) enthält. Demnächst kommen wohl neben datenschutzrechtlichen Vorschriften mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines Berechtigten (§ 64 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Insoweit gilt das Obhutsprinzip, BFH v 14.12.2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762; BFH v 10.11.1998, VI B 125/98, BStBl II 1999, 137. Erfüllen mehrere Berechtigte, zB getrennt lebende Eltern, BFH v 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331, im Hinblick auf ein Kind die Voraussetzungen der §§ 62 und 63 EStG, so erfolgt die Zahlung des Kin...mehr

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Einsichtnahme: Einstweilige Verfügung

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann im Wege der einstweiligen Verfügung eine Anordnung verlangen, ihm vor einer Versammlung Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu geben. 2 Normenkette § 18 Abs. 4 WEG; §§ 935 ff. ZPO 3 Das Problem Ein Wohnungseigentümer verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor einer Versammlung die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen. E...mehr

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 2 Normenkette

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 6 Entscheidung

AG Berlin-Mitte, Beschluss v. 5.12.2025, 22 C 5065/25 EVWEGmehr

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann im Wege der einstweiligen Verfügung eine Anordnung verlangen, ihm vor einer Versammlung Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu geben.mehr

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor einer Versammlung die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen. Er will sich auf die Versammlung am 15.12.2025 vorbereiten. Weil ihm die Einsichtnahme verwehrt wird, stellt er am 5.12.2025 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Fraglich ist vor allem, ob der Wohnungseigentümer e...mehr

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 4 Die Entscheidung

Das AG bejaht die Frage! Es verurteilt daher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Einsichtnahme bis zum 11.12.2025 einschließlich zu gewährleisten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch eine Einsichtnahme Nachteile erfahre. Der Wohnungseigentümer brauche die Einsichtnahme hingegen, um sich auf mehrere Tagesordnungspunkte der Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtnahme: Einstweilige... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer eine Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Wege der einstweiligen Verfügung erzwingen kann. Verfügungsgrund Nach LG München I, Urteil v. 2.8.2022, 34 O 7857/22, IMR 2023, 40 kann grundsätzlich kein Verfügungsgrund vorliegen. Anders könne es nur liegen, wenn der Antragsteller auf die Erfüllung dring...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Rechtsschutz

Rz. 66 Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung die §§ 850ff. ZPO sowie andere gesetzliche, die Pfändung von Forderungen betreffenden Normen nur sinngemäß anzuwenden sind, und aufgrund der Tatsache, dass die Vollstreckungsbehörde dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung unterliegt, hat die Vollstreckungsbehörde die Pfändungsverbote und -besc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Rechtsstellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 29 Die Pfändung bringt dem Vollstreckungsgläubiger nur ein Sicherungsrecht. Damit bleibt die Rechtsinhaberschaft beim Vollstreckungsschuldner bestehen. Aufgrund der Pfändung darf er aber in Bezug auf das gepfändete Recht nichts unternehmen, was den Vollstreckungsgläubiger in seinem Recht beeinträchtigt. Gleichwohl getroffene nachteilige Maßnahmen sind dem Vollstreckungsg...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilige Verfügung

A. Allgemeines Rz. 1 Arrest und einstweilige Verfügung sind zwei besondere Verfahrensarten, die im Achten Buch der ZPO geregelt werden und bei denen in der Praxis immer besondere Eile geboten ist. Sie sind ein verfahrensrechtliches Instrument zur schnellen Sicherung von Ansprüchen. Der Arrest betrifft dabei vor allem Geldforderungen, während die einstweilige Verfügung für all...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / I. Arrestgesuch

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 825 Der Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere ist nach der Praxis der Arbeitsgerichte auch mit der einstweiligen Verfügung ohne weiteres durchsetzbar.[1360] Der Verfügungsanspruch folgt aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, für das Zeugnis aus § 109 Abs. 1 S. 1 GewO für die Herausgabe der Lohnsteuerkarte nach § 39b EStG und für die Arbeitsbescheinigung aus §...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Einstweilige Verfügung auf Zahlung

Rz. 824 Die Durchsetzung fälliger Vergütungsansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung ist in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt, der Höhe nach beschränkt auf die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO.[1357] An die Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Erfüllungsverfügung werden wegen der damit verbundenen Risiken für den Arbeitgeber hohe Anforderun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Einstweilige Verfügung im Arbeitsrecht

Rz. 821 Es ist im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935, 940 ZPO Ansprüche durchzusetzen, auch soweit dadurch die Erfüllung des Hauptsacheanspruches eintritt, wie beim Anspruch auf Weiterbeschäftigung, Zahlung von Vergütung und Herausgabe von Arbeitspapieren.[1353] Rz. 822 Die Anforderungen an die Dar...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / B. Parteienbezeichnung

Rz. 8 Die Parteien heißen Antragsteller und Antragsgegner. Rechtsanwälte sind Verfahrensbevollmächtigte.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / II. Keine mündliche Verhandlung erforderlich

Rz. 30 Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Antragsgegners ergehen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb

Rz. 826 Nach § 60 HGB ist es dem Arbeitnehmer verboten, ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein Handelsgewerbe zu betreiben oder in dem Handelszweig des Arbeitgebers für eigene oder für fremde Rechnung Geschäfte zu machen. § 60 HGB stellt die gesetzliche Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes dar, der seine Grundlage in vertraglichen Treuepflichten und Rücksichtnahmep...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 823 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / VIII. Aufhebung wegen veränderter Umstände

Rz. 39 Gem. § 927 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner auch wegen veränderter Umstände die Aufhebung der Eilmaßnahme beantragen. Auch dieser Antrag ist, wie der Antrag gem. § 926 Abs. 2 ZPO, zulässig (§ 927 Abs. 1 ZPO), solange der Arrest oder die einstweilige Verfügung besteht und der Antragsgegner eine Vollziehung befürchten muss.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / E. Verfügungsanspruch

Rz. 13 Im Antrag auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung muss der sog. Arrest- oder Verfügungsanspruch dargetan werden. Auch in diesem Verfahren muss eine Anspruchsgrundlage vorhanden sein und vorgetragen werden.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / V. Rechtsanwaltsvergütung für die Schutzschrift

Rz. 34 Für die Schutzschrift entsteht die 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Erfolgt eine weitere Stellungnahme im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Im Hauptsacheverfahren, das sich ggf. der einstweiligen Verfügung anschließt, entsteht die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV RVG erneut (§ 17 Nr. 4 R...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / L. Kostenfestsetzung

Rz. 46 Die Kostenfestsetzung erfolgt gem. § 104 ff. ZPO (siehe § 7 Rdn 68 ff.). Das Gericht setzt die Kosten gegen den Antragsgegner allerdings nur fest, wenn die Zustellung des Arrestbefehls bzw. der einstweiligen Verfügung nachgewiesen ist. Die Kopie der Zustellurkunde müssen Sie daher Ihrem Kostenfestsetzungsantrag beifügen.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / K. Arrestvollziehung (§ 929 Abs. 2, 3 ZPO)

Rz. 40 Der Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung sind ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel (§§ 928 ff. ZPO). Rz. 41 Einer Vollstreckungsklausel bedürfen beide nicht (§ 929 Abs. 1 ZPO). Rz. 42 Die Vollziehung ist nach § 929 Abs. 3 S. 1 ZPO bereits vor Zustellung zulässig. Rz. 43 Ein Arrestbefehl oder eine einstweilige Verfügung sind sofort vollstreckbar; beide ben...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / III. Arrestentscheidung

Rz. 31 Die Entscheidung des Gerichts hängt vom Verfahrensverlauf ab. Sie ergeht entweder:mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / VI. Widerspruch

Rz. 35 Nach Erlass des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung wird diese in der Regel durch den Antragsteller im Parteibetrieb dem Antragsgegner zugestellt. Rz. 36 Ist der Arrest oder die einstweilige Verfügung dem Antragsgegner zugestellt worden, kann der Antragsgegner gegen den Arrest oder die einstweilige Verfügung Widerspruch (§ 924 ZPO) einl...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / I. Dinglicher Arrest

Rz. 19 Der dingliche Arrest gibt dem Gläubiger das Recht, zur Sicherung seiner Forderung in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken (§§ 929 ff. ZPO). Er darf zwar pfänden, wegen des bloßen Sicherungszwecks aber nicht verwerten.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / H. Zuständigkeit des Gerichts

Rz. 22 Entsprechend der §§ 919, 802 ZPO ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 ZPO) und das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Arrestgegenstand bzw. die zu arrestierende Person befindet, zuständig.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / C. Mögliche Verfahrensgegenstände

Rz. 9 Mit dem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren wird nicht die Hauptsache rechtshängig. Der Antragsteller kann nur eine vorläufige Sicherung bzw. Regelung erwirken. Man nennt dies das Sicherungsbegehren. Da die Hauptsache eben nicht geregelt wird, ist die im Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgte Sicherung der Ansprüche jederzeit durch das Haupt...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / G. Arten des Arrestes

Rz. 16 Der Arrest erfordert einen Arrestanspruch und einen Arrestgrund. Rz. 17 Arrestanspruch kann jede bestimmte Geldforderung sein (§ 916 ZPO). Rz. 18 Man unterscheidet zwei Arrestarten: I. Dinglicher Arrest Rz. 19 Der dingliche Arrest gibt dem Gläubiger das Recht, zur Sicherung seiner Forderung in das Vermögen des Schuldners zu vollst...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / II. Persönlicher Arrest

Rz. 20 Die Sicherung des Anspruches erfolgt, indem der Schuldner durch Verhaftung daran gehindert wird, die künftige Vollstreckung in der Form zu vereiteln, dass er sich ins Ausland absetzt. Rz. 21 Ein Arrestgrund für den persönlichen Arrest ist wegen der Schwere des mit ihm verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit des Schuldners gem. § 918 ZPO nur gegeben, wenn eine...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / A. Allgemeines

Rz. 1 Arrest und einstweilige Verfügung sind zwei besondere Verfahrensarten, die im Achten Buch der ZPO geregelt werden und bei denen in der Praxis immer besondere Eile geboten ist. Sie sind ein verfahrensrechtliches Instrument zur schnellen Sicherung von Ansprüchen. Der Arrest betrifft dabei vor allem Geldforderungen, während die einstweilige Verfügung für alle anderen Ford...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / IV. Schutzschrift

Rz. 33 Ahnt der zukünftige Antragsgegner, dass möglicherweise ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt und erlassen wird, so kann er eine Schutzschrift einreichen, mit der er die Gegenargumente vorbringt und von vornherein zumindest eine mündliche Verhandlung erreichen will. Diese Schutzschrift ist zwingend bundesweit einheitlich beim Zentralen Schutzschriftenreg...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / VII. Antrag auf Aufhebung wegen Klagefristversäumung

Rz. 38 Gem. § 926 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner dem Gläubiger vom Gericht eine Frist zur Klageerhebung in der Hauptsache setzen lassen. Der entsprechende Antrag ist zulässig, solange die Hauptsache noch nicht rechtshängig ist und die Eilmaßnahme noch besteht. Es gibt daher keine starren Fristen für diesen Antrag. Die Frist durch das Gericht, die Hauptsache rechtshängig z...mehr