Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahmenüberschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.1 Grundsätzliches

Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.4 Dokumentationserfordernisse

Rz. 86 Handelt es sich um ein neutrales Wirtschaftsgut, das den Betrieb zu fördern geeignet ist, liegt es in der Entscheidung des Stpfl., ob es als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden soll. Der diesbezügliche Wille des Stpfl. muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten und über jeden Zweifel erhaben sein[1]; die Zuordnung zum Betriebsvermögen muss unm...mehr

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Sachbezüge-ABC / Optionen

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Aktienoptionsrechte, ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, ob ein handelbares oder ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht vorliegt. Ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht führt weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des Optionsrechts zu einem Lohnzufluss beim...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft

Rz. 84 Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, die durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden, kann grundsätzlich gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Allerdings ist der Kreis der hierfür geeigneten Wirtschaftsgüter kleiner als bei einem gewerblichen Betrieb. Das Wirtschaftsgut muss geeignet sein, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu fördern....mehr

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Sachbezüge-ABC / Aktienüberlassung

Es ist der Börsenkurs zum Ausgabebetrag anzusetzen, auch bei einem vertraglichen Veräußerungsverbot bzw. einer Sperrfrist. Der Ansatz mit 96 % ist abzulehnen, da der gemeine Wert anzusetzen ist.[1] Aus den gleichen Erwägungen wird ein Rabattfreibetrag nicht gewährt.[2] Die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG findet ebenfalls keine Anwendung.[3] Dem Arbeitnehmer f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.15 Aufwendungen im Zusammenhang mit Gewinnen, die der Tonnagebesteuerung unterliegen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG)

Rz. 875 Die Vorschrift wurde durch G. v. 22.12.2003[1] für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 enden, eingeführt. Sie ist also erstmals anwendbar für das Wirtschaftsjahr 2004 bzw. das abweichende Wirtschaftsjahr 2003/2004. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG soll bestimmte Steuergestaltungen i. V. m. der Tonnagesteuer nach § 5a EStG verhindern. Diese Steuergestaltungen bestande...mehr

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Sachbezüge-ABC / Geld

Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung, z. B. Schweizer Franken, sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die 50-EUR-Freigrenze[1] findet auf sie keine Anwendung.[2]mehr

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Sachbezüge-ABC / Gesellschaftsanteile

An Arbeitnehmer überlassene Gesellschaftsanteile sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn sie im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis überlassen werden.[1] Als Wert der Vermögensbeteiligung ist bei Gesellschaftsanteilen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und d bis l sowie Abs. 2 bis 5 5. VermBG der gemeine Wert[2] anzusetzen.[3] Die Anwendung der Sa...mehr

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Sachbezüge-ABC / Aufmerksamkeiten

sind bis zu einer Freigrenze von 60 EUR steuerfrei. Ab 2023 wurde die Regelung zu den nicht besteuerbaren Aufmerksamkeiten bei Zuwendungen an Angehörige verschärft, indem der Begriff der Angehörigen auf die im Haushalt des Arbeitnehmers lebenden Angehörigen beschränkt wird.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.2 Maßgeblicher Gewinn bei Personengesellschaften

Rz. 112 Auch für eine Personengesellschaft sowie eine nachgeordnete Personengesellschaft (Rz. 102) ist der "maßgebliche Gewinn" zu ermitteln. Die Personengesellschaft wird für die Zinsschranke als eigenständiger Betrieb behandelt, d. h., sie hat einen eigenen "maßgeblichen Gewinn". Dieser ist der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug nach den allgemeinen Regel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.1 Bedeutung der Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung

Rz. 566 Dem Begriff der Betriebsausgaben kommt zentrale Bedeutung für die Ermittlung der Nettoeinkünfte im Bereich der Gewinnermittlung zu. Die systematische Stellung des § 4 Abs. 4 EStG spiegelt diese zentrale Bedeutung allerdings nicht wider. Abs. 4 schließt an Abs. 3, die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung, an; hierin und in dem Wortteil "Ausgabe" im Begrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Das gewillkürte Betriebsvermögen umfasst solche Wirtschaftsgüter, die von ihrer Art und ihrer Funktion her nicht zwingend dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen angehören. Es umfasst ferner gemischt genutzte Wirtschaftsgüter, deren betriebliche Nutzung zwar nicht überwiegt (nicht mehr als 50 % beträgt), die aber auch nicht von untergeordneter Bedeutung sind.[1] I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.1 Systematik und Bedeutung

Rz. 1 Systematisch ist § 4 EStG eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Nach § 2 Abs. 1 EStG gehen in die Einkommensermittlung die Einkünfte ein, nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit durch den Gewinn gebildet. Rz. 1a Das Einkommen, und damit auch der Gewinn, soll die wirtschaftlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.10 Versicherungen

Rz. 222 Versicherungen gehören zum Betriebsvermögen, wenn sie betrieblich veranlasst sind, also ein betriebliches Risiko abdecken; sie gehören zum Privatvermögen, wenn sie Vorsorge für ein privates Risiko treffen. Nicht entscheidend ist, welche Aufwendungen oder Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu ersetzen sind. Stammt das versicherte Risiko aus de...mehr

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Sachbezüge-ABC / Betriebliche Feiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers bei betrieblichen Feiern gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hierunter fallen auch übliche Sachleistungen bei einem Empfang anlässlich des runden Geburtstags eines Arbeitnehmers[1], wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls um ein Fest des Arbeitgebers handelt.[2] Die anteiligen Aufwendungen des Ar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht mindern dürfen. Diese Betriebsausgaben werden dad...mehr

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Sachbezüge-ABC / BahnCard

Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern Aufwendungen für eine zu Auswärtstätigkeiten benutzte BahnCard steuerfrei ersetzen. Wird die BahnCard vom Arbeitnehmer auch privat genutzt, liegt wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Dieses liegt vor, wenn nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.2 Zinserträge, Abs. 3 S. 3

Rz. 141 Zinserträge sind nach § 4h Abs. 3 S. 3 EStG Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. Es gilt damit eine den Zinsaufwendungen weitgehend entsprechende Definition. Durch G. v. 22.12.2023[1] ist Abs. 3 S. 3, ebenso wie Abs. 3 S. 2 für Zinsaufwendungen, um Erträge, die wirtschaftlich mit Zinserträgen vergleichbar sind und im Zusa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.3 Unübliche, unzweckmäßige, unangemessene, erfolglose und schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 580 Betrieblich veranlasst können auch Aufwendungen sein, die nicht üblich oder nicht zweckmäßig sind. Das Steuerrecht befindet nicht darüber, welche Aufwendungen für den Betrieb erforderlich sind; der Unternehmer entscheidet grundsätzlich nach freiem Ermessen, ob und welche Betriebsausgaben er tätigen will.[1] Der Begriff der Betriebsausgaben setzt auch nicht voraus, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.2 Einlagefähigkeit

Rz. 412 Einlagefähig sind alle materiellen Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind auch die immateriellen Wirtschaftsgüter, und zwar unabhängig davon, ob sie vom Stpfl. selbst geschaffen (Erfindung im privaten Bereich) oder entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden. Die Regelung über die Einlage enthält insoweit eine Abweichung von § 5 Abs. 2 EStG, wonach nur entgeltlich erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.4 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 706 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die damit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EstG nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698 a. E.). Rechtsgrund der Abzugsbeschränkung ist, dass es sich bei diesen Aufwendungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.5 Sinngemäße Anwendung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 663 Nach S. 6 ist § 4 Abs. 4a EStG auch auf die Gewinnermittlung durch Überschussrechnung anwendbar. Die Anwendung erfolgt "sinngemäß"; eine unmittelbare Anwendung ist nicht möglich, da Einlagen und Entnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG keine Bedeutung haben (Rz. 503); daher gibt es auch unmittelbar keine "Überentnahmen" und "Unterentnahmen". Sinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.1 Vergleich des Endvermögens mit dem Anfangsvermögen

Rz. 278 Der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, und hierauf aufbauend auch die Bilanzierung nach § 5 EStG, beruht auf der Erfassung der während einer bestimmten Periode (dem Wirtschaftsjahr) aus der betrieblichen Tätigkeit eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung. Im Gegensatz zu der Einnahme-Überschussrechnung erfasst der Betriebsvermögensvergleic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.1 Begriff der Bewirtungsaufwendungen

Rz. 685 Aufwendungen, die für geschäftliche Bewirtungen gemacht werden und die betrieblich veranlasst sind, sind nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen haben Berührungspunkte mit der Lebensführung; ihre Abzugsfähigkeit wird daher, selbst wenn sie in vollem Umfang betrieblich veranlasst sind, durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG beschränkt. Dabei gilt eine Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungswahlrechte / 3.1 Steuerliche Wahlrechte: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[1] Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG durch die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beschränkt.[2] Praxis-Beispiel Übertragung stiller Reserven bei der Veräu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.3 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 317 Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, durch den ein Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet oder durch den Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in Anspruch genommen werden. Sie setzt eine vom Willen des Stpfl. getragene Entnahmehandlung des Stpfl. voraus. Daher müssen Entnahmehandlung und Entnahmewille des Stpfl. gemeinsam vorliegen. Lediglich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 36 Der Stpfl. bestimmt selbst, in welchem Umfang er am Marktgeschehen teilnehmen will; daraus folgt, dass er den Umfang seiner betrieblichen Tätigkeit ebenfalls selbst bestimmt. Im Rahmen dieser von ihm bestimmten betrieblichen Tätigkeit bestimmt er ebenfalls selbst, welche seiner Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) er für diese betriebliche Tätigkeit einsetzen will....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

Rz. 80 Gewillkürtes Betriebsvermögen kann auch bei freien Berufen gebildet werden[1], und zwar unabhängig davon, ob der Stpfl. seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt oder durch Einnahme-Überschussrechnung.[2] Allerdings können nur solche Wirtschaftsgüter gewillkürtes Betriebsvermögen bilden, die der berufstypischen Tätigkeit dienen; der Umfang des Betriebsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.2 Mehraufwendungen für Verpflegung bei Geschäftsreisen

Rz. 719 Steuerlich nur begrenzt abziehbar sind Mehraufwendungen für Verpflegung, wenn der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig wird ("Geschäftsreisen"). Voraussetzung ist, dass der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner betrieblichen Tätigkeit (Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.12 Verbindlichkeiten

Rz. 235 Verbindlichkeiten sind Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Die Veranlassung richtet sich danach, wozu die aufgenommenen Geldmittel tatsächlich verwendet werden (Finanzierungszusammenhang). Nicht maßgebend ist die Vereinbarung eines Darlehenszwecks mit dem Kreditgeber.[1] Danach gehört die Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen, die Zinsen sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 13 GewSt und Nebenleistungen (§ 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 886 Nach § 4 Abs. 5b EStG, eingefügt durch G. v. 14.8.2007[1], sind die GewSt und ihre steuerlichen Nebenleistungen keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht abzugsfähig. Die Regelung wurde im Zusammenhang mit der Senkung der GewSt von 5 % auf 3,5 % eingeführt. Die Vorschrift ist nach § 52 Abs. 12 S. 7 EStG erstmals auf GewSt anzuwenden, die für Erhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8.2 Nutzungsrechte an im Eigentum oder Miteigentum anderer Personen (insbesondere naher Angehöriger) stehenden Wirtschaftsgütern

Rz. 191 Über die Figur der Nutzungsrechte löst die Rspr. auch das Problem der Nutzung eines Wirtschaftsguts, das im Eigentum oder Miteigentum einer anderen Person als dem Stpfl. steht, aber von diesem für betriebliche oder berufliche Zwecke des Stpfl. genutzt wird. Es handelt sich regelmäßig um Fallgestaltungen zwischen nahen Angehörigen (insbesondere Ehegatten). Ebenfalls a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Moderne... / 2.3 Objektentwicklung durch den Verwalter

Wenn Verwalter Bestandsimmobilien übernehmen, die zuvor von anderen Anbietern betreut wurden, ergibt sich eine Situation, in der die Idee des Benchmarkings hilfreich sein kann. Der neue Verwalter erhält Unterlagen, die beispielsweise Angaben zum Objekt, zur Abrechnung, zur Kommunikation und zur Wartung enthalten. Bei der Durchsicht wird häufig deutlich, dass Unternehmen bei ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 3 Regionale Unterschiede im Immobilienmarkt

Abbildung 3 wirft gleich zwei Fragen auf: Wie passt sie zur Regionalität, um die es in diesem Kapitel gehen soll, und was haben quadratmeterbezogene Wohnungsmieten mit Verwalterentgelten zu tun? Abb. 3: Verteilung der Wohnungsmieten in EUR/m2 in Deutschland (Stand 15.5.2022) Quelle: Zensus 2022 Zunächst ist es keine neue Beobachtung, dass die Wohnungsmieten in Deutschland weit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.1 Kaufmännische Aufgaben und Ziele

Die einzelnen Leistungsangebote werden sortiert nach Aufgabenbereichen im Folgenden aufgeführt. Es lohnt sich sicherlich, sie mehrmals durchzugehen und das eigene Portfolio kritisch daraufhin zu überprüfen, welche Leistungen eine Verwaltung tatsächlich erbringen kann und will. Die Listen können zudem hilfreich sein, um sich gezielt auf Vertragsverhandlungen vorzubereiten. Bu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Moderne... / 1.5 Yield Management

Sobald von Preisen für Inlandsflüge die Rede ist, weiß jeder, was mit dem Stichwort "Yield Management" gemeint ist. Das Preismodell von Fluglinien basiert auf der Idee, mit höherer Auslastung (deutlich) höhere Preise je Sitzplatz zu erzielen. Der Ablauf ist differenziert, lässt sich aber im Grunde schnell zusammenfassen: Ermittlung der durchschnittlichen Auslastung Ermittlung ...mehr