Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 29 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für rechtsfähige Vereine (e. V. i. S. d. §§ 21, 55 BGB sowie wirtschaftliche Vereine i. S. d. § 22 BGB, Anhang 12a) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s. § 99 Abs. 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s. Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts (Nr 1).

Rn 5 Die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, Art 101 I 2 GG, gewährleistet wurde. Der Richter muss im Vorhinein durch normative, abstrakt-generelle Bestimmung ermittelt werden können; seiner Bestimmung darf keine Ermessensentscheidung zu Grunde liegen, durch die et...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.3 Inhaltliche Prüfung

Inhaltlich ist so gut wie möglich zu klären, ob die sich im Entwurf des Wirtschaftsplans spiegelnden Annahmen des Verwalters der Sache und der Höhe nach wahr sind und ob die Verwaltung die in der Wohnungseigentumsanlage geltenden Umlageschlüssel angewandt hat. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Wirtschaftsplans Allgemeinesmehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.3.3.4 Verträge

Die Verwaltungsbeiräte müssen prüfen, ob die Verwaltung bestimmte Verträge schließen oder Forderungen erfüllen durfte. Es sollten beispielsweise angesehen werden die Sonderhonorare der Verwaltung, die Kosten, die für (behauptete) Erhaltungsmaßnahmen oder Rechnungen, die für Maßnahmen im Bereich des Sondereigentums angefallen sind. Checkliste: Inhaltliche Prüfung der Jahresab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.3.2 Formale Prüfung

Die Verwaltungsbeiräte müssen formal prüfen, ob die Jahresabrechnung alle notwendigen Teile aufweist, wer sie erstellt hat und wann sie erstellt wurde. Checkliste: Formale Prüfung der Jahresabrechnungmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.3.3.3 Belegprüfung

Eine vollständige inhaltliche Prüfung der behaupteten Einnahmen und Ausgaben bestünde darin, dass sich die Verwaltungsbeiräte mit jeder Einnahme und Ausgabe befassen, also jeden Beleg prüfen, und sämtlichen Kontoeingängen und Kontoausgängen nachgehen. Nach der Rechtsprechung ist das zwar möglich. Ausreichend ist aber auch, wenn die Verwaltungsbeiräte "Stichproben" machen.[1]...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.3.3.1 Überblick

Zu einer inhaltlichen Prüfung gehören die Fragen, ob die Verwaltung die geltenden gesetzlichen und/oder von den Wohnungseigentümern bestimmten Umlageschlüssel angewandt hat und ob die behaupteten Einnahmen und Ausgaben angefallen sind. Werden bei einer Frage Unregelmäßigkeiten entdeckt, sind Nachforschungen notwendig. Jedenfalls müssen die anderen Wohnungseigentümer von den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.4 Maßgebliches Einkommen bei Überschusseinkünften (§ 8a Abs. 1 S. 4 KStG)

Rz. 113 Nach § 8a Abs. 1 S. 1 KStG ist § 4h EStG und damit die Zinsschranke auch auf Kapitalgesellschaften und andere Körperschaftsteuersubjekte anzuwenden, die ihre Einkünfte durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ermitteln.[1] Betroffen waren bis Vz 2023 nur Körperschaften, die als Kapitalgesellschaften zu qualifizieren sind. Da K...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.3.1 Überblick

Die Verwaltung hat gem. § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahrs eine Jahresabrechnung aufzustellen. Diese Abrechnung besteht wenigstens aus einem "Kopf" (dieser muss Informationen geben zum Ersteller, zum Erstellungsdatum, zum Abrechnungszeitraum und zum Bezugsobjekt), der Angabe der Einnahmen und Ausgaben ("Gesamtabrechnung"), der Verteilung nicht gedeckter Ausgab...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.1 Überblick

Die Verwaltung hat nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser soll nach § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG enthalten: die Vorschüsse zu den Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG (bezogen auf sämtliche Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte in einem Betrag); die Vor...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Anrechnung von anderweitigem Verdienst

Rz. 15 Nach § 11 Nr. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer das anrechnen lassen, was er während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers durch anderweitige Arbeit verdient hat. Dies können auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sein.[1] Erzielt der Arbeitnehmer durch eine Tätigkeit während des Annahmeverzugs erst später einen Ertrag, kommt eine anteilmäßige Anrechnung, die der Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde

Rz. 19 Unter Ungewissheit ist die subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung zu verstehen, welche überhaupt nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten zu beseitigen ist.[1] Die Möglichkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung befreit die Finanzbehörde aber nicht von ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 88 AO. Dementsprechend...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Raumausstatter (Professiogr... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind für Raumausstatter charakteristisch: Tätigkeiten in der Werkstatt (z. B. Polsterer) vorwiegend im Stehen und vor Ort beim Kunden unter Einnahme von Zwangshaltungen vor allem Bücken, Knien, Hocken und über Kopf, z. B. bei Dekorationsarbeiten, beim Anbringen von Gardinen), die Arbeitsverrichtungen sind überwiegend mittelschwer, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 6 Besonderheiten hinsichtlich des Anlagevermögens bei Einnahmen-Überschussrechnung

6.1 Führung eines besonderen Verzeichnisses Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in folgenden Fällen erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen: Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens; Anteile an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.7 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.[1] Zu diesem Zweck s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 4.3 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Für geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen gilt bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Entsprechendes. Nach § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG gelten die Regelungen über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung. Daraus folgt, dass Anzahlungen auf Sachanlagegüter nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, sondern sinngemäß nur die zulässig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.1.3 Anwendung bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Auch ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, kann die aufgedeckten stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen. Innerhalb derselben Fristen, die bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich gelten, kann auch dieser Steuerpflichtige die noch nicht abgesetzten Beträge in den beiden folgenden Jahren berücksichtigen. Nä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 6.3 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

Eine dem § 6b EStG vergleichbare Regelung enthält § 6c EStG für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.3 Zuschüsse

Rz. 119 Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage.[1] Im betrieblichen Bereich hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Einnahmen ansetzen und die Herstellungs- oder Anschaffungskosten zuzüglich der Zuschüsse als Bemessungsgrundlage ansetzen oder gewinnneutral unter Kürzung der Bemessungsgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 6.4 Investitionszuschüsse

Das Wahlrecht zur sofortigen Versteuerung des Zuschusses als Betriebseinnahme gilt auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung. Es muss im Jahr der Zusage oder Bewilligung ausgeübt werden.[1] Öffentliche Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht im Jahr der Auszahlung, sondern im Jahr der Bewilligung.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 6.2 Stille Reserven bei Ersatzbeschaffung

Die Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut ist auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung möglich. Innerhalb derselben Fristen, die bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich gelten, können die noch nicht abgesetzten Beträge in den folgenden Jahren berücksichtigt werden. Näheres regelt R 6.6 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 EStR.[1] Eine Rücklage...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 6.1 Führung eines besonderen Verzeichnisses

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in folgenden Fällen erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen: Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens; Anteile an Kapitalgesellschaften; Wertpapiere und vergl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 4.3 Ausleihungen, Wertpapierleihe

Ausleihungen sind Darlehen, die auf längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als 1 Jahr, angelegt sind. Dazu gehören Finanz- und Kapitalforderungen, nicht jedoch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Letztere gehören regelmäßig zum Umlaufvermögen.[1] Unter einer Wertpapierleihe versteht man das Entleihen von Wertpapieren für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung von Leihge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kosten für Wärme und Warmwa... / 1 Leitsatz

Eine Abrechnung genügt den an sie in formaler Hinsicht zu stellenden Anforderungen, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 3.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR; bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR),[1] kann für sie die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kosten für Wärme und Warmwa... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B sei i. S. v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 HeizkostenV der Gebäudeeigentümer und daher verpflichtet, ordnungsmäßig über die Kosten für Wärme und Warmwasser abzurechnen. Eine Abrechnung genüge den an sie in formeller Hinsicht zu stellenden Anforderungen, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspreche, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.3 Investitionszuschüsse

Bei Zuschüssen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen und damit sofort versteuern. In diesem Fall beeinflussen die Zuschüsse nicht die Höhe der bezuschussten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Alternativ kann er die Zuschüsse erfolgsneutral behandeln. Die An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.2 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter (Sach-)Anlagegüter nach § 6b EStG

In folgenden Fällen können die aufgedeckten stillen Reserven bei Anschaffung oder Herstellung eines jeweils entsprechenden anderen begünstigten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens übertragen werden: Veräußerung von Grund und Boden, Veräußerung von Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörenden Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 5 Notwendiges/gewillkürtes Anlagevermögen

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können notwendiges, gewillkürtes oder geduldetes Betriebsvermögen sein. Werden sie ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt oder sind dazu bestimmt,[1] gehören sie zum notwendigen Betriebsvermögen. Dabei kommt es nur auf die tatsächliche Nutzung an. Ob sie auch erforderlich sind, ist nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.3 Überblick über die gesetzlichen Grundlagen

Rz. 90 Die zentrale Vorschrift für die AfA ist der § 7 EStG. § 7 Abs. 1 EStG regelt die lineare AfA, der Einlagewert in ein Betriebsvermögen nach Verwendung des Wirtschaftsgutes zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen von Überschusseinkünften ist in Abs. 1 Satz 5 , die Leistungs-AfA in Satz 6 geregelt; zusätzlich ist in Satz 7 die Absetzung für außergewöhnliche technische oder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.4 Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

Rz. 138 Nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig (AfaA). AfaA gilt bei allen Einkunftsarten,[1] auch für Gebäude, die nach § 7 Abs. 5 EStG abgeschrieben werden.[2] Bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG degressiv abgeschrieben werden, ist AfaA inzwischen wieder nicht zulässig, (§ 7 Abs. 2 Sa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.5 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt des Zuflusses des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 2 Private Kapitalerträge: Versteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalanlagen sind im Privatvermögen) gilt die Abgeltungsteuer. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und ggf. den Einbehalt der Kirchensteuer. Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, unterliegen einem Abzugsverbot. Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Kapitaleinkünfte ab 2009 gem. § 20 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 8.1 Steuererstattungen/Steuernachzahlungen

Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen. Erstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen,[1] soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.[2] Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden

Leitsatz 1. Ein formeller Buchführungsmangel, der eine Schätzungsbefugnis nach § 162 der Abgabenordnung (AO) begründet, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn ein Kassensystem Stornierungen zulässt und diese systembedingt in den Tagesabschlüssen oder in den Z‐Bons nicht ausgewiesen werden. 2. Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) sind in der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei. Jedoch ist diese Freiheit bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungs...§ 5 AOmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 2.1 Durch die Anwendung der Abzugsteuer entfällt meist der Ansatz in der Steuererklärung

Sofern die Einkünfte i. S. d. § 20 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten.[1] Sie muss daher nicht mehr in der privaten Steuererklärung aufgenommen werden. Ist der persönliche Steuersatz niedriger als der Satz der Abgeltungssteuer, kann die Günstigerprüfung beantragt werden.[2] Diese Prüfung führt das Finanza...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Gold

Barrengold kommt als gewillkürtes Betriebsvermögen jedenfalls für solche gewerblichen Betriebe nicht in Betracht, die nach ihrer Art oder Kapitalausstattung kurzfristig auf Liquidität für geplante Investitionen angewiesen sind.[1] Zahngold: Zum Betriebsvermögen eines Zahnarztes gehören das zu sofortiger betrieblicher Verwendung angeschaffte Zahngold sowie das Dentalgold, das ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.3.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören alle anderen materiellen Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen, und zwar selbst dann, wenn sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.[1] Bewertung Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nach § 6 Abs. 1 EStG b...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.1.2 Ermittlung des Teilwerts: Teilwertvermutung und Widerlegungsgründe

Der Teilwert kann nur im Wege der Schätzung nach den Verhältnissen des Einzelfalles ermittelt werden.[1] Zur Ermittlung des niedrigeren Teilwerts bestehen Teilwertvermutungen, die widerlegt werden können. Die Teilwertvermutung ist widerlegt, wenn der Unternehmer anhand konkreter Tatsachen und Umstände darlegt und nachweist, dass die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 8.3 Hinterziehungszinsen

Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen. Zinsschuldner ist derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind.[1] Der Zinslauf beginnt mit Vollendung der Tat. Bei Fälligkeitssteuern (z. B. USt-Voranmeldungen) tritt die Verkürzung im Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit ein. Bei Veranlagungssteuern (z. B. Einkommensteuer) tritt die Verkürzung bei einer falsch ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 6 Betrieblicher Zinsaufwand: Wann diese begrenzt abzugsfähig sind

Vor Einschränkung des Abzugs von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist in einem ersten Schritt zu klären, ob und inwieweit die Schuldzinsen überhaupt betrieblich veranlasst sind.[1] Der BFH hat entschieden, dass Avalprovisionen bzw. Provisionen für eine von einem Tankstellenpächter zur Sicherung offener Forderungen des Tankstellenverpächters gestellte Bankbürgschaft Schuldz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 9 Betriebseinnahmen

Rz. 552 Anders als für Betriebsausgaben erwähnt § 4 EStG Betriebseinnahmen nur in § 4 Abs. 3 EStG für die Einnahme-Überschussrechnung. Während § 4 Abs. 1 S. 8 EStG die Regelung über Betriebsausgaben auch beim Vermögensvergleich für anwendbar erklärt, ist dies für den Begriff der Betriebseinnahmen nicht der Fall. Dies erscheint auch entbehrlich, da sich beim Vermögensvergleic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.2 Durchführung des Wechsels der Gewinnermittlungsart

Rz. 531 Geht der Stpfl. von der Einnahme-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich über, hat er auf den Zeitpunkt des Wechsels eine Anfangsbilanz aufzustellen. Diese Anfangsbilanz ist eine "Übergangsbilanz", in der aktives Betriebsvermögen und Schulden erstmals zu erfassen sind.[1] Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dabei mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu ...mehr