Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 3. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Hinsichtlich des Forderungsverzichts gegen Besserungsschein hebt das BMF in Rz. 62 (neu) und dem dortigen Beispiel jetzt deutlich hervor, dass zwischen dem werthaltigen und dem nicht werthaltigen Teil der Forderung zu unterscheiden ist mit der Folge, dass i.H.d. Verzichts auf den nicht werthaltigen Teil der Forderung der Verzichtende im Zeitpunkt des Verzichts einen Verlust nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 67a Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind ab 1.1.2020 steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Der Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" ist in § 4 Nr. 18 UStG nicht näher definiert, er wurde offens...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Ziele

Sie erfahren, wie Sie die wichtigsten "Sünden" in Ihrer Finanzbuchhaltung aufspüren. Sie wissen, wie Sie diese "Sünden" ausmerzen können. Sie können sich selbst, der Bank und anderen (Gesellschaftern, Mitarbeitern, Angehörigen) eine "unterjährige" Gewinn- und Verlust-Rechnung vorlegen, die die Entwicklung und den Stand Ihres Unternehmens auf Basis der Finanzbuchhaltung und wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Vorbereitung

Das benötigen Sie für das Aufspüren und das Ausmerzen der "Buchhaltungssünden" (siehe Tab. 1).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement: der rich... / 5 Was alle interessiert: Zeit und Geld

Aufwandsschätzung – ein notwendiges Übel "Wann wird das Projekt fertig?" – "Wie viel wird es kosten?" Dies sind zwei unangenehme Fragen, die der Auftraggeber dem Projektverantwortlichen als allererstes stellen wird. Und jetzt dürfen Sie keinesfalls Antworten geben wie "Keine Ahnung", "Das sehen wir dann schon" oder gar: "Da könnte ich Ihnen jetzt viel erzählen…". Aber auch, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen unständig Beschäftigter

2.1.1 Unständig Beschäftigte Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslose...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die 1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Abs. 2 Satz 1 und 4 wurden durch Art. 5 Nr. 5 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 geändert. Abs. 5 wurde durch Art. 2 Nr. 12 ATG v. 23.7.1996 ab 1.8.1996 angefügt und durch Art. 1 Nr. 65 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ab 1.8.1996 neu gefasst. Durch Art. 6 Nr. 9...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 5 Während bei ständig beschäftigten Arbeitnehmern die Beitragsbemessungsgrenze lediglich für die Zeit der tatsächlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungen anzusetzen ist, ist bei unständig Beschäftigten unabhängig von der Zahl der Tage in Beschäftigung das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.5 Beitragspflichtige Einnahme bei Verdienstausfall wegen Spende von Organen oder Gewebe (Abs. 1 Nr. 2b und 2d) ab 1.8.2012

Rz. 12 Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) ist für die Spender von Organen oder Geweben eine Reihe von Leistungen geschaffen worden (vgl. insbesondere das Krankengeld nach § 44a SGB V), die mit der Anpassung der rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 Abs. 3a; § 4 Abs. 3; § 166 Nr. 2b und 2d, § 170), verbunden wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen für Seeleute

Rz. 7 Parallelvorschriften für Seeleute sind für den Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 233 SGB V und für den Bereich der Arbeitslosenversicherung § 344 Abs. 1 SGB III. Nach der Neufassung des Abs. 2 durch Art 6 Nr. 8a des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.3 Personen, die Übergangsgebührnisse beziehen (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 3e Abs. 1 Nr. 1c wurde zum 1.1.2021 eingeführt. Hierdurch wird festgelegt, dass die nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) gewährten Übergangsgebührnisse die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Personenkreis bilden (vgl. BT-Drs. 19/9491 S. 157). Durch die Definition der Übergangsgebührnisse im SVG ist auch ein eventuell gezahlter Bildungszuschuss als beitragspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.4 Mehrfachpflege

Rz. 26 Üben mehrere nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen die Pflege eines Pflegebedürftigen gemeinsam aus, sind nach Abs. 2 Satz 2 beitragspflichtige Einnahmen bei jeder Pflegeperson der Teil des Höchstwertes der jeweiligen Pflegestufe, der dem Umfang ihrer Tätigkeit im Verhältnis zum Umfang der Pflegetätigkeit insgesamt entspricht. Nicht in die Aufteilung einzubeziehen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Diese Auffangvorschrift hat die Aufgabe, die Beitragsbemessungsgrundlage für die "sonstigen Versicherten" zu bestimmen, die von den vorangegangenen Vorschriften nicht erfasst werden. Betroffen sind die nach § 3, § 229a Abs. 1 kraft Gesetzes sowie die nach § 4 Abs. 1 und 3 auf Antrag Pflichtversicherten. Weil auf Arbeitseinkommen oder Arbeitsentgelt nicht zurückgegriffe...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.6 Bezieher von Teilarbeitslosengeld, Teilunterhaltsgeld (bis 31.12.2008) oder Teilübergangsgeld (bis 30.6.2015) nach Abs. 1 Nr. 2c

Rz. 13 Mit Wirkung zum 1.1.1998 hat der Gesetzgeber durch Art. 1 AFRG Teilarbeitslosengeld (§ 150 SGB III a. F., jetzt § 162 SGB III), Teilunterhaltsgeld (§ 154 SGB III a. F.) und Teilübergangsgeld (§ 160 Abs. 1 Satz 2 SGB III a. F., vgl. insoweit jetzt § 119 Abs. 1 Satz 2 SGB III) eingeführt. Für die Bezieher dieser Leistungen bestimmte zunächst Nr. 2b in der bis zum 31.12....mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.2 Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Abs. 1 Nr. 1b, bis 31.12.2019: Nr. 1a)

Rz. 3d Durch § 22 Abs. 8 Nr. 5 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) ist eine Sonderregelung für Einsatzgeschädigte (vgl. § 1 EinsatzWVG) eingefügt worden, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art i. S. d. § 6 EinsatzWVG stehen. Der Gesetzgeber hat mit dem EinsatzWVG auf die erheblichen Gefährdungen reagiert, denen das militärische und zivile Personal be...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.12 Sekundierte Personen (Nr. 4b)

Rz. 20a Bei sekundierten Personen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) stellen das Arbeitsentgelt und die Leistungen nach § 9 des Sekundierungsgesetzes (SekG) das Arbeitsentgelt dar. Im SekG wird die soziale Absicherung ("Sekundierung") von Personen geregelt, die im Rahmen von internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention bei internationalen, supranationalen oder ausländischen...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.9 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 16 Parallelvorschriften für Bezieher von Vorruhestandsgeld sind für die Krankenversicherung § 226 Abs. 1 Satz 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Gemäß § 3 Nr. 4 sind Personen in der Zeit, in der sie Vorruhestandsgeld beziehen, versicherungspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflich...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.14 Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 22 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 besteht die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Betroffen sind die Personen, für die nur deshalb kein Krankengeldanspruch besteht, weil sie z. B. privat krankenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Bu...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.4 Personen, die Erwerbsschadensausgleich nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) beziehen (Abs. 1 Nr. 1d)

Rz. 3g Abs. 1 Nr. 1d wurde zum 1.1.2025 eingeführt. In der Vorschrift wird geregelt, dass bei Personen, die Erwerbsschadensausgleich nach dem SEG beziehen, beitragspflichtige Einnahme der gewährte Erwerbsschadensausgleich ist. Die eigenständige Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten ist nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/29846 S. 1) wegen der Ablösung des B...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.13 Sonstige im Ausland beschäftigte Personen (Nr. 4c, bis 30.6.2015: Nr. 4a, bis 4.7.2017: Nr. 4b)

Rz. 21 Mit der Einfügung der jetzigen Nr. 4a durch Art 3 des 5. SGB-ÄndG v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde die bisherige Nr. 4a mit Wirkung zum 1.7.2015 zu Nr. 4b. Abweichend von der Regelung der Nr. 4 und der neuen Nr. 4a ist bei "sonstigen im Ausland beschäftigten Personen, die auf Antrag versicherungspflichtig sind" das Arbeitsentgelt die beitragspflichtige Einnahme (vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.11 Im Ausland für einen begrenzten Zeitraum beschäftigte Personen (Nr. 4a)

Rz. 20 Bis zum 31.12.2011 erfasste Nr. 4 auch "andere im Ausland beschäftigten Deutsche". Durch Art. 4 des 4. SGBIVuaÄndG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde dieser nun in § 4 Abs. 1 Nr. 2 angesprochene Personenkreis der für einen begrenzten Zeitraum im Ausland beschäftigten und freiwillig Versicherten aus Nr. 4 genommen. Zunächst wurde eine besondere Regelung mit Nr. 4a g...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15 Nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen (Abs. 2)

Rz. 22a Die Versicherungspflicht von Pflegepersonen richtet sich nach § 3 Satz 1 Nr. 1a. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) wurden zum 1.1.2017 die bisherigen Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Dadurch sollten die Inhalte der Pflegeversicherung und die pflegerische Leistungserbringung auf eine neue pflegefachliche Grundlage...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.7 Bezieher von Krankengeld/Verletztengeld nach § 45 SGB V (Abs. 1 Nr. 2e)

Rz. 14 Die zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) als Folgeänderung zur Neuregelung der Krankengeldberechnung eingefügte Bestimmung des § 166 Abs. 1 Nr. 2e nimmt das wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gezahlte Krankengeld nach § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 1a (Begleitperson eines Menschen mit Behind...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.2 Nicht erwerbsmäßige Pflege

Rz. 24 Nicht erwerbsmäßige Pflege wird widerlegbar vermutet bei Pflege durch Familienangehörige, Verwandte, Freunde oder Nachbarn. Bei sonstigen Personen ist darauf abzustellen, ob die der Pflegeperson gewährten finanziellen Zuwendungen das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld (§ 37 SGB XI) nicht übersteigen (vgl. § 3 Satz 2). Hierauf kommt es auch dann an...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 27 Fasel, Das Versicherungs- und Beitragsrecht in der Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Kompass/Knappschaft, 2005, 20. Göhde, Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung, Mitteilungen der LVA Rheinprovinz 2005, 42. Marburger, Auswirkungen des Verdienstausfalls von Organ- oder Gewebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.8 Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen (Abs. 1 Nr. 2f)

Rz. 15 Diese Vorschrift ist ebenfalls zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) eingefügt worden (vgl. ausführlich dazu: Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversicherung, rv 01/2015, 12). Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zuge der Einführung des Pf...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.1 Personen, die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 3c Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für Personen, die als Reservistendienst Leistende Verdienstausfall bzw. eine Mindestleistung nach § 5 oder § 8 Abs. 1 Satz i. V. m. Anl. 1 USG erhalten. Nach Abs. 1 Nr. 1a ist das der Leistung nach § 5 USG zugrunde liegende Arbeitsentgelt bzw. die Mindestleistung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 USG zugrunde zu legen, mindestens jedoch...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.10 Entwicklungshelfer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 17 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. e AVG. Entwicklungshelfer i. S. d. § 1 des Entwicklungshelfergesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, unterliegen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 auf Antrag der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ihre beitragspflichtigen Einnahmen sind entweder das tatsächlich er...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.1 Pflegepersonen

Rz. 23 Pflegepersonen sind die Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI). Versicherungspflichtig sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Personen in der Zeit, in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.7.3.2 Sonstige Versicherte nach § 2

Rz. 165 Beitragspflichtige Einnahmen bei sonstigen Versicherten regelt § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5; danach sind beitragspflichtige Einnahmen das Arbeitseinkommen bei Seelotsen (Nr. 2) und Hausgewerbetreibenden (Nr. 4). Bei Küstenschiffern und Küstenfischern ist das in der Unfallversicherung maßgebende beitragspflichtige Arbeitseinkommen für die beitragspflichtigen Einnah...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.1 Mittel der Versicherungsträger

Rz. 1b Der Begriff der Mittel ist ein Synonym zu dem in der Überschrift des Vierten Teils verwandten Begriff des "Vermögens". Er entspricht dem der §§ 20 Abs. 1 und 30 Abs. 1 und meint daher grundsätzlich das gesamte Vermögen des Versicherungsträgers, also die ihm zur Verfügung stehenden Barmittel und geldwerten Rechte. Dabei setzen sich die laufenden Einnahmen zusammen aus ...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Betriebsmittel (allein) im Hinblick auf ihren Zweck zum einen als kurzfristig verfügbare Mittel zur Bestreitung der laufenden Aufgaben der Versicherungsträger und zum anderen zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen (vgl. Dahm/Eichenhofer, in: v. Koppenfels-Spies/Wenner, SGB IV, § 81 Rz. 5). Betriebsmittel erfassen alle Vermögenswerte...mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 1 Allgemeines

Rz. 2 Begrifflich handelt es sich bei der Rücklage um eine Geldreserve, die aus den laufenden Einnahmen, insbesondere den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber, gebildet wird (vgl. Engelhard/Bockholdt/Koppernock, in: jurisPK-SGB IV, § 82 Rz. 9); denn die Beiträge sind nach § 21 so zu bemessen, dass sie zusammen mit den übrigen Einnahmen die Ausgaben decken (Nr. 1) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.9.2.3 Wirtschaftliche Betrachtung

Rz. 94 Das Merkmal - im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig – ist wirtschaftlich für den denjenigen zu bejahen, wer nur für einen bzw. daneben nur in unbedeutendem Maße für andere Auftraggeber tätig ist (BT-Drs. 14/151 S. 37). Das ist der Fall, wenn 5/6 der Einnahmen von einem Auftraggeber stammen. Als Einnahmen gilt das Arbeitseinkommen i. S. v. § 15 SGB IV (BSG, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.10 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4b SGB V, § 59 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI und § 347 Nr. 4 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c AVG. Zur Abgrenzung des versicherten Personenkreises und der Bestimmung seiner beitragspflichtigen Einnahmen siehe § 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III, zu dem als dessen Spezialfall auch das durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31.3.2012: § 175, jetzt § 101 SGB III) rechnet, besteht ebenso wie in der Vergangenheit für die Zeit des Bezuges des früheren Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 170 regelt die Beitragstragung für die sonstigen Beschäftigten im Sinne des § 3 Nr. 1a bis 4 und für die Personen, die nach § 4 Abs. 1 und 3 auf Antrag pflichtversichert sind, sowie ab 1.1.2002 auch die Beitragstragung für Kindererziehungszeiten (vgl. dazu auch § 177 – Fassung ab 1.1.2002). Wegen der beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises vgl. § 166.mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 2.1 Konkretisierung in den besonderen Vorschriften

Rz. 3 Die nähere Ausgestaltung und insbesondere die Höhe der Rücklage ergeben sich entsprechend dem Verweis in § 82 aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die dortigen Besonderheiten: für die Krankenversicherung aus § 261 SGB V (mindestens ein Viertel und höchstens das Einfache einer Monatsausgabe; anders in der KV der Landwir...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.2 Beispiele

Rz. 23 Beispiele (ab 1.7.2019 ): 1. Arbeitsentgelt 500,00 EUR (allgemeine RV)mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr