Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Gesamteinkommen / 1 Einkunftsarten

Einkünfte sind die in § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Einkunftsarten. Die Einkünfte werden durch 2 unterschiedliche Verfahren ermittelt.[1] Die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (Überschuss-Einkünfte) bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (vorrangig das Arbeitsentgelt), Einkünften aus Kapitalvermögen, Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

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Gesamteinkommen / 2.2.3 Sonstige Einkünfte

Zu den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 EStG gehören u. a. Renten aus einem privaten Lebensversicherungsvertrag, Renten aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus der Alterssicherung der Landwirte sowie Bezüge aus betrieblichen Pensionskassen, die zumindest teilweise auf früheren Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen. Ren...mehr

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Vermögensbeteiligung / 3.4 Kaufpreis ist höher als Kurswert

Muss der Arbeitnehmer aufgrund der getroffenen Vereinbarung einen höheren Kaufpreis zahlen als z. B. den Kurswert der Vermögensbeteiligung, betrifft dies die private Vermögenssphäre des Arbeitnehmers und führt nicht zu negativem Arbeitslohn; ebenso wenig liegen Werbungskosten vor. Entsprechendes gilt für Kursrückgänge nach dem Zeitpunkt des Zuflusses. Steuerliche Auswirkunge...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft auch BGB-Gesellschaft genannt[1] – sind steuerlich keine Arbeitnehmer. Die Einkünfte unterliegen in keinem Fall dem Lohnsteuerabzug; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet. Ist die GbR im Rahmen eines Kleingewerbes tätig, erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus Gewe...mehr

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Familienversicherung / 4.5 Gesamteinkommen des Familienversicherten

Die Familienversicherung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2026: 565 EUR) überschreitet.[1] Im Einkommensteuerrecht sind die relevanten Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG definiert. Das GR v. 29.9.2022 enthält in der Anlage eine alphabetische Auflistung und Zuordnung der Eink...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 5.1 Sachzuwendungen

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann für Zuwendungen angewandt werden, die nicht in Geld bestehen. Begünstigt sind sämtliche Sachwendungen, die als betrieblich veranlasste Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, die als Geschenk i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG zu beurteilen sind. Während zunäch...mehr

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Gesamteinkommen / 2.3 Absetzbare bzw. nicht absetzbare Beträge

Bei den Überschuss-Einkünften sind die Einnahmen[1] um die Werbungskosten zu vermindern.[2] Werbungskosten sind die Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen notwendig sind. Sie können nur bei der Einkunftsart geltend gemacht werden, bei der sie erwachsen sind.[3] Die in § 9a EStG genannten Pauschbeträge für Werbungskosten sind dann zugrunde zu le...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.4 Keine steuerfreien Zuschläge gemäß § 3b EStG

Eine weitere Besonderheit ergibt sich für Gesellschafter-Geschäftsführer infolge der BFH-Rechtsprechung[1], nach der es mit dem Berufsbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vereinbar ist, wenn er für eine Arbeitsleistung zu ungünstigen Zeiten (z. B. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit) eine zusätzliche Vergütung erhält. Demzufolge kann ein gleichwohl gezahlter Z...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.2 Einkommensübermittlung

Die Übermittlung des maßgebenden Einkommens erfolgt über einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und der Rentenversicherung (Abrufverfahren). D.h. die Rentner mit einem Grundrentenzuschlag müssen ihr zu berücksichtigendes Einkommen grundsätzlich nicht melden. Dies gilt nicht für steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (oberhalb des Sparer-Pausc...mehr

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Vermögensbeteiligung / 1 Vermögensbeteiligung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören neben Gehältern und Löhnen auch andere Bezüge und Vorteile, die "für" eine Beschäftigung gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt.[1] Diese Bezüge oder Vorteile gelten dann als für eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das ind...mehr

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Gesellschafter / 2.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind als gesetzliche Vertreter (Organ) der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich ergeben, wenn das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, also Aktionär ist. Hier ist immer anhand eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob die Leistungen, die das Vorstandsmitglied f...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Leistungen der externen betrieblichen Versorgungseinrichtungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) oder ggf. bei einer Abfindung der Versorgungsanwartschaft zur Auszahlung kommen, werden als sonstige Einkünfte [1] im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehemaligen Arbeitnehmers versteuert. Der Umfang der Besteuerung in der Leistungsphase ...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.1 Maßgebendes Einkommen

Zu berücksichtigen für die Einkommensanrechnung sind 1/12 des zu versteuernden Einkommens[1] des vorvergangenen Kalenderjahres, wie es den Finanzbehörden als Festsetzungsdaten vorliegt. Es wird also nicht das aktuelle Einkommen für die Einkommensanrechnung herangezogen, sondern ein Einkommen mit einem Zeitversatz von 2 Jahren, um auf steuerlich festgesetzte Daten zurückgreif...mehr

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Nichtversicherte GKV / 6 Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind die Grundsätze der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung anzuwenden.[1] Die Beitragsbelastung berücksichtigt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Insbesondere werden folgende Einkunftsarten der Beitragsbemessung zugrunde gel...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig.[2] Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe de...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.5 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Für Personenhandelsgesellschaften (und Partnerschaftsgesellschaften) ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 zu beachten. Mit § 1a KStG wird Personenhandelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesellschaftern ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 5.4 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt im Zeitpunkt der Nachversteuerung der sog. Fünftelregelung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens 3 Jahre vergangen sind.[1] Grundsätzlich stellt der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung im Zeitpunkt der Übertragung die maßgeblichen Anschaffungskosten der Anteile für Zwecke der Besteuerung nach §§ ...mehr

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Gesellschafter / 6.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können steuerrechtlich Arbeitnehmer sein, wenn mit der GmbH ein rechtswirksamer Anstellungsvertrag abgeschlossen wurde. Handelt es sich bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer um einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, muss unbedingt das Rückwirkungsverbot beachtet werden, wonach im Vorfeld der Tätigkeit die vertraglichen Vereinbaru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.2 Auf Ebene des Gesellschafters ist eine Forderung zu aktivieren

Handelt es sich bei dem Gesellschafter, der das Darlehen gewährt, um einen Kaufmann, der zur Buchführung verpflichtet ist und wird das Darlehen im Betriebsvermögen gehalten (z. B. Darlehen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft), ist beim Gesellschafter das gewährte Darlehen als Forderung gegenüber der Gesellschaft zu bilanzieren. Die Forderung stellt Sonderbetriebsv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der vergünstigte Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung, also als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft, gewährt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der vergünstigte Erwerb im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung vorab gewährt wird.[2] Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.1 Holding als Organträger

Rz. 143 Eine Holding ist ein Rechtsträger, der keinen eigenen Handels- oder Produktionsbetrieb unterhält, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen – regelmäßig an Kapitalgesellschaften, aber auch an Personengesellschaften – besitzt und die sich daraus ergebenden Rechte wahrnimmt.[1] Der Rechtsträger kann eine natürliche Person[2], eine Personengesellschaft,[3] eine K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 2 Überlassung betrieblicher Software

Die private Nutzung von betrieblicher Software durch den Arbeitnehmer bleibt steuerfrei.[1] Voraussetzung ist hier ebenfalls – wie bei den Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten, dass es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Software-Lizenzen (sog. Home-use-Prog...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 7.1 Für vor dem 1.1.2009 eingerichtete Zeitwertkonten ohne Zeitwertkontengarantie

Für 2009 bereits eingerichtete und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennende Zeitwertkonten-Modelle wurde eine Übergangsregelung vorgesehen: Die steuerliche Behandlung von weiteren Zuführungen bei Zeitwertkonten ohne Zeitwertkontengarantie ändert sich ab diesem Zeitpunkt von "nachgelagerter" in eine "vorgelagerte" Besteuerung. Der am 31.12.2008 vorhandene Wertbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 7.2 Zeitwertkonten zugunsten von Organen von Körperschaften

Für am 31.1.2009 eingerichtete und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennende Zeitwertkonten-Modelle von Organen von Körperschaften wurde ebenfalls eine Übergangsregelung vorgesehen. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgebauten Guthaben bleiben unverändert bestehen und werden erst bei Auszahlung besteuert. Ab 1.1.2009 änderte sich die steuerliche Behandlung von weiteren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 11 Einbeziehung von Hinzurechnungsbeträgen aus Zwischengesellschaften (§ 7 S. 7 GewStG)

Rz. 129 Hinzurechnungsbeträge i. S. d. § 10 Abs. 1 AStG sind nach § 7 S. 7 GewStG Einkünfte, die in einer inl. Betriebsstätte anfallen. Rz. 130 Sind Stpfl. an einer ausl. Zwischengesellschaft i. S. d. §§ 7 bis 13 AStG beteiligt, sind die Einkünfte der ausl. Zwischengesellschaft nach § 7 Abs. 1 AStG bei jedem von ihnen mit dem Teil steuerpflichtig, der auf die ihm zuzurechnend...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital / 10 Steuerliche Behandlung

Der typisch stille Gesellschafter und der Geber des partiarischen Darlehens erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 %. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer von bestimmten Schuldnern von Kapitalerträgen abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Der typisch stille Gesellschafter und der partiari...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital / 11 Kontierungs-Praxis-Fazit

Die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen ist recht dünn. Deutschland liegt im Vergleich mit dem Ausland am unteren Ende. Mezzaninefinanzierungen sind für den kurzfristig dringenden Kapitalbedarf ungeeignet. Suchen Sie aber langfristig Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb, liegt hier eine Alternative zum Bankkredit. Es gibt verschiedene Arten von mezzanine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 1. Zuflussfiktion und Subsidiaritätsprinzip

Die Vorabpauschale gehört grundsätzlich zu den jährlich anfallenden Erträgen aus Anteilen an Investmentfonds. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG regelt den Ansatz von Vorabpauschalen dem Grunde nach. Bitte beachten Sie: Der Ansatz der Vorabpauschale erfolgt sowohl für inländische als auch für ausländische Investmentfonds; für Vorabpauschalen sehen die Regelungen in den §§ 16 und 18 In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / bb) Security Token (Tz. 81–87)

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Security Token um ein Wertpapier handelt, sollen nach der Finanzverwaltung in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des Token die folgenden steuerlichen Auswirkungen in Betracht kommen: Laufende Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Eigenkapital) bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Fremdkapital) (Tz. 82); Veräußerungsgewinn gem.§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.7 Ausscheidende Gesellschafter

Rz. 89 Für Gesellschafter der übertragenden Körperschaft, die im Zug der Umwandlung ausscheiden und nicht Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden, gilt die steuerliche Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht. Das betrifft sowohl den Fall, dass sie ihre Beteiligung an der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum veräußern, als auch den Fall, dass sie ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.2 Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft bzw. natürliche Person

Rz. 103 Wird das Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. natürliche Person übertragen, gilt nach § 2 Abs. 2 UmwStG ebenfalls die steuerliche Rückwirkung. Vor dem Übertragungszeitpunkt beschlossene Gewinnausschüttungen der übertragenden Körperschaft sind nach den allgemeinen Regeln als Gewinnausschüttungen zu behandeln. Im steuerlichen Übertragungszeitp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.5 Anwendung auf stille Gesellschaft und Unterbeteiligung

Rz. 153 Aus den Regeln des UmwStG ergeben sich auch die steuerlichen Konsequenzen, wenn an dem umwandelnden Rechtsträger eine stille Gesellschaft oder eine Unterbeteiligung besteht. Handelt es sich um eine typische stille Gesellschaft, wird diese steuerlich darlehensähnlich behandelt. Unternehmensrechtlich ist die stille Gesellschaft selbst nicht umwandlungsfähig, weil sie i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.2 Gehälter, Mieten und Zinsen

Rz. 76 Wird das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übertragen (Verschmelzung), ändert sich an der steuerlichen Behandlung der an die Gesellschafter (Geschäftsführer) der übertragenden Körperschaft gezahlten Gehälter sowie Miet-, Pacht- und Darlehenszinsen nichts. Diese Zahlungen waren bei der übertragenden Körperschaft ...mehr