Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allg Bedeutung der Vorschrift

A. Norminhalt Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 14 EStG auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines luf Betriebs, einesTeilbetriebs oder eines Anteils an einem luf BV erzielt werden. Das gilt auch für die Aufgabe eines luf Betriebs bzw luf Teilbetriebs, da die Aufgabe einer Veräußerung gleichsteht (§ 14 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 S 1 EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Übersicht über die förderfähigen und nicht förderfähigen Aufwendungen

A. Förderfähige Aufwendungen Rn. 25 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Folgende Aufwendungen sind förderfähig:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Betriebsveräußerung

1. Allgemeines Rn. 15 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Veräußerung des (ganzen) luf Betriebs iSd § 14 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb in einem einheitlichen Vorgang mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann; nicht erforderlich ist, dass der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Teilbetriebsveräußerung

1. Allgemeines Rn. 60 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 iVm § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehört zu den Einkünften aus LuF auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines Teilbetriebs erzielt wird; Entsprechendes gilt auch für die Aufgabe eines Teilbetriebs (§ 16 Abs 3 S 1 EStG). Für beide Fälle gilt § 16 Abs 4 EStG entsprechend (§ 14 Abs 1 S 2 EStG). Eine Teilbetriebsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung

1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 § 32 Abs 1 EStG enthält die Definition des einkommensteuerlichen Kind- und Pflegekindbegriffs. § 32 Abs 2 EStG beinhaltet die Regelung über das Konkurrenzverhältnis bei Adoptiv- und Pflegekindern. § 32 Abs 3 EStG bezeichnet die Berücksichtigungsvoraussetzungen für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Vorgaben

1. Horizontale Besteuerungsgleichheit und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit Rn. 101 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 § 32 EStG stellt die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von StPfl mit Kindern gegenüber solchen StPfl ohne Kinder her. Der Aufwand, der durch den Unterhalt für Kinder zwangsläufig entsteht, mindert die Leistungsfähigkeit der Eltern. Art 6 Abs 1 und 2 GG gebietet, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Betriebsunterbrechung

a) Allgemeines Rn. 155 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters oder Krankheit) eingestellt wird und ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung des Veräußerungsgewinns

A. Grundsätzliches Rn. 250 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös bzw gemeine Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV übersteigt, das nach § 4 Abs 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung/Aufgabe ermittelt wird. Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die einzelnen Tatbestände

A. Die Betriebsveräußerung 1. Allgemeines Rn. 15 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Veräußerung des (ganzen) luf Betriebs iSd § 14 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb in einem einheitlichen Vorgang mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann; nicht e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ergänzender Hinweis auf Streitigkeiten nach dem AltZertG

Rn. 22 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 9 AltZertG sind für die VA, die aufgrund des AltZertG erlassen werden, die Vorschriften der AO einschlägig. Der Weg zu den FG ist eröffnet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Altersvorsorgevermögen einschließlich der gewährten staatlichen Förderung auch tatsächlich im Alter zur Versorgung zur Verfügung steht. Die Vorschrift steht inhaltlich betrachtet somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der grundlegenden politischen Intention, den Aufbau einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns

A. Zeitliche Zuordnung (§ 4a Abs 1 Nr 1 S 2 EStG) Rn. 300 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungsgewinne iSd § 14 EStG sind von der zeitanteiligen Aufteilung des Wj-Gewinns iSd § 4a Abs 2 Nr 1 S 1 EStG auszuscheiden und dem Gewinn des Kj hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 2 EStG); dies gilt auch für Veräußerungsverluste (s § 13 Rn 159c (Mitterpleini...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Kindschaftsverhältnisse

A. Im ersten Grad mit dem StPfl verwandte Kinder (§ 32 Abs 1 S 1 EStG) Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Maßgeblich für den Kindbegriff des § 32 Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften des BGB über die Verwandtschaft, §§ 1589–1771 BGB. Insoweit gilt für den Zeitraum seit dem 01.07.1998 das KindschaftsreformG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2942), das die statusrechtlichen Differenzi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebszerschlagung

Rn. 216 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine gewinnrealisierende Betriebszerschlagung liegt aber vor, wenn der LuF seinen luf Betrieb dergestalt zeitgleich auf seine Kinder aufteilt, dass jedes seinem (gerechten) Anteil nach entsprechende Grundstücksflächen erhält (BFH v 16.12.2009, BStBl II 2010, 431; BFH v 17.05.2018, BFH/NV 2018, 1249 Rz 33); dies gilt unabhängig davon, ob der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Aufgabezeitraum

Rn. 181 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Anders als die punktuelle Veräußerung eines Betriebs zu einem bestimmten Stichtag kann sich die Aufgabe eines bislang selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs auch über einen Zeitraum hinziehen (nachfolgend s Rn 182ff). Dies gilt aber nicht, wenn der Betrieb bereits verpachtet ist; in diesem Fall ist die Betriebsaufgabe auf ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Nicht oder nicht oder nicht ausreichend lange Aufbewahrung von Aufzeichnungen oder Unterlagen nach § 147a AO (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AO)

a) Allgemeines Rz. 258 [Autor/Stand] Der Bußgeldtatbestand des § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AO wurde gemeinsam mit § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Nr. 1h und 1i AO durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021[2] zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ermittlung des Abzugsbetrags

Tz. 118 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ab dem 01.01.2007 wurde der Abzug von Zuwendungen vereinfacht und besser ausgestaltet. Während es bis zum 31.12.2006 verschiedene begünstigte Zwecke gab, die einen unterschiedlichen Abzug nach sich zogen, ist nun der Abzug für alle Zwecke gleich. So sind bei der Einkommensteuer Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. v. §§ ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Parteispenden

Tz. 81 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen an politische Parteien sind bei der Einkommensteuer nach § 34 g EStG (Anhang 10) und § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich begünstigt. Zu den Zuwendungen zählen sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden. Bei der Gewerbesteuer und bei der Körperschaftsteuer sind Parteispenden nicht abzugsfähig. Tz. 82 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Parteien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsverpachtung im Ganzen

Rn. 159 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Verpachtung eines luf Betriebs im Ganzen ist eine Unterform der Betriebsunterbrechung; sie führt grundsätzlich zu keiner Betriebsaufgabe. Es reicht aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden; die Verpachtung aller Betriebsgegenstände ist nicht erforderlich (BFH v 22.09.1990, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Wahlrecht zwischen Betriebsfortführung und Betriebsaufgabe

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Betriebseigentümer hat sowohl zu Beginn als auch jederzeit während der Betriebsunterbrechung das Wahlrecht, den unterbrochenen Betrieb als BV fortzuführen oder durch Erklärung aufzugeben (st Rspr seit GrS BFH v 18.03.1964, BStBl III 1964, 308); Gleiches gilt für den unterbrochenen Teilbetrieb (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 42). Hat d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Identitätswahrende Wiederaufnahme

Rn. 211 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Soweit in der Vergangenheit für das Fortbestehen eines Verpächterwahlrechts gefordert wurde, dass eine identitätswahrende Wiederaufnahmemöglichkeit des luf Betriebs möglich sein müsse, also nach Beendigung der Betriebsunterbrechung der unterbrochene Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Art und Weise wieder bewirtschaftet werden können mü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 155 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters oder Krankheit) eingestellt wird und ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufnehmen kann. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Steuerliche Förderungsmöglichkeiten für eine zusätzliche private Altersversorgung nach AVmG, DB 2001, 1269; Lindberg, Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch das AVmG, DStR 2001, 2054; 2001, 2099. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die unentgeltliche Überlassung

Rn. 168 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Sind für die Überlassung eines Betriebs bzw Teilbetriebs abredegemäß weder Pachtzinsen noch sonstige altenteilsähnliche Leistungen zu zahlen, ist von einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugehen (§ 598 BGB – Leihe). Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung wird regelmäßig nur unter Angehörigen vorkommen; dementsprechend hat der BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ursprung der Regelung

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach der ursprünglichen Beschlussfassung des Bundestages (BT-Drucks 14/4595, 62) sollten die Festsetzung der Altersvorsorgezulage und die Ermittlung eines über den Zulageanspruch hinausgehenden Steuervorteils aus dem Sonderausgaben-Abzug durch das jeweils zuständige Wohnsitz-FA iRd jährlichen ESt-Veranlagung erfolgen. Auf Anregung des Vermit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Betriebseinstellung

Rn. 158 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Einstellung der luf Tätigkeit kann entweder eine endgültige sein, wenn das Verhalten des StPfl die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufgabe, wie zB die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen oder deren Überführung in das PV, erfüllt; sie kann aber auch eine vorübergehende sein und führt dann lediglich zu einer Betriebsunterbrechun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Charakter der Zulage

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das FG BBg vom 03.12.2015, 10 K 10 067/13, DStRE 2016, 1159 hat rechtskräftig festgestellt, dass die Altersvorsorgezulage keine Verbrauchsteuervergütung ist, so dass die Festsetzungsfrist des § 169 Abs 2 S 2 Nr 2 AO greift. Streitgegenstand war die nachträgliche Kürzung und anteilige Rückforderung einer Altersvorsorgezulage, da der Zulageber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Abgrenzung Betriebsveräußerung zur Betriebsaufgabe bzw allmählichen Betriebsabwicklung

Rn. 55 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsveräußerung kommt nur in Betracht bei der entgeltlichen Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber, weil nur so sichergestellt ist, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus (so wie bisher) fortgeführt werden kann. Bei der Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen in das PV oder an verschiede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zulässige Übertragungen

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird steuerlich gefördertes Altersvermögen als Folge des Versorgungsausgleichs bei einer Ehescheidung übertragen, ist diese Übertragung zulässig. Ebenso ist die Übertragung von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen zulässig, wenn bei einem ArbG-Wechsel die Altersvorsorge fortgeführt wird. Rn. 21 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Handelt es s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkünfte aus der Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG (Anhang 10) bestimmt, dass im Ausland ansässige Personen (natürliche Personen oder andere Steuerpflichtige), die in Deutschland künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen ausüben oder verwerten, mit den hieraus erzielten Einkünften steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wem die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Nichtabziehbare Mitgliedsbeiträge

Tz. 16 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Grundregel, das Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften abzugsfähig sind, wird jedoch durch § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1–4 EStG (Anhang 10) dahingehend eingeschränkt, dass Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die den Sport (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStG, Anhang 10), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Besteuerung von Leistungen einer Schweizer Familienstiftung

Leitsatz 1. Die wirtschaftliche Vergleichbarkeit einer Stiftungsleistung mit einer Gewinnausschüttung erfordert, dass die Stellung des Leistungsempfängers wirtschaftlich derjenigen eines Anteilseigners entspricht. Die Leistung muss sich außerdem als Verteilung des erwirtschafteten Überschusses darstellen (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 28.02.2018 ‐ VIII R 3...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 126 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Übersteigen die Zuwendungen an steuerbegünstigte Einrichtungen innerhalb eines Kalenderjahrs die Höchstbeträge nach § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), geht der den Höchstbetrag übersteigende Betrag nicht unter, sondern kann in den darauffolgenden Kalenderjahren, im Rahmen der Höchstbeträge des § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), steuerlich abgezogen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausstellerhaftung

Tz. 135 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungs-/Spendenbestätigung ausstellt, haftet für die entgangene Steuer. Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht; dabei bezieht sich die Unrichtigkeit auf die Angaben, die für den Abzug gem. § 10b EStG wesentlich sind,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 3 Vermeidung der Gewinnrealisierung

Die Gewinnrealisierung bei Aufdeckung der stillen Reserven kann wie folgt vermieden werden: Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR, wie in den Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsglei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Virtuelle Währungen als Spende

Tz. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Werden Einheiten virtueller Währungen einer steuerbegünstigten Körperschaft gespendet, ist eine Zuwendungsbestätigung nach dem für Sachspenden geltenden amtlichen Muster (Anlage 2 zu BMF-Schreiben IV C 4 – S 2223/07/0018:005 vom 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333) auszustellen. Aufzunehmen sind Informationen zum Wert sowie, soweit verfügbar, zur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4.4 Tonnagebesteuerung

Geht ein Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland für seinen Betrieb(steil) von Handelsschiffen im internationalen Verkehr unwiderruflich zur Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG über, ist zum Schluss des Übergangs(wirtschafts)jahrs für jedes betroffene Wirtschaftsgut der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Dieser Un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auch auf Zinseinnahmen ein Kapitalertrags...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Begriff der Einnahmen für die Besteuerungsfreigrenze

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einnahmen i. S. v. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind Einnahmen aus den wirtschaftlichen Betätigungen (Eintrittsgelder, Verkaufserlöse und dgl. einschließlich Umsatzsteuer). Dazu zählen auch erhaltene Anzahlungen; Vorauszahlungen, die für Leistungen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gezahlt werden. Die geleisteten Vorau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Haftung

Tz. 132 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als Kompensation für den Steuerausfall, der aufgrund des gewährten Vertrauensschutzes beim Spender eintritt, wurde für die Körperschaften, die die Zuwendungsbestätigungen ausstellen, eine pauschalierte Spendenhaftungsregelung geschaffen (§ 10b Abs. 4 Satz 2ff. EStG, Anhang 10). Danach haftet für die entgangene Steuer, wer vorsätzlich oder gr...mehr