Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.6 Rangrücktritt

Rz. 727 Der Rangrücktritt ist ein Vertrag (keine einseitige Erklärung), durch den der Gläubiger seinen Anspruch auf Leistung – bis zur Überwindung der Krise der Gesellschaft – hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger subordiniert und Erfüllung nur noch aus seinem künftigen Gewinn, Liquidationsüberschuss und/oder sonstigem freien Vermögen der Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.2 Zurechnung von Verlusten auf Kommanditisten

Rz. 723 Scheidet ein Kommanditist oder ein anderer Mitunternehmer, dessen Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist und dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus oder wird in einem solchen Fall die Gesellschaft aufgelöst, so gilt der Betrag, den der Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.3 Behandlung verrechenbarer Verluste

Rz. 724 Die einem Kommanditisten zugewiesenen Verluste, die zur Entstehung bzw. Erhöhung seines negativen Kapitalkontos führen, dürfen von dem Kommanditisten nur mit künftigen Gewinnen aus ebendieser Kommanditbeteiligung steuerlich wirksam verrechnet werden (sog. verrechenbare Verluste). Entstehen bei der Liquidation einer GmbH & Co. KG Gewinne, so mindern diese, soweit sie ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Anla... / 12 Aufzeichnungspflichten, die zu beachten sind

Unternehmer sind nach § 22 Abs. 4 UStG verpflichtet, die Berechnungsgrundlagen bei der Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG aufzuzeichnen. Der Unternehmer erfüllt seine Aufzeichnungspflicht, wenn er die folgenden Daten festhält: die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die darauf entfallenden Vorsteuerbeträge sowie die nicht abziehbare Vorsteuer, den Zeitpunkt der erstma...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Anla... / 5 Berechnung der Grenzwerte – wann keine Vorsteuerberichtigung durchgeführt werden muss

Bei der Beurteilung, ob der Vorsteuerabzug zu korrigieren ist, muss der Unternehmer 2 Grenzwerte beachten (Änderung der Verhältnisse für den Vorsteuerabzug von 10 % oder mehr oder mehr als 1.000 EUR im Berichtigungsjahr). Praxis-Beispiel Umfang der Nutzungsänderung eines Wirtschaftgutes Ein Unternehmer hat am 10.1.02 einen Firmenwagen für 50.000 EUR zuzüglich 9.500 EUR Umsatzs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Anla... / 9 Vorsteuerberichtigung für Anlagevermögen: Berichtigungszeitraum

Der Berichtigungszeitraum für Wirtschaftsgüter, die dauerhaft zur Erzielung von Umsätzen verwendet werden, beträgt 10 Jahre bei Grundstücken und Gebäuden, 5 Jahre bei anderen Wirtschaftsgütern und weniger als 5 Jahre, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer unter 5 Jahren liegt. Der Berichtigungszeitraum endet früher, wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr zur Erzielung von Umsätzen ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 7a Das UStG enthält keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung des Begriffs der sonstigen Leistung. Aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 9 UStG ergibt sich, dass als Oberbegriff zu den Tatbeständen Lieferung und sonstige Leistung der Begriff Leistung zu betrachten ist. Eine sonstige Leistung kann danach nur vorliegen, wenn eine Lieferung nicht gegeben ist. Ausdrücklich wird ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 3. Entnahme aus dem Betriebsvermögen: keine Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Wird eine Wohnung dem Betriebsvermögen entnommen, saniert und nachfolgend zu Vermietungseinkünften genutzt, führt die Entnahme nicht zu einer Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG [3]. Für die Annahme einer Anschaffung fehlt es nach Auffassung des BFH sowohl an der für eine entsprechende Anschaffung notwendigen Gegenleistung als auch an einem Rechtsträgerwechsel, sofern das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / d) Keine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG?

Es kommt keine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG dahingehend in Betracht, dass bei der Prüfung der Einhaltung der 15 %-Grenze die Möglichkeit steigender Mieten Berücksichtigung findet und daher die vorgenommene Kaufpreisaufteilung in Gebäude und Grund und Boden verändert werden müsse. Gegen eine solche Einbeziehung spricht bereits, dass es bei Anwendung des Sac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (estb 2024, Heft 9, S. 326)

Rechtsprechungs-Update zu „anschaffungsnahen Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwendungen” Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Da die gesetzliche Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG im Einzelnen nicht näher definiert, was unter "anschaffungsnahen Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwendungen" zu verstehen ist, führen Zweifelsfragen immer wieder zu Verfahren, die die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 4. Sofort abziehbare Aufwendungen

Nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG gehören ausdrücklich nur Aufwendungen für Erweiterungen i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, nicht zu den Aufwendungen i.S.d. Satzes 1 der Vorschrift. Jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsaufwendungen in diesem Sinne, die außerhalb der Prüfung des ansc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / f) Tatsächliche Zahlung/keine Pauschalierung

Hinsichtlich der Frage, in welcher Höhe Instandsetzungsaufwendungen entstanden sind, kommt es entscheidend darauf an, in welcher Höhe in Rechnung gestellte Handwerkerleistungen tatsächlich gezahlt werden und insoweit Aufwendungen für Handwerkerleistungen entstanden sind. Dem Sinn und (Vereinfachungs-)Zweck des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liefe es dagegen zuwider, i.R.d. Prüfung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / b) Schönheitsreparaturen

Zu den Aufwendungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG gehören insbesondere Aufwendungen für die Instandsetzung oder Erneuerung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, die – ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG – vom Grundsatz her als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 1. Gesetzliche Regelung

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG führen Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes tätigt, zu Herstellungskosten des Gebäudes, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten (AK) des Gebäudes übersteigen. Hiervon ausgenommen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 ES...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / b) Entscheidung des FG Düsseldorf

Das FG Düsseldorf differenzierte wie folgt: Kosten für unmittelbare Brandschadenbeseitigung = sofortiger WK-Abzug: Die Kosten für die unmittelbare Beseitigung der Brandschäden ließ das FG zum sofortigen WK-Abzug zu, da sie – insbesondere aufgrund von Aufräumarbeiten – nicht für bauliche Maßnahmen aufgewendet wurden und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vermietung standen....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / e) Vereinfachungsregelung

Bei den Regularien des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG handelt es sich um eine Vereinfachungsregelung. Denn der Gesetzgeber wollte mit § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG der damaligen Rechtsprechung des BFH begegnen, wonach für die Abgrenzung der AK und HK zum Erhaltungsaufwand stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich war. Die daraus resultierende erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / c) "Jährlich üblicherweise anfallenende" Aufwendungen

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG schließt bestimmte Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten nicht generell vom Anwendungsbereich des Satzes 1 aus, sondern nur unter der Einschränkung, dass diese jährlich üblicherweise anfallen. Im Umkehrschluss fallen auch allgemein als Erhaltungsaufwand bezeichnete Aufwendungen unter den Satz 1 der Vorschrift, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 7. Fazit

Die Frage, ob Instandhaltungskosten sofort abziehbar oder aufgrund der Regularien des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG in anschaffungsnahe HK umzuqualifizieren sind, hat die Rechtsprechung bereits beschäftigt und wird sie wohl auch noch weiterhin beschäftigen, obwohl einige Zweifelsfragen nunmehr bereits höchstrichterlich geklärt sind. Gleichwohl wird die Vorschrift auch weiterhin streit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 2. Vor Anschaffung anfallende Aufwendungen

Allgemeine handelsrechtliche Abgrenzungskriterien: Aufwendungen, die der Steuerpflichtige vor der Anschaffung des Grundstücks tätigt, sind nach den allgemeinen handelsrechtlichen Abgrenzungskriterien als Anschaffungs-, Herstellungs- oder Erhaltungsaufwendungen steuerlich zu berücksichtigen[1]. Keine Einschränkungen über § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Denn die einschränkenden Regular...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / a) Nach Gebäudeerwerb auftretende verdeckte Mängel

Aufwendungen für die Beseitigung von nach dem Erwerb eines Gebäudes auftretenden verdeckten Mängeln sind – unabhängig davon, ob sie im Zeitpunkt der Anschaffung bereits vorhanden oder angelegt waren – in die Betragsgrenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten (HK) i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG einzubeziehen. Denn der Begriff der Aufwendungen für Instandsetzungs- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Da die gesetzliche Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG im Einzelnen nicht näher definiert, was unter "anschaffungsnahen Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwendungen" zu verstehen ist, führen Zweifelsfragen immer wieder zu Verfahren, die die Finanzgerichte und häufig auch den BFH beschäftigen. In EStB 2019, 189 hatten wir über die bis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 5. Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Brandschaden

a) Sachverhalt Im vom FG Düsseldorf v. 28.11.2023 – 10 K 2184/20 E [5] entschiedenen Streitfall hatte der Steuerpflichtige im Jahr 2015 eine vermietete, instandsetzungsbedürftige Immobilie erworben. In 2016 wurde das Gebäude durch einen Brand beschädigt und das Mietverhältnis beendet. Es bestand keine Wohngebäudeversicherung. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2017 macht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 6. Unterschiedliche Aspekte des anschaffungsnahen Aufwands

Im Verfahren des FG Düsseldorf v. 16.8.2023 – 2 K 2449/18 E [6] ging es zum einen um die Frage der Ermittlung des Gebäudewerts, worauf zum anderen die Prüfung des anschaffungsnahen Aufwands basierte. Das FG hat die Entscheidung zum Anlass genommen, sich umfangreich mit unterschiedlichen Aspekten des anschaffungsnahen Aufwands zu beschäftigen: a) Nach Gebäudeerwerb auftretende ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / a) Sachverhalt

Im vom FG Düsseldorf v. 28.11.2023 – 10 K 2184/20 E [5] entschiedenen Streitfall hatte der Steuerpflichtige im Jahr 2015 eine vermietete, instandsetzungsbedürftige Immobilie erworben. In 2016 wurde das Gebäude durch einen Brand beschädigt und das Mietverhältnis beendet. Es bestand keine Wohngebäudeversicherung. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2017 machte der Steuerpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.3 Fortführung der Anschaffungskosten bei Anteilen im Privatvermögen

Rz. 290a Gehörten die Anteile nicht zu einem Betriebsvermögen, handelt es sich aber um eine Beteiligung nach § 17 EStG , treten nach § 13 Abs. 2 S. 3 UmwStG an die Stelle des Buchwerts die Anschaffungskosten. Auch in diesem Fall nehmen die neuen Anteile die Stelle der wegfallenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ein. Eine Steuerverstrickung nach § 17 EStG geht also ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / VIII. Erhaltungsrücklage als Teil des Gemeinschaftsvermögen

Die hier vertretene Auffassung über das steuerlich intransparente Gemeinschaftsvermögen i.S.d. § 9a Abs. 3 WEG hat auch eine Auswirkung auf die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage und deren spätere Verwendung. Alle Zahlungen an die GdW (auch in die Erhaltungsrücklage) fließen danach in das Gemeinschaftsvermögen steuerwirksam ab (§ 11 Abs. 2 EStG) und stellen aus Sicht des Wohnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Gewinnrealisierende Spaltung

Rz. 66 Entsprechend der Systematik des UmwStG hat auch die Spaltung grundsätzlich zum gemeinen Wert zu erfolgen. Dies ergibt sich aus der Verweisung in § 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG auf § 11 Abs. 1 UmwStG. In der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft sind die übergehenden Wirtschaftsgüter daher grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen, und zwar einschließlich der selb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert drei Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.2 Verlustvortrag, Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag (§ 15 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 258 Anders als nach dem UmwStG 1995 geht der Verlustvortrag in keinem Fall mehr auf die übernehmende Körperschaft über. Ebenso wie bei der Verschmelzung[1] erlischt der Verlustvortrag bei der Aufspaltung komplett (§ 15 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 2 Hs. 2, § 4 Abs. 2 UmwStG). Bei der Abspaltung vermindert sich der Verlustvortrag im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 155 Ob nun dem Nießbrauchbesteller oder dem Nießbraucher Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, hängt davon ab, wer von beiden den Tatbestand der Einkünfteerzielung, der über das bloße Einziehen von Erträgen hinausgeht, erfüllt.[1] Demnach "erzielt Einnahmen aus Kapitalvermögen derjenige, der das Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt".[2] In einem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.3 Steuerliche Besonderheiten

Die steuerlichen Besonderheiten der KGaA ergeben sich daraus, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine Mischform handelt. Die Gesellschaft selber unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer, die Gesellschafter an sich werden aber unterschiedlich behandelt. Während die Kommanditaktionäre Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, wird der persönlich haftende Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.2 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Ein Mitunternehmeranteil ist unabhängig von seiner Höhe ein Teilbetrieb. Bei einem Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, aber auch nach § 13 Abs. 7 EStG und § 18 Abs. 4 S. 2 EStG, gilt auch ein Bruchteil des Mitunternehmeranteils (gleich in welcher Höhe) als Teilbetrieb.[1] Es kann also ein Mitunternehmeranteil im Wege der Spaltung auf verschiede...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasing-Vertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasing-Nehmers am Leasing-Gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / I. Kostenabzug aus der Instandhaltungsrückstellung (bisherige Rechtspraxis)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnete die Ansammlung von Geldern für die Instandhaltung der WEG-Immobilie bisher in § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F. als "Instandhaltungsrückstellung". Seit der Gesetzesänderung durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 zum 1.12.2020 wird die Bezeichnung "Erhaltungsrücklage" (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 4. Airdrops

Da Airdrops nicht selten ohne gesonderte Gegenleistung gewährt werden, ist zu klären, ob es sich im Zeitpunkt des Zuflusses des mit dem Airdrop vermittelten Token um einen Ertrag oder um eine gewinnneutrale Einlage handelt. Maßgeblich ist, ob die Zuwendung des Airdrops ihre Ursache im betrieblichen Bereich hat, der Airdrop also z.B. als "Bonus" für das Halten bereits bestehender...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 100 Für Personengesellschaften und Einzelunternehmer ist eine zum AktG und GmbHG analoge Bestimmung über die vollständige und sofortige Leistung einer Sacheinlage nicht vorhanden, sodass grundsätzlich eine Einlagefähigkeit von Nutzungen gegeben sein könnte; allerdings gilt auch hier, dass Einlagegegenstand ausschließlich das sein kann, was als "Wirtschaftsgut individuali...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.3 Erwerb oder Aufstockung des fiktiven Teilbetriebs

Rz. 148 Schädlich sind nur der Erwerb und die Erhöhung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, also Einbringungsfälle. Nicht schädlich ist der entgeltliche Erwerb oder Hinzuerwerb eines Mitunternehmeranteils oder einer Kapitalbeteiligung von einem Dritten gegen einen Kaufpreis in Geld; ebenfalls unschädlich ist der unentgeltliche Erwerb, z. B. durch Erbfall....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.1 Allgemeines

Rz. 278 Die steuerlichen Folgen der Spaltung bei den Anteilseignern werden in § 15 Abs. 1 UmwStG durch den Verweis auf § 13 UmwStG sowie durch § 20 Abs. 4a S. 1, 2, 7 EStG geregelt. Die Normen finden auch Anwendung, wenn der Anteilseigner an einem ausländischen Rechtsträger beteiligt ist und dieser Gegenstand einer Umstrukturierung nach ausländischem Recht ist, die in ihren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 86 Die bei Kapitalgesellschaften möglichen Einlagevarianten, gesellschaftsrechtliche Sacheinlagen zum Erwerb einer Beteiligung bzw. deren Erhöhung und sonstige Beiträge, mit denen all jene Einlagen erfasst werden, für die die Gesellschafter keinen Gegenwert in Form einer Erhöhung ihres Kapitalkontos erhalten, gelten grundsätzlich für Personengesellschaften entsprechend.[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4 Drittaufwandsproblematik

Rz. 102 Die Berücksichtigung von Nutzungen und Nutzungsrechten in der betrieblichen Gewinnermittlung ist nicht nur in Form einer Bilanzierung derselben und dem sich damit eröffnenden Zugang in den Vermögensvergleich denkbar, auch eine Einbeziehung der in Verbindung mit der Nutzungsüberlassung stehenden Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ist – wie bereits im vora...mehr