Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Rechtsfolgen der Übertragung

Rn. 920 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das FA entspricht dem Antrag auf Übertragung dadurch, dass es den StPfl unter Abzug des doppelten Kinderfreibetrags iHv 4 368 EUR zur ESt veranlagt. Die Übertragung ist nicht Gegenstand eines eigenständigen VA, Selder in Brandis/Heuermann, § 32 EStG Rz 142 (08/2021); aA Loschelder in Schmidt, § 32 EStG Rz 91 (43. Aufl 2024). § 32 Abs 6 S 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tarifvergünstigungen

Rn. 315 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines luf Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (nicht: Teil eines Mitunternehmeranteils) unterliegt von Amts wegen der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs 1 S 1 EStG (sog Fünftelregelung), sofern der LuF hierauf nicht ganz oder teilweise §§ 6b, 6c EStG anwendet oder – falls der Betrieb geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Erziehungsbedarf des Kindes

Rn. 150 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das BVerfG hat in dem Beschluss v 10.11.1998 (BVerfG v 10.11.1998, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182) ferner entschieden, dass der Gesetzgeber bei der gebotenen Neuregelung des Kinderleistungsausgleichs den Erziehungsbedarf des Kindes zusätzlich zu berücksichtigen habe. Dieser Bedarf umfasse diejenigen Aufwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung des § 95 EStG wurde durch das AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschn und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 95 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Eltern verschiedenen Geschlechts (§ 85 Abs 2 S 1 EstG)

Rn. 40 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Steht das Kind zu beiden Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat haben in einem Kindschaftsverhältnis gemäß § 32 Abs 1 EStG, erhält die Kinderzulage grundsätzlich die Mutter. Die über das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es handelt sich um eine materiell-rechtliche Regelung, denn durch die Verweise auf § 1 Abs 2 AltZertG und auf § 82 Abs 2 EStG wird abschließend geregelt, wer Anbieter eines Altersvorsorgevertrages iSd Abschn XI EStG sein kann. Die Regelung steht insb mit der Vorschrift des § 82 EStG in Verbindung, denn dort finden sich Hinweise, für welche Pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Wirkung gegenüber dem Anbieter

Rn. 21 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift greift auch für Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und der zentralen Stelle. Hier sind insbesondere Streitigkeiten aus einem Haftungsbescheid gegenüber dem Anbieter nach § 96 Abs 2 EStG, Streitigkeiten über Anrufungsansprüche nach § 96 Abs 3 EStG oder Streitigkeiten über Prüfungsanordnungen nach § 96 Abs 4 EStG vorstellbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Behandlung von Altfällen

Rn. 150 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Gem § 52 Abs 22c S 2 EStG ist § 14 Abs 3 EStG auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Realteilers bzw seines Gesamtrechtsnachfolgers auch auf Übertragungen oder Überführungen vor dem 17.12.2020 anzuwenden; wegen der formalen Voraussetzungen s BMF v 17.05.2022, BStBl I 2022, 678 Rz 27. Der Antrag kann auch dann noch gestellt werden, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das AVMG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) in das EStG eingefügt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das EStG wurde mWv 21.09.2002 neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). Die Vorschrift blieb unverändert. Rn. 4 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum 01.09.2009 wurde das EStG erneut neu gefasst, wieder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Wirtschaftsüberlassung

Rn. 169 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum Begriff und Inhalt einer Wirtschaftsüberlassung s § 13 Rn 200–208 (Mitterpleininger). Bis zur gesetzlichen Neuregelung der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in § 10 Abs 1 Nr 1a EStG (ab VZ 2008) wurde die Wirtschaftsüberlassung als Versorgungsvertrag gewertet, mit der Folge, dass die Leistungen des Nutzungsberechtigten bei ih...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb die...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, sind die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, daß die Anteile mit der Beendi...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, ist auf Anteile an einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Zeitpunkt der Beendigung der un...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, gelten die Anteile mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes als veräußert. Bei An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rücknahme der Zuordnung (§ 85 Abs 2 S 3 EstG)

Rn. 45 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Antrag kann, nachdem er bei dem Anbieter des Altersvorsorgeproduktes eingegangen ist, für das entsprechende abgelaufene Beitragsjahr nicht mehr widerrufen werden. Rn. 46–49 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Laufende Altersvorsorgebeiträge

1. Laufende Zahlungen Rn. 8 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bis zum 31.12.2004 enthielt § 1 AltZertG die Anforderung, dass in der Ansparphase für den Altersvorsorgevertrag laufende Leistungen (Altersvorsorgebeiträge) vorzusehen sind. Ab dem 01.01.2005 ist diese Voraussetzung nicht mehr unmittelbar aus dem AltZertG abzuleiten. Aus dem Sinn und Zweck der Regelungen in § 10a EStG und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sperrfrist(verletzung)

Rn. 151 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bezüglich der Frage, in welchen Fällen die in § 16 Abs 3 S 3 normierte Sperrfrist verletzt wird und den sich daraus ergebenden Folgen kann auf die Erläuterungen in s § 16 neu Rn1581ff (Schacht) und BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6, Rz 24–27, verwiesen werden. Danach gilt insb für den Bereich der LuF, dass eine Sperrfristverletzung nicht vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veräußerung eines Anteils an einem luf BV

Rn. 90 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Gem § 14 Abs 1 S 1 EStG iVm § 16 Abs 1 Nr 2 EStG gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils zu den nach § 34 Abs 1 und 2 Nr 1 EStG begünstigten Einkünften aus LuF. Einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils steht dessen Tausch gleich (BFH v 08.07.1992, BStBl II 1992, 946). Dagegen stellt der (entgeltliche) Verzich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rückforderungsbescheid von Amts wegen

Rn. 34 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum anderen ist normiert, in welchen Fällen die ZfA von Amts wegen einen Rückforderungsbescheid erstellt. Nach § 94 Abs 2 S 1 EStG 2. Alt EStG erfolgt die Erteilung eines Rückforderungsbescheides von Amts wegen dann, wenn das vorhandene geförderte Altersvorsorgevermögen nicht ausreicht, den Rückforderungsanspruch der ZfA zu decken, oder wenn d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Beginn und Ende der Berufsausbildung

Rn. 368 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Berufsausbildung beginnt mit der tatsächlichen Aufnahme der jeweiligen Bildungsmaßnahme, BFH v 23.11.2001, VI R 77/99, BStBl II 2002, 484. Die Schulausbildung beginnt mit dem offiziellen Beginn des Schuljahrs, H 32.5 EStH 2022; A 15.10 Abs 1 S 1 DA-KG 2024; die Hochschulausbildung mit dem offiziellen Beginn des Semesters, A 15.10 Abs 9 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Antrag

Rn. 851 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Antrag auf Übertragung ist an das für den Antragsteller zuständige Wohnsitz-FA zu richten, eine Erklärung gegenüber der Familienkasse ist nicht bindend, Selder in Brandis/Heuermann, § 32 EStG Rz 135 (03/2021); Wendl in H/H/R, § 32 EStG Rz 181 (05/2023). Der Antragsteller muss darlegen, dass die Voraussetzungen für die Übertragung des Ki...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) "Für" das Kj

Rn. 885 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der StPfl, der die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragt, muss seiner Unterhaltspflicht "für" das Kj im Wesentlichen nachgekommen sein, dies gilt entsprechend auch für den anderen Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachgekommen ist. Maßgebend ist hinsichtlich der Barunterhaltsleistungen die zivilrechtliche Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- und Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund und Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Dem Pfändungsschutz unterliegendes Altersvorsorgevermögen

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Dem Pfändungsschutz unterliegen das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der darauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse. Damit wird erreicht, dass dem StPfl im Alter tatsächlich Vermögen als Ergänzung zum gesetzlichen Renten- oder Versorgungsanspruch zur Verfügung steht. Insoweit nimmt auch diese Regelung den Grundgedanken des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreuungsbedarf des Kindes

Rn. 130 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aus Art 6 Abs 1 und 2 GG folgt, dass die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern generell auch durch den Betreuungsbedarf des Kindes gemindert ist, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182. Diese Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit ist unabhängig von der Art der Betreuung und davon,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und blieb vom 01.01.2002 bis zum 20.09.2002 in Kraft. Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 42...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das AVMG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) in das EStG eingefügt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Die Vorschrift wurde gegenstandslos. Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) wurde der Wortlaut des § 97 EStG um S 2 ergänzt. Die Ergänzung ist rückwirkend zum 01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Definition Gesamtaltersvorsorgezulage

Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Gesamtaltersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und aus einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage wird in § 84 EStG definiert, die Kinderzulage in § 85 EStG (s Erläut zu §§ 84 und 85 (Mühlenharz)). Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Grundzulage 175 EUR. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulagebere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Laufende Zahlungen

Rn. 8 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bis zum 31.12.2004 enthielt § 1 AltZertG die Anforderung, dass in der Ansparphase für den Altersvorsorgevertrag laufende Leistungen (Altersvorsorgebeiträge) vorzusehen sind. Ab dem 01.01.2005 ist diese Voraussetzung nicht mehr unmittelbar aus dem AltZertG abzuleiten. Aus dem Sinn und Zweck der Regelungen in § 10a EStG und Abschn XI EStG ist a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 15 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Veräußerung des (ganzen) luf Betriebs iSd § 14 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb in einem einheitlichen Vorgang mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann; nicht erforderlich ist, dass der Erwerber den B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Unterhaltspflicht mangels finanzieller Leistungsfähigkeit

Rn. 900 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ferner erfolgt (ab dem VZ 2012) auf Antrag auch dann eine Übertragung des Kinderfreibetrags auf den einen Elternteil, wenn der andere Elternteil mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl R 32.13 Abs 4 S 1 EStR 2012). Zuvor war dies nicht möglich, vgl BFH v 25.07.1997, VI R 107/96, BStBl II 1998, 329; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerungsbegriff

Rn. 17 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als Veräußerung in vorstehendem Sinne ist jede entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Eigentums an WG auf eine andere natürliche oder juristische Person zu verstehen; dabei kommt es nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern auf das dingliche Erfüllungsgeschäft an (BFH v 22.09....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Wert des Betriebsvermögens

Rn. 296 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Dem (um die Veräußerungskosten) bereinigten Veräußerungspreis ist der Wert des BV gegenüberzustellen. Der Wert des BV ergibt sich bei buchführenden LuF aus der gem § 6 Abs 2 EStDV auf den Veräußerungs- bzw Aufgabezeitpunkt aufzustellenden Schlussbilanz, aus der die Einsatzwerte des § 16 Abs 2 S 2 EStG zu entwickeln sind; die Erstellung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall bei mehreren Erben und Erbauseinandersetzung

Rn. 240 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Geht mit dem Tod des Erblassers ein luf Betrieb auf eine Erbengemeinschaft über (§ 1922 BGB), stellt sich dieser Vorgang grundsätzlich als unentgeltlich dar, mit der Folge, dass die Erbengemeinschaft gem § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen hat; sämtliche (Mit-)Erben werden Mitunternehmer iSv § 15 Abs S 1 Nr 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausbildungsdienstverhältnis

Rn. 550 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Absolviert das Kind ein Ausbildungsdienstverhältnis, ist die iRd Ausbildungsdienstverhältnisses erbrachte Erwerbstätigkeit stets anspruchsunschädlich, H 32.10 EStH 2022; A 20.3.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2024. Ein Ausbildungsdienstverhältnis ist gegeben, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist (vgl R 9.2 S 2 LStR 2023 und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Historische Entwicklung

Rn. 120 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsaufgabe lag nicht vor, wenn der (Eigentums-)Betrieb (durch Veräußerungen oder Entnahmen bzw durch Überführungen gem § 6 Abs 5 S 1 oder 2 EStG oder durch Übertragungsvorgänge iSd § 6 Abs 3 EStG von Flächen verkleinert wird, die verbleibende Fläche aber mehr als 3 000 qm betrug und dies unabhängig davon, ob die Restfläche selbst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden aus dem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern

Rn. 240 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als weiteres Erfordernis muss das Kind aus dem natürlichen oder rechtlich begründeten Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen oder rechtlichen (Adoptiv-)Eltern ausgeschieden sein, vgl H 32.2 EStH 2022 "Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern"; A 11.4 S 1ff DA-KG 2024. Dadurch soll eine Doppelberücksichtigung des Kinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb

Rn. 25 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Begriff des luf Betriebs ist – anders als im Bewertungsrecht (§ 34 BewG) – im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgeführt, welche Betätigungen im Einzelnen zu den Einkünften aus LuF zählen; ein substantieller Unterschied soll allerdings zwischen den beiden Legaldefinitionen in § 13 EStG und § 34 BewG nicht bestehen (BFH v 05.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermittlung der Zulage

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Grundzulage wird nur dann in voller Höhe ermittelt und ausgezahlt, wenn der Zulageberechtigte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag gezahlt hat. Die Berechnung des Mindesteigenbeitrages ergibt sich aus § 86 EStG. Hintergrund für das Erfordernis der Zahlung eines eigenen Beitrages ist die Überlegung, dass mit der Altersvorsorgezulage die p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Zuständigkeitsregelung, denn es wird bestimmt, wer für den in § 10a Abs 1 S 1 Nr 1–5 EStG genannten Personenkreis zur Datenübermittlung an die Zentrale Stelle verantwortlich ist. Auch wenn diese Vorschrift als eher formale zu betrachten ist, kommt der Frage der rechtzeitigen und zutreffenden Datenübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zurechnung des Gewinns

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Veräußerungs- bzw Aufgabegewinn ist grundsätzlich dem zivilrechtlichen bzw wirtschaftlichen Eigentümer des Betriebs zuzurechnen. Wird ein Betrieb gegen Vorbehaltsnießbrauch übertragen, ist ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn des nießbrauchsbelasteten luf Betriebs grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen (BFH v 26.02.198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift beinhaltet eine grundlegende Definition für das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschn XI EStG, denn sie definiert abschließend, welche FinBeh das Zulageverfahren durchführt. Diese Regelung ergänzt die Zuständigkeitszuweisung aus § 5 Abs 1 Nr 18 FVG. Danach obliegt es dem BZSt, die Aufgaben für das Zulageverfahren zu erledig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift erfüllt mehrere Funktionen. Sie ist erläuternd und klarstellend für das gesamte Zulageverfahren. Zum einen beinhaltet sie Hinweise für das formale Verfahren, denn sie regelt, dass die AO-Vorschriften für Steuervergütungen Anwendung finden. Zum anderen regelt sie Rechte und Pflichten der zentralen Stelle (§ 96 Abs 3 und 4 EStG) un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach der systematischen Grundstruktur der Vorschrift ist auch bei der Entstehungsgeschichte zwischen den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kindern (§ 32 Abs 1–5 EStG) und den in den § 32 Abs 6 EStG enthaltenen Regelungen über den Kinder-, den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und den Haushaltsfre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehen des Anspruchs

Rn. 30 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Anspruch auf Kinderzulage entsteht entsprechend dem Anspruch auf Grundzulage mit Ablauf des VZ, für den die Altersvorsorgebeiträge gezahlt worden sind. Für die Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage ist nach § 89 Abs 1 S 1 EStG ein Antrag erforderlich, dieser muss bis zum Ablauf des zweiten auf das Beitragsjahr folgenden Kj be...mehr