Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / IV. Spendenabzug bei betrieblichen Sachgesamtheiten

Folgerichtigerweise muss die unentgeltliche Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit auf eine gemeinnützige Organisation zum Buchwert möglich sein. Weiter erhofft sich der übertragende Unternehmer einen Spendenabzug von seiner Einkommensteuer nach § 10b EStG. Das Verständnis der Unentgeltlichkeit ist für den Spendenabzug enger als das des § 6 Abs. 3 EStG. Vor dem Hinte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Personelle Zuordnung und Erstattung geleisteter Vorauszahlungen bei zusammenveranlagten Ehegatten (einschließlich Scheidung)

Rn. 92 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine Erstattung von Vorauszahlungen kommt nach § 36 Abs 4 S 2 EStG bei fehlender Tilgungsbestimmung im Regelfall nur hinsichtlich desjenigen Betrags in Betracht, um den die Vorauszahlungen die Summe der für beide Ehegatten festgesetzten ESt übersteigen. Dies gilt sowohl im Fall der Zusammenveranlagung als auch bei Wahl der Einzelveranlagung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negativ

Rn. 22 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nicht begünstigt sind daher (dh diese sonstigen Zuschläge sind normaler stpfl Arbeitslohn): Zuschläge für Erschwernisse wie Hitzezuschläge, Wasserzuschläge, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen (s R 3b Abs 1 S 6 LStR 2023). Zum Verfassungsrecht bzgl Gefahrenzuschläge s Rn 14c. Zuschläge wegen Mehrarbeit oder wegen anderer als durch die Arbeitszei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Durchführung der Erstattung

Rn. 110 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Feststellung einer Steuerüberzahlung setzt die Durchführung der Veranlagung voraus, auf die der StPfl einen Rechtsanspruch hat, weil sie entweder von Amts wegen oder auf Antrag des StPfl zu erfolgen hat (§ 46 EStG). Wird die Veranlagung durchgeführt, so hat die FinBeh nach Abschluss ihrer Sachaufklärung einen schriftlichen Steuerbeschei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Die ESt-Vorauszahlung im Insolvenzverfahren

Rn. 87 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zur Behandlung von ESt-Vorauszahlungen in der Insolvenz einer natürlichen Person in Bezug auf die Aufrechnung des FA (s Aufrechnungsverbot in § 96 InSO) mit aus Vorauszahlungen resultierendem Erstattungsanspruch hat der BFH jüngst zwei Urt erlassen: Wird eine selbstständige Tätigkeit gem § 35 Abs 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Grundsatz des Einzelnachweises

Rn. 87 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Grundsätzlich ist eine Einzelaufstellung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht erforderlich (BFH BFH/NV 2005, 1925; BFH BStBl II 1991, 293; BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2018, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Zahlung des Zuschlags "neben" dem Grundlohn

Rn. 54 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nur (dies gilt auch für Nettolohnvereinbarungen, R 3b Abs 1 S 3 LStR 2023, dazu Niermann, DB 2003, 2244) ein neben (= zusätzlich, BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37; BFH v 07.07.2005, IX R 56/04, BFH/NV 2006, 66; BFH v 22.09.2005, IX R 55/04, BFH/NV 2006, 712; BFH v 21.02.2006, IX R 27/05, BFH/NV 2006, 1274; BFH v 17.06.2010, VI R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nur während bestimmter Zeiten erbrachter Arbeitslohn ist begünstigt

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Dass die Vorschrift ohne zwingenden Grund nur den während bestimmter Zeiten erbrachten Arbeitslohn begünstig, ist mE unbedenklich. Jedenfalls in aller Regel ist Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit belastender und die dadurch entstehende stärkere Minderung der Leistungsfähigkeit soll durch eine steuerliche Privilegierung ausgeglichen werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Grundsatz (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 1 SvEV)

Rn. 91 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 1 SvEV gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu den Löhnen oder Gehältern gewährt werden, grds nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Der Grundsatz besagt also: Aus der LSt-Freiheit folgt die Sozialversicherungsfreiheit.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtspolitische Kritik an der Vorschrift

Rn. 15 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abgesehen von den vorher genannten verfassungsrechtlichen Bedenken ist die Vorschrift uE auch rechtspolitisch verfehlt. Die Benachteiligung Selbstständiger und Freiberufler ist nicht nur verfassungswidrig, sondern sollte endlich beseitigt werden. Ferner entscheidet ua die formalistische Ausgestaltung über die Steuerfreiheit (Herausrechnen br...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Becker, Die nachträgliche Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und anrechenbarer KSt, DStZ 1999, 933; Günkel/Fenzl/Hagen, Diskussionsforum Unternehmenssteuerreform: Steuerliche Überlegungen zum Übergang auf ein neues Körperschaftsteuersystem, insb zum Ausschüttungsverfahren bei KapGes, DStR 2000, 445; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Unfr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu Vorschriften der AO

Rn. 14 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das Veranlagungsverfahren wird durch Steuerbescheid (§ 155 AO) abgeschlossen. In dem Steuerbescheid wird die ESt-Schuld des ArbN festgesetzt. Aus diesem Grunde wird auch bei der Antragsveranlagung nicht über einen Erstattungsanspruch iSd § 37 Abs 2 AO entschieden. Die Anrechnung der im Abzugsverfahren einbehaltenen LSt ist nicht Gegenstand de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsbehelfe

Rn. 104 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gegen den Bescheid über ESt kann Einspruch eingelegt werden, § 347 Abs 1 Nr 1 AO. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem FA einzulegen, dessen VA angefochten wird, § 357 AO. Nach Ergehen der Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage zum FG gegeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der ArbN hat keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge

Rn. 65 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Hat der ArbN keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, sondern allenfalls auf Mehrarbeitszuschläge, so sind diese in vollem Umfang stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 1978, 574; R 3b Abs 5 S 5 LStR 2023).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.08.2011, BStBl I 2011, 788 (Elektronische Datenübermittlung der Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge); BZSt v 22.01.2016, IV C 3 – S 2030/11/10001 :065 (Stellungnahme zur VO zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge und Basisrentenverträge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuschläge, die auf Rechtsgrundlagen beruhen

Rn. 33 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auf welcher Rechtsgrundlage die gezahlten Zuschläge beruhen, ist ohne Bedeutung. Als Rechtsgrundlage können in Frage kommen (R 3b Abs 1 S 2 LStR 2023; Giloy, NWB F 6, 4457): Gesetz (§ 6 Abs 5, § 11 Abs 2 ArbZG gibt jedoch keinen solchen Rechtsanspruch, Schaub, ArbR-Handbuch § 69 Rz 5 17. Aufl 2017), Rechtsverordnung, Tarifvertrag, Betriebsverein...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Großbritannien: England und... / II. Sonstige Steuern

Rz. 154 Neben der IHT kann die auf Wertsteigerungen erhobene Steuer (Capital Gains Tax – CGT), die in Großbritannien grundsätzlich auf alle Vermögenswerte – mit Ausnahme von englischem Geld, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgegenständen von geringem Wert und dem als residence genutzten Wohnheim – ohne zeitliche Beschränkung durch bestimmte Spekulationsfristen erhoben wird, eine Rol...mehr

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Portugal / I. Vorbemerkung

Rz. 219 Die EuErbVO hat keinen Einfluss auf die Besteuerung der Erbfolge. Entscheidend für die Prüfung der steuerlichen Pflichten ist vielmehr die Frage, ob Erblasser bzw. Erben nach steuerrechtlichen Kriterien in Portugal und/oder Deutschland ansässig sind oder über einen Wohnsitz verfügen. Die Definition der steuerlichen Ansässigkeit und des Wohnsitzes ist nicht gleichbede...mehr

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Estland / II. Einkommensteuer

Rz. 65 Die Erbschaft unterliegt nach dem Einkommensteuergesetz [44] keiner direkten Einkommensteuer.[45] Werden Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, die nicht im persönlichen Gebrauch[46] des Erben waren, so fällt darauf Einkommensteuer an.[47] Wird eine geerbte Immobilie verkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht Wohnsitz des Verkäufers war, fällt auch darauf Einkomme...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / III. Die Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Weitere Unstimmigkeiten zeigen sich für die Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine gemeinnützige Organisation. Ein Teil eines Mitunternehmeranteils kann nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 EStG nur auf eine natürliche Person zu Buchwerten übertragen werden. Diese Einschränkung der Buchwertübertragung auf natürliche Personen hat keinen überzeugen...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichsanspruchs beim Arbeitgeber

Rz. 1000 Nach § 42b EStG ist auch der Arbeitgeber berechtigt,[781] seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnst...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 7

Auf einen Blick § 6 Abs. 3 EStG ist keine Norm des Gemeinnützigkeitsrechts und § 10b EStG bedenkt den Fall der Unternehmensspende nicht ausreichend. Beide Normen müssen für den Fall der Unternehmensübertragung auf eine gemeinnützige Organisation sachgerecht angepasst werden. Die Übertragung eines Unternehmens auf eine gemeinnützige Organisation muss zu Buchwerten möglich sei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Steuererstattungsansprüche sind pfändbar

Rz. 984 Ansprüche auf Erstattung von Steuern (§ 37 Abs. 2 AO) sind (ebenso wie Haftungsbeträge, steuerliche Nebenleistungen und Steuervergütungen) pfändbar, § 46 Abs. 1 AO. Die Pfändbarkeit gilt für alle bereits entstandenen (§ 46 Abs. 6 S. 1 AO) Erstattungsansprüche, unabhängig von der Steuerart. In Betracht kommen u.a. Steuern nach Bundesrecht (z.B. Einkommensteuer, Körper...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Zusätzliche Bezugsmonate bei Alleinerziehenden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 erhält ein Elternteil zusätzlich auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG, wenn bei ihm die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Abs. 1 und 3 EStG vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Rz. 6 Mit dem in § 24b EStG vorgesehenen Entlastun...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / F. Steuerrecht: Abzüge oder was bleibt unterm Strich

Rz. 61 Arbeitseinkünfte sind steuerpflichtig gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Renten sind als sonstige Einkünfte gem. §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, 22 EStG steuerbar. Arbeitseinkommen unterliegt der Lohnsteuerpflicht, § 38 EStG, d.h. Arbeitgeber müssen im laufenden Entgeltverfahren einen Abzug vom Arbeitslohn durchführen und die Lohnst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horst, Vorauszahlungen im Steuerrecht – eine Übersicht über diverse Steuerarten, SteuerStud 2007, 124; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Schiffers, Anpassung der Steuervorauszahlungen als Mittel zur Schonung der Liquidität, Stbg 2009, 341; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Balmes/Ambroziak, Die Anzeige- und Berichtigungspflic...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 2. Einkommensteuer

Rz. 133 Nach spanischem Einkommensteuerrecht wird auf den Veräußerungsgewinn bei allen Arten von lebzeitigen Übertragungen Einkommensteuer (bei Nichtansässigen in Form des Impuesto sobre la Renta de las Personas No Residentes, kurz "IRNR") erhoben. Auch wenn bei Schenkungen die Freigebigkeit des Schenkers an sich ein Veräußerungsgewinn der Logik nach ausgeschlossen ist, so i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 268 Die beschränkte Steuerpflicht (obligación real) ist in Art. 7 spanErbStG geregelt. Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen, also des Erben bzw. des Schenkungsempfängers (nur natürliche Personen), nicht in Spanien, so besteht beschränkte Steuerpflicht. Allerdings unterliegt in diesen Fällen nur der Erwerb von Inlandsvermögen aus spanischer Sicht der Erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktorverfahren Lohnsteuer / 2 Berechnung des Faktors

Auf Basis der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne ermittelt das Finanzamt die voraussichtliche Jahreslohnsteuer in der Steuerklasse IV getrennt für jeden Ehe-/Lebenspartner. Bei jedem Ehe-/Lebenspartner werden die ihm persönlich zustehenden Freibeträge berücksichtigt (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Auf Antrag sind zudem Lohnsteuerfreibeträge...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Drittschuldner

Rz. 702 Drittschuldner ist die örtlich zuständige Familienkasse (§ 70 Abs. 1 S. 1 EStG). Familienkassen sind die Agenturen für Arbeit. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes (vgl. § 72 Abs. 1 EStG) sind die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts Familienkasse und damit Drittschuldner (§ 72 Abs. 1 und 3 EStG).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. E-Bilanzen

Tz. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 § 5b EStG (Anhang 10) etabliert durch das Steuerbürokratieabbaugesetz (BStBl I 2009, 124) die sog. E-Bilanz. Verlangt wird, dass Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Entsprechend besteht bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) eine Verpflichtung nach § 60 Abs. 4 EStDV (Anhang...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufsichtsratsvergütung

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Aufsichtsratsmitglied i. S. d. § 18 EStG (Anhang 10) ist, wer durch die Satzung der betreffenden Gesellschaft zur Überwachung der Geschäftsführung bestellt wurde. In Betracht kommen die Aufsichtsratsmitglieder einer AG, GmbH, KG auf Aktien und Genossenschaften, von Berggewerkschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / II. Buchwertprivilegien und Gemeinnützigkeit

Die Unternehmensübertragung auf eine gemeinnützige Organisation löst bei dem übertragenden Unternehmer häufig eine hohe Steuerlast aus, da die stillen Reserven im Unternehmen bei einem Rechtsträgerwechsel aufgedeckt werden müssen. Die Ausnahme der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die Besteuerung der stillen ...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 2. Gestaltungsoptionen in der Praxis

In der Praxis werden Gestaltungsoptionen genutzt, um dennoch im Ergebnis eine Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG zu erzielen. Es ist etwa möglich, einen Personengesellschaftsanteil nach § 20 UmwStG in eine GmbH einzubringen. Dieser Kapitalgesellschaftsanteil kann dann ertragsteuerneutral auf die gemeinnützige Organisation übertragen werden.[18] Diese Gestaltung g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 3 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zentrale Vorschrift ist verfahrensrechtlich § 149 AO. Die Bestimmung aber, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ergibt sich wiederum aus den Einzelsteuergesetzen (§ 149 Abs. 1 Satz 1 AO). Hier gelten insbesondere folgende Vorschriften der Einzelsteuergesetze: Körperschaftsteuererklärung, § 31 Abs. 1 KStG (s. Anhang 3) i. V. m....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / I. Ertragsteuerliche Fallstricke

Ein prominentes Beispiel für eine Unternehmensnachfolge mit einer gemeinnützigen Organisation setzte der US-amerikanische Unternehmer Yvon Chouinard, der sein Unternehmen "Patagonia" im Jahr 2022 auf eine gemeinnützige Stiftungskonstruktion übertrug. Ziel dieser Stiftung ist, dem Umweltschutz zu dienen und den Klimawandel einzudämmen.[3] In Deutschland zeigt auch die Diskuss...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 1. Verstoß gegen das Folgerichtigkeitsgebot

Es verstößt gegen das Folgerichtigkeitsgebot, dass stille Reserven bei der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit in die steuerbegünstigte Sphäre eines Unternehmens zu versteuern sind. Das Binnensystem des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts muss folgerichtig ausgestaltet sein. Eine einmal getroffene Entlastungsentscheidung muss nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ...mehr

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Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 3 Beteiligung an KMU mit Steueraufschub

Sachverhalt Der Arbeitnehmer arbeitet bei einem vor 5 Jahren gegründeten Startup-Unternehmen. Die Firma überschreitet nicht die Grenzen für Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Anfang des Jahres wird dem Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Verdienste eine Beteiligung am Unternehmen im Wert von 10.000 EUR eingeräumt. Welche steuerlichen und beitragsrechtlichen Folgen erge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Beteiligung des Gläubigers am Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

Rz. 992 Eine Beteiligung des Pfändungsgläubigers im Steuerfestsetzungsverfahren ist ausgeschlossen, da sich das Pfändungspfandrecht (§ 829 ZPO) und die Einziehungsbefugnis (§ 835 ZPO) ausschließlich auf den Zahlungsanspruch, den der Schuldner (Steuerpflichtige) als Erstattungsbegehren gegen die Finanzbehörde richten kann, erstrecken, nicht aber die Rechtsstellung des Schuldn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktorverfahren Lohnsteuer / 6 Kein Faktorverfahren für weitere Dienstverhältnisse

Die Steuerklasse VI kann nicht in das Faktorverfahren einbezogen werden. Arbeitslöhne aus weiteren Dienstverhältnissen, die nach Steuerklasse VI besteuert werden, bleiben bei der Ermittlung des Faktors unberücksichtigt.[1] Auch bei Anwendung des Faktorverfahrens kann für Arbeitnehmer-Ehegatten/Lebenspartner für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis beim ersten Dienstverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindergeld / 3 Freibeträge für Kinder

Der Kinderfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2025 für jeden Elternteil 3.336 EUR [1] (ab 1.1.2024 für jeden Elternteil 3.306 EUR).[2] Der Betreuungsfreibetrag[3] beträgt für jeden Elternteil unverändert 1.464 EUR. Bei verheirateten Eltern verdoppeln sich die beiden Beträge auf insgesamt 9.600 EUR im Jahr 2025 und im Jahr 2024 auf 9.540 EUR. Bei im Ausland ansässigen Kindern kommen...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Verfahren der Pfändung

Rz. 703 Das Vollstreckungsgericht hat für die Pfändung von Kindergeld zu prüfen, ob ein Kind wegen seines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs vollstreckt. Das (an sich erforderliche) Gläubigervorbringen, dass das vollstreckende Kind bei der Festsetzung der Geldleistung berücksichtigt ist, versteht sich bereits mit dem Antrag, wegen des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs die Geldl...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Steuerwirksames im Rentenbezug

Rz. 66 Nachfolgend wird aufgeführt, auf welche Ausgaben und auf welche steuerlichen Auswirkungen in der betroffenen Personengruppe ein Augenmerk zu legen ist. Stehen z.B. entsprechende Ausgaben für energetische Maßnahmen demnächst an, könnten diese im Zeitraum des Münchener Modells getätigt werden. ▪ § 9 EStG Werbungskosten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rente, wie z.B. ...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 199 Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Steuerschaden der Klägerin unter Berücksichtigung des Umstandes bestimmt, dass die Klägerin verheiratet ist und mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird. Rz. 200 Die Maßgeblichkeit der von der Klägerin gewählten Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer folgt aber aus § 249 Abs. 2 S. 1, § 252 S. 1 BGB. Danach ...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 1

Viele Unternehmer wollen nachhaltiges Unternehmertum mit einem gemeinnützigen "Purpose" verbinden.[1] Eine Möglichkeit besteht darin, das Unternehmen auf eine gemeinnützige Organisation zu übertragen. Dieser Beitrag[2] hinterfragt, ob die ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Übertragungsvorgang an der Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Gemeinnützigkeitsrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktorverfahren Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Ehe- oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und in einem Dienstverhältnis stehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Das sog. Faktorverfahren ist als zusätzliche Alternative zu den bestehenden Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vorgesehen. Gesetzliche Zielsetzung dieser Steuerklassenkombination ist, die hohe A...mehr

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Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 1 Aktienoptionen im Konzern, nur ein Mitarbeiter

Sachverhalt Ein Großkonzern als Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer per Einzelzusage am 1.1. zu, dass er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 100 Aktien zum Kurs von je 100 EUR erwerben kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Aktienkurs bei 130 EUR. Der Arbeitnehmer übt das Optionsrecht zum 1.7. aus. Die Aktien werden im Juli mit dem am 1.7. geltenden Kurswert von 145 EUR j...mehr