Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 11. Glattstellungsgeschäft bei Stillhalterprämien (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG)

Im Glattstellungsgeschäft gezahlte Prämien werden nun aufgrund der Neuregelung in § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen berücksichtigt. Damit wird – entgegen der BFH-Rechtsprechung (s. BFH v. 2.8.2022 – VIII R 27/21, EStB 2022, 453 [Brill]) – die bisherige Verwaltungsregelung gesetzlich festgeschrieben, wonach die gezahlten Prämien und die ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 13. Verlustverrechnungskreis bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG)

Abweichend vom Regierungsentwurf werden der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte und die betragsmäßige Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG) gestrichen und damit den verfassungsrechtlichen Bedenken des BFH (BFH v. 7.6.2024 – VIII B 113/23) Rechnung getragen. Inkrafttreten: Gilt in allen offenen...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 25. Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (§ 49 EStG)

Als inländische Einkünfte i.S.d. beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, soweit ohne die Freistellung die Arbeit während dieser Zeiten im ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 26. Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 50d Abs. 15 EStG)

Bisherige DBA-Regelung: Wenn die in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) enthaltene Regelung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit dem Art. des OECD-Musterabkommens folgt, sieht Textziffer 2.6 des OECD-Kommentars zu Art. 15 vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsver...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 5. Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 EStG)

Mit § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG wird die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ermöglicht. Hintergrund hierfür sind die Vorgaben des BVerfG (BVerfG v. 28.11.2023 – BvL 8/13, EStB 2024, 60 [Bleschick]). Abweichend vom Regierungsentwurf liegt eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / b) Antragsfrist (§ 39a Abs. 2 EStG)

Die Frist für die Antragstellung des Lohnsteuerfreibetrags wird vom 1.Oktober auf den 1. November des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll, verschoben. Inkrafttreten: Gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / b) Bonusleistungen (§ 10 Abs. 2b S. 2 und 3 EStG)

Auf der Grundlage von § 65a SGB V erbrachte Bonusleistungen gelten nunmehr bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung. Den Betrag von 150 EUR übersteigende Bonusleistungen gelten zwar als Beitragserstattung, der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Betrags nicht als Bei...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 20. Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 Abs. 2 Nr. 8 EStG)

Es kommt nicht zur Einführung eines Mobilitätsbudgets. Vielmehr wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge über ganzheitliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vereinfachungen bei Sachbezügen sowie weitere Typisierungen und Pauschalierungen bei Arbeitnehmereinkünften zu erarbeiten.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

Die Anwendung der Steuerbefreiung wird für eine maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Die bisherige Begrenzung der Bruttoleistung auf insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft bleibt bestehen. Das Gesetz wurde zudem um die Klarstellung erweitert, dass...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 15. Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 22a Abs. 2 S. 10 und 12 EStG)

Abweichend vom Regierungsentwurf wurde eine "vorzeitige" Befugnis für die Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer durch mitteilungspflichtige Stellen nach § 139b AO geschaffen, sofern die Erhebung der Identifikationsnummer zur Durchführung des Rentenübersichtsgesetzes erforderlich ist. Inkrafttreten: Ab 1.1.2027.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 17. Abzug von Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 S. 12 EStG)

Nach der im Regierungsentwurf noch nicht enthaltenen Neuregelung wird ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen jetzt nur durch Banküberweisung anerkannt. Allerdings können Nachweiserleichterungen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse – etwa im Falle eines Krieges – im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person aufgrund einer darauf beruhenden Verwaltu...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 23. Dividendenerträge (§ 45b Abs. 2-7 EStG)

Gegenüber dem Regierungsentwurf neu eingefügt wurde die Anpassung der Meldestandards zu Dividendenerträgen nach Maßgabe des AbzStEntModG an die Vorgaben der FASTER-Richtlinie. Damit werden Meldeinhalte und -verfahren langfristig vereinheitlicht und Zwischenverwahrstellen von den Haftungsregeln erfasst. Inkrafttreten: Gilt für Dividendenzahlungen, die nach dem 31.12.2026 zufli...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / II. Systematische Einordnung

Die einzelnen Voraussetzungen einer Wegzugsbesteuerung i.S.d. § 6 AStG sind die Beteiligung einer natürlichen Person an einer Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 %.[4] Damit ergibt sich ein direkter Verweis auf die Vorschrift des § 17 EStG.[5] Wegzugssteuerrelevanter Vorgang: Hinzutreten muss ein wegzugssteuerrelevanter Vorgang nach § 6 Abs. 1 S. 2 AStG. Dort werden als wegzu...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / 3. Erstbewertung von Kunstgegenständen

Anschaffungskosten: Die Aktivierung von Kunstgegenständen erfolgt mit den Anschaffungskosten[97]. Allgemein setzen sich die Anschaffungskosten aus dem Anschaffungspreis abzüglich der Anschaffungspreisminderungen und zuzüglich der Anschaffungspreiserhöhungen, der Erwerbsnebenkosten, der Aufwendungen zur Versetzung in die Betriebsbereitschaft und der nachträglichen Anschaffungsko...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / I. Einleitung

Anknüpfen der Besteuerungsrechte an Betriebsvermögen: Der Gesetzgeber kennt eine Reihe von Vorschriften, welche die Besteuerungsrechte der Bundesrepublik Deutschland bei Wegzug sichern sollen und in aller Regel an Betriebsvermögen (BV) anknüpfen. Hier findet sich z.B. die Generalklausel der Entstrickungsbesteuerung in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG. Für betriebliche Sachgesamtheiten fin...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Aus den vorstehend dargestellten Regelungen in § 19 Abs. 3 S. 1 und 2 InvStG lassen sich die nachfolgenden Tatbestandsvoraussetzungen ableiten: unbeschränkte Steuerpflicht Investmentanteile Investmentanteile werden nicht in einem BV gehalten wegzugssteuerrelevantes Ereignis positive Summe der steuerpflichtigen Gewinne relevante Beteiligung Unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.d. § 19...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / a) Analoge Kunstwerke als Wirtschaftsgut

Ein Kunstgegenstand kann dann in der Steuerbilanz angesetzt werden, wenn es sich bei ihm um ein Wirtschaftsgut handelt und dem Ansatz kein Aktivierungsverbot entgegensteht. Der "Wirtschaftsgut"-Begriff: In ständiger Rechtsprechung hat der BFH Merkmale für den gesetzlich nicht definierten Begriff des Wirtschaftsguts festgelegt. Nach dieser Rechtsprechung ist ein Wirtschaftsgut "...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / a) Kunstgegenstände als Anlagevermögen

Sind Kunstgegenstände bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, zählen sie nach § 247 Abs. 2 HGB zu den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies sollte der Regelfall sein, wenn Unternehmen Kunstgegenstände sammeln oder zur Dekoration ihrer Räumlichkeiten erwerben. Da Kunst-NFT immaterielle Wirtschaftsgüter sind, gilt für sie – sofern sie nicht entgeltlich erworb...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / c) Rechtsfolge

Soweit alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Investmentanteile als zum gemeinen Wert veräußert. Eine Kapitalertragsteuer ist nach § 19 Abs. 3 S. 5 InvStG nicht zu erheben. Besonderheiten bei den AK ergeben sich dabei nach § 19 Abs. 3 S. 3 InvStG i.V.m. § 17 Abs. 2 S. 3 EStG, wonach bei einem vorangehenden Zuzug die erhöhten AK zu berücksichtigen sein könn...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 3. Sachliche Steuerpflicht

ESt als Maßstabsteuer: Da sich die KiSt vom Einkommen grundsätzlich gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KiStG NRW an der ESt als Maßstabsteuer nach einem festen Prozentsatz ausrichtet – in NRW 9 %, in Bayern hingegen 8 % –, bestimmt sich die Frage, was der KiSt vom Einkommen in sachlicher Hinsicht unterfällt, nach den Regelungen des EStG, denn § 5 Abs. 1 S. 1 KiStG NRW erklärt d...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kffr. Dr. Isabel Gabert-Pipersberg, LL.M.[*] Eine Aktivierung von Kunstgegenständen kommt auch bei Unternehmen in Betracht, die nicht primär in der Kunstbranche tätig sind. Zum einen ist es mittlerweile nicht außergewöhnlich, dass Großunternehmen und zunehmend auch mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen eigene Kunstsammlungen (sog. Corporate Art Collect...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / c) Rechtsfolgen

Soweit alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Spezial-Investmentanteile als zum gemeinen Wert veräußert. Eine Kapitalertragsteuer ist nach § 49 Abs. 5 S. 7 InvStG nicht zu erheben. Der Anleger hat den Spezial-Investmentfonds gem. § 49 Abs. 5 S. 8 InvStG unverzüglich über die Veräußerung zu informieren. Soweit ein vorangehender Zuzug des Anlegers erfolgt i...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / c) KiSt-Ordnungen/-beschlüsse

Das staatliche KiSt-Recht wird durch kirchliche Bestimmungen sodann weiter ausdifferenziert. Diese Regelungen sind KiSt-Ordnungen und KiSt-Beschlüsse. Diese kirchlichen Bestimmungen bedürfen aber der staatlichen Anerkennung (§ 16 KiStG NRW und § 6 KiStGDV NRW). KiSt-Ordnungen: In den KiSt-Ordnungen sind geregelt: ob und welche Art der KiSt erhoben wird, wer Steuerschuldner ist, Beg...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / I. Einleitung

Abstrakte/konkrete Aktivierungsfähigkeit: Kunstgegenstände können Teil des Betriebsvermögens (BV) sein, wenn sie abstrakt und konkret aktivierungsfähig sind. Beachten Sie: Erfüllen Kunstgegenstände die Merkmale des positiven Wirtschaftsgutes[1], sind sie abstrakt aktivierungsfähig [2]. Steht dem Bilanzansatz eines abstrakt aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts kein Aktivierungsve...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / III. Hintergrund

Prüfbitte des Bundesrates im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens: Im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens bat der Bundesrat "[...] zu prüfen, ob in § 19 InvStG und in § 49 InvStG eine Regelung aufzunehmen ist, die – in Anlehnung an § 6 AStG – bei einem Wegfall oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts in Deutschland eine Besteuerung der stillen Reserven sic...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 2. Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht – und damit die Frage, wer Steuerpflichtiger ist – knüpft an die Mitgliedschaft in einer KiSt-erhebenden Kirche an (Mitgliedsteuer). KiSt-pflichtig können demzufolge auch nur natürliche Personen sein. Zusätzlich muss ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt (§§ 8 und 9 AO) im jeweiligen Bundesland gegeben sein (§ 3 Abs. 1 KiStG NRW; Territorial...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 8. KiSt bei Ehegatten/Angehörigen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Konfessionsverschiedenheit: Gehören die Ehepartner bzw. Lebenspartner unterschiedlichen KiSt-erhebenden Kirchen an (konfessionsverschiedene Ehe/Lebenspartnerschaft), so wird bei Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG jeder nach der Hälfte der Maßstabsteuer besteuert. Dabei sind die Ehepartner/Lebenspartner Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 1 KiStG NRW; § 9 KiSt-Ordnung der Erzdiözese K...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / IV. Fazit

Kunst-NFT sind eine relativ neue Erscheinungsform auf dem Kunstmarkt. In vielen Rechtsgebieten werfen NFT unterschiedliche Fragen auf, so auch im Bilanzsteuerrecht. Wegen der gestiegenen Bedeutung von Kryptokunst ist davon auszugehen, dass Kryptokunstwerke von Unternehmen erworben werden und damit Eingang in die Bilanzen finden. Aufgrund der Immaterialität und ihres technisc...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 28. Behinderten-Pauschbetrag (§ 64 Abs. 3, 3a EStDV)

Mit § 64 Abs. 3a EStDV setzt die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 EStG bei Neufeststellungen künftig zwingend eine elektronische Datenübermittlung der für die Feststellung einer Behinderung zuständigen Stelle (Versorgungsverwaltung) an die zuständige Finanzbehörde voraus. Dies gilt auch, wenn die Feststellung einer Behinderung geändert wird. Inkrafttr...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / V. Fazit

Die zahlreichen Vorschriften zur steuerlichen Entstrickung werden de lege ferenda durch die in der Praxis durchaus relevante Neuregelung in § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG ergänzt. Damit löst man sich weiter von dem Grundsatz, PV grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich einer Entstrickungsbesteuerung zu überführen.[66] Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung ist positiv...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 9. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe gegen sowie Änderungsmöglichkeiten von KiSt-Bescheiden

In NRW = außergerichtlicher Rechtsbehelf ist der Einspruch (§ 14 Abs. 1 KiStG NRW). Die KiSt-Ordnungen bestimmen, wer für die Entscheidung zuständig ist (§ 14 Abs. 2 KiStG NRW). Näheres regelt insofern z.B. § 15 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln, wonach das Generalvikariat Köln zuständig ist; diese Stelle ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren beteiligte Behörde (§ 14 Abs....mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch die beschlossenen Gesetze (Wachstumschancengesetz, Jahressteuergesetz 2024, Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums und Steuerfortentwicklungsgesetz) ergeben sich einige lohnsteuerliche Änderungen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung steuerlicher Freibeträge rückwirkend zum 1.1.2024, sowie diverse Einzelmaßnahmen, die u. a. eine erweiterte Steuerbefre...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1.2 Wegfall Steuerklasse 3/5

Ehegatten können zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:[1] Steuerklassenkombination III/V Steuerklassenkombination IV/IV Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor Ab dem 1.1.2030 sollte im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes die Steuerklassenkombination III/V in das sog. Faktorverfahren überführt werden. Die Steuerklassenkombination III/V soll ab diesem Zeit...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.4 Listenpreis bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybridfahrzeuge Die Verwaltun...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die Bundesregierung hatte vorgeschlag...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.11 Ausübung des Pauschalierungswahlrechts durch den Arbeitgeber

In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit einem festen Steuersatz erheben, z. B. für steuerpflichtige Leistungen bei einer Betriebsveranstaltung [1], Erholungsbeihilfen [2] oder Geschenken.[3] Der Arbeitgeber kann sein Pauschalierungswahlrecht durch Angabe der pauschalen Lohnsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung ausüben.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzl...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.1 BAV-Förderbetrag

Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beitrags auf seine Lohnsteuerschuld angerechnet (sog. BAV-Förderbetrag).[2] Die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag[3] sollen ab dem 1.1.2025...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11.604 EUR auf 11.784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3.192 EUR auf 3.306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteu...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.10 Betriebliche Altersversorgung

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als sonstige Einkünfte versteuert.[1] Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 unterliegen auch die Versorgungsleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung vollumfänglich der nachgelagerten Besteuerung, we...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.3 Qualifizierungsgeld

Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] wurde für die berufliche Weiterbildung ab dem 1.4.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[2] Dieses ist als Lohnersatzleistung steuerfrei[3] und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzlich klargestellt, dass der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld ab dem 1.1.2024 im Lohn...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.9 ELStAM-Freibetrag

Durch einen ELStAM-Freibetrag kann der Arbeitnehmer bereits im laufenden Kalenderjahr seine Lohnsteuerschuld reduzieren.[1] Das Finanzamt ermittelt den Freibetrag auf Antrag des Arbeitnehmers und teilt diesen dem Arbeitgeber als ELStAM-Merkmal[2] elektronisch mit. Der Arbeitnehmer muss seinen Freibetrag spätestens alle 2 Jahre neu beantragen. Die Frist für die Antragstellung ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1.3 Änderungsvorschläge des Bundesrats

Ende September 2024 hatte der Bundesrat zu dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes Stellung genommen und weitere Ergänzungen vorgeschlagen.[1] Diese Anregungen sind nicht weiter verfolgt worden. Achtung Nicht verfolgte Änderungen Die folgenden Änderungsvorschläge sind nicht weiter verfolgt worden. In kommenden Gesetzgebungsverfahren können Sie jedoch wieder aufgegriffen...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile für den Arbeitnehmer. Sind die Voraussetzungen für die ermäßigte Versteuerung erfüllt, hat der Arbeitgeber bis Ende des Jahres 2024 die F...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Geänderter Programmablaufplan für 2025

Am 19.12.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen[1], welchem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat.[2] Durch dieses Gesetz erhöhen sich zum 1.1.2025 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Zudem wird die sog. kalte Progressi...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht ü...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.2 Lohnsteuer-Jahresausgleich

In § 42b EStG wird rückwirkend zum 1.1.2024 die Ansicht der Finanzverwaltung gesetzlich konkretisiert, dass ein Lohnsteuer-Jahresausgleich ausgeschlossen ist, wenn für den Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr im Rahmen der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge wegen der Anzahl der Kinder berücksichtigt wurden,[1] der Arbeitnehmer im ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.1 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Vermögensbeteiligungen, wird der geldwerte Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Übertragung nicht besteuert (Steuerstundung).[1] Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei einer Verfügung über die Anteile (insbesondere beim Verkauf), der Beendigung des Dienstverhältnisses oder spät...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.4 Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten

Arbeitnehmer können jährlich 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, zur Betreuung eines Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Nicht begünstigt...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.8 Antragsveranlagung für Schweizer Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen gilt die Einkommensteuer für den Arbeitslohn mit dem Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers als abgegolten.[1] Abweichend davon können jedoch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind und in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, eine sog. Antragsveranlagung wählen. Na...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.12 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten hat, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorsc...mehr