Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nicht jedwede Art von Zuschlägen begünstigt § 3b EStG, vielmehr sind die von dieser Vorschrift privilegierten abschließend aufgezählt. Der BFH (BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37; BFH v 07.07.2005, IX R 56/04, BFH/NV 2006, 66; BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730; BFH v 15.09.2011, VI R 6/09, BStBl II 2012, 144) verwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erstattung nach dem InvStG 2018 an den Investmentfonds durch das Betriebsstätten-FA

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung von KapSt an den Investmentfonds regelt § 11 InvStG. Danach ist zunächst ein Antrag des Investmentfonds beim zuständigen Betriebsstätten-FA erforderlich, Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn auf ausländische KapErtr die KapSt einbehalten worden ist oder über die in § 7 InvStG festgelegte Höhe hinaus KapSt und SolZ einbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.12.2012, BStBl I 2013, 53 (Anwendung der Bestimmungen zum KapSt-Verfahren entsprechend dem Gesetzesbeschluss zum JStG 2013 ab 01.01.2013); BMF v 31.08.2015, BStBl I 2015, 664 (Erstattung der KapSt bei nachträglich bekannt gewordenen Steuerbefreiungstatbeständen); BMF v 03.05.2017, BStBl I 2017, 739 Rz 308a (Erstattung von KapSt nach § 44b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschn. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsichtigte mit beiden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsbehelfe

Rn. 96 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entsteht Streit zwischen dem StPfl und dem FA über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen, muss dieser dadurch ausgetragen werden, dass das FA einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs 2 AO erlässt (BFH BFH/NV 1990, 69). Dieser kann nach § 347 AO mit dem Einspruch angefochten und ggf im Wege der Verpflichtungsklage mit dem begehrten Inhalt e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freiwillig gezahlte Zuschläge

Rn. 34 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Darüber hinaus können auch, da § 3b EStG keine Rechtsgrundlage voraussetzt, freiwillig gezahlte Zuschläge begünstigt sein (FG Münster EFG 1996, 209 rkr, offengelassen von BFH BFH/NV 1997, 849, bejaht von der Vorinstanz FG Hessen DStR 1997, 441). Daher ist nicht zu untersuchen, ob ein Vertrag einen Rechtsanspruch auf die Zuschläge gewährt, we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Kumulierung von Feiertags- und Sonntagsarbeit

Rn. 76 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist ein Sonntag zugleich ein Feiertag, kann ein Zuschlag nur bis zur Höhe des jeweils in Betracht kommenden Feiertagszuschlags (dh also des höheren der beiden Zuschläge!) steuerfrei gezahlt werden (R 3b Abs 4 S 1 LStR 2023), dh, es erfolgt keine Kumulation der Zuschläge für Feiertagsarbeit mit solchen für Sonntagsarbeit (anders bei der Kumul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeine Nachweispflicht

Rn. 86 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Um die Steuerfreiheit nach § 3b EStG beanspruchen zu können, ist die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit durch geeignete Aufzeichnungen nachzuweisen, und zwar in Bezug auf (BFH BFH/NV 1991, 375): den Umfang des gezahlten Zuschlags, den Tag, für den der Zuschlag gezahlt wird und den Grund, warum der Zuschlag gezahlt wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Mittelbare Frauendiskriminierung?

Rn. 14b Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Darin, dass § 3b EStG tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem nach § 11 MuSchG gezahlten Mutterschutzlohn enthalten sind, nicht steuerfrei stellt, sah der BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730 nicht als einen Verstoß gegen Art 3 Abs 2 GG oder gegen Art 141 EGV (jetzt Art 157 AEUV) oa europar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Ausnahmen (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV, § 1 Abs 2 SvEV)

Rn. 92 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Grundsatz lt s Rn 91 hat jedoch 2 Ausnahmen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höchstzuschlags-Beträge

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Steuerfreiheit begrenzen § 3b Abs 1, 3 EStG auf bestimmte Prozentsätze des Grundlohns. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass die Parteien des Arbeitsverhältnisses nicht den stpfl Grundlohn beliebig niedrig und die steuerfreien Zuschläge beliebig hoch ansetzen können. Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich ohne weiteres zulässi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Europarecht

Rn. 14d Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es verstößt nicht gegen Art 45 AEUV (Freizügigkeit der ArbN), dass Grenzgänger in die Schweiz nicht bei pauschal gezahlten Zuschlägen in den Genuss von § 3b EStG kommen, weil auch inlArbN solche Pauschalzuschläge nicht steuerfrei erhalten können (BFH v 24.09.2013, VI R 48/12 nv). S Rn 55 ff mit der dortigen Ausnahme.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Basisgrundlohn

Rn. 49 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Basisgrundlohn ist der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (s Rn 46, 46a) vereinbarte Grundlohn. Werden die für den Lohnzahlungszeitraum zu zahlenden Lohnzuschläge nach den Verhältnissen eines früheren Lohnzahlungszeitraums bemessen, ist auch der Basisgrundlohn nach diesem früheren Lohnzahlungszeitraum zugrunde zu legen. Soweit sich d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positiv

Rn. 21 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind begünstigt. Diese Zuschläge müssen gerade (und ausschließlich, BFH v 15.02.2017, VI R 20/16, BFH/NV 2017, 1157) tatsächlich für diese Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden (BFH BStBl II 1990, 315; BFH v 15.02.2017, VI R 30/16, BStBl II 2017, 644; BFH v 15.02.2017, VI...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Tarifvertrag sieht einzeln zu berechnende Zuschläge vor, die Parteien haben aber eine Pauschalabgeltung vereinbart

Rn. 60 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sieht zwar der einschlägige Tarifvertrag einzeln zu berechnende Zuschläge für die geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit vor, haben ArbG und ArbN aber eine pauschale Abgeltung dieser Arbeit vereinbart, mit der auch die tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit abgegolten werden sollen, so greift § 3b EStG nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berichtigung der Anrechnung

Rn. 94 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sieht man in der Anrechnungsverfügung einen selbstständigen VA (hM), so kann dieser, unabhängig von der Bestandskraft der Steuerfestsetzung, nur nach den Vorschriften über die Rücknahme rechtswidriger VA (§ 130 AO) berichtigt werden (H 36 EStH 2023 "Anrechnung"). Wurde ursprünglich zu wenig LSt oder KapSt angerechnet, dürfte insoweit ein nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das StÄndG 2003, DB 2003, 2724; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung, NWB F 6, 4469; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NW...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Aussetzung der Vollziehung

Rn. 97 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Aussetzung der Vollziehung des ESt-Bescheides führt grds dazu, dass einstweilen die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs (in der Hauptsache) eintritt. Jegliche Verwirklichung des Regelungsinhalts des angefochtenen VA unterbleibt nun. Die materielle Wirksamkeit des angefochtenen Steuerbescheides wird vorläufig ausgesetzt (BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Formerfordernisse

Rn. 35 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ob gezahlte Zuschläge daher schriftlich oder lediglich mündlich vereinbart waren, ist ebenfalls ohne Belang für § 3b EStG (FG Münster EFG 1996, 209 rkr). Rn. 36 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gründe für die Beschränkung der Steuerfreiheit der Höhe nach

Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG beschränkt die Steuerfreiheit auf bestimmte Prozentsätze des Grundlohns. Damit sollen Missbräuche und eine Angemessenheitsprüfung im Einzelfall vermieden werden (BFH BStBl II 1985, 664). Um für Spitzenverdiener (zB Fußballprofis) die Steuerfreiheit zu beschränken, fügten Art 1 Nr 3, 34a des StÄndG 2003 (v 15.12.2003, BGBl I 2003, 26...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Kindergeld als Sozialleistung (§§ 1 ff. BKGG, § 54 Abs. 5 SGB I)

Rz. 705 Das Kindergeld wird durchweg durch die Familienkassen gezahlt. Es gibt aber auch noch die Leistung von Kindergeld als Lastenausgleich nach dem Bundeskindergeldgesetz. Danach kann dieses Kindergeld nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Lastenausgleich nach dem Einkommensteuergesetz nicht in Betracht kommt. Die Voraussetzungen regelt im Einzelnen § 1 BKGG. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Hinweise zu anderen steuerrechtlichen Vorschriften

A. Werbungskosten-Abzug Rn. 89 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entstehen dem StPfl Aufwendungen, um ausschließlich steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu erhalten, sind diese überhaupt nicht als WK abziehbar (§ 3c Abs 1 S 1 Hs 1 EStG). Hängen die Aufwendungen teils mit stpfl Arbeitslohn, teils steuerfreien Einnahmen nach § 3b EStG zusammen, so sind sie nur anteilig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Sonstige Erstattungsverfahren

A. Keine abschließende Regelung Rn. 44 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 44b EStG regelt nicht abschließend, in welchen Fällen KapSt zu erstatten ist. Das Gesetz sieht selbst in § § 50d EStG noch besondere weitere Erstattungsverfahren vor. Insoweit wird auf die Erläuterungen zu dieser Vorschrift verwiesen (s Erläut zu § 50d (Zuber/Ditsch)). Die bisherige Vorschrift des § 45b EStG i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erstattung nach anderen Gesetzen

1. Erstattung nach dem InvStG 2018 an den Investmentfonds durch das Betriebsstätten-FA Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung von KapSt an den Investmentfonds regelt § 11 InvStG. Danach ist zunächst ein Antrag des Investmentfonds beim zuständigen Betriebsstätten-FA erforderlich, Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn auf ausländische KapErtr die KapSt einbehalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

A. Rechtsentwicklung des § 36 EStG Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 36 EStG ist durch die ESt-Reform 1975 (BGBl I 1974, 1769) anstelle von § 47 Abs 2 EStG in das EStG eingefügt worden. IRd KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde mit Wirkung ab 01.01.1977 § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG eingefügt und Abs 3 neu gefasst. § 36 Abs 3 EStG wurde bzgl der Aufrundung der anzurechnend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Pauschale Zuschläge

aa) Der Grundsatz Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit sind nicht durch § 3b EStG begünstigt, weil diese nicht "für" Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1991, 293; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Arten der begünstigten Zuschläge

1. Allgemeines Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nicht jedwede Art von Zuschlägen begünstigt § 3b EStG, vielmehr sind die von dieser Vorschrift privilegierten abschließend aufgezählt. Der BFH (BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37; BFH v 07.07.2005, IX R 56/04, BFH/NV 2006, 66; BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730; BFH v 15.09.2011, VI R 6/09, BStBl II 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Überblick über den Norminhalt

A. Regelungsgehalt und Rechtsentwicklung Schrifttum: Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Haselmann/Cropp/Hundrieser: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 6e EStG, DStR 2020, 2580; Kraf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die einzelnen Amtsveranlagungstatbestände

1. Amtsveranlagung bei Nebeneinkünften über EUR 410 (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG) Rn. 31 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei unabhängig voneinander zu prüfende Alternativen. Zum einen die nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfenden stpfl Nebeneinkünfte und zum anderen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Danach sind StPfl, deren Arbeitslohn dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Zusammentreffen von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen mit Mehrarbeitszuschlägen

a) Der ArbN hat arbeitsrechtliche Ansprüche auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Mehrarbeitszuschläge Rn. 64 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Hat der ArbN arbeitsrechtlich Anspruch auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Zuschläge für Mehrarbeit, und wird die Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet, so sind f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Von der Regelung betroffene Personenkreise

A. Begünstigter Personenkreis (§ 10a Abs 1, 1a und 1b EStG) 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG) Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Voraussetzungen für die Amtsveranlagung

A. Allgemeines Rn. 30 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die bedeutsamsten Regelungen des § 46 EStG sind der Veranlagungszwang bei mehreren Dienstverhältnissen und bei Eintragung von Freibeträgen auf der Bescheinigung für den LSt-Abzug, die Veranlagung von Ehegatten und die Antragsveranlagung im Fall des § 46 Abs 2 Nr 8 und 9 EStG. B. Die einzelnen Amtsveranlagungstatbestände 1. Amtsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einführung

A. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift 1. Die Vorläufer-Vorschrift und das EStRG 1974 Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Vorläufer des § 3b EStG war § 34a EStG aF, der die Steuerfreiheit bestimmter Arbeitslohn-Zuschläge in den Jahren 1940–1945 und 1947–1974 regelte. Das ESt-ReformG (EStRG) 1974 v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) übernahm die Regelung des § 34a EStG aF in den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Rechtsgrundlagen für die Zuschläge

1. Zuschläge, die auf Rechtsgrundlagen beruhen Rn. 33 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auf welcher Rechtsgrundlage die gezahlten Zuschläge beruhen, ist ohne Bedeutung. Als Rechtsgrundlage können in Frage kommen (R 3b Abs 1 S 2 LStR 2023; Giloy, NWB F 6, 4457): Gesetz (§ 6 Abs 5, § 11 Abs 2 ArbZG gibt jedoch keinen solchen Rechtsanspruch, Schaub, ArbR-Handbuch § 69 Rz 5 17. Aufl 2017...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Grundlohn

1. Die Legaldefinition des Grundlohns (§ 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG) a) Die Legaldefinition Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG enthält die Legaldefinition des Grundlohns. Danach ist dies der lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht (= geschuldet ist) – aufgrund arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Normzweck der Vorschrift

1. Die Konstitutivwirkung des § 3b EStG Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die von § 3b EStG angesprochenen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Die Steuerbefreiung durch § 3b EStG, soweit sie reicht, ist daher konstitutiv. 2. Gründe für Steuerfreiheit dem Grunde nach Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

1. Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips Rn. 6 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG durchbricht als Ausnahmevorschrift das Leistungsfähigkeitsprinzip (BFH in st Rspr, zB BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730) und ist daher einer Auslegung über den Wortlaut hinaus nicht zugänglich (= enge Auslegung der Vorschrift; BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Härteregelungen

A. Allgemeines Rn. 80 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der gesetzliche Härteausgleich gem § 46 Abs 3 EStG und die Härteminderung gem § 46 Abs 5 EStG wurden als Abs 2 und 4 durch StÄndG vom 16.12.1954 in § 46 EStG eingeführt. Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde in Abs 3 S 2 eingefügt, wonach sich der Ausgleichsbetrag nach S 1 um den anteiligen Altersentlastungsbetrag nach § 24a ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990 Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

A. Der Grundsatz (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 1 SvEV) Rn. 91 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 1 SvEV gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu den Löhnen oder Gehältern gewährt werden, grds nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Der Grundsatz besagt also: Aus der LSt-Freiheit folgt di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zum LSt-Verfahren Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das LSt-Verfahren ist von dem Veranlagungsverfahren nach § 46 EStG getrennt. Die LSt-Erhebung erfolgt unabhängig davon, ob später eine Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Sie beschränkt sich aber nur auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, hat aber nach hM auch insoweit keine Bindungswirkung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift

A. Der sachliche Anwendungsbereich Rn. 16 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG gilt nur für ArbN (§ 3b Abs 2 EStG), dh für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG; s H 3b LStH2024 "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"). Abzugrenzen ist daher ggf, ob Einkünfte aus selbstständiger, nichtselbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit vorliegen (dazu s § 15 Rn 117...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allgemeine Veranlagungsvoraussetzungen

1. Begriff und Zweck der Veranlagung Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Veranlagung ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Weiteres dazu s Erläut zu § 25 (Schneider). Für ArbN gilt die Sondervorschrift des § 46 EStG, die die Veranlagung mit den Einkünften aus nichtselbstständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Zahlung des Zuschlags neben dem Grundlohn

1. Die tatsächliche Zahlung des Zuschlags Rn. 53 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nur wenn neben dem Grundlohn tatsächlich ein Zuschlag geleistet wird, greift § 3b EStG ein (BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; BFH v 16.12.2021, VI R 28/19, BStBl II 2022, 209; R 3b Abs 1 S 1, Abs 6 S 1 LStR 2023; Levedag in Schmidt, § 3b EStG Rz 6 (42. Aufl 2023)). Eine Kürzung des stpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der persönliche Anwendungsbereich

1. Der begünstigte Personenkreis im Allg Rn. 17 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG gilt nur für ArbN (§ 3b Abs 2 S 1 EStG). Nach § 1 Abs 1 S 1 LStDV sind ArbN Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt bzw beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. ArbN sind auch (§ 1 Abs 1 S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsgehalt und Rechtsentwicklung

Schrifttum: Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Haselmann/Cropp/Hundrieser: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 6e EStG, DStR 2020, 2580; Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 6e EStG (01/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

A. Norminhalt Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschn. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsichtig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

1. Die Vorläufer-Vorschrift und das EStRG 1974 Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Vorläufer des § 3b EStG war § 34a EStG aF, der die Steuerfreiheit bestimmter Arbeitslohn-Zuschläge in den Jahren 1940–1945 und 1947–1974 regelte. Das ESt-ReformG (EStRG) 1974 v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) übernahm die Regelung des § 34a EStG aF in den § 3b EStG (ab VZ 1975). Durch diese systema...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Voraussetzungen für die Veranlagung auf Antrag

A. Allgemeines Rn. 60 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Nachweise

A. Allgemeine Nachweispflicht Rn. 86 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Um die Steuerfreiheit nach § 3b EStG beanspruchen zu können, ist die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit durch geeignete Aufzeichnungen nachzuweisen, und zwar in Bezug auf (BFH BFH/NV 1991, 375): den Umfang des gezahlten Zuschlags, den Tag, für den der Zuschlag gezahlt wird und den Grund, wa...mehr