Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kein Progressionsvorbehalt

Rn. 90 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 32b EStG unterwirft die von § 3b EStG steuerfrei gestellten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nicht dem Progressionsvorbehalt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Schrifttum: Richter, Welche ArbN sind ab 1975 noch zur ESt zu veranlagen?, BB 1974, 1630; Richter, Zur steuerlichen Behandlung ausländischer DBA-Einkünfte nach dem EStRG, FR 1974, 605; Fella, Die Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG 1975, StWa 1975, 97; Fella, Die ESt-Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG, NSt, Veranlagung, ArbN, Darst 1 (15.08.1978); Giloy, Steuerliche Fragen beim ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Kindergeld im Familienlastenausgleich

Rz. 698 Das Kindergeld wird durch die Familienkassen nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes gezahlt. Anspruch auf dieses Kindergeld hat für zu berücksichtigende Kinder (vgl. § 63 EStG), wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder als un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 56 ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze, Günstigerprüfung

Rn. 23 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG steht nur unbeschränkt StPfl zu. Nach den Sondervorschriften für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3 EStG) ist der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge nicht zulässig. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen gefördert werden (dh in den Genuss des Sonderausgabenabzugs k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen

Rn. 35 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der KapSt-Abzug Rn. 36 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Im ersten Fall hat der Abzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen bei beschränkt StPfl

Rn. 34 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei beschränkt StPfl ist die ESt für Einkünfte, die dem LSt-Abzug, dem KapSt-Abzug oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen, grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten (§ 50 Abs 2 S 1 EStG). Es erfolgt in diesem Fall keine Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 36 Abs 2 Nr 2 EStG. Eventuell kommt jedoch aufgrund der Vorschrift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 43b Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem Art 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten v 12.05.2021 (BGBl I 2021, 990) hat der Gesetzgeber den nationalen Rahmen gesetzt für die Tätigkeit sog Wertpapierinstitute. Zum europarechtlichen Hintergrund sei verwiesen auf die Problembeschreibung im Gesetzentwurf der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zahlungsmodalitäten

Rn. 117 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen kann der StPfl auf Antrag die Steuer auf den "Aufgabegewinn" und den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart erzielten Gewinn in fünf gleichen Jahresraten entrichten, wobei die erste Jahresrate innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten ist. Die übrigen Rate...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zwingende Erstattung

Rn. 43e Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In den Fällen des Freistellungsauftrags und der Verlustverrechnung (§ 43a Abs 3 S 2 EStG) ist das Institut zur Verrechnung verpflichtet (§ 44b Abs 6 S 4 EStG). Innerhalb der 15-Monats-Frist (§ 44a Abs 6 S 1 EStG) muss das Institut folglich die Erstattung vornehmen. Hier erfolgt auch kein besonderer Ausgleich, sondern die Erstattung geht gena...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Werbungskosten-Abzug

Rn. 89 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entstehen dem StPfl Aufwendungen, um ausschließlich steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu erhalten, sind diese überhaupt nicht als WK abziehbar (§ 3c Abs 1 S 1 Hs 1 EStG). Hängen die Aufwendungen teils mit stpfl Arbeitslohn, teils steuerfreien Einnahmen nach § 3b EStG zusammen, so sind sie nur anteilig als WK abziehbar. Der W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine abschließende Regelung

Rn. 44 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 44b EStG regelt nicht abschließend, in welchen Fällen KapSt zu erstatten ist. Das Gesetz sieht selbst in § § 50d EStG noch besondere weitere Erstattungsverfahren vor. Insoweit wird auf die Erläuterungen zu dieser Vorschrift verwiesen (s Erläut zu § 50d (Zuber/Ditsch)). Die bisherige Vorschrift des § 45b EStG ist durch das AmtshilfeRLUmsG (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Härteausgleich bei tarifbegünstigten Einkünften

Rn. 85 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Enthalten die Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, Einkünfte iSd §§ 34, 34b, 34c und 35 EStG und Einkünfte, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, so ist für die Ermittlung der ESt der Ausgleichsbetrag nach § 46 Abs 3 EStG, § 70 EStDV zunächst von den übrigen Einkünften, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, danach in de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Legaldefinition der Feiertagsarbeit

Rn. 31 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Umfang der "Feiertagsarbeit" ist ebenfalls unterschiedlich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Änderung der Fälligkeit

Rn. 118 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates v 12.07.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes – ABl L 193 v 19.07.2016, S 1 (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD), geändert durch Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2017/952 des Rates v 29.05.2017 zur Än...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufbau und Inhalt der Regelung

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Regelung des § 6e EStG umfasst 5 Absätze. Rn. 14 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 6e Abs 1 EStG legt fest, dass die Fondsetablierungskosten zu den AK der WG gehören, welche ein StPfl gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern gem einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk (also über einen "Fonds") anschafft. Rechtsfolge ist, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anrechnung der LSt

Rn. 25 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der LSt-Abzug und die ESt-Veranlagung sind voneinander unabhängige Verfahren. Das LSt-Verfahren hat die Aufgabe, den LSt-Anspruch durch Abzug vom Arbeitslohn durchzusetzen. Die Veranlagung dient dazu, die gem § 36 Abs 1 EStG mit Ablauf des VZ entstehende ESt zu ermitteln und festzusetzen. § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verknüpft beide Verfahren mitein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Keine Begünstigung von ArbN, die in der fraglichen Zeit arbeiten, aber keine Zuschläge dafür erhalten

Rn. 12 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG begünstigt nicht solche ArbN, die zu bestimmten Zeiten arbeiten und dafür aber keine Zuschläge erhalten, obwohl diese ebenfalls und genauso belastet werden. Die Vorschrift knüpft also an die Ausgestaltung der Vergütung für den ArbN an, stellt aber nicht darauf ab, dass die Leistungsfähigkeit beider Gruppen von ArbN gleich gemindert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der sachliche Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG gilt nur für ArbN (§ 3b Abs 2 EStG), dh für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG; s H 3b LStH2024 "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"). Abzugrenzen ist daher ggf, ob Einkünfte aus selbstständiger, nichtselbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit vorliegen (dazu s § 15 Rn 117ff (Bitz); s § 18 Rn 28ff (Güroff)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Härteausgleich bei Ehegatten

Rn. 84 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG stellt der Ausgleichsbetrag die Summe der positiven und negativen Nebeneinkünfte beider Ehegatten dar. Die Summe ihrer zusammengerechneten Nebeneinkünfte darf daher EUR 410 (Abs 3) bzw EUR 820 (Abs 5) nicht übersteigen. Dabei ist es unerheblich, welcher der beiden Ehegatten positive oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beeinflussung der Veranlagungsgrenzen durch den StPfl?

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ein StPfl darf nicht, um eine Veranlagung nach § 46 EStG zu erwirken, Aufwendungen, die WK sind, unberücksichtigt lassen, FG He EFG 1972, 69 rkr. Denn der StPfl muss bei der Bekanntgabe der Besteuerungsgrundlagen dem FA versichern, dass diese nach bestem Wissen und Gewissen angegeben wurden. Das FA muss die objektiv zutreffenden Besteuerungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anrechnung von ESt

Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 36 Abs 2 Nr 1 und 2 EStG werden ESt-Vorauszahlungen für den VZ sowie die durch Steuerabzug von Arbeitslohn und KapErtr erhobene ESt auf die ESt-Schuld angerechnet. Die geleisteten Vorauszahlungen sowie die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge stimmen regelmäßig nicht mit dem überein, was der StPfl aufgrund der Veranlagung an Steuern zu e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gründe für Steuerfreiheit dem Grunde nach

Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als (sich teilweise überschneidende) Gründe für die Steuerfreiheit der Zuschläge durch § 3b EStG werden genannt: wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Gründe (BT-Drs 7/419, 16; BFH BStBl II 1987, 625; BAG BB 2001, 784); das Allgemeininteresse an der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (BT-Drs 11/2157, 138); ähnlich BFH BStBl II 1987, 625: §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge

Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Erstattet wurden die einbehaltenen und abgeführten KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG (inländische Beteiligungserträge sowie Erträge aus inländischen Wandelanleihen, Gewinnobligationen und schlichten Genussrechten). Eine Erstattung war ausgeschlossen, wenn der Erstattungsausschluss nach § 45 S 1 EStG eingriff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Legaldefinition

Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG enthält die Legaldefinition des Grundlohns. Danach ist dies der lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht (= geschuldet ist) – aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung (BFH v 10.8.2023, VI R 11/21, BStBl II 2024, 202). Ob und i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung

Rn. 32 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 44 Abs 5 EStG regelt eine von den bisherigen Abs 1–4 völlig verschiedene Konstellation. Die Vorschrift sieht die Erstattung der ohne eine diesbezügliche Verpflichtung einbehaltenen und abgeführten KapSt auf Antrag des zum KapSt-Abzugs Verpflichteten, also des Entrichtungspflichtigen iSd § 33 Abs 1 AO, vor. Dieser wird auch ausdrücklich zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuständigkeit

Rn. 42 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für die Entscheidung ist das FA zuständig, an das die KapSt abgeführt wurde. Rn. 43 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Dies folgt auch aus der vorgesehenen Änderung der alten KapSt-Anmeldung bzw der Kürzung bei der folgenden KapSt-Anmeldung; denn diese Erklärungen sind gegenüber dem entsprechenden FA abzugeben; § 45a Abs 1 EStG iVm § 44 Abs 1 S 5 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 70 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wird an Sonn- und Feiertagen oder in der dazu nach § 3b Abs 3 Nr 2 EStG gehörenden Zeit (also von 0–4 Uhr bei Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr) Nachtarbeit geleistet, so kann der StPfl die Steuerbefreiung für Nachtarbeit nach § 3b Abs 1 Nr 1 EStG und für Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b Abs 1 Nr 2–4 EStG nebeneinander beanspruchen (R 3b Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelung durch das StÄndG 1992

Rn. 70 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das StÄndG 1992 vom 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) wurde rückwirkend ab VZ 1991 (s § 52 Abs 27a, 29 EStG aF) die Zweigleisigkeit des LStJA durch das FA und die Veranlagung auf Antrag bei besonders normierten Tatbeständen abgeschafft. Ab VZ 1991 kann jeder ArbN, der nicht unter die Amtsveranlagungstatbestände (bis Kj 1995: § 46 Abs 1 und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfahren

Rn. 43c Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das Institut sammelt die entsprechenden Erstattungsbeträge und setzt sie in seiner Monats-Anmeldung von dem zu entrichtenden Betrag ab. Die Summe der Erstattungen ist besonders anzugeben, um mit dieser Summe die Länder verhältnismäßig zu belasten, die ein entsprechendes Aufkommen an Schuldnersteuer hatten. Damit sollen Verschiebungen im Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 83 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zur Durchführung des Härteausgleichs werden die estpfl Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, zusammengerechnet und der so ermittelte Ausgleichsbetrag vom Einkommen abgezogen. Beispiel: Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG durchzuführen, weil im LSt-Verfahren des StPfl nach § 39a Abs 1 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erstattung an den Gläubiger der KapErtr in sonstigen Fällen

Rn. 50 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auch der Gläubiger der KapErtr muss aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes selbst in der Lage sein, die Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen KapSt zu erreichen. Er darf nicht auf das Recht des Entrichtungspflichtigen nach § 44b Abs 5 EStG verwiesen werden; denn dieser muss den Antrag nicht stellen. Rn. 51 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allg zum erweiterten Härteausgleich

Rn. 91 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG eine vollständige Freistellung von Nebeneinkünften bis EUR 410 bewirkt, sieht der erweiterte Härteausgleich nach § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV eine stufenweise Überleitung der Steuerbelastung von Nebeneinkünften zur vollen Besteuerung im Bereich von EUR 410 bis 820 vor. Dadurch wird vermieden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Welche ArbN sind ab 1975 noch zur ESt zu veranlagen?, BB 1974, 1630; Richter, Zur steuerlichen Behandlung ausländischer DBA-Einkünfte nach dem EStRG, FR 1974, 605; Fella, Die Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG 1975, StWa 1975, 97; Fella, Die ESt-Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG, NSt, Veranlagung, ArbN, Darst 1 (15.08.1978); Giloy, Steuerliche Fragen beim Tod des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fälle der Antragsveranlagung

Rn. 73 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während die Amtsveranlagungstatbestände ein Unterschreiten der Jahressteuerschuld verhindern sollen, wird über die Antragsveranlagung Steuerübererhebungen entgegengewirkt. Gem § 46 Abs 2 Nr 8 EStG erfolgt eine Veranlagung, wenn sie vom ArbN beantragt wird. Die Antragsveranlagung ist gegenüber den Amtsveranlagungen subsidiär und setzt einen fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verzinsung, Verjährung

Rn. 115 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine Verzinsung verspätet ausgezahlter Erstattungen erfolgt gem § 233a Abs 2S 1 AO grds ab dem 15. Monat nach Ablauf des Entstehungsjahres. Der Anspruch verjährt nach 5 Jahren (§ 228 S 2 AO).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Rechenformel

Rn. 48 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als erster Rechenschritt ist der Grundlohnanspruch zu ermitteln. Es gilt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Durchführung des Härteausgleichs

a) Grundsatz Rn. 83 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zur Durchführung des Härteausgleichs werden die estpfl Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, zusammengerechnet und der so ermittelte Ausgleichsbetrag vom Einkommen abgezogen. Beispiel: Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG durchzuführen, weil im LSt-Verfahren des StPfl nach § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verwirklichung des Anrechnungsanspruchs

1. Kein Antragserfordernis Rn. 91 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 36 Abs 2 EStG sieht die Anrechnung der entrichteten Vorauszahlungen und der erhobenen Steuerabzugsbeträge auf die ESt des Anteilseigners bei Durchführung der Veranlagung von Amts wegen vor. Ein gesonderter Antrag des Anteilseigners ist nicht erforderlich. 2. Anrechnung im Erhebungsverfahren Rn. 92 Stand: EL 178 – ET...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abschlusszahlung

Rn. 100 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die durch Vorauszahlungen nicht gedeckte Steuerschuld ist durch eine Abschlusszahlung an das FA zu erfüllen. Zunächst werden die Steuerabzugsbeträge auf die ESt-Schuld angerechnet. Von der verbleibenden Steuerschuld werden die entrichteten Vorauszahlungen abgezogen. 1. Fälligkeit Rn. 101 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist die festgesetzte ESt höh...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Vollstreckungsschutz nach § 850l ZPO, § 55 SGB I, § 76a EStG

Rz. 349 Der Vollstreckungsschutz nach § 850l,[365] § 55 SGB I und § 76a EStG lief zum Jahresende 2011, d.h. kurz nach Erscheinen der 4. Auflage dieses Werkes aus. Es soll deshalb darauf verzichtet werden, die dort geregelten Mechanismen noch darzustellen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der 3. Auflage des Werkes (siehe § 8 Banken Rdn 92 ff.) verwiesen. Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Zeitlicher Aspekt

Rn. 17 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Zugehörigkeit zum förderberechtigten Personenkreis muss nicht für den gesamten VZ bestanden haben. Es ist für die Inanspruchnahme der Förderung ausreichend, wenn die Zugehörigkeit zum förderberechtigten Personenkreis zu einem Zeitpunkt im VZ bestanden hat.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Begriff der "Arbeitszeit"

ca) Allgemeines Rn. 42 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 2 S 1 EStG definiert den Grundlohn als den lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. cb) Der arbeitszeitrechtliche und der steuerrechtliche Begriff der Arbeitszeit Rn. 43 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die regelmäßige Arbeitszeit iSd ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Andere Nachweismittel als die Einzelabrechnung

Rn. 88 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 BFH BStBl II 1991, 293 hält auch andere Nachweismittel für möglich als die der Einzelabrechnung bzw Einzelaufzeichnung. BFH BStBl II 1991, 298 und FG Münster EFG 1996, 209 rkr nennen als Bsp die Zeugenaussage (glA Rüsch in Frotscher/Geurts, § 3b EStG Rz 38 (03/2024)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ermittlung des Grundlohnanspruchs

ba) Die Rechenformel Rn. 48 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als erster Rechenschritt ist der Grundlohnanspruch zu ermitteln. Es gilt: bb) Der Basisgrundlohn Rn. 49 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Basisgrundlohn ist der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (s Rn 46, 46a) vereinbarte Grundlohn. Werden die für den Lohnzahlungszeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Umrechnung des Grundlohnanspruchs in einen Stundenlohn

ca) Rechenformel Rn. 51 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Grundlohn ist Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ist der Divisor mit dem 4,35fachen der wöchentlichen Arbeitszeit anzusetzen, dh bei regelmäßigen Wochenarbeitsstunden von 35 Stunden x 4,35 beträgt der Diviso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Regelungen im Einzelnen

1. Umfang der Datenübermittlung (§ 10a Abs 5 S 1 EStG) Rn. 49 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Anbieter des Altersvorsorgebeitrags übermittelt elektronisch den in § 93c AO normierten Datenkatalog. Es handelt sich um folgende Einzeldaten: Hinweise zur Identifizierung der mitteilungspflichtigen Stelle (hier der Anbieter) Hinweise auf einen Datenübermittler bei einer Datenverarbeitu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erstattung

Rn. 105 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist die ESt-Schuld kleiner als die anzurechnenden Beträge, so ist der Unterschiedsbetrag durch Rückzahlung, Aufrechnung oder Verrechnung auszugleichen. 1. Entstehung und Fälligkeit Rn. 106 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Ausgleichsanspruch des StPfl entsteht, wie auch die Steuerschuld, mit Ablauf des VZ (BFH BStBl II 1996, 557; FG Münster EFG ...mehr