Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Kumulierung von Nachtarbeit mit Sonntags- bzw Feiertagsarbeit

1. Allgemeines Rn. 70 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wird an Sonn- und Feiertagen oder in der dazu nach § 3b Abs 3 Nr 2 EStG gehörenden Zeit (also von 0–4 Uhr bei Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr) Nachtarbeit geleistet, so kann der StPfl die Steuerbefreiung für Nachtarbeit nach § 3b Abs 1 Nr 1 EStG und für Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b Abs 1 Nr 2–4 EStG nebeneinander beanspruc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nichtbegünstigter Personenkreis

Rn. 21 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören folgende Personengruppen: Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Sollte sich dieser Personenkreis ebenfalls eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen, besteht die Möglichkeit, auf die Basisrente nach § 10 EStG zurückzugreifen. freiwillig Versicherte ger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der begünstigte Personenkreis im Allg

Rn. 17 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG gilt nur für ArbN (§ 3b Abs 2 S 1 EStG). Nach § 1 Abs 1 S 1 LStDV sind ArbN Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt bzw beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. ArbN sind auch (§ 1 Abs 1 S 2 LStDV) die Rechtsnachfolger dieser Per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und spätere Verrechnung

Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Anders liegt der Fall aber, wenn der StPfl neben seinem Grundlohn zunächst einen pauschalen Abschlag oder Vorschuss nach dem übereinstimmenden Willen von ArbG und ArbN für Überstunden und Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 08.12.2011, VI R 18/11, BStBl II 2012, 291 mit Anm Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vorschrift des § 44b EStG sieht in verschiedenen Verfahren eine Erstattung von einbehaltener KapSt vor, um nicht allein zu diesem Zweck Veranlagungen durchführen zu müssen oder um die KapSt nicht weiter seitens des Fiskus zu behalten, wenn ein KapSt-Abzug nicht vorzunehmen war. Durch eine schnellere Rückgewähr soll ein etwaiger Liquidität...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der ArbN hat arbeitsrechtliche Ansprüche auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Mehrarbeitszuschläge

Rn. 64 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Hat der ArbN arbeitsrechtlich Anspruch auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Zuschläge für Mehrarbeit, und wird die Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet, so sind fünf Fälle zu unterscheiden (ebenso R 3b Abs 5 S 1 LStR 2023). Dabei sind nur die Fälle (4) und (5) solche des sog Mischzuschlags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 24 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 6e EStG enthält eine spezielle Regelung zur Qualifikation von Fondsetablierungskosten als (fiktive) AK von WG, die gemeinschaftlich mit anderen Anlegern gem einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk angeschafft werden. Damit ergänzt diese als spezielle Norm die allg Norm über die Definition von AK (§ 6 Abs 1 EStG, § 255 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gläubiger

Rn. 7 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung konnte der Gläubiger der KapErtr betreiben; wie auch sonst beim KapSt-Abzug ist dieser Begriff steuerrechtlich auszulegen. Bei Gesellschaften und Gemeinschaften ist auf den einzelnen Gesellschafter und Gemeinschafter abzustellen. Rn. 8 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In Betracht kamen unbeschränkt stpfl natürliche Personen sowie in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehung und Fälligkeit

Rn. 106 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Ausgleichsanspruch des StPfl entsteht, wie auch die Steuerschuld, mit Ablauf des VZ (BFH BStBl II 1996, 557; FG Münster EFG 2019, 1521 Rz 30), also mit vollständiger Verwirklichung aller Tatbestandsvoraussetzungen (Schlücke in Gosch, AO § 38 Rz 8 (Lieferung 155 in 2020)). Der Erstattungsanspruch umfasst alle in § 36 Abs 2 EStG genannten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Der arbeitszeitrechtliche und der steuerrechtliche Begriff der Arbeitszeit

Rn. 43 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die regelmäßige Arbeitszeit iSd Vorschrift ist die für das jeweilige Arbeitsverhältnis vereinbarte Normalarbeitszeit (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 17.06.2010, VI R 50/09, BStBl II 2011, 43). Es entscheidet allein die Dauer der Arbeitsleistung; davon zu unterscheiden ist die Lage der Arbeitszeit (BFH v 07.07.2005, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fälligkeit

Rn. 101 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist die festgesetzte ESt höher als die anzurechnenden Beträge, so hat der StPfl den Rest innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids als Abschlusszahlung zu entrichten. Der § 36 EStG enthält mithin eine eigene Fälligkeitsregelung iSd § 220 Abs 1 AO. Aufgrund der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs 2 AO gilt ein schriftlicher VA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anspruchsberechtigter

Rn. 108 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Anspruchsberechtigt für die Erstattung ist wie für die Anrechnung derjenige, für dessen Rechnung die Steuer abgezogen worden ist (BFH BStBl II 2007, 742). Dies gilt grundsätzlich auch bei Ehegatten (Koenig, AO, § 37 Abs 2 Rz 33 (4. Aufl 2021); BFH BStBl II 1990, 41; BFH BStBl II 1991, 47; FinVerw DStR 1997, 1167). Rn. 109 Stand: EL 178 – ET:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der lfd Arbeitslohn – Allg

Rn. 38 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der lfd Arbeitslohn ist das dem ArbN regelmäßig zufließende Arbeitsentgelt (Monatsgehalt, Wochen- oder Tageslohn, Überstundenvergütung, laufend gezahlte Zulagen oder Zuschläge und geldwerte Vorteile aus regelmäßigen Sachbezügen; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 16.12.202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 42 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 2 S 1 EStG definiert den Grundlohn als den lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Lohnzahlungszeitraum

Rn. 46 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Den Begriff des "Lohnzahlungszeitraums" definiert das Gesetz nicht. Es handelt sich dabei um den Zeitraum, für den der lfd Arbeitslohn gezahlt wird (s § 38a Rn 30 (Mues)). Es kann sich dabei um Tages-, Wochen- oder Monatslohn handeln (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 16.12.2010, VI R 27/10, BFH/NV 2011, 683). Der Lohnz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstattung an Anleger nach InvStG

Rn. 46 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge von Spezial-Investmentfonds (§§ 35 und 36 InvStG), die aus inländischen Dividenden stammen, sowie für Erträge aus VuV und Veräußerungsgeschäften mit inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten eines inländischen Investmentanteils (§ 34 Abs 1Nr 3 InvStG) gelten die je nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verhältnis zum LSt-Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das LSt-Verfahren ist von dem Veranlagungsverfahren nach § 46 EStG getrennt. Die LSt-Erhebung erfolgt unabhängig davon, ob später eine Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Sie beschränkt sich aber nur auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, hat aber nach hM auch insoweit keine Bindungswirkung für ein späteres Veranlagungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die tatsächliche Zahlung des Zuschlags

Rn. 53 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nur wenn neben dem Grundlohn tatsächlich ein Zuschlag geleistet wird, greift § 3b EStG ein (BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; BFH v 16.12.2021, VI R 28/19, BStBl II 2022, 209; R 3b Abs 1 S 1, Abs 6 S 1 LStR 2023; Levedag in Schmidt, § 3b EStG Rz 6 (42. Aufl 2023)). Eine Kürzung des stpfl Arbeitslohns um den übersteigenden Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen und Durchführung

Rn. 92 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 70 EStDV setzt das Vorliegen einer Amtsveranlagung voraus. Bei Antragsveranlagungen kommt der erweiterte Härteausgleich nicht in Betracht, weil in diesen Fällen die Nebeneinkünfte nicht mehr als EUR 410 betragen. Übersteigen sie diesen Betrag, greift die Amtsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 1 EStG und damit auch der erweiterte Härteausgleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung im Erhebungsverfahren

Rn. 92 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Anrechnung der Vorauszahlungen und der Steuerabzugsbeträge nach § 36 EStG erfolgt trotz äußerer Verbindung mit der Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid im Erhebungsverfahren mit deklaratorischer Wirkung (BFH BStBl II 2009, 842). Die Zusammenfassung der Festsetzung und der Anrechnung als selbstständige VA in einem Bescheid sind durch re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachträgliches Herausrechnen des Zuschlags aus dem Arbeitslohn ist schädlich

Rn. 61 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wird der Zuschlag lediglich aus dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn rechnerisch ermittelt (also nachträglich aus einem einheitlich vereinbarten und gezahlten Gehalt herausgerechnet), so wird der Zuschlag nicht "neben" (sondern "aus") dem Grundlohn gezahlt (BFH BStBl II 1991, 296; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; FG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verzinsung, Säumniszuschläge

Rn. 103 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine Verzinsung noch ausstehender Steuerbeträge kommt nur unter den in §§ 233aff AO normierten Voraussetzungen in Betracht; eine darüber hinausgehende allg Verzinsung wird bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vorgenommen. Rn. 104 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei nicht fristgerechter Steuerentrichtung zu dem nach § 36 Abs 4 S 1 EStG bezeichneten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) ArbN mit unregelmäßiger Arbeitszeit

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 2 S 1 EStG geht von ArbN mit "regelmäßiger" Arbeitszeit aus. Dennoch geht R 3b Abs 2 S 2 Nr 3 S 4 LStR 2023 davon aus, dass auch diese ArbN begünstigt sind und bei ihnen die im Lohnzahlungszeitraum tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde zu legen sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nur Arbeitslohn ist begünstigt

Rn. 8 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG begünstigt nur Empfänger von Arbeitslohn (H 3b LStH 2024 "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit"; OFD Düsseldorf/Münster, Vfg v 07.07.2005, FR 2005, 816; Giloy, NWB F 6, 4457), nicht aber Selbstständige oder Gewerbetreibende. Differenzierungsgrund iSd Art 3 Abs 1 GG für diese Ungleichbehandlung sei, dass ArbN zB persönlich abhän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Kapitalerträge

Rn. 43a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG ist ab dem Jahresanfang 2010 nicht mehr die Erstattung durch das BZSt aufgrund Sammelantrags des verwahrenden oder verwaltenden Kreditinstituts vorgesehen. Vielmehr kann das Institut selbst die Steuer erstatten und die Erstattungssumme mit der von ihm an das Betriebsstätten-FA auf andere KapErt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Begünstigung von freigestellten Betriebsrats-Mitgliedern

Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 BFH BStBl II 1974, 646 (zu § 34a EStG aF = Vorgängervorschrift vor 1975) sah zu Recht keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass freigestellten Betriebsrats-Mitgliedern § 3b EStG versagt wird, weil die an sie gezahlten Zuschläge nicht für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden, sondern als Ausgleich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Zivilrechtliche Hinweise

Rn. 94 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vermögenseinbuße, die der ArbN in Form der Nichtbeschäftigung dadurch erleidet, dass § 3b EStG nicht anwendbar ist, kann dem ArbG idR nicht als zu ersetzender Schaden zugerechnet werden (BAG BB 2001, 784). Rn. 95 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in den Grenzen des § 3b EStG unpfändbare "Erschwern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Tod des StPfl (§ 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG)

Rn. 64 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach der Rspr des BFH (BFH BStBl II 2012, 790; BFH BFH/NV 2012, 1785; BFH BFH/NV 2012, 1788; BFH BFH/NV 2012, 1790; BFH BFH/NV 2012, 1792) gehören zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten iSd § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 30 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die bedeutsamsten Regelungen des § 46 EStG sind der Veranlagungszwang bei mehreren Dienstverhältnissen und bei Eintragung von Freibeträgen auf der Bescheinigung für den LSt-Abzug, die Veranlagung von Ehegatten und die Antragsveranlagung im Fall des § 46 Abs 2 Nr 8 und 9 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Grundsatz

Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit sind nicht durch § 3b EStG begünstigt, weil diese nicht "für" Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1991, 293; BFH BStBl II 1993...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nur Nachtarbeit ist zu verrichten

Rn. 63 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wird vom ArbN nur Nachtarbeit verrichtet, soll dieser ArbN nicht durch § 3b EStG begünstigt sein (Giloy, NWB F 6, 4457). ME ist zu differenzieren: Wenn ein (theoretischer) Grundlohn und die Mehrvergütung für die Nachtarbeit getrennt ausgewiesen sind, ist § 3b EStG sehr wohl anwendbar. Sonst würde der, der immer in der Nacht arbeitet und dami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auswirkung der LSt-Verfahren auf das Veranlagungsverfahren

Rn. 103 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Kommt es zur Veranlagung nach § 46 EStG, so ist die Veranlagungsstelle nach st Rspr, zB BFH BStBl II 1976, 425, Anm HFR 1976, 244, in der Beurteilung des Steuerfalls in sachverhaltsmäßiger und rechtlicher Hinsicht frei. Eine Bindung an die Sachverhaltswürdigung und rechtliche Beurteilung der LSt-Stelle besteht nicht. Treu und Glauben könnte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Sinn und Zweck der Höchstzuschlagssätze

Rn. 68 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 1, 3 EStG sehen gewisse Höchstgrenzen für die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge vor. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Arbeitsvertragsparteien den Grundlohnanspruch sehr niedrig und die Zuschläge sehr hoch ansetzen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Abführung der Steuerabzugsbeträge

Rn. 39 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ob und wann die einbehaltenen LSt-Abzugsbeträge an das FA abgeführt werden, ist im Allgemeinen ohne Bedeutung (BFH BStBl III 1961, 372; BFH BStBl II 1982, 403; BFH BFH/NV 1988, 566). Haftet der StPfl jedoch selbst für die Nichtabführung der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge, so wird kein Anspruch auf Anrechnung vorliegen. Im LSt-Haftungsverfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kein Antragserfordernis

Rn. 91 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 36 Abs 2 EStG sieht die Anrechnung der entrichteten Vorauszahlungen und der erhobenen Steuerabzugsbeträge auf die ESt des Anteilseigners bei Durchführung der Veranlagung von Amts wegen vor. Ein gesonderter Antrag des Anteilseigners ist nicht erforderlich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips

Rn. 6 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b EStG durchbricht als Ausnahmevorschrift das Leistungsfähigkeitsprinzip (BFH in st Rspr, zB BFH v 27.05.2009, VI B 69/08, BStBl II 2009, 730) und ist daher einer Auslegung über den Wortlaut hinaus nicht zugänglich (= enge Auslegung der Vorschrift; BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37; BFH v 07.07.2005, IX R 56/04, BFH/NV 2006, 66...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Sonderregelungen anlässlich der Corona-Pandemie

Rn. 94 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit erstem Schreiben BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 verfügte das BMF, dass von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene StPfl, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden waren, in den zeitlichen Grenzen des § 37 Abs 3 S 3 EStG grundsätzlich eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. ESt-Vorauszahlung und Steuerhinterziehung

Rn. 91 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der objektive Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann bereits dann erfüllt sein, wenn der StPfl durch unrichtige Angaben in der Jahreserklärung bewirkt, dass neben der Jahressteuer für den vergangenen VZ auch die Vorauszahlungen für einen nachfolgenden VZ (§ 37 Abs 3 S 2 EStG) nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Rn. 66 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Zahlung des Zuschlags muss zweckbestimmt ("für") sein (BFH v 15.02.2017, VI R 30/16, BStBl II 2017, 644; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 11.04.2024, VI R 1/22, BFH/NV 2024, 980). Nur wenn tatsächlich Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet wird, sind die Zuschläge daher begünstigt (st Rspr des BFH, zB BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Begriff des "Feiertages"

Rn. 28 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit "Feiertagen" meint § 3b Abs 2 S 4 EStG nur die gesetzlichen, dh, auf die kirchlichen oder tarifvertraglich festgelegten (so noch BFH BStBl II 1984, 809, jedoch überholt) kommt es also nicht an. Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte (um zusammenarbeitende ArbN gleich zu behandeln, falls Wohn- und Tätigkeitsst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Fallbeispiele

Rn. 52 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Beispiel 1 (nach H 3b LStH 2024 "Grundlohn"): Ein ArbN in einem Drei-Schicht-Betrieb hat eine tarifvertraglich geregelte Arbeitszeit von 38 Stunden wöchentlich und einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum. Er hat Anspruch – soweit es den lfd Arbeitslohn ohne Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlag angeht – auf: einen Normallohn von EUR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erstattungsanspruch

Rn. 74 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der aus der ESt-Veranlagung herrührende Erstattungsanspruch ist abtretbar, § 46 Abs 1 AO. Die Abtretung ist erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in schriftlicher Form dem zuständigen FA anzeigt; dabei bedarf es der Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und mutmaßlichen Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 47 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Grundlohn ist in einen Stundenlohn umzurechnen (BFH v 16.12.2010, VI R 27/10, BFH/NV 2011, 683; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 16.12.2021, VI R 28/19, BStBl II 2022, 209; BFH v 10.08.2023, VI R 11/21, BStBl II 2024, 202; FG Düsseldorf v 27.11.2020, 10 K 410/17 H (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gebotene Ausweitung der Vorschrift auf Gefahrzulagen?

Rn. 14c Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Art 3 Abs 1 GG gebietet nicht, die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG auch auf Gefahrenzulagen und Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen (BFH v 15.09.2010, VI R 6/09, BStBl II 2012, 144).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Höchstbetrag für den Grundlohn (ab VZ 2004)

Rn. 14a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs 15/1928) wurde durch Art 1 Nr 3, Nr 34a StÄndG 2003 ab VZ 2004 (BGBl I 2003, 2645) ein Höchstbetrag von EUR 50 für den Grundlohn eingeführt. Man wollte damit die Auswirkung des § 3b EStG für Spitzenverdiener wie etwa Fußballprofis begrenzen (s Harder-Buschner, NWB F 6, 4469; Niermann, DB 2003, 27...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ab dem VZ 2010 erfolgt der Nachweis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge durch ein elektronisches Datenübermittlungsverfahren. Beantragt der StPfl im Rahmen seiner Erklärung zur ESt-Veranlagung die Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs, berücksichtigt das FA bei der Prüfung des Sonderausgabenabzugs die vom Anbieter des Altersvorsorgeve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die Grundlohnzusätze

Rn. 50 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Grundlohnzusätze sind solche Teile des Grundlohnanspruchs, deren Höhe von nicht von im Voraus bestimmbaren Verhältnissen abhängt, so zB der nur für einzelne Arbeitsstunden bestehende Anspruch auf Erschwerniszulagen oder Spätarbeitszuschläge oder der von der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage abhängende Anspruch auf Fahrtkostenzuschüsse. Dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Rechenformel

Rn. 51 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Grundlohn ist Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ist der Divisor mit dem 4,35fachen der wöchentlichen Arbeitszeit anzusetzen, dh bei regelmäßigen Wochenarbeitsstunden von 35 Stunden x 4,35 beträgt der Divisor 152,25.mehr