Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.7 Anteile am Verlust von Personengesellschaften (Zeilen 67-67d)

Eingetragen werden die im Rahmen des einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigten Anteile am Verlust von in- und ausländischen Personengesellschaften. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus den einheitlichen Feststellungsbescheiden für die Gesellschaften. Sind in Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge i. S. d. § 8b KStG oder ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.3 Anteile am Gewinn in- und ausländischer Personengesellschaften (Zeile 89-89cd)

Eingetragen werden der Name der Personengesellschaft (Zeile 89), deren Steuernummer (Zeile 89a), die Wirtschafts – ID – Nummer, soweit bekannt (Zeile 89b) sowie der Gewinnanteil, der im Gewinn aus Gewerbebetrieb (Ausgangsbetrag zu Zeile 39) enthalten ist (Zeile 98c). Die Höhe des Gewinnanteils ergibt sich aus dem die Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid bzw....mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.9 Ausländische Steuern (Zeile 69)

§ 8 Nr. 12 GewStG sieht die Hinzurechnung der ausländischen Steuern in den Fällen vor, in denen die ausländischen Einkünfte, auf die die Steuern entfallen, entweder nicht im Gewinn enthalten sind oder bei der Gewerbeertragsermittlung vom Gewinn gekürzt wurden. Der Umfang der Hinzurechnung entspricht dem Betrag, in dessen Höhe die Steuern als Betriebsausgaben nach § 34c EStG ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.9 Angaben in Organschaftsfällen (Zeilen 105-118)

In den Zeilen 105 und 106 ist die Organgesellschaft zu kennzeichnen, in Zeile 106a die Wirtschafts – ID – Nummer einzutragen (soweit bekannt). Die Zeilen 107 bis 107c betreffen den Gewerbeertrag der Organgesellschaft mit entsprechenden Korrekturbeträgen nach Regelungen des EStG, KStG, UmwStG sowie des InvStG. Bei mehreren Organgesellschaften ist zusätzlich eine Einzelaufstel...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.16 Sanierungsertrag (Zeile 144)

Zeile 144 betrifft steuerfreie Sanierungserträge nach § 3a EStG. [1]mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 92-99)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsau...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Bedeutung der Frage der Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Hinsichtlich der steuerlichen Qualifikation ausländischer Gesellschaften sind 2 unterschiedliche Rechtskreise zu untersuchen: a) Die sog. outbound-Struktur: Ein Steuerinländer beteiligt sich an einer ausländischen Gesellschaft Hier ist zu entscheiden, ob die Gesellschaft nach deutschem Rechtsverständnis als Personen- oder Kapitalgesellschaft einzuordnen ist. Dies hat Auswirkun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Sonderfall der Abzugssteuerentlastung für hybride Gesellschaften

Ab 2014 ist die Sonderregelung des § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG zu beachten, mit der versucht wird, doppelte Entlastungen sowohl auf Ebene der Personengesellschaft als auch der Mitunternehmer zu vermeiden. Ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach dem EStG oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaats w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Abkommensberechtigung

Als Abkommensberechtigung bezeichnet man die Berechtigung, die Beschränkungen der Besteuerungsrechte der Staaten nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA (Art 6-21 OECD-MA) für sich in Anspruch zu nehmen. Nur Abkommensberechtigte können sich auf den Abkommensschutz berufen und insbesondere die Reduktion von Quellensteuern beantragen. Gem. Art. 1 OECD-MA sind grundsätzlich nu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Wechselwirkung zwischen Qualifikation, Abkommensberechtigung und Zuweisung des Besteuerungsrechts

Bei der steuerlichen Beurteilung ausländischer Personengesellschaften ist streng zwischen den Besteuerungsebenen zu trennen. Während für die Besteuerung der Gesellschafter ausschließlich auf die inländische Qualifikation abzustellen ist (vgl. o. g. Typenvergleich), schlagen die ausländische Behandlung als Körperschaftsteuersubjekt über die Ansässigkeitsregelungen der DBA und...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Länderspezifische Besonderheiten

Unabhängig von der Qualifikation und Behandlung in Deutschland stellt sich häufig die Frage der Quellensteuerentlastung im Ausland. Die VerwGrdsP enthalten hierzu kurze länderspezifische Hinweise[1], die in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet wurden (nebst Hinweisen aus der Literatur/inländischer und ausländischer Rechtsprechung). Die Auswirkungen sollen anhand folgender ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Besteuert der ausländische Staat hingegen die Gewinne der ausländischen Personengesellschaft selbst (i. d. R. Besteuerung als Körperschaftsteuersubjekt), können sich Probleme ergeben. Praxis-Beispiel Besteuerung der Personengesellschaft Ein Steuerinländer beteiligt sich an einer ungarischen a) gewerblich tätigen b) gewerblich geprägten GmbH und Co.KG (Tätigkeit: Vermietung). Unga...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / a) Kein Gestaltungsmissbrauch in Fällen des § 23 EStG

Wird ein Grundstück schenkweise übertragen, hat dies neben der schenkungsteuerlichen Komponente auch einkommensteuerliche Rechtsfolgen, sofern das Grundstück der Einkünfteerzielung dient, ohne dass dies gestaltungsmissbräuchlich wäre. Dies hat der BFH auch für den Bereich des § 23 EStG (steuerpflichtige Grundstücksveräußerungen) mit Urt. v. 23.4.2021 – IX R 8/20, BStBl. II 2...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / c) Bedeutung der steuerlichen Sperrfristverhaftung

Ist der Einbringende z.B. eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG, so wäre die unmittelbare Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (im steuerlichen Privatvermögen) ein in der Regel nach § 17 EStG steuerpflichtiger Vorgang, der i.R.d. Teileinkünfteverfahrens gem. § 3 Nr. 40 lit. c EStG zu 60 % der Einkommensbes...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / e) Wirtschaftliche Bedeutung des Anteilstausches

Die Einbringung einer begünstigten Unternehmensbeteiligung i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG ist aus wirtschaftlichen Erwägungen dann insb. sinnvoll, wenn mit steigenden Unternehmenswerten der eingebrachten Beteiligung zu rechnen ist und i.R.d. Etablierung der Strukturen der Buchwertantrag gestellt werden kann, um die Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven in den ei...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / b) Tatbestandsvoraussetzungen und grundsätzliche Rechtsfolgen i.S.d. § 21 UmwStG

Im Rahmen eines sog. Anteilstausches bringt ein Gesellschafter seine Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) in eine andere Kapitalgesellschaft ein und erhält als Gegenleistung dafür neue Anteile an der erwerbenden (übernehmenden) Gesellschaft. Der Gesellschafter tauscht also Anteile einer Gesellschaft gegen Anteile einer anderen. Die Regelungen zum (steuern...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / d) Hinweise zu den zeitlichen Rahmenbedingungen

Der Anteilstausch i.S.d. § 21 UmwStG vollzieht sich zu dem Zeitpunkt, an dem das wirtschaftliche Eigentum i.S.d. § 39 AO an den eingebrachten Anteilen auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übergeht, demnach ist im Regelfall die dingliche Abtretung der einzubringenden Anteile mit allen Rechten und Pflichten maßgeblich (vgl. Schmitt in Schmitt/Hörtnagl, UmwG/UmwStG, 10. Auf...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 3. Bestellung von Nutzungsrechten

Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn sich der Eigentümer zugunsten seines Kindes der Nutzungsbefugnis begibt, indem er dem Kind ein Nutzungsrecht einräumt und sodann (sein Eigentum) wieder anmietet (BFH v. 18.10.1990 – IV R 36/90, BStBl. II 1991, 205). Denn das Ziel einer derartigen Gestaltung besteht darin, dem Kind laufend Geldbeträge zuzuwenden, die nach § 12 Nr. 2 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlagung bei Eintragung eines Freibetrags iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 oder 6 EStG oder bei Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 1 Abs 2 EStG (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wenn bei ArbN Freibeträge nach § 39a Abs 1 Nr 1–3 und 5 EStG (WK, Sonderausgaben, ag Belastungen, negative Einkünfte aus VuV ua) ermittelt worden sind, soll die Richtigkeit der Angaben im Wege der Veranlagung geprüft und sichergestellt werden. Ab VZ 1997 findet darüber hinaus noch eine Veranlagung in den Fällen statt, in denen ArbN aus Nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verhältnis zu § 15b EStG (§ 6e Abs 5 EStG)

Rn. 64 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 6e Abs 5 EStG bleibt die Regelung des § 15b EStG unberührt. Im Ergebnis können beide Regelungen für Fonds zur Anwendung kommen, wenn diese zusätzlich als Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG zu qualifizieren sind. Damit kann § 15b EStG für den unter Berücksichtigung von § 6e EStG ermittelten (Rest-)Verlust zur Anwendung kommen (Begrün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Minderung bei Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags (§ 24a EStG) und des Betrags nach § 13 Abs 3 EStG

Rn. 89 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde an Abs 3 ein Satz 2 angefügt, wonach der Ausgleichsbetrag um den auf die Nebeneinkünfte entfallenden Teil des Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG zu kürzen ist. Dadurch soll eine doppelte Entlastung durch den Altersentlastungsbetrag vermieden werden. Nach § 46 Abs 3 S 2 Hs 1 EStG vermindert sich der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu § 25 EStG

Rn. 12 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zwischen § 46 EStG und § 25 EStG besteht keine Normenkonkurrenz. § 46 EStG schränkt vielmehr die Grundsätze des § 25 EStG ein. Nach § 25 Abs 1 EStG wird die ESt veranlagt, soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt. Veranlagungsgrundnorm ist somit § 25 EStG. Wird eine Veranlagung nicht gem § 46 EStG ausgeschlossen (§ 25 Abs 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anrechnung von Unterschiedsbeträgen nach § 32c Abs 1 S 2 EStG (§ 36 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bereits mit dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3045) hatte der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Milchmarktkrise geplant, für StPfl mit luf Einkünften eine Tarifglättung für die Jahre 2016 bis 2022 einzuführen (ursprünglich § 34e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fünftelregelung

Begriff Erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung für seine Tätigkeit aus mehreren Jahren zusammengeballt in einem Kalenderjahr, kann diese im Jahr der Zahlung mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Die Vergütung muss sich auf eine über wenigstens 2 Kalenderjahre erstreckende Tätigkeit beziehen und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Auch nachgezahlte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verweis auf § 91 EStG (§ 10a Abs 5 S 4 nF EStG)

Rn. 54 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das Riesterverfahren soll für den StPfl möglichst unbürokratisch ausgestaltet sein. Daher wird bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des StPfl vertraut. Die weiteren Faktoren, die die Rechtmäßigkeit und die konkrete Höhe der Zulage bestimmen, werden in einem nachgelagerten Verfahren, das in § 91 EStG normiert ist, überprüft....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Veranlagung im Falle der Behandlung als unbeschränkt EStPfl (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für ArbN, die nach § 1 Abs 3 oder § 1a EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, sind durch das JStG 1996 die Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 Nr 7 EStG geschaffen worden. Die Pflichtveranlagung für Grenzpendler, die außerhalb von § 46 EStG in § 50 Abs 5 Nr 3b EStG 1994 geregelt war, ist nunmehr rechtssystematisch richtig in § 46 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verweis auf § 90 Abs 1 S 2 und 3 EStG (§ 10a Abs 5 S 5 nF EStG)

Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ist die Einwilligung in die Datenübermittlung auch als Antrag auf Vergabe einer Zulagenummer anzusehen. Ist für einen StPfl noch keine Zulage- oder Versicherungsnummer vergeben worden, veranlasst die zentrale Stelle die Zuordnung einer Zulagenummer für den StPfl. Der Anbieter und die zuständige Stelle we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung des § 36 EStG

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 36 EStG ist durch die ESt-Reform 1975 (BGBl I 1974, 1769) anstelle von § 47 Abs 2 EStG in das EStG eingefügt worden. IRd KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde mit Wirkung ab 01.01.1977 § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG eingefügt und Abs 3 neu gefasst. § 36 Abs 3 EStG wurde bzgl der Aufrundung der anzurechnenden Vorauszahlungen durch das StBer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrere Arbeitsverhältnisse (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 46 Abs 2 Nr 2 EStG ist eine Veranlagung immer durchzuführen, wenn der StPfl nebeneinander von mehreren ArbG Arbeitslohn bezogen hat. Zum Arbeitslohn gehören auch Versorgungsbezüge, § 19 Abs 2 EStG. Pauschal versteuerter Arbeitslohn fällt nicht unter § 46 Abs 2 Nr 2 EStG. Arbeitslohn iSd § 46 Abs 2 Nr 2 EStG sind alle Einkünfte iSd § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu § 50 Abs 2 EStG

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Unmittelbar gilt § 46 EStG nur für unbeschränkt StPfl. Bei beschränkt stpfl ArbN entfaltet der LSt-Abzug grds Abgeltungswirkung, s § 50 Abs 2 S 1 EStG. Die Abgeltungswirkung entfällt allerdings, wenn die Veranlagung zur ESt nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG beantragt wird (§ 50 Abs 2 Nr 4 Buchstabe b EStG) oder – ab VZ 2020 – in den Fällen des § 46 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Berücksichtigung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG

Rn. 88 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG enthält eine sachliche Steuerbefreiung; ein hiernach steuerfreier Veräußerungsgewinn nimmt deshalb am Verlustausgleich gem § 2 Abs 2 EStG vor 1975 nicht teil, BFH BStBl II 1976, 360. Die Grundsätze dieses Urt gelten auch iRd § 46 Abs 3 EStG, BMF DStZE 1976, 290. Dies bedeutet, dass der steuerfreie Veräußer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Neuregelung des § 46 Abs 2 Nr 9 EStG

Rn. 72 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ab VZ 2020 enthält § 46 Abs 2 Nr 9 EStG eine Sonderregelung für die Fälle, in denen neben dem Antrag auf Veranlagung nach Nr 8 auch noch ein Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt StPfl nach § 1 Abs 3 EStG gestellt wird. In diesen Fällen ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig. Ist bereits im LSt-Abzugsverfahren ein derartiger An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erstattungsverfahren bei steuerbegünstigten Anlegern (§ 44b Abs 2 EStG nF)

Rn. 14 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Steuerbegünstigte Anleger iSd § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG konnten bisher eine Abstandnahme vom Steuerabzug erreichen durch Vorlage einer Bescheinigung nach § 44a Abs 7 S 2 EStG. Offenbar ist in der Vergangenheit diese Möglichkeit genutzt worden, um die seit dem 01.01.2016 geltende Regelung des § 36a EStG zur Vermeidung von Cum/Cum-Gestaltungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Veranlagung im Jahr der Eheauflösung (§ 46 Abs 2 Nr 6 EStG)

Rn. 52 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 46 Abs 2 Nr 6 EStG wird eine Veranlagung durchgeführt, wenn die Ehe des ArbN im VZ aufgelöst wurde (zB Tod, Scheidung) und er oder sein Ehegatte im VZ wieder geheiratet hat. Es finden dann zwei Amtsveranlagungen statt, der nicht wieder verheiratete oder verstorbene frühere Ehepartner wird gem §§ 25 Abs 1, 26 Abs 1 S 2 EStG allein vera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen des § 3b EStG seit dem EStRG 1974

Rn. 2 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Seit dem EStRG 1974 sind folgende Änderungen des § 3b EStG zu verzeichnen: SteuerreformG 1990 (EStRG 1990 v 25.07.1988, BGBl I 1988, 1093): Bisher waren bei den auf sonstigen Rechtsgrundlagen beruhenden Zuschlägen (§ 3b Abs 2 EStG aF) nur bestimmte Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Diese Beschränkung auf Prozentsätze wird auch auf alle an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Subsidiarität des § 46 Abs 2 Nr 8 EStG

Rn. 71 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 Abs 2 Nr 8 EStG ist nur anwendbar, wenn der ArbN nicht bereits nach den Vorschriften des § 46 Abs 2 Nr 1–7 EStG zu veranlagen ist, s R 46.2 Abs 1 EStR 2012. Wichtig ist dies vor allem wegen der Abgabefristen, ferner s Rn 62.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Klarstellung für die zeitliche Anwendung der Norm (§ 10a Abs 7 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Um Unklarheiten zu vermeiden, ob die Vorschriften nach § 10a EStG und Abschn XI EStG in der Fassung anzuwenden sind, die für das Beitragsjahr gilt, oder ob auf die Fassung abzustellen ist, die für den Zeitpunkt der Ermittlung der Förderung greift, wird § 10a Abs 7 EStG als Klarstellung angefügt. Die Vorschriften sind immer in der für das Bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Haftung (§ 10a Abs 5 S 3 nF EStG)

Rn. 53 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Norm dient der Klarstellung. Für den steuerlich geförderten Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge greifen die Vorschriften des § 10a und Abschn XI EStG. Die Haftungsregelungen sind in § 96 Abs 2 EStG geregelt, sodass die allg Haftungsnorm aus § 72a AO keine Anwendung findet (vgl amtliche Begründung zum Gesetzentwurf für da...mehr