Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Der Umfang der Steuerbefreiung (§ 3b Abs 1, 3 EStG)

A. Der Sinn und Zweck der Höchstzuschlagssätze Rn. 68 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 1, 3 EStG sehen gewisse Höchstgrenzen für die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge vor. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Arbeitsvertragsparteien den Grundlohnanspruch sehr niedrig und die Zuschläge sehr hoch ansetzen. B. Übersichtstabelle, geordnet na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nachweis der begünstigten Aufwendungen, Datenübermittlung (§ 10a Abs 5 EStG)

A. Allgemeines Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ab dem VZ 2010 erfolgt der Nachweis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge durch ein elektronisches Datenübermittlungsverfahren. Beantragt der StPfl im Rahmen seiner Erklärung zur ESt-Veranlagung die Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs, berücksichtigt das FA bei der Prüfung des Sonderausgabenabzugs die vom Anbieter des Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Kommentierung des § 6e EStG

A. Rechtsfolge der Fondsetablierungskosten (§ 6e Abs 1 EStG) Rn. 31 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 6e Abs 1 EStG bestimmt als Rechtsfolge, dass sog Fondsetablierungskosten zu den AK der WG gehören, die ein StPfl gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern gem einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk anschafft (z B Beteiligungen an KapGes, Immobilien). Letztgenannt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Erstattung an Entrichtungspflichtigen (§ 44b Abs 5 EStG)

A. Bedeutung Rn. 32 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 44 Abs 5 EStG regelt eine von den bisherigen Abs 1–4 völlig verschiedene Konstellation. Die Vorschrift sieht die Erstattung der ohne eine diesbezügliche Verpflichtung einbehaltenen und abgeführten KapSt auf Antrag des zum KapSt-Abzugs Verpflichteten, also des Entrichtungspflichtigen iSd § 33 Abs 1 AO, vor. Dieser wird auch ausd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelung des § 46 Abs 2 Nr 8, 9 EStG

1. Regelung durch das StÄndG 1992 Rn. 70 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das StÄndG 1992 vom 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) wurde rückwirkend ab VZ 1991 (s § 52 Abs 27a, 29 EStG aF) die Zweigleisigkeit des LStJA durch das FA und die Veranlagung auf Antrag bei besonders normierten Tatbeständen abgeschafft. Ab VZ 1991 kann jeder ArbN, der nicht unter die Amtsveranlagungstatbest...mehr

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Kindergeld / 4 Kindergeldberechtigter

Wer Kindergeld erhält, regelt das Einkommensteuergesetz.[1] Eltern erhalten Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer können Kindergeld nur dann erhalten, wenn sie eine gül...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Weitere Hinweise sind Anlage 1 des BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gemeinschaftliche Anschaffung der WG nach vorformuliertem Vertragswerk (§ 6e Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Diese Rechtsfolge (s Rn 31) greift nur, wenn der StPfl die WG gemeinschaftlich mit anderen Anlegern gem einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk anschafft. Letztgenannte Voraussetzung ist nach § 6e Abs 1 S 2 EStG erfüllt, wenn die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine wesentlichen Möglichkeiten zur...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Rentenfreibetrag § 22 Abs. 1 S. 3 EStG – keine Übermaßbesteuerung

Rz. 63 Renten unterliegen noch nicht der vollen Besteuerung. Sie genießen einen Rentenfreibetrag, der aktuell in 0,5 %-igen Schritten jährlich vermindert wird gem. § 22 Nr. 1 Buchst a) Unterbuchst. aa) EStG. Dazu nachfolgende Tabelle des deshalb steigenden Besteuerungsanteils:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Umfang der Datenübermittlung (§ 10a Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Anbieter des Altersvorsorgebeitrags übermittelt elektronisch den in § 93c AO normierten Datenkatalog. Es handelt sich um folgende Einzeldaten: Hinweise zur Identifizierung der mitteilungspflichtigen Stelle (hier der Anbieter) Hinweise auf einen Datenübermittler bei einer Datenverarbeitung im Auftrag Daten des StPfl inklusive seiner ID-Nr (h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Bisherige Voraussetzungen (§ 44b Abs 1–4 EStG aF)

Rn. 6 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zum besseren Nachvollzug der Kommentierung der Abs 1–4 aF des § 44 EStG wird zunächst der bis 2012 hierfür geltende Gesetzestext wiedergegeben: Zitat „(1) 1Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, die einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen und in den Fällen des § 44a Absatz 5 auch einem beschränkt einkommenst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entstehung und Fälligkeit der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 1 EStG)

A. Steuerpflichtiger Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen und Durchführung des Härteausgleichs (§ 46 Abs 3 EStG)

1. Allg Voraussetzungen des Härteausgleichs Rn. 82 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es muss einer der Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 EStG vorliegen. Ob eine Veranlagung nach diesen Vorschriften in Betracht kommt, ist ohne Anwendung der Härteausgleichsvorschriften zu prüfen (s BFH BStBl II 1972, 278). Die Vorschrift ist – ebenso wie § 46 Abs 5 EStG – aus Gleichbehandlungsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen und Durchführung des erweiterten Härteausgleichs (§ 46 Abs 5 EStG)

1. Allg zum erweiterten Härteausgleich Rn. 91 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG eine vollständige Freistellung von Nebeneinkünften bis EUR 410 bewirkt, sieht der erweiterte Härteausgleich nach § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV eine stufenweise Überleitung der Steuerbelastung von Nebeneinkünften zur vollen Besteuerung im Bereich von EUR 41...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Umrechnung des Grundlohns in einen Stundenlohn (§ 3b Abs 2 S 1 Hs 2 EStG)

a) Allgemeines Rn. 47 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Grundlohn ist in einen Stundenlohn umzurechnen (BFH v 16.12.2010, VI R 27/10, BFH/NV 2011, 683; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 16.12.2021, VI R 28/19, BStBl II 2022, 209; BFH v 10.08.2023, VI R 11/21, BStBl II 2024, 202; FG Düsseldorf v 27.11.2020, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Konkrete Ausgestaltung des Sonderausgabenabzugs (§ 10a Abs 2 und 3 EStG)

A. Grundsätze, Günstigerprüfung Rn. 23 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG steht nur unbeschränkt StPfl zu. Nach den Sondervorschriften für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3 EStG) ist der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge nicht zulässig. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen gefördert werden (dh in den Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Abgeltung der ESt durch den LSt-Abzug (§ 46 Abs 4 EStG)

A. Grundsatz Rn. 100 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Kommt nach § 46 Abs 2 EStG eine Veranlagung zur ESt nicht in Betracht, so gilt die ESt, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfällt, durch den Abzug der LSt als abgegolten, § 46 Abs 4 S 1 EStG. Durch § 46 Abs 4 S 2 EStG wird klargestellt, dass dem ArbN die Möglichkeit des LStJA durch den ArbG (§ 42b EStG) verb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anrechnung von Steuerbeträgen auf die ESt (§ 36 Abs 2 EStG)

A. Anrechnung von ESt Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 36 Abs 2 Nr 1 und 2 EStG werden ESt-Vorauszahlungen für den VZ sowie die durch Steuerabzug von Arbeitslohn und KapErtr erhobene ESt auf die ESt-Schuld angerechnet. Die geleisteten Vorauszahlungen sowie die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge stimmen regelmäßig nicht mit dem überein, was der StPfl aufgrund der Veranl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begünstigter Personenkreis (§ 10a Abs 1, 1a und 1b EStG)

1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG) Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Feiertagsarbeitszuschläge (§ 3b Abs 2 S 3, 4 EStG)

a) Der Begriff des "Feiertages" Rn. 28 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit "Feiertagen" meint § 3b Abs 2 S 4 EStG nur die gesetzlichen, dh, auf die kirchlichen oder tarifvertraglich festgelegten (so noch BFH BStBl II 1984, 809, jedoch überholt) kommt es also nicht an. Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte (um zusammenarbeitende ArbN gleich zu behandel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Legaldefinition des Grundlohns (§ 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG)

a) Die Legaldefinition Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG enthält die Legaldefinition des Grundlohns. Danach ist dies der lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht (= geschuldet ist) – aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung (BFH v 10.8.2023, VI R 11/21, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

Schrifttum: S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.08.2011, BStBl I 2011, 788 (Elektronische Datenübermittlung der Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge); BZSt v 22.01.2016, IV C 3 – S 2030/11/10001 :065 (Stellungnahme zur VO zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge und Basisren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6e Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten

I. Überblick über den Norminhalt A. Regelungsgehalt und Rechtsentwicklung Schrifttum: Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Haselmann/Cropp/Hundrieser: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags–, Feiertags– oder Nachtarbeit

Schrifttum (ab 2000): Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das StÄndG 2003, DB 2003, 2724; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung, NWB F 6, 4469; Harder-Buschner, Änderungen der LSt du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 37 Einkommensteuer–Vorauszahlung

Schrifttum: Horst, Vorauszahlungen im Steuerrecht – eine Übersicht über diverse Steuerarten, SteuerStud 2007, 124; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Schiffers, Anpassung der Steuervorauszahlungen als Mittel zur Schonung der Liquidität, Stbg 2009, 341; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Balmes/Ambroziak, Die Anzeige- und Bericht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

Schrifttum: Becker, Die nachträgliche Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und anrechenbarer KSt, DStZ 1999, 933; Günkel/Fenzl/Hagen, Diskussionsforum Unternehmenssteuerreform: Steuerliche Überlegungen zum Übergang auf ein neues Körperschaftsteuersystem, insb zum Ausschüttungsverfahren bei KapGes, DStR 2000, 445; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 44b Erstattung der Kapitalertragsteuer

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.12.2012, BStBl I 2013, 53 (Anwendung der Bestimmungen zum KapSt-Verfahren entsprechend dem Gesetzesbeschluss zum JStG 2013 ab 01.01.2013); BMF v 31.08.2015, BStBl I 2015, 664 (Erstattung der KapSt bei nachträglich bekannt gewordenen Steuerbefreiungstatbeständen); BMF v 03.05.2017, BStBl I 2017, 739 Rz 308a (Erstattung von KapSt nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersichtstabelle, geordnet nach dem kalendarischen Jahresablauf

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung, Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Inhalt und Bedeutung Durch die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen soll ein sicherer und gleichmäßiger Eingang der ESt erreicht werden (BFH BStBl II 2011, 607). Ferner wird die Liquiditätsbelastung der Bezieher nicht steuerabzugspflichtiger Einkünfte derjenigen StPfl angenähert, die dem Quellensteuerabzug durch LSt oder KapSt unterlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zweck der Veranlagung

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Veranlagung ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Weiteres dazu s Erläut zu § 25 (Schneider). Für ArbN gilt die Sondervorschrift des § 46 EStG, die die Veranlagung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und mit anderen Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 100 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Kommt nach § 46 Abs 2 EStG eine Veranlagung zur ESt nicht in Betracht, so gilt die ESt, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfällt, durch den Abzug der LSt als abgegolten, § 46 Abs 4 S 1 EStG. Durch § 46 Abs 4 S 2 EStG wird klargestellt, dass dem ArbN die Möglichkeit des LStJA durch den ArbG (§ 42b EStG) verbleibt. Dazu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anspruch auf Veranlagung

Rn. 15 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine Veranlagung nach § 46 EStG, vor allem in den Fällen der Antragsveranlagung zum Zwecke eines Verlustausgleichs oder eines Verlustabzugs, kommt naturgemäß nur in Betracht, wenn in dem Einkommen tatsächlich Arbeitseinkünfte enthalten sind. Sind Lohneinkünfte irrtümlich angenommen worden, ist davon auch LSt einbehalten und abgeführt worden,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antrag

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung erfolgte nur auf besonderen Antrag des (steuerlichen) Gläubigers der KapErtr. Sie konnte folglich auch abgelehnt werden, wenn die KapErtr jemand anderem zuzurechnen waren. Über die Erstattung entschied das BZSt, Friedhofstr. 1, 53 225 Bonn. Der Antrag war nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster zu stellen und zu unterschreiben...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung von Kindergeld nach § 76 EStG

Rz. 707 Muster 8.120: Pfändung von Kindergeld nach § 76 EStG: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Antragsverfahren

Rn. 39 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung erfolgt nur auf besonderen Antrag des Entrichtungspflichtigen. Dieser geht dahin, entweder die KapSt-Anmeldung mit der KapSt auf die betroffenen KapErtr zu ändern oder bei der folgenden KapSt-Anmeldung die abzuführende KapSt um den entsprechenden Betrag zu kürzen. Rn. 40 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es handelt sich nicht um eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Anwendung für Lebenspartnerschaften

Rn. 32a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das BVerfG hat am 07.05.2013 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist (BVerfG v 07.05.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BFH/NV 2013, 1374). Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allg Gleichheitssatz, da es an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Norminhalt

Rn. 2 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die fünf Absätze des § 36 EStG enthalten materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Bestimmungen. Die materielle Entstehung der ESt-Schuld ist in § 36 Abs 1 EStG normiert. Die verfahrensrechtliche Bedeutung der Vorschrift in § 36 Abs 2 EStG liegt hauptsächlich in der Anrechnung der Vorauszahlungen (§ 37 EStG) und der durch Steuerabzug erhoben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der gesetzliche Härteausgleich gem § 46 Abs 3 EStG und die Härteminderung gem § 46 Abs 5 EStG wurden als Abs 2 und 4 durch StÄndG vom 16.12.1954 in § 46 EStG eingeführt. Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde in Abs 3 S 2 eingefügt, wonach sich der Ausgleichsbetrag nach S 1 um den anteiligen Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG mindert. Das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallbeispiele

Rn. 73 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Beispiel 1: Der Grundlohnanspruch des ArbN beträgt EUR 24 die Stunde. Er erhält für geleistete Nachtarbeit, die nicht zugleich auch Sonntags- oder Feiertagsarbeit ist, einen Zuschlag von EUR 10 je Stunde. Nach § 3b Abs 1 Nr 1 EStG ist der Zuschlag maximal iHv 25 % des Grundlohnanspruchs steuerfrei, dhiHv von 25 % aus EUR 24 = EUR 6. Die übrig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) ABC der Grundlohnbestandteile

Rn. 44 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abfindung s "Einmalige Bezüge" Altersvorsorge Grundlohnbestandteil sind die nach § 3 Nr 56 oder 63 EStG steuerfreien ArbG-Beiträge, soweit zum lfd Arbeitslohn gehörend (R 3b Abs 2 S 2 Buchst b S 1 LStR 2023). Aufwendungszuschuss Grundlohnbestandteil, falls laufender Arbeitslohn (R 3b Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b S 1 LStR 2023). Betriebsveranstaltung Zuw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Haselmann/Cropp/Hundrieser: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 6e EStG, DStR 2020, 2580; Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 6e EStG (01/2024); Rüsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anrechnung der KapSt

Rn. 29 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auch für die KapSt nach §§ 43ff EStG gilt grundsätzlich, dass die zu Grunde liegenden Einkünfte bei der Veranlagung erfasst worden sein müssen und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Hat ein Steuerausländer aber beantragt, gem § 1 Abs 3 EStG im Tätigkeitsstaat fiktiv als unbeschränkt stpfl behandelt zu werden, kommt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde der Sonderausgaben-Abzug nach § 10a als Ergänzung zu Abschn XI eingeführt. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 (BGBl I 2001, 3926) und durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (BGBl I 2003, 58) wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kapitalerträge

Rn. 33 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vorschrift des § 44b Abs 5 EStG erfasst grundsätzlich alle KapErtr iSd § 43 Abs 1 EStG (so Mann in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, § 44b Rz 15: Jachmann-Michel in Brandis/Heuermann, § 44b EStG Rz 33 (02/2023); uneingeschränkt auch Levedag in Schmidt, § 44b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024)). Für Zuflüsse nach dem 31.12.2009 werden KapErtr iSd § 43 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anrechenbare Abzugsbeträge

Rn. 24 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die ESt wird grundsätzlich auf der Basis der Veranlagungsfestsetzung erhoben (§ 25 EStG). Lediglich in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (§ 38 Abs 1 EStG für die LSt; § 43 Abs 1 EStG für die KapSt; § 50a Abs 1 Nr 1–4 EStG für die Steuerabzüge bei beschränkter StPfl) wird die ESt durch Steuerabzug erhoben. Die Wirkungen des Steuerabzugs s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erhebung durch Steuerabzug

Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Anrechnung setzt voraus, dass die Steuerabzugsbeträge erhoben worden sind. Die ESt ist durch Steuerabzug erhoben, wenn Sie vom Schuldner der Vergütung für Rechnung des StPfl einbehalten wurde (s Rn 33). Mit der ordnungsgemäßen Einbehaltung durch den Schuldner der KapErtr ist die KapSt auch dann iSv § 36 Abs 2 EStG erhoben, wenn sie nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Vorläufer-Vorschrift und das EStRG 1974

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Vorläufer des § 3b EStG war § 34a EStG aF, der die Steuerfreiheit bestimmter Arbeitslohn-Zuschläge in den Jahren 1940–1945 und 1947–1974 regelte. Das ESt-ReformG (EStRG) 1974 v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) übernahm die Regelung des § 34a EStG aF in den § 3b EStG (ab VZ 1975). Durch diese systematische Stellung sollte der Charakter der Vorsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allg Voraussetzungen des Härteausgleichs

Rn. 82 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es muss einer der Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 EStG vorliegen. Ob eine Veranlagung nach diesen Vorschriften in Betracht kommt, ist ohne Anwendung der Härteausgleichsvorschriften zu prüfen (s BFH BStBl II 1972, 278). Die Vorschrift ist – ebenso wie § 46 Abs 5 EStG – aus Gleichbehandlungsgrundsätzen analog anzuwenden, wenn eine Veran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahren bei Überschneidung mehrerer Veranlagungstatbestände

Rn. 21 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 Nr 1–7 EStG sind grds gleichrangig. Ein Vorrang der Nr 1 gegenüber anderen Veranlagungstatbeständen besteht nicht, s BFH BStBl II 2021, 841. Wegen des erweiterten Härteausgleichs ist aber § 46 Abs 2 Nr 1 EStG gegenüber den anderen Tatbeständen der Amtsveranlagung lex specialis. Das ergibt sich aus § ...mehr