Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Umzugskostenvergütungen von privaten Arbeitgebern

Rz. 150 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein privater ArbG kann Umzugskosten iRv § 3 Nr 16 EStG in der Höhe steuerfrei vergüten, in der der ArbN WK geltend machen könnte (> Rz 3 ff). Rz. 151 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Umzugskosten vom > Arbeitgeber steuerfrei erstattet worden sind, entfällt der WK-Abzug (§ 3c EStG; R 9.9 Abs 2 Satz 5 LStR). Erstattet der ArbG höhere Betr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausschneiderin

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Hausschneiderin, die in der Wohnung des Auftraggebers ein bestimmtes Kleidungsstück gegen Stücklohn herstellt, ist selbständig und erzielt > Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Dagegen ist eine Hausschneiderin, die regelmäßig an bestimmten Tagen in der Wohnung des Auftraggebers Kleidungsstücke und Wäsche herstellt oder ausbessert u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häftlingshilfe

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind steuerfrei gemäß § 3 Nr 23 EStG; Einzelheiten > Steuerbefreiungen Rz 180 ff. Steuerfrei ist auch die Eingliederungshilfe (§ 9a HHG); sie wird nicht für den Verlust von Hausrat oder Kleidung gewährt und mindert deshalb nicht die als > Außergewöhn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goldmünzen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Goldmünzen und Medaillen, mit denen einzelne > Arbeitnehmer zB bei einer Betriebsfeier für treue Pflichterfüllung belohnt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn, und nicht – schon wegen der Höhe ihres Werts – zu den > Aufmerksamkeiten (> Geschenke Rz 12 ff). Zur Besteuerung > Betriebsveranstaltungen Rz 12 ff; die > Lohnsteuer darf nicht nach § 40 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Habilitationskosten

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln an Habilitanden sind nicht nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei, da die Habilitation grundsätzlich der Fortbildung zuzurechnen ist (BFH 105, 374 = BStBl 1972 II, 566; > Beihilfen Rz 24), Stipendien für Habilitanden sind aber ggf nach § 3 Nr 44 EStG steuerfrei (> Beihilfen Rz 34 ff); vgl FinMin SN vom 26.01.1994, D...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Inanspruchnahme des Arbeitnehmers

1. Grundsätzliches Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kan...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Haftpflichtversicherung schützt – im Gegensatz zu einer > Kaskoversicherung, die eigene Schäden abdeckt – vor Ansprüchen Dritter auf > Schadensersatz . Einige Haftpflichtversicherungen sind Pflichtversicherungen, zB die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherungen bestimmter Berufsgruppen (> Rz 8). So gut wie aussch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überschusseinkünfte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vgl § 2 Abs 2 Nr 2 EStG. > Einkünfte Rz 1 aE, > Einnahmen-Überschussrechnung. Zur Überschusseerzielungsabsicht > Liebhaberei.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gesamtschuldner

1. Grundsätzliches Rz. 95 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN > Gesamtschuldner . Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Sätze 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grafisches Gewerbe

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit > Arbeitnehmer in Druckereien die von ihnen produzierten Erzeugnisse (Zeitungen einschließlich > Anzeigen, Zeitschriften, Bücher) unentgeltlich oder verbilligt erhalten, ist der Rabattfreibetrag des § 8 Abs 3 EStG anwendbar (BFH 200, 254 = BStBl 2003 II, 154; > Rabatte Rz 23). Ergänzend > Druckereigewerbe.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Inanspruchnahme nach pflichtgemäßem Ermessen

a) Allgemeines Rz. 100 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 145. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 145. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 14.12.2025. Aus diesem umfassenden Update lassen sich die Kommentierungen zu den folgenden fünf Stichworten besonders hervorheben: Fortbildungsveranstaltungen (steuerliche Hinweise zu Aufwendungen des Arbeitgebers und zur Behandlung von Arbeitnehmeraufwendungen als Werbungsko...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9.3 Vereinfachungsregelungen

Rz. 28 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, dass Unterhaltsleistungen an den Ehegatten stets zur Deckung des Lebensbedarfs des gesamten Kalenderjahrs bestimmt sind; bei Unterhaltsleistungen an andere unterhaltene Personen die einzelne Zahlung ohne Rücksicht auf die Höhe ab dem Zeitpunkt, in dem sie geleistet wurde, zur Deckung des...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.2 Umrechnung ausländischer Bezüge

Rz. 31 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ausländische Bezüge sind in Euro umzurechnen (§ 33a Absatz 1 Satz 8 EStG).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienservice

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitslohn Rz 71, > Arbeitszeitkonto Rz 5, > Kindergarten Rz 10, > Steuerbefreiungen Rz 54 ff; vgl § 3 Nr 33 und Nr 34a Buchst a EStG; > R 19.3 Abs 2 Nr 5 LStR. Beiträge zur Familienzeitversicherung sind > Werbungskosten (zu Einzelheiten vgl BMF vom 23.05.2012, BStBl 2012 I, 617, formal aufgehoben).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 57 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV – mit Ausnahme der §§ 19 und 21 AUV – vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2). Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit das BUKG/die AUV keinen Kostennachweis fordert, genügt es,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftung für Lohnsteuer durch Dritte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vgl § 42d Abs 9 Sätze 2 ff EStG. Zu Einzelheiten > Haftung für Lohnsteuer Rz 3 und Rz 53 f.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Entstehung der Forderung auf Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Lohnsteuerschuld entsteht nicht mit der Entstehung des Anspruchs, sondern erst mit dem Zufluss des Arbeitslohns (§ 38 Abs 2 Satz 2 EStG; > Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer Rz 2 sowie > Zufluss von Arbeitslohn).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Umfang der Privatnutzung des Firmenwagens wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe einer solchen Zuwendung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) [...] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Begünstigte Aufwendungen

1. Aufwendungen Rz. 44 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur > Sozialversicherung, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unangemessene Aufwendungen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zu § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG > Werbungskosten Rz 90 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer

a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der > Arbeitgeber (> Rz 2, 3) für > Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl >...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Vorbemerkung zur Abgrenzung von der privaten Sphäre

Rz. 45 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nicht alle durch einen beruflich veranlassten Umzug entstehenden Aufwendungen sind als WK abziehbar. Weil die Wohnung und ihre Ausstattung grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl iSv § 12 Nr 1 EStG gehört (vgl BFH 166, 534 = BStBl 1992 II, 494), bedarf es einer objektiven Kriterien folgenden Trennung von den außerhalb der beruflichen Sph...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VI. Verfahren

1. Antrag Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl muss die Ermäßigung seiner ESt bei seinem FA beantragen (§ 35a Abs 1 und Abs 2 Satz 1 EStG und § 35a Abs 3 Satz1 EStG für > Handwerkerleistungen); von Amts wegen darf das FA die Aufwendungen nicht berücksichtigen (> Antragsgebundene staatliche Leistungen). Der Stpfl kann die Steuerermäßigung bei seiner Veranlagung zur ESt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 7. Aufteilung einheitlicher Unterhaltsleistungen auf mehrere Personen

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Werden Personen unterhalten, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind die insgesamt nachgewiesenen bzw. glaubhaft gemachten Aufwendungen einheitlich nach Köpfen aufzuteilen, auch soweit unterhaltene Personen nicht zu den zum Abzug berechtigenden Unterhaltsempfängern (Rn. 2) gehören (BFH-Urteile vom 12. November 1993, BStBl 1994 II Seite...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 8.2 Unterstützung durch eine im Inland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Person

Rz. 23 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Tragen mehrere Personen zum Unterhalt bei und ist eine davon im Inland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wird diese bei der Aufteilung des abziehbaren Betrags nicht berücksichtigt. Deren Unterhaltsleistungen sind bei der unterhaltenen Person als Bezüge (Rn. 30) zu erfassen. Beispiel 4: Sachverhalt wie Beispiel 3, die Tochter D lebt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilerziehung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Heilerziehung ist die gezielte und individuelle Förderung und Stärkung von > Menschen mit Behinderungen. Für ein Kind, für das der Stpfl einen Kinderfreibetrag oder > Kindergeld erhält, sind 30 % des Entgelts (höchstens 5 000 EUR) für den Schulbesuch an bestimmten Schulen als > Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 9 EStG). Ergänzend > Schulgeld ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangskrankengeld

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Übergangskrankengeld wurde bis zum 31.12.2023 als Entschädigung nach dem BVG gewährt. Nach Aufhebung des BVG und Neuregelung des Entschädigungsrechts im SGB XIV wird es seit dem 01.01.2024 als Krankengeld der Sozialen Entschädigung bezeichnet. Das > Krankengeld wird, den Regelungen zum Krankengeld im SGB V entsprechend, bei einer durch eine ane...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hauswirtschaftsmeister

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Hauswirtschaftsmeister (m/w/d) sind > Werbungskosten, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses entstehen; andernfalls sind die Aufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen im Kalenderjahr als > Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG). Hat der Stpfl bereits eine abgeschlossene Berufsausbild...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Forderungsverlust

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Verliert der ArbN eine Forderung gegen den ArbG (zB eine Kaution), weil der ArbG zahlungsunfähig wird, gehört der Wert der Forderung uU zu den WK; im Einzelnen > Werbungskosten Rz 41 ff. Rz. 8 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Verlust einer – normalverzinslichen – Darlehensforderung des ArbN führt zu WK bei § 19 EStG, wenn dieser das Risiko des D...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzsteuersatz

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wegen des progressiv ansteigenden Einkommensteuertarifs (> Lohnsteuertarif Rz 4 ff) entspricht die Belastung zB der letzten 1 000 EUR nicht dem > Durchschnittssteuersatz, sondern dem sog Grenzsteuersatz. Mithilfe des Grenzsteuersatzes lässt sich näherungsweise auch durch > Schätzung bestimmen, wie hoch die steuerlichen Auswirkungen von abzugsfähige...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, ULAK

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im > Baugewerbe Rz 1 (ULAK) ist eine Einrichtung, die von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft eingerichtet wurde. Da in der Bauwirtschaft Arbeitgeberwechsel relativ häufig sind, wurde für die Branche ein besonderes Urlaubsverfahren eingeführt. Dazu wird bei der ULAK für jeden > Arbeitnehmer ein Urlaubsko...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Festlegungsfrist

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das ist eine Zeitdauer (Sperrfrist), während deren Lauf bestimmte > Vermögensbeteiligungen gehalten werden müssen, um die staatliche Förderung nicht zu verlieren; das gilt zB für > Sparverträge (vgl § 4 Abs 2 Nr 2 VermBG), die mit ArbN-Sparzulage gefördert werden (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer). Zu einem ähnlichen Tatbestand > Private Altersv...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.4 Unterstützungszeitraum / Schwankende Bezüge

Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bezüge der unterhaltenen Person, die auf Kalendermonate entfallen, in denen die Voraussetzungen für die Anerkennung von Aufwendungen für den Unterhalt nicht vorliegen, vermindern nicht den ermäßigten Höchstbetrag (§ 33a Absatz 3 Satz 2 EStG). Bei schwankenden Bezügen ist aus Vereinfachungsgründen keine monatliche Betrachtungsweise bzw. Zuord...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Aufwendungen berücksichtigt das FA als WK nach den Regeln für > Reisekosten und > Doppelte Haushaltsführung (> R 9.2 Satz 2 iVm > R 9.4 bis 9.11 LStR). Der WK-Abzug für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist auf die notwendigen Mehraufwendungen begrenzt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Französische Schulen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Beamtin aus > Frankreich, die am deutsch-französischen Gymnasium in Freiburg, einer öffentlichen Schule des Landes BW, unterrichtet, hat in Deutschland Anspruch auf > Kindergeld (> Frankreich Rz 22). Ihre vom französischen Staat getragenen Bezüge werden in Frankreich besteuert (> Frankreich Rz 13). Das für die Schüler gezahlte > Schulgeld ist ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Schätzung

Rz. 13 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Handelt es sich um eine Vielzahl von Nachforderungsfällen, in denen die Ermittlung der LSt nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 39b bis 39c EStG) schwierig ist oder einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand erfordern würde, und stellt der ArbG keinen Antrag auf > Pauschalierung der Lohnsteuer (> Rz 12), darf das FA die je nach Lage des Falls...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausratversicherung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Beiträge für eine Hausratversicherung sind keine > Sonderausgaben Rz 25. Im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung Rz 136/3 können sie jedoch > Werbungskosten sein. Zur Anrechnung von Ersatzleistungen der Hausratversicherung auf einen steuerlich zu berücksichtigenden Schaden > Außergewöhnliche Belastungen Rz 24 sowie EFG 2003, 160. Hat der Stpfl ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Außergewöhnliche Belastungen sind Umzugskosten idR nicht, weil Umzüge normalerweise kein außergewöhnliches Ereignis iSv § 33 EStG sind und der Stpfl außerdem einen Gegenwert erhält (BFH vom 13.05.1964 – VI 122/63, HFR 1964, 385). Auf die Art der Wohnungskündigung durch Mieter oder Vermieter (zB Kündigung wegen Eigenbedarfs des Immobiliene...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grabpflegekosten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Bestattung. Für Grabpflegekosten gibt es keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen (EFG 2009, 761 = DStRE 2009, 1060; > Haushaltshilfe Rz 25/1). Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH/NV 2020, 190 = HFR 2020, 235). Ergänzend > Versorgungsrenten Rz 106.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hafenarbeiter

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Fall von in einem Hafengebiet arbeitenden Personen findet sich Rechtsprechung vor allem zur Frage, ob diese (normalerweise) einer beruflich veranlassten > Auswärtstätigkeit nachgehen. Soweit Entscheidungen zur Rechtslage vor 2014 ergangen sind, scheinen diese uE auf die heutige Situation nicht direkt übertragbar. Genannt werden können: > Einsatzw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Einzelnachweis sämtlicher durch den Umzug veranlasster Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei dieser Methode werden höhere Aufwendungen geltend gemacht, als sie nach § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG steuerfrei vergütet werden dürfen (> Rz 57 ff). Hierfür sind nicht nur die Aufwendungen betragsmäßig nachzuweisen oder doch glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Das FA prüft dann auch "insgesamt" – also im Prinzip für jeden einzelnen Ko...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erteilung von Auskünften

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 89 AO (Anhang 1b) sollen die Finanzbehörden u. a. die Abgabe von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen anregen, Auskünfte erteilen und anlassbezogen ähnliche Hilfestellungen im Besteuerungsverfahren leisten. Diese Fürsorgepflicht besteht in besonderem Maße gegenüber steuerbegünstigten Körperschaften (Verbänden/Vereinen). Nach § 89 Abs. ...mehr