Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fälle der Beherrschung der Betriebs-KapGes durch die maßgebliche Personengruppe

Rn. 320b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Vorbemerkung Bei der Betriebs-GmbH muss die "Personengruppe", die die Besitz-PersGes beherrscht, auch nur über eine einfache, nicht eine 75 %ige qualifizierte Mehrheit verfügen, weil die einfache Mehrheit für die Beherrschung gemäß § 47 Abs 1 GmbHG ausreichend ist (wenn dies nicht gesellschaftsvertraglich zugunsten eines qualifizierten Mehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Merkmalsübertragung bei InvZul und FördGG

Rn. 388 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der BFH hat zu § 2 S 1 Nr 1 InvZulG 1991 und § 1 Abs 1 S 1 FördGG entschieden, dass ein WG auch dann zum AV einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören kann, wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung von dem investierenden Besitz­unternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuerliche Vor- und Nachteile

Rn. 312 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die steuerlichen Folgen der echten (wegen der Begriffe echt und unecht s Rn 302 zu (1) und (2)) Betriebsaufspaltung im Vergleich zum Einheitsunternehmen (100 % PersGes oder 100 % KapGes) sind zT vorteilhaft (aber weniger seit dem Wegfall von VSt und GewkapSt), zT nachteilig. Bei der unechten Betriebsaufspaltung überwiegen die Nachteile, da b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Werthaltige Pachtforderung

Rn. 392 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Verzichtet das Besitzunternehmen auf eine ihm gegenüber der Betriebs-GmbH zustehende werthaltige Pachtzinsforderung, die nach dem Vertrag bereits entstanden ist, aus gesellschaftsrechtlichen Gründen rückwirkend ganz oder teilweise, so bleibt trotz des rückwirkenden Verzichtes der Pachtzinsaufwand bei der Betriebs-GmbH als BA voll erhalten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten. Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gem § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beendigung des Pachtvertrags/Schrumpfungsmodell

Rn. 426 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hierzu s Rn 302 zu (5). Endet die Betriebsaufspaltung mit Ablauf des Pachtvertrags und gibt die Betriebs-KapGes gem vertraglicher Vereinbarung die gepachteten WG zurück, so ist dieser Vorgang an sich erfolgsneutral (evtl Auswirkungen aus Ausbuchung betreffend den Substanzerneuerungsanspruch, s Rn 381 Bsp; wegen der Haftung gem § 613a BGB bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verschmelzung

Rn. 401 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Denkbare Anlässe zu einer Verschmelzung weg von der Betriebsaufspaltung können zB sein ein drohendes Ende der personellen Verflechtung und damit der Betriebsaufspaltung, ohne willentliche Entscheidung der Beteiligten infolge Erbgangs dann, wenn keine Einheits-Betriebsaufspaltung vorliegt, sondern die Anteile an Besitz- und Betriebsgesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verschmelzung der Besitz-PersGes in Form der GmbH & Co KG auf die Betriebs-KapGes bzw Übertragung der WG eines Besitz-Einzelunternehmens auf die Betriebs-GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gem § 20 UmwStG

Schrifttum: Patt in D/P/M, § 20 UmwStG Rz 69(09/2023); Fuhrmann, Formwechsel, Verschmelzung und Anwachsung – Umformung einer GmbH & Co KG in eine GmbH, KÖSDI 2023, 23 105. Rn. 410 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 iVm den §§ 123 Abs 3 und 124 Abs 1 UmwG kann eine Besitz-PersGes in der Rechtsform der GbR ihr Vermögen nicht durch Ausgliederung zur Aufnahme im Wege ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Besonderheiten bei der Einheits-Betriebsaufspaltung (100 % der GmbH-Anteile liegen bei der Besitz-GmbH & Co KG)

Rn. 414 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Handelsrechtlich gilt nach dem UmwG, dort § 54 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwG, bei voll eingezahlten Anteilen ein Kapitalerhöhungswahlrecht. Im Zuge der Verschmelzung würde die übernehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolger der übertragenden Besitz-GmbH & Co KG ja eigene Geschäftsanteile erwerben. Diese Anteile stünden damit ebenfalls zur Verfügung, um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Mittelbare Beherrschung der Betriebs-GmbH

Rn. 320g Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beherrscht die die Besitz-PersGes beherrschende Personengruppe die Betriebs-GmbH nur mittelbar über eine zwischengeschaltete GmbH, reicht dies für die personelle Verflechtung zur Entstehung einer Betriebsaufspaltung aus: BFH v 29.11.2017, BStBl II 2018, 426 Rz 47–48; BFH v 29.11.2007, BStBl II 2008, 471 Leitsatz 2 und II.2.d. der Begründung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler/Spychalski, Der Entwurf des Forschungszulagengesetzes – Einblick in die Rechtsmethodik und standortpolitische Einordnung, DStR 2019, 2043; Haas/Roth/Nonnenmacher, Steuerliche Forschungszulage ab 2020: Auf in die Praxis, BB 2020, 791; Hey, Verlustrücktrag und Pandemie: Systematische Einordnung und weiterer Handlungsbedarf, DStR 2020, 2041; Wagner/Weber, Steuerrechtliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Stimmrechtsausschluss nur bei Abschluss/Modifizierung des Nutzungsvertrags

Rn. 320c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung liegt lt IV. Senat BFH BStBl II 1989, 455 (so auch BFH BStBl II 2006, 415; BFH X BStBl II 1997, 44) auch dann vor, wenn der/die beherrschende/n Gesellschafter der Betriebs-KapGes bei Gesellschafterbeschlüssen über bestimmte laufende Geschäfte (insbesondere Abschluss/Modifizierung des Nutzungsvertrags) mit dem i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ersatzweise Beherrschung durch Stimmrechtsvollmachten

Rn. 320e Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung kann in Fällen, in denen der Anteilsbesitz der die Besitz-PersGes beherrschenden "Personengruppe" dieser in der Betriebs-GmbH keine einfache Stimmenmehrheit gewährt, durch Stimmrechtsvollmachten bewusst hergestellt werden: s Woerner, DStR 1986, 735, 740. Auch eine jederzeit widerrufliche Vollmacht für den von §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Warendarlehen

Rn. 387 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei der echten Betriebsaufspaltung werden beim Verpächter Vorräte vorhanden sein. Diese können an den Pächter verkauft werden mit Rückkaufsklausel oder aber auch als sog Warendarlehen (Nachrangdarlehen gem § 39 Abs 1 Nr 5, Abs 5 InsO) mit der Verpflichtung überlassen werden, bei Vertragsende den gleichen Bestand nach Art, Größe sowie Zusamm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Nicht werthaltige Pachtforderung

Rn. 393 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Soweit die Pachtforderung ganz oder zT objektiv nicht werthaltig ist, entsteht bei Pachtforderungsverzicht bei der Betriebs-GmbH in Höhe des nicht werthaltigen Teils ein stpfl Gewinn und beim Besitzunternehmen ein Aufwand aus Teilwertabschreibung (s Rn 385 ) auf die Pachtforderung. Rn. 394 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzugsfähigkeit der Geschäftsführergehälter und der Pensionsrückstellungen bei der Betriebs-KapGes/vGA-Aspekte

Rn. 395 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zum anderen führt das Stichwort "Gewinnermittlung" zur Frage der Abzugsfähigkeit der Geschäftsführergehälter bei der Betriebs-KapGes. Im Gegensatz zur GmbH & Co KG, wo das Geschäftsführergehalt dem gewerblichen Gewinn der Mitunternehmerschaft zuzurechnen ist (s Rn 48), ist das bei der Betriebsaufspaltung nicht der Fall, weil wegen fehlenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammenfassend

Rn. 315 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zusammenfassend ist die Betriebsaufspaltung nach wie vor ein geeignetes Mittel, die Vorteile von PersGes und KapGes durch Feinsteuerung von Geschäftsführergehältern/Pensionszusagen für in der Betriebs-GmbH tätige Besitz-Gesellschafter und Pachterlöse für passive Besitz-Gesellschafter zu kombinieren (aber s Rn 390 ). Bei (zu) hohen Nutzungsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufbauten der Betriebs-GmbH auf dem Grundstück des Besitzunternehmens

Rn. 382 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Hierzu hat der BFH v 07.10.1997, GmbHR 1998, 846 festgestellt, dass die Aufbauten bis zum Pachtende der GmbH zuzurechnen und auch von dieser zu bilanzieren seien, wenn die GmbH die Bauten während der gesamten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nutzen durfte und auch tatsächlich genutzt hat. Im Urteilsfall verpachtete eine GbR an eine Betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtkostenzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auswärtstätigkeit (Dienstreisen): Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN sind iRv § 3 Nr 13, 16 EStG steuerfrei, wenn sie zu den > Reisekosten gehören. Steuerfrei bleibt ein Fahrtkostenersatz iHd Aufwendungen für > Öffentliche Verkehrsmittel oder – bei Benutzung des ArbN-eigenen (privaten) Kraftfahrzeugs – idR der amtliche Km-Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Keine Verschuldenshaftung

Rz. 13 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Haftung nach § 42d EStG ist zur Sicherung des Steueraufkommens im Prinzip als reine Erfolgshaftung im Zuge eines vom ArbG selbstbeherrschten Risikobereichs angelegt (BFH 146, 253 = BStBl 1986 II, 768). Sie setzt keine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, also kein > Verschulden voraus (> R 42d.1 Abs 4 Satz 1 LStR; BFH/NV 2009...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 16 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältnisse verpflichtet ist bzw. bis zu welcher Höhe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der > Arbeitgeber (> Rz 2, 3) für > Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goethe-Institut

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Goethe-Institut eV gehört zu den > Staatsnahe Einrichtungen. Die Bezüge der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im > Ausland beschäftigten ArbN werden ihnen nicht von ihrem ArbG, sondern für dessen Rechnung von einer inländischen öffentlichen Kasse ausgezahlt (vgl BT-Drs 13/5952 zu § 49 Abs 1 Nr 4 EStG), denn ihre Tätigkeit dient de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Firmenrad

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der geldwerte Vorteil von ArbN aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrräder wird grundsätzlich besteuert. Das gilt für Firmenfahrräder aller Art, auch wenn sie verkehrsrechtlich ohne Kennzeichen und Versicherung betrieben werden (vgl Ländererlasse vom 09.01.2020, BStBl 2020 I, 174). Für besonders stark motorisierte Modelle, die verkehrsrecht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Dienstkleidung, die nach der staatlichen Dienstkleidungsordnung für Forstbeamte vorgeschrieben und als Dienstkleidungs- und Uniformteile dauerhaft gekennzeichnet sind, gehören zur typischen Berufskleidung (EFG 1987, 552); das gilt aber nicht für einen Lodenmantel (BFH 179, 403 = BStBl 1996 II, 202; H 3.31 LStH). Zahlungen an die Forstkleider...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagung verkürzte > Einkommensteuer (> Rz 51 ff) und ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Entschädigung, die eine > Öffentliche Kasse an staatliche Forstbedienstete zahlt, sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB vom 10.06.1996 – 36-S 2253–1/96, DB 1996, 2056; FinMin MV vom 14.07.1994 – 310-S 2332–52/94, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbeträge

Rz. 47 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Je nach Art der haushaltsnahen Aufwendungen (> Rz 44) gelten für die Steuerermäßigung bei einem einheitlichen Prozentsatz von 20 % unterschiedliche Höchstbeträge:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Keine Anzeige bei Nichtanmeldung

Rz. 83 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Inanspruchnahme des ArbN ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der ArbG LSt zwar einbehalten, aber nicht angemeldet und dementsprechend auch nicht abgeführt hat. Hiervon abweichend kann das FA den ArbN in Anspruch nehmen, wenn dieser positiv weiß (fahrlässige Unkenntnis genügt uE nicht), dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht vorsch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zu den vom ArbG gestellten Mahlzeiten

Rz. 25 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Verpflegt der ArbG den ArbN bei einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung unentgeltlich oder teilentgeltlich, sind lohnsteuerlich folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Fortbildungsveranstaltung im Betrieb handelt es sich ausnahmsweise um einen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz. Dann bleiben Mahlz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selber besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (§ 1814 Abs. 1 BGB). Soweit der Volljährige seine Angelegenheiten lediglich aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sachbezüge

Rz. 12 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der teilweise kostenlose (verbilligte) Bezug von Brennholz führt grundsätzlich zu > Sachbezüge. Soweit einzelne Bundesländer amtliche > Sachbezugswerte Rz 34 für Deputatholz (§ 8 Abs 2 Satz 10 EStG) festsetzen, gehört der Unterschied zwischen dem gezahlten Betrag und dem amtlichen Sachbezugswert zum > Arbeitslohn. Veräußert der ArbG sein Bre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Verkürzung der Einkommensteuer aufgrund fehlerhafter Angaben des Arbeitgebers

Rz. 51 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG haftet für ESt (LSt), die bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in einer nach § 41b EStG der FinVerw zu übermittelnden > Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird (§ 42d Abs 1 Nr 3 EStG). Es kommt nicht darauf an, worauf der Fehler beruht (Irrtum, falsche Rechtsauffassung usw). Die Bes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Antrag

Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl muss die Ermäßigung seiner ESt bei seinem FA beantragen (§ 35a Abs 1 und Abs 2 Satz 1 EStG und § 35a Abs 3 Satz1 EStG für > Handwerkerleistungen); von Amts wegen darf das FA die Aufwendungen nicht berücksichtigen (> Antragsgebundene staatliche Leistungen). Der Stpfl kann die Steuerermäßigung bei seiner Veranlagung zur ESt beantrage...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten beim Nettolohn

Rz. 90 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der ArbG vertraglich die LSt (> Nettolohn ), so kann der ArbN nur in Anspruch genommen werden, wenn er weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht anmeldet und er die Mitteilung an das FA unterlässt (> Rz 83; BFH 106, 192 = BStBl 1972 II, 816; BFH 145, 198 = BStBl 1986 II, 186), oder er der Verpflichtung, seine elektronischen > Loh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Nicht einbehaltene Lohnsteuer

Rz. 80 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN kann im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft mit dem ArbG (> Rz 95 ff) in Anspruch genommen werden, wenn der ArbG die LSt nicht vorschriftsmäßig vom > Arbeitslohn einbehalten hat (§ 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG). Die Vorschrift knüpft offensichtlich an § 42d Abs 1 Nr 1 EStG an. Deshalb gelten die Erläuterungen zur vorschriftsmäßigen Einbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um > Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Umzug von einer Privatwohnung in eine andere gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung . Sie sind aber als allgemeine > Werbungskosten iSv § 9 Abs 1 Satz 1 EStG abziehbar, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung (> Rz 15 ff) umzieht. Das betrifft t...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung von Steueransprüchen Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181...mehr