Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 91 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ebenso wie die Möglichkeit, eine Einnahme zu erzielen, noch keine Einnahme ist, BFH v 24.01.2001, I R 100/98, BStBl II 2001, 509, so ist auch der Verzicht auf diese Möglichkeit keine Einnahme. Der StPfl ist nicht verpflichtet, mögliche Einnahmen zu erzielen; verzichtet er zB darauf, eine Lagerhalle zu vermieten oder arbeitet er nicht, können...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umfang der Abgeltung

Rn. 395 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch die Anwendung der 1 %-Regelung sind alle Kosten, die durch die Kfz-Nutzung entstehen, abgegolten. Zu den Gesamtkosten gehören nicht die Unfallkosten, BFH v 24.05.2007, VI R 73/05, BStBl II 2007, 766; Bergkemper, FR 2007, 892; R 8.1 Abs 9 Nr 2 S 11 LStR 2023. Besteht infolge des Unfalls ein Schadensersatzanspruch des ArbG gegen den ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Berücksichtigung von Haftungstatbeständen, die nicht durch HR-Eintragung dokumentiert sind, zwecks erweitertem Verlustausgleich

Verwaltungsanweisungen: OFD Düsseldorf v 31.07.1995, S 2241 A-St 11 H, S 2241 A-St 11 H, FR 1995, 715 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG); OFD Ffm v 01.08.1996, S 2241 A – 30 – St II 21, FR 1996, 683 (negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten: Zurechnung von Verlustanteilen; Nachversteuerung negativer Kapitalkonten); BMF BStBl I 1997, 627 (Ermittlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Annehmlichkeiten (Aufmerksamkeiten)

Rn. 129 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach der früheren Rspr (vgl BFH v 22.10.1976, VI R 26/74, BStBl II 1977, 99 und Verwaltungsauffassung, vgl FinMin NRW v 17.12.1980, DB 1981,42: unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung eines Parkplatzes an ArbN als Annehmlichkeit, vgl dazu OFD Münster v 25.06.2007, DStR 2007, 1677) lag kein Arbeitslohn vor, wenn sich eine Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Kapitalkonto des Kommanditisten nach HGB

Rn. 6 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Regelstatut des HGB Das HGB kennt den Begriff des Kapitalkontos nicht, spricht stattdessen von Kapitalanteil (§ 120 Abs 2 HGB) und sagt nicht, was das ist. Nach hM bringt der Kapitalanteil des Gesellschafters (nur bei fixem Unterkonto) den wirtschaftlichen Wert (quotalen Anteil) seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen in Form einer Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einnahme des Gläubigers bei Erlass einer Forderung

Rn. 99 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hat der StPfl eine Leistung im Rahmen einer Einkunftsart gegen das übliche angemessene Entgelt erbracht und einen Anspruch auf dieses Entgelt erlangt, führt der Verzicht des StPfl nur dann bei ihm als Gläubiger zu einer Einnahme, wenn eine betriebliche Forderung aus privaten Gründen erlassen wird, vgl BFH v 16.01.1975, IV R 180/71, BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausstattung des Arbeitsplatzes

Rn. 134 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Ausstattung des Arbeitsplatzes, insb wenn diese nach den persönlichen Bedürfnissen und (sachgerechten) Wünschen des StPfl geschieht, sowie die Ausstattung mit Arbeitsmitteln wie Schutzkleidung, Pkw, Literatur und Handwerkzeug stellt keine Einnahme des ArbN dar. Diesem kommen zwar die Nutzungsvorteile zugute, es fehlt jedoch an einer obj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 228 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge wird gesetzlich fingiert, dass die Abfindungszahlungen für die Abkommensanwendung "für frühere Tätigkeiten geleistetes zusätzliches Entgelt" darstellen. Damit knüpft die Regelung an den Wortlaut von Art 15 Abs 1 S 2 OECD-MA, der festlegt, dass der Tätigkeitsstaat die "dafür" gezahlten Vergütungen besteuern darf, wenn die uns...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilnahme am Marktgeschehen

Rn. 217 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch den Zufluss (oder den Abfluss) von Gütern in Geld oder Geldeswert allein wird der Tatbestand einer Einkunftsart nicht erfüllt. Was hinzutreten muss, wodurch also im Übrigen der Tatbestand erfüllt wird, kann nicht für alle Einkunftsarten einheitlich beschrieben werden, sondern ergibt sich aus den Vorschriften über die einzelnen Einkunf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Preisabschlag

Rn. 636 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Von dem Endpreis des ArbG oder dem des nächstansässigen Abnehmers ist ein Preisabschlag um 4 % vorzunehmen. Dies soll nach der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drs 11/2157, 142) dem Ausgleich etwaiger Bewertungsungenauigkeiten dienen. Der Wert des Sachbezugs besteht in dem um 4 % geminderten Endpreis; von diesem ist ein etwaiges vom ArbN gezahlte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 140 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) geschaffene und erstmals für den VZ 2004 anwendbare Regelung knüpft die nach einem DBA vorgesehene Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an den zusätzlichen Nachweis, dass entweder der andere Vertragsstaat auf die Ausübung seines Besteuerungsrechtes verzichtet hat oder die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Öffentliche Zuschüsse

Rn. 286 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Öffentliche Baukostenzuschüsse dienen nicht der Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs des Gebäudes, sondern werden für die Erhaltung, Erneuerung oder funktionsgerechte Verwendung gewährt, sie sind deshalb keine Einnahmen aus VuV, sondern mindern die HK (vgl BFH v 26.03.1991, IX R 104/86, BStBl II 1992, 999) oder die Erhaltungsaufwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unentgeltliche Zuwendungen

Rn. 280 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Unentgeltlichkeit einer Zuwendung spricht gegen den Zusammenhang mit einer Einkunftsart, zB bei Geschenken, insb in Vorwegnahme der Erbschaft. Dies gilt jedoch wegen des weit gefassten Veranlassungsbegriffs nicht bei Zuwendungen zwischen Personen, die durch eine vertragliche Beziehung verbunden sind, bei der die Leistungen einer Einkunf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Möglichkeit einer Einnahme

Rn. 123 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Möglichkeit, eine Einnahme zu erzielen, ist selbst grds keine Einnahme, auch dann nicht, wenn sich diese Möglichkeit durch die vertragliche Bindung dessen, der die Leistung zu erbringen hat, verdichtet, vgl BFH v 26.07.1985, VI R 200/81, BFH/NV 1986, 306; BFH v 10.11.1989, VI R 155/85, BFH/NV, 1990, 290 bzgl des Versprechens des ArbG, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 337 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mit dem durch das StReformG 1990 eingeführten Begriff des Endpreises am Abgabeort sollte sichergestellt werden, dass nicht der Durchschnittspreis zu ermitteln ist, sondern der Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich für identische Waren vom Letztverbraucher gefordert wird (vgl BT-Drs 11/2157, 141). Ferner sollte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Objektiver Veranlassungsbegriff

Rn. 226 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Veranlassungsbegriff ist nach allg Auffassung objektiv zu verstehen. Im Rahmen einer Einkunftsart fließt eine Einnahme dann zu, wenn bei objektiver Betrachtung ein sachlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Leistung des StPfl besteht, vgl BFH v 05.07.1996, VI R 10/96, BStBl II 1996, 545: der ArbN muss die Zuwendung vernünftig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Zuwendung durch Dritte

Rn. 598 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gewährt ein Dritter dem ArbN einen Rabatt, stellt dies nur dann einen stpfl geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis dar, wenn sich die Rabattgewährung noch im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des ArbN darstellt. Das ist nur dann der Fall, wenn der ArbN den Vorteil, hier die R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Riedel/Kliemann, Ist die lohnsteuerliche Privilegierung von Sachbezugssystemen in Gefahr?, DStR 2019, 2001; Scherf/Gerstl, Gutscheine im neuen Sachbezugsrecht, NWB 2020, 228; Seifert, Gesetzliche Änderungen bei der LSt zum Jahresbeginn 2020, DStZ 2020, 37; Seifert, Gesetzliche Änderungen bei der Lohnsteuer zum Jahresbeginn 2020, DStZ 2020, 37; Eismann, LSt-Update 2020: Die wesen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Teilentgeltliches Ausscheiden

Rn. 54a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Eine teilentgeltliche Veräußerung liegt dann vor, wenn ein negatives Kapitalkonto übernommen wird und ein Entgelt (zB Gleichstellungsgeld) gewährt wird, das negative Kapitalkonto und das zusätzliche Entgelt zusammen jedoch niedriger sind als der Anteil des Erwerbers/der Erwerber an den stillen Reserven und einem Geschäftswert. In diesen Fäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Leistungen erfüllungshalber und an Erfüllungs statt

Rn. 42 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird dem StPfl ein Gegenstand oder ein Recht erfüllungshalber (§ 364 Abs 2 BGB) übertragen, erlischt das Schuldverhältnis nicht, der Anspruch auf die geschuldete Leistung bleibt bestehen, der Gläubiger erhält nur eine zusätzliche Befriedigungsmöglichkeit; der StPfl erlangt also nicht das ihm erfüllungshalber übertragene vermögenswerte Gut; E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Auf- und Abspaltung auf Rechtsträger in Form der KapGes

Rn. 65 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 15 Abs 3 UmwStG verringert sich der nach § 15a EStG verrechenbare Verluste in dem Verhältnis, in dem bei Zugrundelegung des gemeinen Werts das Vermögen auf den/die anderen Rechtsträger in Form der KapGes übergeht: UmwSt-Erlass 2011 BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 Rz 15.41 und 16.01, 16.03. Wird bei einer Aufspaltung die KG aufgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Zweck der Regelung

Rn. 225 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen – AmtsHRLÄndUG – vom 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) eingefügte § 50d Abs 12 EStG sieht vor, dass mit Wirkung vom 01.01.2017 Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unentgeltliches Ausscheiden

a) Stille Reserven höher als das negative Kapitalkonto Rn. 51a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die übergebenen anteiligen stillen Reserven einschließlich anteiligem Geschäftswert höher als das negative Kapitalkonto (sollte in den Akten dokumentiert werden!) und erfolgt die Übertragung unentgeltlich durch Schenkung unter Lebenden (oder von Todes wegen), so steht das negative K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Anteil an stillen Reserven und Geschäftswert entspricht mindestens der Höhe des negativen Kapitalkontos

a) Unentgeltliches Ausscheiden Rn. 53 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Kommt in Frage vor allem bei Übertragung aus familiären Gründen, aber bei erkennbarem Willen zur Unentgeltlichkeit auch zwischen Fremden (s FG Düsseldorf EFG 2010, 803 bei Übertrag an Mitarbeiter, weil der Inhaber keine eigenen Kinder hat): s Rn 51b . Voraussetzung für Unentgeltlichkeit bei fremden Dritten ist ans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Regelungsgegenstand und Aufbau der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der durch das AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) neu gefasste § 50c EStG übernimmt die bislang in § 50d EStG aF enthaltenen Regelungen, die das Verfahren zur Entlastung von KapSt und v Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage der §§ 43b, 50g EStG oder einer DBA betreffen. Durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Anteil an stillen Reserven und Geschäftswert ist geringer als die Höhe des negativen Kapitalkontos

a) Mit dem Ausscheiden des Kommanditisten ist kein Gesellschafterwechsel verbunden Rn. 55 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dies ist der Fall, auf den die Gesamtregelung der S 3 und 4 des § 52 Abs 24 EStG (idF KoatienAnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) zugeschnitten ist. Nach der Verwaltungsanweisung in Tz 15 des BMF BStBl I 1981, 308 und in H 15a EStH 2023 "Übernahme des negativen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entgeltliches Ausscheiden

a) Normalfälle Rn. 50 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Entsprechend der Rechtslage vor In-Kraft-Treten von § 15a EStG (s Rn 2; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1981, 795) gilt auch bei Veräußerung eines Kommanditistenanteils mit negativem Kapitalkonto aufgrund nur verrechenbarer Verluste aus einer KG gegen Entgelt/Abfindung, dass sich der Veräußerungsgewinn aus der Differenz zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Strukturwandel einer gewerblich geprägten KG zu einer vermögensverwaltenden KG und umgekehrt

a) Gewerblich geprägte KG wird zu vermögensverwaltender KG Rn. 69 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine gewerblich geprägte KG aufgrund Preisgabe eines der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG zu einer vermögensverwaltenden KG, auf die gem § 21 Abs 1 S 2 EStG weiterhin § 15a EStG anzuwenden ist, liegt eine Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG vor mit der Rechtsfolge, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Aufbau der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d EStG regelte in seiner ursprünglichen Fassung in den Abs 1–6 die Entlastung beschränkt StPfl von KapSt und AbzSt nach § 50a EStG bei Anwendung von DBA sowie EU-Richtlinien (s §§ 43b, 50g EStG). Daneben enthielt die Norm in den Abs 7–14 eine Reihe von unverbunden nebeneinander stehenden Vorschriften zu DBA-Fragen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Speziell: Gem § 8c Abs 1 S 1 KStG schädlicher Beteiligungserwerb am KapGes-Kommanditisten vor dessen Ausscheiden

Schrifttum: Dennisen/Frankus, Kein Untergang von § 15a EStG-Verlusten durch Vorgänge iSd § 8c KStG und § 8d KStG?, DB 2017, 443; Dennisen/Otto, Kein Untergang eines verrechenbaren Verlusts iSd § 15a EStG nach § 8c KStG, Anmerkung zu FG Köln v 28.20.2021, Ubg 2022, 93; Haunhorst, Zur Anwendung des § 8c KStG aF auf Verluste gem § 15a EStG, DB 2024, 2134; Strahl, Kein Wegfall eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.555,00* Euro monatlich, 357,87* Euro wöchentlich oder 71,57* Euro täglich, beträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder ...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / Literaturtipps

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftsgläubigern

Rn. 28a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Ablehnung der Berücksichtigung von Bürgschaften für eine erweiterte Verlustverrechnung ist im Regierungsentwurf Folgendes ausgeführt (BT-Drs 8/3648, 17): Zitat "Die Anerkennung der Bürgschaft als Grundlage für eine erweiterte Verlustverrechnung würde es nach Auffassung der Bundesregierung den Verlustzuweisungsgesellschaften ermöglichen, n...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835 a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leistung durch Dritte

Rn. 251 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Leistungen des ArbG, des Kapitalempfängers oder des Mieters sind dem StPfl im Zweifel iRd Vertragsverhältnisses und damit iRd betreffenden Einkunftsart zugeflossen, Leistungen eines Dritten im Zweifel nicht. Jedoch gilt auch insoweit für alle Überschusseinkunftsarten das Veranlassungsprinzip, BFH v 21.02.2003, VI R 74/00, BStBl II 2003, 496 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Leistenden

Rn. 287 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zusammenhang mit der Einkunftsart nichtselbstständige Arbeit wird von der Rspr des BFH verneint, wenn die Leistung des ArbG in seinem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt (vgl BFH v 17.09.1992, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39: Vorsorgeuntersuchung; BFH v 27.09.1991, VI R 3/87, BStBl II 1992, 365: Dienstreise-Kaskoversic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Identitätswahrende Umwandlung einer GmbH & Co KG in eine GbR/OHG (bzw Umwandlung der Rechtsstellung des Kommanditisten in die eines persönlich haftenden Gesellschafters)

Rn. 67 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Eine derartige Haftungserweiterung hat nicht zur Folge, dass nur verrechenbare Verluste der vorangegangenen Jahre im Jahr der Haftungserweiterung in ausgleichsfähige Verluste umgepolt werden (s Rn 10 und BFH v 14.10.2003, BStBl II 2004, 115).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG

Rn. 66 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei formwechselnder Umwandlung rückwirkend nach § 14 S 3 UmwStG auf einen Stichtag der Übertragungsbilanz in Jahr 1 lt Beschluss in Jahr 2 und rückwirkender Kapitalerhöhung bei der KG lt Beschlussfassung über die Umwandlung gelten lt BFH v 03.02.2010, IV R 61/07, BStBl II 2010, 942 folgende Orientierungssätze:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die betreffen. (2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundesk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Staatlich geförderte Altersvorsorge.

Rn 38 Kapitalbeträge einschließlich seiner Erträge, die der zusätzlichen Altersversorgung iSd § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dienen, und die staatlich gefördert worden sind, sind nicht einzusetzen. § 90 II Nr 2 SGB XII schützt nur vor dem Einsatz einer staatlich geförderten Altersversorgung (›Riester-Renten‹). Alle anderen Altersversorgungen, die pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 Absatz 1 Satz 1 werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto erfasst:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 76 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Es gelten folgende Besteuerungsgrundsätze: Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmer-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende Mitunternehmer keinen Gewinn, da die WG mit dem Buchwert anzusetzen sind (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und BMF vom 20.11.2019). Das Buchwert-Privileg kann jedoch beansprucht wer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Tz. 10 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die seit 1925 genutzte Lohnsteuerkarte wurde 2013 durch ein elektronisches System, das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), abgelöst. Seitdem ist der Arbeitgeber (Verband/Verein) verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Aufnahme des Dienstverhältnisses bei der Finanzverwaltung anzumelden und zugleich die ELStAM anzuforder...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Lohnsteuerverfahren

Tz. 25 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) kann bereits in vollem Umfang beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dabei hat die Körperschaft oder Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 5) die Wahl, ob zunächst alle Zahlungen an den Steuerpflichtigen bis zu einer Höhe von 840 EUR steuerfrei behandelt werden oder ob vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertragsarten.

Rn 2 Die Anforderungen an den Vertrag ergeben sich nicht aus § 851d, sondern aus dem AltZertG und dem EStG (Dietzel S 149). Geschützt werden die Alterseinkünfte aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen. Erfasst werden auch Ansprüche auf Leistungen aus Sparverträgen, Fondssparplänen oder zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen. Die Formulierung ist an § 97 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2024 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mahlzeitendienst (Essen auf...mehr