Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorfragen / III. Verfügungen

Rz. 16 Für das Mandat entscheidend kann die Frage nach früheren Verfügungen des künftigen Erblassers sein. Hierunter fallen bspw.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, die die gesetzliche Unterhaltspflicht ›betreffen‹ – Unterhaltsverfahren kraft Sachzusammenhangs.

Rn 5 Der Wortlaut des § 231 lässt es ausreichen, dass das Verfahren die gesetzliche Unterhaltspflicht lediglich betrifft. Diese allg gehaltene Formulierung war bereits in § 621 I Nr 4, 5 und Nr 11 ZPO aF sowie in § 23b I 2 Nr 5, 6 GVG aF verwendet worden (vgl dazu zB Zö/Philippi § 621 ZPO Rz 4). Es ist ausreichend, wenn die Einordnung als Unterhaltssache nach Sinn und Zweck ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2 Übersicht über § 4h EStG

Rz. 47 § 8a KStG schließt an § 4h EStG an und enthält lediglich Sonderregelungen für Körperschaften. § 4h KStG wird im Folgenden nicht kommentiert; vielmehr wird auf Frotscher, G., in Frotscher/Geurts, EStG, Kommentierung zu § 4h EStG verwiesen. Rz. 48 § 4h Abs. 1 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes eines Betriebs auf den Zinsertrag, darüber hinaus auf das v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.2 Kleinbetragsgrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Rz. 137 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen, also der Nettozinsaufwand, für den jeweiligen Betrieb weniger als 3 Mio. EUR beträgt.[1] Einen Ausschluss der Kleinbetragsregelung bei schädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 138 Durch Gesetz v. 16.7.2009...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.1 Übersicht über die Regelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (bis Vz 2023)

Rz. 145 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG war die Regelung über die Zinsschranke nicht anwendbar, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 wird nicht mehr auf eine Konzernangehörigkeit abgestellt, sondern auf Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die folgenden Ausführungen zum Begriff des Konzerns sind aber noch für § 8a Abs. 3 KStG a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / Zusammenfassung

Begriff Entgeltfortzahlung bezeichnet die vorwiegend gesetzlich geregelten Durchbrechungen des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn". Dies betrifft insbesondere die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (einschließlich der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation) sowie die Feiertagsentgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und die Reg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.6 Besonderheiten bei nachgeordneten Personengesellschaften

Rz. 222 Für nachgeordnete Personengesellschaften gilt nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG die Regelung des § 8a Abs. 2 KStG entsprechend. Das bedeutet, dass die Zinsschranke bei einer nachgeordneten Personengesellschaft mangels Zugehörigkeit zu einem Konzern nur dann nicht anwendbar ist, wenn bei ihr keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt. Die Frage ist dann von B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Die Vorschrift des § 4h EStG ist grundsätzlich auf alle Stpfl. und Personengesellschaften (bzw. "Betriebe"[1]) anwendbar. Die Zinsschranke erfasst sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Stpfl. Lediglich sachlich erfolgt durch § 4h Abs. 3 S. 1 EStG eine Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn, werden also Zinsen, die ursächlich zu einem im Inland nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8a KStG stellt eine besondere Vorschrift zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Körperschaft dar. Sie ist daher im Ersten Kapitel des Zweiten Teils des Gesetzes zutreffend eingeordnet. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Vorschrift; vielmehr baut sie auf der Regelung für die Zinsschranke in § 4h EStG auf. § 4h EStG ist eine Vorschrift zur Ermittl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.1 Systematik

Rz. 84 Rechtsfolge der Zinsschranke ist nach § 4h Abs. 1 EStG, dass die Zinsen nicht abziehbar sind, soweit sie die Zinseinnahmen und darüber hinaus das verrechenbare EBITDA übersteigen. Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des EBITDA des laufenden Jahres zuzüglich des nicht ausgenutzten Vortrags an verrechenbarem EBITDA der 5 vorhergehenden Jahre. EBITDA ist der maßgeblich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 6 Zinsschranke bei Holdinggesellschaften

Rz. 256 Anders als § 8a KStG a. F. enthält die Neufassung der Vorschrift keine besonderen Regelungen für Holdinggesellschaften, d. h. für Gesellschaften, deren Haupttätigkeit in dem Halten von Beteiligungen und der Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften besteht. Insbesondere fehlt ein "Holdingprivileg", wodurch die Abzugsfähigkeit der Zinsen für eine Holding erleichtert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde

Rz. 19 Unter Ungewissheit ist die subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung zu verstehen, welche überhaupt nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten zu beseitigen ist.[1] Die Möglichkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung befreit die Finanzbehörde aber nicht von ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 88 AO. Dementsprechend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.4 Maßgebliches Einkommen bei Überschusseinkünften (§ 8a Abs. 1 S. 4 KStG)

Rz. 113 Nach § 8a Abs. 1 S. 1 KStG ist § 4h EStG und damit die Zinsschranke auch auf Kapitalgesellschaften und andere Körperschaftsteuersubjekte anzuwenden, die ihre Einkünfte durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ermitteln.[1] Betroffen waren bis Vz 2023 nur Körperschaften, die als Kapitalgesellschaften zu qualifizieren sind. Da K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.2 Übersicht über den Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 231 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b a. F. EStG.[1] Diese Einschränkung ist selbstverständlich, da nur dann die Ermittlung einer durchsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.3 Aufhebung der Vorschrift (ab Vz 2024)

Rz. 229a § 8a Abs. 2 KStG ist durch Gesetz v. 22.12.2023 ersatzlos aufgehoben worden.[1] Grund hierfür war die Neufassung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, auf den § 8a KStG in vollem Umfang verweist. Durch diese Neuregelung ist § 8a Abs. 2 KStG überflüssig geworden, da alle in Betracht kommenden Fälle jetzt bereits von § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG erfasst werden. Danac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.6 Rechtsentwicklung

Rz. 41 Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] eingeführt und ersetzt § 8a KStG i. d. F. des Gesetzes v. 20.12.2001.[2] Rz. 42 Durch Gesetz v. 16.7.2009[3] wurde zwar nicht § 8a KStG geändert, wohl aber in § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG, der auch im Rahmen des § 8a KStG gilt, die Freigrenze von 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR erhöht, allerdings nur für Wirtschaftsjahre, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.2 Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn

Rz. 82 Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Anwendung der Zinsschranke nicht unmittelbar auf inl. Betriebe (Betriebsstätten) beschränkt. Eine solche Beschränkung ergibt sich aber mittelbar aus § 4h Abs. 3 S. 1, 2 EStG, jedenfalls für die Fälle des Bestehens eines DBA mit Freistellungsmethode. Danach fallen nur solche Zinsaufwendungen unter die Vorschrift, die den "maßgeblichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.5 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 35 Nach § 34 Abs. 6a S. 3 a. F. KStG ist § 8a KStG erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Bundestags) beginnen und nicht vor dem 1.1.2008 enden. Das bedeutet für Stpfl. mit einem dem Kj. entsprechenden Wirtschaftsjahr, dass die Vorschrift erstmals für das Wirtschaftsjahr und den Vz 2008 anzuwenden ist. Für di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.1 Grundlagen

Rz. 136 § 4h Abs. 2 S. 1 EStG enthält 3 verschiedene Ausschlussregeln für die Zinsschranke. Diese Ausschlussregeln beziehen sich jeweils auf das laufende Wirtschaftsjahr, d. h. sie sind für jedes Wirtschaftsjahr gesondert anzuwenden. Andererseits erfassen diese Ausschlussbestimmungen den zu dem Zeitpunkt, zu dem sie verwirklicht sind, jeweils vorhandenen Bestand an Zinsen, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4.1 Einkommensteuer

Rz. 29 Unsicherheit im Tatsächlichen liegt beim gewerblichen Grundstückshandel darin, ob der Stpfl. die Drei-Objekte-Grenze überschreitet.[1] Soweit Oellerich [2] beim gewerblichen Grundstückshandel einen in der Vergangenheit objektiv noch nicht verwirklichten Sachverhalt (und damit eine rückwirkende Rechtsanwendung auf einen ohne Ungewissheiten behafteten Sachverhalt) annimm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Vergleich der Eigenkapital- mit der Fremdkapitalfinanzierung

Rz. 10 Gewinne, die ausgeschüttet werden können, unterliegen bei der Kapitalgesellschaft der GewSt, der KSt-Tarifbelastung nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 %. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft, je nach Höhe der GewSt, rd. 30 %. Rz. 11 Finanziert der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft nicht meh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.1 Regelungszweck

Rz. 230 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG enthält eine weitere wichtige Ausnahme von der Zinsschranke. Grundgedanke dieser Ausnahmeregelung ist, dass die Zinsschranke verhindern soll, dass die deutsche Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns überproportional mit Fremdkapital finanziert und dadurch das (der relativ hohen deutschen Steuerbelastung unterliegende) Beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Tatsachen im Sinne des Abs. 1 S. 1

Rz. 16 Voraussetzung für die Anwendung des § 165 Abs. 1 S. 1 AO ist, dass ungewiss ist, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer eingetreten sind.[1] Die Steuer entsteht nach § 38 AO abstrakt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Einzelsteuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Voraussetzung für die Entstehung der Steuerschuld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4.5 Bilanzsteuerrecht

Rz. 32 An sich fallen unter den Begriff der Voraussetzungen der Steuerschuld auch Bilanzansätze. Hier ist jedoch zu beachten, dass nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit dem Aufstellen der Bilanz nicht gewartet werden darf, bis jede Unsicherheit beseitigt ist. Die Bilanzansätze sind erforderlichenfalls unter Verwendung der Erkenntnisse bis zum Tag der Bilanzauf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Tatbestand

Rz. 6 Drittwirkung entfalten nur unanfechtbare Steuerbescheide. Nur bei Unanfechtbarkeit kann angenommen werden, dass die materielle Richtigkeit des Bescheids außer Streit ist und daher kein Anlass besteht, im Verfahren mit dem Gesamtrechtsnachfolger bzw. dem Zweitschuldner erneut über die Richtigkeit zu entscheiden. Rz. 7 Ein Steuerbescheid ist unanfechtbar, wenn er nicht od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.5 Rechtsfolge

Rz. 221 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 2 lediglich, dass § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung die Zinsschranke auch dann eingreift, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern gehört. Soweit die Zinsschranke eingreift, gelten die übrigen Regelungen unverändert, insbesondere: Ansatz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 Satz 1

Rz. 103 Eine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO setzt lediglich voraus, dass sie mit einem wirksamen Vorläufigkeitsvermerk versehen ist. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Vorläufigkeitsvermerk auch rechtmäßig ist, wenn er nicht erfolgreich angefochten worden ist. Denn Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vorläufigkeitsvermerk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.6 Mehrere Beteiligte, § 7a Abs. 7 EStG

Rz. 156 Ist ein Wirtschaftsgut mehreren Beteiligten zuzurechnen, müssen alle die Voraussetzungen der Begünstigungsnorm erfüllen. In diesem Fall dürfen die erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur einheitlich vorgenommen werden (§ 7a Abs. 7 Satz 2 EStG). Die Beteiligten müssen dieselbe AfA-Methode und denselben AfA-Satz wählen. Ein Verzicht eines einzelnen Beteiligt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.3 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen, § 7a Abs. 3 EStG

Rz. 152 Nach § 7a Abs. 3 'EStG muss bei der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums zumindest die AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG angesetzt werden. Rz. 153 Werden auf Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen vorgenommen, ist die Normal-AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG vorzunehmen, degressive AfA ist unzulässig (§ 7a Abs. 4 EStG).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.1 Geltungsbereich des § 7 EStG

Rz. 91 § 7 Abs. 1, 4 bis 6 EStG gelten für alle Einkunftsarten, ebenso bei § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [1], nicht aber bei der Anwendung des § 33 EStG, sofern im Rahmen der Vorschrift die Anschaffung eines Wirtschaftsguts mit mehrjähriger Nutzungsdauer berücksichtigt werden soll.[2] Leistungs-AfA und degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 EStG) s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.2 Teilherstellungskosten oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten, § 7a Abs. 2 EStG

Rz. 151 § 7a Abs. 2 EStG hat keinen Anwendungsbereich, da es keine anderen Vorschriften gibt, die eine Begünstigung von Teilherstellungskosten oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorsehen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3.2 Voraussetzungen der Sonderabschreibungen, § 7g Abs. 5, 6 EStG

Rz. 160 Sonderabschreibungen sind zulässig bei abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern[1] des Anlagevermögens.[2] Begünstigt sind neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Nach § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG können die Sonderabschreibungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die betrieblichen Größenmerkmale erfüllt werden. Sie entsprechen denen des Investitionsabzugsbetrags,[3] bezi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1 Gemeinsame Regelungen, § 7a EStG

Rz. 149 § 7a EStG regelt allgemeine Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderausgaben, gewährt selbst aber keine solchen Begünstigungen, sondern setzt solche im oder außerhalb des EStG voraus. Sonderabschreibungen, das sind Abschreibungen, die neben der Normal-AfA gewährt werden, außerhalb des EStG wie z. B. in der EStDV, dem FördG, dem BerlinFG, dem ZRFG oder dem Schu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.2 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, § 7i EStG

Rz. 170 Allgemeines § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ein Baudenkmal ist. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude im Rahmen der Einkunftserzielung eingesetzt werden, eine bestimmt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.1 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten, § 7a Abs. 1 EStG

Rz. 150 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Abschreibung, wenn für ein Wirtschaftsgut, für das erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, im Begünstigungszeitraum nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten[1] aufgewendet werden. Begünstigungszeitraum ist der Zeitraum, in dem erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.5 Überschreiten der Buchführungsgrenzen, § 7a Abs. 6 EStG

Rz. 155 Bei der Prüfung, ob die Buchführungsgrenzen in § 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO überschritten sind, sind erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen nicht zu berücksichtigen. Hiermit soll verhindert werden, dass allein wegen der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen oder Sonderausgaben die Buchführungsfrist erlischt, weil die Grenzen unterschritten werden. Bei Ermittlung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.2 Sonderabschreibungen für Elektromobilität, § 7c EStG

Rz. 158a Mit der Einführung einer Sonderabschreibung mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)[1] sollten steuerliche Anreize für die Elektromobilität im betrieblichen Bereich gegeben werden (Liquiditätseffekt). Durch § 7c EStG sollen neue Elektronutzfahrzeuge und neue elektrisch be...mehr