Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.8 Restwert-AfA, § 7a Abs. 10 EStG

Rz. 158 § 7a Abs. 10 EStG bestimmt die Restwert-AfA, wenn für das Wirtschaftsgut Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden sind nach Ablauf des Begünstigungszeitraums,[1] bei § 7g EStG also nach 5 Jahren. Entscheidend ist der Ablauf des Begünstigungszeitraums, also der Zeitraum, in dem Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Das gilt selbst dann, wenn...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.3 Degressive Gebäude-AfA, § 7 Abs. 5 und 5a EStG

Rz. 147 Die degressive Gebäude-AfA ist nach Abs. 5 nach festen, unabänderbaren Staffelsätzen ausgestaltet. Die degressive AfA auf Gebäude war seit dem 1.1.2006 aufgehoben.[1] Die AfA-Reihen, die vor diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen worden sind, laufen bis zum Ende der AfA weiter. Mit dem Wachstumschancengesetz darf nach § 7 Abs. 5a EStG bei Gebäuden, die in einem Mitgli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.4 Kumulationsverbot, § 7a Abs. 5 EStG

Rz. 154 Liegen für ein Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen nach mehreren Vorschriften vor, so dürfen erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur aufgrund einer dieser Vorschriften in Anspruch genommen werden, sog. Kumulationsverbot (§ 7a Abs. 5 EStG). Mit der Regelung soll eine doppelte Inanspruc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3 Sonderabschreibungen für mittelständische Unternehmen, § 7g Abs. 5, 6 EStG

2.9.3.1 Allgemeines Rz. 159 § 7g Abs. 5, 6 EStG gewährt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007[1] angeschafft oder hergestellt worden sind, eine Sonderabschreibung von 20 % – mit dem Wachstumschancengesetz[2] für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, insgesamt 40 % der – ggf. um den in A...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2 Absetzungen für Abnutzungen (Abschreibungen nach dem EStG)

2.1 Allgemeines 2.1.1 Bedeutung und Zweck der AfA Rz. 87 Durch die Aktivierung eines Wirtschaftsguts werden seine Herstellungs- oder Anschaffungskosten neutral gestellt, haben somit keine Gewinnauswirkung. Erst durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnwirksam auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt. § 6 Abs. 1 Nr...mehr

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Sachanlagen / 6.2 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter (Sach-)Anlagegüter nach § 6b EStG

In folgenden Fällen können die aufgedeckten stillen Reserven bei Anschaffung oder Herstellung eines jeweils entsprechenden anderen begünstigten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens übertragen werden: Veräußerung von Grund und Boden, Veräußerung von Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörenden Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Bet...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.2 Lineare Gebäude-AfA, § 7 Abs. 4 EStG

Rz. 143 Die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG beträgt bis zur vollen Absetzung bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, jährlich 3 %; bei Gebäuden, soweit sie diese Voraussetzung nicht erfüllen und die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden, jährlich 3 %, vor...mehr

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Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv.[2] Bei der Wahl der linearen Abschreibung sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig. Soweit der Grund h...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3 Vornahme der AfA

Rz. 99 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter[1] des Anlagevermögens,[2] die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können nicht abgeschrieben werden; § 253 Abs. 3 HGB, der nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für das Steuerrecht gilt. Sie könn...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.3 Abschreibungszwang und Korrektur fehlerhafter AfA

Rz. 93 Nach § 7 Abs. 1 und 4 EStG "ist" ("sind") die AfA bei Wirtschaftsgütern vorzunehmen, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, d. h., es besteht ein Abschreibungszwang zur Normal-AfA.[1] Dies gilt für die AfaA nur im Falle des Ausscheidens des Wirtsc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.4 Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

Rz. 138 Nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig (AfaA). AfaA gilt bei allen Einkunftsarten,[1] auch für Gebäude, die nach § 7 Abs. 5 EStG abgeschrieben werden.[2] Bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG degressiv abgeschrieben werden, ist AfaA inzwischen wieder nicht zulässig, (§ 7 Abs. 2 Sa...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.1 Bedeutung und Zweck der AfA

Rz. 87 Durch die Aktivierung eines Wirtschaftsguts werden seine Herstellungs- oder Anschaffungskosten neutral gestellt, haben somit keine Gewinnauswirkung. Erst durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnwirksam auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass abnutzbare Wirtsc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.3 Überblick über die gesetzlichen Grundlagen

Rz. 90 Die zentrale Vorschrift für die AfA ist der § 7 EStG. § 7 Abs. 1 EStG regelt die lineare AfA, der Einlagewert in ein Betriebsvermögen nach Verwendung des Wirtschaftsgutes zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen von Überschusseinkünften ist in Abs. 1 Satz 5 , die Leistungs-AfA in Satz 6 geregelt; zusätzlich ist in Satz 7 die Absetzung für außergewöhnliche technische oder...mehr

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Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.4 Einlagen, Entnahmen und Nutzungsänderungen

Rz. 121 Einlagen in ein Betriebsvermögen sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist. Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist bei Wirtschaftsgütern, die nach d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.2 AfA nach Maßgabe der Leistung – Leistungs-AfA

Rz. 135 Nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG ist es zulässig, anstelle der linearen AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die AfA nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Leistungs-AfA ist auch zulässig bei d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 142 Für die Abschreibung von Gebäuden enthält § 7 Abs. 4, 5, 5a EStG spezielle Regelungen, die den Absätzen 1 und 2 vorgehen. Das Gesetz sieht die lineare (Abs. 4), degressive (Abs. 5, besser Staffel-AfA) und für bestimmte Wohnzwecken dienenden Gebäude eine echte degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vor. Alle Abschreibungsarten finden auch auf selbst...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.3 Absetzung in fallenden Jahresbeträgen – degressive AfA

Rz. 136 Nach § 7 Abs. 2 EStG war für Anschaffungen oder Herstellungen bis zum 31.12.2007 eine degressive AfA zulässig. Nach einem Jahr (2008) ohne degressive AfA wurde für Anschaffungen oder Herstellungen ab 1.1.2009 und vor dem 1.1.2011 wieder eine degressive AfA von 25 % für 2 Jahre eingeführt. Rz. 136a Durch das Zweite und Vierte Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist wieder temp...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.2 Abschreibungen im Handelsrecht

Rz. 89 Zu den Abschreibungen im Handelsrecht vgl. Rz. 1 ff. Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz sind die Ansätze in der Handelsbilanz grundsätzlich auch in der Steuerbilanz auszuweisen. Die AfA nach § 7 Abs. 2 EStG kann daher steuerlich nur dann zugrunde gelegt werden, wenn die Ansätze in der Handelsbilanz auf dieser AfA-Methode beruhen.[1] Für die Abschreibung enthält aber § 5...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.2 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 116 Aufwendungen für die Erweiterung oder Verbesserung eines Wirtschaftsguts in Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung sind nachträgliche Herstellungskosten, sofern sie nicht als Erhaltungsaufwand sofort[1] abziehbar sind oder durch die Aufwendungen ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Nachträgliche Herstellungskosten sind gegeben, wenn nach der Fertigstellung etwas N...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.2 Bewertungsstetigkeit

Rz. 92 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit besagt, dass in den Folgejahren die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten werden sollen.[1] Hierzu gehören auch die Abschreibungen. Durch den Maßgeblichkeitsgrundsatz gilt darüber hinaus das Prinzip der Bewertungsstetigkeit auch für die Steuerbilanz.[2] Aus diesem Grundsatz folgt für di...mehr

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Sachanlagen / 3.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR; bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR),[1] kann für sie die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.4 Ende der AfA

Rz. 133 Die AfA endet, wenn die AfA-Bemesssungsgrundlage bis auf 0 EUR abgeschrieben worden ist. Regelmäßig wird in der Bilanz ein sog. Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt, solange das Wirtschaftsgut im Betrieb noch verwendet wird. Die AfA endet auch, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr zur Einkünfteerzielung eingesetzt wird. Bei Einstellung der Einkünfteerzielung im Bereich d...mehr

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Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.2 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 106 Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören der Grund und Boden (aber nicht abnutzbar), Gebäude, Gebäudeteile und sonstige unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Außenanlagen, Hof- und Platzbefestigungen, Straßenzufahrten und Umzäunungen bei Betriebsgrundstücken, wenn sie nicht ausnahmsweise Betriebsvorrichtungen sind, sonstige Mieterein- und -umbauten.[1] Bei den sonst...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 126 AfA-berechtigt ist regelmäßig nur der Steuerpflichtige, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften einsetzt, der den Tatbestand der Einkunftserzielung selbst oder durch Dritte erfüllt. Wirtschaftsgüter, die außerhalb der Einkunftserzielung eingesetzt werden, können daher nicht steuermindernd abgeschrieben werden (allgemeine Meinung).[1] Erfüllt ein Steuerpfli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.3 Betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer

Rz. 129 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Entscheidend ist damit nicht die übliche Nutzungsdauer, sondern die spezifisch für dieses Wirtschaftsgut bei diesem Einsatz geltende, die sog. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist somit betriebsspezifisch, d. h., es...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3.1 Allgemeines

Rz. 159 § 7g Abs. 5, 6 EStG gewährt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007[1] angeschafft oder hergestellt worden sind, eine Sonderabschreibung von 20 % – mit dem Wachstumschancengesetz[2] für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, insgesamt 40 % der – ggf. um den in Anspruch genommenen ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.4 Einzelbewertung

Rz. 97 Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung[1] folgt, dass die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu berechnen ist. Ein einheitliches Wirtschaftsgut kann daher nicht für Zwecke der AfA in verschiedene Einzelteile zerlegt werden. Entscheidend für die Frage, wann ein einheitliches Wirtschaftsgut vorliegt, ist, ob die einzelnen Bestandteile in einem einheitlichen ...mehr

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Anlagevermögen / Zusammenfassung

Begriff Anlagevermögen haben nur Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen. Das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter (handelsrechtlich: Vermögensgegenstände), die auf Dauer dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen. Einkommensteuerrechtlich kann ein Wirtschaftsg...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 107 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, sofern für sie nicht ein besonderer Bilanzposten zu bilden ist wie für Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie Belieferungsrechte, Computerprogramme, Trivialprogramme,[1] betriebliche So...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.6 Sonstige Minderungen der AfA-Bemessungsgrundlage

Rz. 125 Grundsätzlich sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten bis auf 0 EUR abzuschreiben, sofern nicht ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt wird. Nur bei Wirtschaftsgütern von großem Gewicht oder aus wertvollem Material kann ein Schrottwert in der Weise angesetzt werden, dass der Unterschied zwischen den Anschaffungs-/Herstellungskosten und dem Schrottwert abgeschriebe...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 157 Erhöhte Absetzungen oder Sonderausgaben bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sind nur zulässig, wenn sie in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis mit folgenden Angaben aufgenommen werden: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die die Begünstigung in Anspruch genommen wird, Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, betr...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.1 Übertragung stiller Reserven/Bildung einer Rücklage

Für Sachanlagevermögen gibt es steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen, z. B. die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung [1] oder die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter.[2] Bei Ausscheiden bestimmter Anlagegüter aus dem Betriebsvermögen infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriff...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Folgebewertung von Vermögensgegenständen sind die Abschreibungen besonders relevant. HGB, EStG und IFRS verwenden zwar grundsätzlich die gleichen Techniken, im Detail unterscheiden sich die Regelungen für planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung der Vermögensgegenstände/Vermögenswerte/Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens aber deutlich. Dies ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4 Erhöhte Absetzungen

Rz. 164 Erhöhte Absetzungen, das sind Absetzungen, die anstelle der normalen AfA gewährt werden, werden nur noch in § 7h und § 7i EStG gewährt. Die Vorschriften §§ 7b, 7c, 7d und 7k EStG a. F., die erhöhte Absetzungen gewährt haben, sind durch das ZollkodexAnpG v. 22.12.2014 [1] wegen Zeitablaufs aufgehoben worden. 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG Rz. 165 Allgemeines §...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.4 Bemessungsgrundlage

Rz. 113 Bemessungsgrundlage für die AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes oder der an deren Stelle tretende Wert, z. B. § 7a Abs. 9 EStG, § 10 EStDV. Eine Abschreibung von etwaigen höheren Wiederbeschaffungskosten ist ebenso ausgeschlossen wie nach dem HGB. Der Begriff der Anschaffungskosten folgt aus § 255 Abs. 1 HGB, der der Herstellungskos...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.1 Erhöhung oder Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 114 Erhöhen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, weil z. B. der Käufer nachträglich zu einem höheren Kaufpreis verurteilt wird, weil er aufgrund eines Schiedsgutachtens höhere Preise zu zahlen hat,[1] weil der Preis nur dem Grunde nach festgelegt worden ist oder weil nachträglich Abgaben zu leisten sind, ändert sich die Bemessungsgrundlage ex nunc. Die zusätzl...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.5 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 124 Für unentgeltlichen Erwerb von Betriebsvermögen gilt § 6 Abs. 3 EStG, von Privatvermögen § 11 EStDV. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils z. B. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall) oder der Einzelrechtsnachfolge (Schenkung, vorweggenommene Erbfolge) ist der Rechtsnachfolger an die Werte seines Rechtsvorgängers...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.2 AfA-Beginn

Rz. 128 Die AfA beginnt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Nach § 9a EStDV ist Zeitpunkt der Anschaffung der Zeitpunkt der Lieferung – das ist der Übergang von Nutzen und Lasten –, der der Herstellung der Zeitpunkt der Fertigstellung – das ist der Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits g...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.4 Abnutzung für Substanzverringerung (AfS)

Rz. 148 Nach § 7 Abs. 6 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, Absatz 1 entsprechend anzuwenden. Dabei sind Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs zulässig. Anstelle der Verwendung oder Nutzung nach Absatz 1, wird in Absatz 6 der Verbrauch von Wirtschaftsgütern vorausgesetzt. Zulässig sin...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.2 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 63 Vom Wert I oder II der Tabelle in Rz. 62 ist am Abschlussstichtag der niedrigste Wert anzusetzen. Für den Ansatz des niedersten dieser beiden Werte besteht also ein Ansatzgebot. Die Niederstbewertung ist immer anzuwenden, im Gegensatz zu der Bewertung der Anlagegegenstände, die nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt wer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.4 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 110 Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern abzüglich der Schulden hinaus innewohnt.[1] Er ist Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind und losgelöst von der Person des Unternehmers au...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

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Sachanlagen / 2.1 Grundstücke

Betrieblich genutzte Grundstücke gehören regelmäßig zu den Sachanlagen. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Grund und Boden ist nur das nackte Grundstück ohne Gebäude, Anlagen, Bodenschätze[2], Aufwuchs, Kulturen und Feldinventar.[3] Der Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, das bei einer voraussichtlich dauernden...mehr

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Anlagevermögen / 6.3 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

Eine dem § 6b EStG vergleichbare Regelung enthält § 6c EStG für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen.mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.3 Zuschüsse

Rz. 119 Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage.[1] Im betrieblichen Bereich hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Einnahmen ansetzen und die Herstellungs- oder Anschaffungskosten zuzüglich der Zuschüsse als Bemessungsgrundlage ansetzen oder gewinnneutral unter Kürzung der Bemessungsgrun...mehr