Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als juristische Personen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 63 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Körperschaft (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem g...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 15 Einen Sonderfall der beschränkten Steuerpflicht bildet die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Sie kommt ausschließlich mit Blick auf die Person des Erblassers in Betracht.[16] Liegen die Voraussetzungen des § 4 AStG vor, wird die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG über die in § 121 BewG genannten Wirtschaftsgüter hinaus erweitert. Rz. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bereicherung durch Aufwandsersparnis

Rz. 41 [Autor/Stand] Die (sonstige) freigebige Zuwendung ist begrifflich weiter als die Schenkung i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Daher sind auch die mit dem Gebrauch oder der Nutzung vermögenswerter Gegenstände verbundenen geldwerten Vorteile grundsätzlich steuerbar (vgl. § 29 Abs. 2 ErbStG).[3] Die Bereicherung des Begünstigten folgt hier regelmäßig aus der Tatsache eines fehl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelaspekte.

Rn 20 Angelehnt an die Sittenwidrigkeitsprüfung (dazu BAG NZA 06, 1354, 1356 [BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05]; PWW/Ahrens § 138 Rz 54) vermittelt die Grenze von 75 % des üblichen Verdienstes eine wichtige Orientierung. Je deutlicher dieser Betrag unterschritten ist, desto weniger zusätzliche Hinweise werden für eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung erforderlich sein. Umge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vergütungen an Amateurfußballspieler

Tz. 11 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 (Gilt nicht für die Frage der Gemeinnützigkeit)mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / XI. Besteuerung der Vergütung

Rz. 194 Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ist die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten einkommensteuerpflichtig. Darüber hinaus hat der Testamentsvollstrecker ggf. Umsatzsteuer und/oder Gewerbesteuer zu entrichten. Bei der Festlegung der Testamentsvollstreckervergütung sollte der Erblasser daher berücksichtigen, dass Steuerlasten die Vergütung nicht unerheblich kürzen k...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Sozialversicherungsfreiheit

Tz. 31 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) bleibt seit dem Jahr 2008 in der Sozialversicherung versicherungsfrei (s. § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / bb) Ertragsnießbrauch

Rz. 104 Eine weitere Art des Nießbrauchs an einem Einzelunternehmen ist der Ertragsnießbrauch, der auch als unechter Unternehmensnießbrauch bezeichnet wird. Der Ertragsnießbrauch bedeutet die Zuwendung des dinglichen Nießbrauchs an einzelnen Gegenständen des Unternehmens, jedoch nur auf den Ertrag gerichtet, wobei der Nießbraucher keinen unmittelbaren Besitz hat, von der Wir...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutz

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken zählt u. a. der Umweltschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, Anhang 1b). Die Förderung des Umweltschutzes umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen) zu schützen und eingetretene Sch...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Bruttoverwaltungsvermögenstest

Rz. 191 Vor einer Aufteilung des Betriebsvermögens in zu begünstigendes Produktivvermögen und nicht zu begünstigendes Verwaltungsvermögen ist der Bruttoverwaltungsvermögenstest gem. § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG durchzuführen. Danach ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens des Unternehmens vollständig nicht zu begünstigen, wenn das Verwaltungsvermögen mindestens 90 % des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Arbeitgebers

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Arbeitgeber im Sinne des Lohnsteuerrechts ist derjenige, dem (mindestens ein) Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schuldet, unter dessen Weisung er oder sie (Arbeitnehmer) steht und in dessen Organismus er oder sie eingebunden ist (Umkehrschluss aus dem Arbeitnehmerbegriff, s. § 1 LStDV, Anhang 8). Auch s. R 19.1 LStR und s. H 19.1 LStH. Arbeitge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zu den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören folgende Einrichtungen: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Deutscher Caritasverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Deutscher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Besteuerung des Berechtigten

Rz. 219 Wer einen Anspruch auf eine Rente oder auf andere wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen unentgeltlich erwirbt, ist damit steuerpflichtig. Auch wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen kommen als Erwerbsgegenstände i.S.v. § 3 Abs. 1 ErbStG in Betracht. Die Bewertung richtet sich grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 13–16 BewG. Der Leistungsberechtigte kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mindestunterhalt.

Rn 7 Nr 4 bestimmte die Höhe des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder iSd § 1612a BGB für eine Übergangszeit bis zum 31.12.08. Ab dem 1.1.09 ist die Vorschrift durch Änderung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs 4 S 1 EStG, auf den § 1612a Abs 1 BGB verweist, obsolet geworden (MüKoZPO/Gruber § 36 Rz 26).mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Vermögens- und Einkommensverhältnisse

Rz. 149 Der Antragsteller hat sowohl sein Einkommen als auch vorhandenes Vermögen einzusetzen. Das einzusetzende Einkommen bestimmt sich aus sämtlichen Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, Renten und Beihilfen; § 115 Abs. 1 ZPO. Von diesem Einkommen sind abzuziehen:mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Betriebsaufspaltung

Rz. 62 Eine weitere Gefahr bei der Erstellung eines Unternehmertestaments ist die ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Von einer Betriebsaufspaltung spricht man dann, wenn eine personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen vorliegt, wobei ein Unternehmen die operativen Geschäfte führt (sog. Betriebsunternehmen) und das andere ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verzichtserklärung/Aufwandsspende für nebenberufliche Vereinsvergütungen

Tz. 37 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Literatur: Augsten, Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen, 2. Aufl., Wiesbaden 2015; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim 2023; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, 6. Aufl., Köln 2025, Schmidt, EStG, 44. Aufl. 2025.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (2) Leistungen an Dritte

Rz. 184 [Autor/Stand] Eine Leistung an Dritte liegt vor, wenn der Leistungsempfänger nicht mit dem Inhaber des Forderungsrechts identisch ist. Solche Leistungen haben grundsätzlich keine Erfüllungswirkung.[2] Rz. 185 [Autor/Stand] Es gibt jedoch Fälle, in denen der Schuldner nur durch Leistung an den Dritten von seiner Verpflichtung frei wird; so z.B. bei einer zugunsten des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 13 Dem privilegierten Zugriff des Gläubigers nach Abs 1 unterliegen das Arbeitseinkommen des Schuldners gem § 850 sowie bis zur Hälfte der nach § 850a Nr 1, 2 und 4 pfändungsfreien Bezüge. Ein erhöhter Pfändungsfreibetrag ist ausgeschlossen, wenn feststeht, dass der Schuldner keinen Unterhalt an den bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger leistet (vgl BGH NJW 15, 157 [BGH 17....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosenhilfe

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Körperschaften, deren Zweck darauf gerichtet ist, durch Angebot von Arbeit und sozialer Betreuung an schwer zu vermittelnde Arbeitslose (ältere Arbeitslose und jüngere Arbeitslose, die schlechte Eingangsvoraussetzungen haben), deren Eingliederung in das Arbeitsleben zu fördern, können gemeinnützig i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b) sein. Im Urteil des FG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten

Tz. 9 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für Übungsleiter und andere Personen, die die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) erfüllen, hat der Verband/Verein keine Meldepflichten zur Sozialversicherung zu erfüllen. Auch s. "Sozialversicherung".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Rn 5 Auf der Grundlage des bereinigten Bruttoeinkommens ist sodann das Nettoeinkommen des Schuldners zu bestimmen. Vom Einkommen sind dazu die Beträge abzuziehen, die unmittelbar aufgrund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind, § 850e Nr 1 S 1 Hs 2. Der Drittschuldner muss die gesamten a...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Vererbung eines Einzelunternehmens

Rz. 215 Für die Vererbung eines Einzelunternehmens ordnet § 6 Abs. 3 S. 1 EStG ebenfalls die Buchwertfortführung an.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zufluss

Tz. 5 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zufluss bedeutet Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über den Arbeitslohn (s. § 11 Abs. 1 EStG, Anhang 10). Der Arbeitnehmer muss über die Einnahmen verfügen können. Bei Überweisung durch den Arbeitgeber auf ein Treuhandkonto (Vorsorgekonto) soll Zufluss anzunehmen sein, selbst wenn der Arbeitnehmer erst später (aufschiebend beding...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 265 Sowohl der Erblasser als auch der Testamentsvollstrecker sollte zumindest die steuerrechtlichen Grundzüge der Testamentsvollstreckung kennen. Neben der Frage, wer Steuerschuldner ist, stellt sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Testamentsvollstreckung regelmäßig die Frage, welche steuerrechtlichen Verpflichtungen auf den Testamentsvollstrecker zukommen. Dabe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmersparzulage

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Beziehen Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Tätigkeit) i. S. v. § 19 EStG, können sie für vermögenswirksame Leistungen gem. § 13 VermBG eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Einkommensgrenze beträgt seit 2002 17 900 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern 35 800 EUR zu versteuerndes Einkommen. 2009 ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Nachfolgeberechtigung des Erben

Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erblassers abgestimmt werden. Ggf. sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Leistungsmodalitäten.

Rn 4 Die Vorschrift verlangt monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen iRe Auszahlungsplans nach § 1 I 1 Nr 4 AltZertG. Danach müssen insb eine lebenslange Leibrente oder Ratenzahlungen iRe Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr vorgesehen sein. Die Leistungen müssen währen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lebenspartnerschaften (Abs. 1 StKl. I Nr. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem LPartG unterfallen ebenfalls der Steuerklasse I.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 22 [Autor/Stand] Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017[5] entfiel der Bedarf, das Rechtsinst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / Literaturtipps

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Überprüfung durch das Finanzamt

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Finanzämter sind verpflichtet, die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge zu überwachen. Diese Überwachung erfolgt durch das Betriebsstättenfinanzamt und wird flankiert durch (in der Regel drei bis vier Kalenderjahre umfassende) Lohnsteueraußenprüfungen bei den Vereinen als Arbeitgeber. Tz. 8 Stand: EL 144 – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ehrenamtliche Tätigkeit

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Überschreitung unschädlich. Eine...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Zuwendungen an Destinatäre

Rz. 92 Zuwendungen an Destinatäre, die freiwillig oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht zur Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke erfolgen, werden grundsätzlich weder bei der Stiftung noch bei den Destinatären steuerlich erfasst, jedenfalls wenn es sich um einmalige Leistungen handelt.[182] Erfolgen diese satzungsgemäß, ist von einer Freiwilligkeit auszugehe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Abgrenzung zur Selbständigkeit

Tz. 9 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Es liegt keine Arbeitnehmertätigkeit vor, wenn eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Inland gegen Entgelt ausgeführt wird und keine Weisungsgebundenheit besteht (s. § 1 Abs. 3 LStDV, Anhang 8). Bei derartigen Tätigkeiten kann es sich um eine freiberufliche, gewerbliche oder sonstige selbständige Tätigkeit i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG h...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen

Rz. 223 Eine ähnliche Schwierigkeit stellt sich bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen in Bezug auf etwaiges Sonderbetriebsvermögen. Sonderbetriebsvermögen I sind dabei die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum von einem oder mehreren Mitunternehmern einer Personengesellschaft stehen und an die Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen werden, klassischerweise ebenfall...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Realteilung von Privatvermögen

Rz. 229 Wenn sich die Miterben einer Erbengemeinschaft durch eine gegenständliche Aufteilung des Nachlasses über Privatvermögen auseinandersetzen, ist dies ertragsteuerlich grundsätzlich steuerneutral und ohne Auswirkungen, wenn zwischen den Beteiligten keine Ausgleichszahlungen geleistet werden.[205] Dies gilt für sämtliche Wirtschaftsgüter, die im Zeitpunkt des Erbfalls zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Rn 21f Aufbewahrungspflichten sind insb in steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (zB § 147 AO; § 41 I 9 EStG; § 14b UStG; § 257 HGB) und für den Gesundheitsbereich (Ärzte, Hebammen etc) normiert. Eine vertraglich begründete Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen genügt nicht.mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Realteilung über einen Mischnachlass

Rz. 237 Von einem Mischnachlass ist die Rede, wenn der Nachlass sowohl aus Betriebs- als auch aus Privatvermögen besteht. Wenn die Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung das zum Nachlass gehörende Betriebsvermögen dergestalt aufteilen, dass jeder von ihnen einzelne Wirtschaftsgüter erlangt, aber keinen für sich funktionsfähigen (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmerteil fortf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift definiert den gesetzlichen Begriff der Unterhaltssachen. Die in Abs 1 genannten ›klassischen‹ Unterhaltsverfahren (vgl Zö/Feskorn § 231 Rz 1) sind Familienstreitsachen iSv § 112 Nr 1, die grds nach den Vorschriften der ZPO geführt werden. Bei den in Abs 2 genannten Verfahren zur Bestimmung der für den Bezug des Kindergeldes berechtigten Person nach § 3 II...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / Literaturtipps

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