Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Entwicklung der Vorschrift

Rn. 33 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit 2000 (vorherige Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt) sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433): Reduktion der degressiven AfA für bewegliche WG des AV von maximal 30 auf 20 % der Bemessungsgrundlage bzw von maximal der dreifachen auf maximal das Doppelte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Vornahme der AfaA

Rn. 271 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu unterscheiden sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 367 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 EStG ist der Normalfall und § 7 Abs 4 S 2 EStG die Ausnahme und nur anstelle des § 7 Abs 4 S 1 EStG zulässig (BFH BStBl II 2018, 646: s § 7 Abs 4 S 2 EStG "anstelle der Absetzungen nach S 1"). § 7 Abs 4 S 2 EStG erlaubt es (Wahlrecht, BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen bei Rücklagenbildung und Steuerfolgen bei Rücklagenauflösung

Rn. 111 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG gewährt dem StPfl die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung. Diese Rücklage ist steuerwirksam und mindert den steuerlichen Gewinn. Eine tatsächliche Reinvestitionsabsicht ist nicht Voraussetzung für ihre Bildung. Sollte der StPfl innerhalb der sog Reinvestitionsfrist ein Ersatz-WG anscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerplanungsüberlegungen, Wahlrecht

Rn. 36 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 An diese Überlegungen schließen sich weitere hinsichtlich steueroptimierender Gestaltungen an, die sich auf die optionale Ausrichtung der Begünstigungsnorm stützen. § 6b EStG kann auch, wenn gewollt – auch teilweise –, nicht beansprucht werden. So kann es in einer Verlustperiode sinnvoll sein, die Begünstigung nach § 6b EStG gerade nicht in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 144. Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) vom 02.12.2004, BGBl I 2004, 3112

Rn. 164 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 § 50d EStG: In § 50d EStG wurde ein Abs 1a eingefügt, wonach bei zu hohem Steuerabzug der einbehaltene Mehrbetrag mit einer Karenzzeit von zwölf Monaten nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderlichen Nachweise vorliegen, frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer, zu verzinsen ist. Gemäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 247. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025, Nr 161

Rn. 267 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Deutschen Bundestag am 26.06.2025 beschlossenen Gesetz zugestimmt, mit dem die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen zeitnah umgesetzt wurden. Schwerpunktmäßig sind das gem Art 1 des Gesetzes die ESt betreffend der befristete "Investitions-Booster" in Form eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Grundsatz

Rn. 215 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG ist die Absetzung "jeweils für ein Jahr" vorzunehmen; durch die Absetzung ist der Teil der AK/HK zu erfassen, der "auf ein Jahr entfällt". Die Absetzung hat in "gleichen Jahresbeträgen" zu erfolgen. Der Gesetzeswortlaut deutet anscheinend zunächst darauf hin, dass der jährliche AfA-Betrag jeweils den vollen Jahresbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten/Herstellungskosten, ohne dass ein neues Wirtschaftsgut entsteht

Rn. 176 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 10 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre, Anschaffung im Januar 2022, Rest-(buch-)wert daher zum 31.12.2026: EUR 5 000. Im Jahr 2027 entstehen nachträgliche HK iHv EUR 500, die (zu schätzende, R 7.4 Abs 9 S 1 EStR 2012) Restnutzungsdau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; BFH v 7.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25 (44. Aufl 2025); Happe in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vereinbarkeit mit Europarecht

Rn. 465n Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Beihilfeproblematik s Rn 10t. Rn. 465o–465p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 vorläufig frei Rn. 465q Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Beschränkung der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5a EStG auf im Inland belegene Objekte wäre unionswidrig, s dazu § 7g EStG (s § 7g Rn 29 (Handzik), § 7h EStG (s § 7h Rn 2d-2g (Handzik) und § 7i EStG (s § 7i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 EStG verlangt nicht nur die Einhaltung der Gewinngrenze (in Nr 1) bzw früher (s Rn 5) der Größenmerkmale, sondern auch, dass grds die IAB, die Hinzurechnungs- und die Rückgängigmachungsbeträge ans FA übermittelt werden (in Nr 2). Rn. 137 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Übersicht über den Regelungsinhalt der Datenübermittlungspflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebseröffnung

Rn. 234 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei der Frage der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Wj der Betriebseröffnung ergibt sich daraus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 168. ESt-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV) v 08.01.2009, BGBl I 2009, 3

Rn. 188 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Basis der Verordnung ist § 19 Abs 6 S 2 AO. Danach kann das BMF zur Sicherstellung der Besteuerung von Personen, die nach § 1 Abs 4 EStG beschr stpfl sind u Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 7 u 10 EStG beziehen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer FinBeh die örtliche Zuständigkeit für den Geltungsbereich des Gesetzes übert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 202. Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie v 21.12.2015, BGBl I 2015, 2553

Rn. 222 Stand: EL 119 – ET: 12/2016 Geändert wurden die §§ 4d u 6a EStG mit Wirkung zum 01.01.2018. Im Einzelnen: § 4d Abs 1 EStG: Betrifft den BA-Abzug bei einer Unterstützungskasse. In § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 S S 2 EStG wird der Begriff des Leistungsanwärters angepasst u das Mindestalter abgesenkt, dh der Kreis der Leistungsanwärter ausgedehnt. Das Alter beträgt vor 2009 28 Jahre, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Aufteilung von Anschaffungskosten/Herstellungskosten auf das Gebäude und selbstständig absetzbare Gebäudeteile

Rn. 399 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Werden Gebäudeteile nach § 7 Abs 5bEStG nF/§ 5a EStG aF (s Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) iVm § 7 Abs 4 oder 5 EStG selbstständig abgeschrieben oder nach § 7 Abs 1 oder 2 EStG als bewegliche WG gesondert abgeschrieben, sind auch die AK/HK auf das Gebäude und auf die selbstständig absetzbaren Geb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 170. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v 07.03.2009, BGBl I 2009, 451

Rn. 190 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 39 EStG/§ 43 Abs 2 S 9 EStG: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen nach dem neuen § 3 Nr 39 EStG von 135 auf 360 EUR deutlich erhöht. Maßgebend für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist der Börsenkurs vom Tag vor der Depoteinbuchung. Dabei wird die vorherige Beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 63 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die zulässige Inanspruchnahme der IAB verlangt § 7g EStG eine bestimmte Verbleibensfrist, einen bestimmten Nutzungsort und einen bestimmten betrieblichen Nutzungsumfang. Rn. 64 Stand: EL 185 – ET: 12/2025mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 245. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 386

Rn. 265 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grund- und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 wurden bereits durch das Inflationsausgleichsgesetz v 08.12.2022 (BGBl I 2022, 2230) angepasst (s vor § 1 Rn 240 (Bitz)). Zum 01.01.2024 sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe jedoch stärker als noch im 14. Existenzminimumbericht prognostiziert gestiegen. Dem wurde mit der weiteren Anhebung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gleiche Größenmerkmale und Nutzungsvoraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung

Rn. 14 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass die Regelungen über den IAB (§ 7g Abs 1–4 EStG) und die Sonderabschreibungen die gleichen Größenmerkmale für die Anwendbarkeit der Regelungen verwenden (für den IAB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG, für die Sonderabschreibung s § 7g Abs 6 Nr 1 EStG mit Verweis auf § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG), ist nur konsequent und sachgerecht iSd Art 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 149 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Summe der IAB, die im Wj des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wj insgesamt abgezogen (§ 7g Abs 1 EStG) und nicht hinzugerechnet (Abs 2) oder rückgängig gemacht (Abs 3, 4) wurden, dürfen je Betrieb nicht EUR 200 000 übersteigen. Noch bestehende Ansparabschreibungen nach § 7g EStG aF waren auf den Höchstbetrag anzurechnen (§ 52 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 213. Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066

Rn. 233 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Durch Art 9 des Gesetzes haben sich mehrere Änderungen u Ergänzungen beim Kindergeld nach dem EStG ergeben, so bei § 31 S 4 EStG, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG, § 62 Abs 1a EStG (idR kein Kindergeld für die ersten drei Monate bei EU-/EWR-Bürgern) und § 68 Abs 5–7 EStG nF ; zudem ist § 71 EStG (vorläufige Einstellung der Zahlung des Kinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Kein Wahlrecht

Rn. 349 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG vor, muss ("sind ... abzuziehen") der StPfl das Gebäude bzw den Gebäudeteil mit 3 %/4 % pa abschreiben. Er kann nicht stattdessen nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG mit nur 2 % pa abschreiben (Zitzmann, BB 1986, 103; R 7.4 Abs 4 S 2 EStR 2012).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 466s Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die (geometrisch-)degressive Abschreibung nach § 7 Abs 5a EStG ist nicht zwingend, der StPfl "kann" nach dieser Vorschrift vorgehen, muss aber nicht, indem er etwa nur linear nach § 7 Abs 4 Nr 2 Buchst a EStG abschreibt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das AfA-Ende

Rn. 410 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist bis zur "vollen Absetzung" (§ 7 Abs 4 S 1 EStG) fortzuführen, dh bis bei Bilanzierern der Bilanzansatz EUR 0 oder EUR 1 (Erinnerungswert) erreicht ist bei §-4-Abs-3-EStG-Rechnern und Überschussrechnern (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) die Summe der AfA (inkl AfaA) den AK/HK oder der Ersatz-Bemessungsgrundlage (zB Teilwert) entspricht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Fälle gewöhnlicher Absetzungen

Rn. 23 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Übersicht über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Handels- und Steuerrecht: Das Handelsrecht unterscheidet folgende Abschreibungsarten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berechnung der TEUR-200-Grenze

Rn. 151 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diese 200 000-EUR-Grenze errechnet sich wie folgt nach der in § 7g Abs 1 S 4 EStG angegeben Formel: Rn. 152...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 411 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 3 EStG verweist mE nur klarstellend auf § 7 Abs 1 S 7 EStG, da sich § 7 Abs 1 S 7 EStG nicht nur auf bestimmte WG (zB bewegliche) bezieht. Die außergewöhnliche Gebäudeabnutzung kann daher ebenfalls sein: technischer Art oder wirtschaftlicher Art. Eine wirtschaftliche außergewöhnliche Abnutzung liegt vor, wenn die Nutzungsmöglichke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Keine Differenzierung für die Gewinngrenze und die Vermietungsregelung zwischen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) sieht eine einheitliche Gewinngrenze für den IAB (§ 7g Abs 1–4, 7 EStG) und die Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5–7 EStG) von TEUR 200 vor (§ 7g Abs 1 S 2 EStG einerseits, § 7g Abs 6 Nr 1 EStG andererseits). Gleiches gilt für die Begünstigung der Vermietung (§ 7g Abs 1 S 1, Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 217. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746

Rn. 237 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die nachfolgenden Änderungen gem Art 6 des Gesetzes betr die ESt gelten gemäß § 52 Abs 1 EStG ab dem VZ 2021. § 3 Nr 34 EStG: Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird angehoben von 500 EUR auf 600 EUR p. a. § 22 Nr 5 S 7 EStG: Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 355 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim Abschreibungszeitraum iRd § 7 Abs 4 EStG ist zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unterbleiben der Hinzurechnung

Rn. 160 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hat der StPfl zwar im späteren Jahr der Investition den innerbilanziellen Abzug von den AK nach § 7g Abs 2 S 2 EStG (aF) vorgenommen, aber die Hinzurechnung nach § 7g Abs 2 S 1 EStG unterlassen, kann das FA den IAB im Jahr seines Abzugs rückgängig machen (§ 7g Abs 3 S 1 ff EStG; BFH BStBl II 2020, 276). Hier lauert also eine erhebliche Stol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 219. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2875

Rn. 239 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Auch s Fuhrmann, NWB 3/2020, 150. § 20 Abs 6 S 5–6 EStG (neu): S 5: Verluste aus KapVerm iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG dürfen nur iHv 10 000 EUR mit Gewinnen iSd Abs 2 S 1 Nr 3 u mit Einkünften iSd § 20 Abs 1 Nr 11 EStG ausgeglichen werden; die S 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste aus KapVerm je Folgejahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonstige Korrekturen

Rn. 57 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 9b Abs 2 EStG behandelt nur die Berichtigung des Vorsteuerabzugs in den von § 15a UStG geregelten Fällen. Nicht umfasst wird von der Vorschrift die von Anfang an unzutreffende Behandlung der Vorsteuer. In diesem Fall ist umsatzsteuerlich die Vorsteuer im VZ der unzutreffenden Behandlung, also – anders als im Fall des § 15a UStG – mit Wirku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Abschreibbarkeit des Geschäftswerts/Firmenwerts nach Steuerrecht

Rn. 91 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für alle nach dem 31.12.1986 beginnende Wj (§ 52 Abs 4, 6 EStG 1987) ist der entgeltlich erworbene Geschäftswert/Firmenwert ein abzuschreibendes WG (§ 7 Abs 1 S 3 EStG, geändert durch Art 10 Abs 15 BiRiLiG v 19.12.1985, BGBl I 1985, 2355). Der Gesetzgeber trug damit der Tatsache Rechnung, dass sich ein erworbener Geschäftswert im Lauf der Ze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974, BStBl I 75, 22

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem sog Betriebsrentengesetz wird die Altersversorgung durch Direktversicherung (§ 4b EStG 1975) im wesentlichen iSd bisherigen Rspr der Steuergerichte und der Praxis geregelt, wobei als besondere Neuerung zu vermerken ist, daß auch Einmalbeiträge zur Direktversicherung grundsätzlich als Betriebsausgabe beim Versicherungsnehmer abgesetzt ...mehr