Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Tatbestandsvoraussetzungen der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

1. "Statt" (§ 7 Abs 2 S 1 EStG) Rn. 285 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Wachstumschancengesetz s Rn 281b. Bei beweglichen WG des AV kann (= Wahlrecht, s Rn 2a, 2b) der StPfl "statt" der linearen AfA degressiv abschreiben. Aus dem Wort "statt" folgt (wie bei der Bezugnahme in § 7 Abs 4 S 1 auf Abs 1 EStG), dass alle Voraussetzungen des § 7 Abs 1 S 1 EStG vorliegen müssen (glA Sc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Das Wahlrecht des Steuerpflichtigen (§ 7g Abs 1 S 1 EStG)

1. Steuerbilanz Rn. 37 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der nach s Rn 24 begünstigte StPfl kann, muss aber nicht (BFH BStBl II 2020, 779), einen IAB für künftige Anschaffungen/Herstellungen geltend machen (§ 7g Abs 1 S 1 EStG: "StPfl können …"). Dieses Recht bezieht sich nur auf die Steuerbilanz. Zur Handelsbilanz s Rn 43, 44. Rn. 38 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Wahlrecht ist zwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Materiell- und verfahrensrechtliche Konsequenzen insb bei Nichtinvestition innerhalb des Investitionszeitraums (§ 7g Abs 3 EStG)

1. Überblick über die Vorschrift Rn. 174 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 3 EStG befasst sich mit der Rückgängigmachung von IAB und enthält dabei in S 1 eine materiellrechtliche Regelung, S 2–4 verfahrensrechtliche Regelungen zur Umsetzung. 2. Der Investitionszeitraum (§ 7g Abs 3 S 1 EStG/§ 52 Abs 16 S 3–5 EStG in den verschiedenen Gesetzesfassungen) Rn. 175 Stand: EL 185 – ET...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG

a) Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wj Rn. 226 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hier war wie folgt zu unterscheiden (BMF v 25.02.2004, BStBl I 2004,337 Tz 32 zu § 7g EStG aF – Ansparrücklage – und wohl auch, obwohl nicht explizit unterschieden wird, BMF v 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 Tz 47 EStG zum IAB) iF § 13a Abs 3–5 EStG: insoweit keine Sonderabschreibung möglich, iF §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 103. Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.12.1997, BGBl I 97, 3121

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit den am EStG, KStG und UmwStG vorgenommenen Änderungen wurde der starken Kritik an den Rückwirkungen der betroffenen steuerverschärfenden Regelungen Rechnung getragen, ua Hinweis auf Füger/Rieger, DStR 98, 64. § 52 Abs 2h EStG erhält die folgende Fassung: Zitat "§ 3 Nr 66 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begünstigte Reinvestitionen (§ 6b Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 164 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die begünstigten Reinvestitionen benennt § 6b Abs 1 S 2 EStG abschließend. Diese Regelung bestimmt, dass der Abzug zulässig ist bei den AK oder HK von Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die AfA-Zuständigkeit (§ 7 Abs 5 S 1, 2 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für § 7 Abs 5 EStG konnte offenbleiben, ob der StPfl Bauherr oder Erwerber war (BFH BStBl II 1990, 298; BFH BStBl II 1990, 1024; BFH BStBl II 1991, 918), wenn nur feststand, dass er das Gebäude spätestens im Jahr der Fertigstellung erworben hatte. Rn. 451 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Anschaffungsfall durfte der StPfl jedoch nur degressiv ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugehörigkeit des veräußerten WG und Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 209 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Veräußerungs- und Ersatzbeschaffungsobjekte kommen nur WG des AV in Betracht. Das Steuerrecht kennt keinen eigenständigen Begriff des AV. Deshalb ist zur Auslegung auf das Sachverhaltsmerkmal nach § 247 Abs 2 HGB abzuheben ("dauernd"). Wegen der Zugehörigkeit zum AV bzw UV s §§ 4,5 Rn 608 (Briesemeister). Wichtig ist: Die Verkaufsabsicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlagevermögen (§ 7 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 287b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur WG des AV sind begünstigt. Daraus folgt: Wie bereits unter s Rn 284 ausgeführt, kennen nur die Gewinneinkünfte ein solches AV, die Überschusseinkünfte nicht ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 351 (04/2023); Bergan/Lätsch, DStR 2025, 1601; Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762; allerdings kann sich das betreffende WG zuerst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16.05.1963, BStBl I 63, 476

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 In einem dieser Vorschrift in der bisherigen Fassung angefügten Abs 7 wurde bestimmt, daß bei Gebäuden sowie Zubauten, Ausbauten und Umbauten, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 09.10.1962 und vor dem 01.04.1964 gestellt worden ist, anstelle des § 7b ein neuer § 54 anzuwenden ist. Ausgenommen waren Gebäude, Zu-, Aus- und Umbaute...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Anwendungs- und Übergangsregelungen (§ 52 Abs 16 S 1–4 EStG)

Rn. 256 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus Anlass des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) wurde § 52 Abs 16 S 1–3 EStG neu besetzt. Die bisher dort befindlichen Anwendungs- und Übergangsregelungen werden daher aus Aktualitätsgründen nicht mehr kommentiert. Rn. 257 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Anwendung von § 52 Abs 16 S 1–3 EStG idF JStG 2020 s Rn 5. Rn. 258 Stand: EL 18...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG und bei Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 9 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regeln der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG gelten für die Einnahme-Überschussrechnung entsprechend (BFH v 29.06.1982, VIII R 6/79, BStBl II 1982, 755). Es gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Die USt- und Vorsteuerbeträge, die nicht Bestandteil der AK/HK sind, sind im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung oder Verausgabung als BE/E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Auswirkung rückgängig gemachter IAB (§ 7g Abs 3, 4 EStG) auf Steuerrückstellungen

Rn. 208 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wurde der IAB rückgängig gemacht wegen unterbliebener oder nicht rechtzeitiger Reinvestition, § 7g Abs 3 EStG, oder wegen nicht (fast) ausschließlich betrieblicher Nutzung in einer inländischen Betriebsstätte, § 7g Abs 4 EStG, so stellt sich die Frage, wie sich das auf die Steuerrückstellungen bei Bilanzierern auswirkt. Die FinVerw meint dazu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 227. Verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 [2021/0231247], DB 2021, 539: Untergesetzliche Regelung ohne Änderung des EStG

Rn. 247 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Zudem ist politisch gewollt, dass die angestrebte Digitalisierung mittelbar eine zusätzliche steuerliche Förderung erhält. Deshalb wurde die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software iSv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Besonderheiten für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (§ 6b Abs 8 und 9 EStG)

Rn. 131 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach der Sondervorschrift des § 6b Abs 8 EStG ist die Übertragung realisierter stiller Reserven auf Ersatz-WG oder die Einstellung in eine Rücklage auch dann zulässig, wenn die veräußerten WG statt 6 nur 2 Jahre (s Rn 195 ff) ununterbrochen zum AV einer inländischen Betriebsstätte gehört haben (Vorbesitzzeit). Außerdem werden die Reinvestit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. EStG- und KStG-Änderungs- und Vereinfachungsgesetz vom 27.06.1951, BStBl I 51, 223

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit diesem Gesetz waren zufolge Presseverlautbarungen die Reformarbeiten vorerst zu einem gewissen Abschluß gekommen. Der BdF beabsichtigte vor der Durchführung einer großen Steuerreform keine weiteren Zwischenlösungen, um die Wirtschaft in ihren Dispositionen, die sie auch jetzt noch nicht ohne den Blick auf die steuerlichen Auswirkungen tref...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auswirkungen auf Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG

Rn. 212 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Unterhaltsaufwendungen sind nur dann als ag Belastung abziehbar, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen; dabei ist das Nettoeinkommen um den IAB zu erhöhen, weil der IAB nicht die Leistungsfähigkeit des StPfl beeinflusst (BFH v 06.02.2014, BStBl II 2014, 619).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Gewinnerhöhende Hinzurechnung der AK/HK und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK (§ 7g Abs 2 EStG)

1. Überblick über die Regelungen Rn. 153 Stand: EL 185 – ET: 12/2025mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. § 32b EStG

Rn. 498a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Soweit § 32b EStG vorsieht, ausländische Einkünfte in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen, sind diese nach den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts zu ermitteln (BFH BStBl II 2007, 756; H 32b EStH 2023 "ausländische Einkünfte"; s § 32b Rn 105 (Handzik)). Dies bedeutet zB auch, dass die deutschen Abschreibungssätze auf Gebäude anzuwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. Gesetz zur Änderung der AO und des EStG vom 25.06.1980, BStBl I 80, 395

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Art 2 des Gesetzes fügt mit Wirkung ab dem VZ 1980 eine neue Nr 26 in § 3 über die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten ein (sog Übungsleiter- Freibetrag).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Spekulationseinkünften (§ 23 EStG)

Rn. 133c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Bei der Spekulationsbesteuerung sind folgende ergänzende Regelungen aufgenommen worden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treuhänderische Absicherung von Altersvorsorgeverpflichtungen (§ 36a Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn die KapErtr einem Treuhandvermögen (Pensionstreuhand) zustehen, welches die Altersvorsorgeverpflichtungen eines ArbG absichern soll, fallen wirtschaftliches und zivilrechtliches Eigentum auseinander. Missbrauchsgefahren sieht der Gesetzgeber bei einer solchen Konstellation nicht und betrachtet deshalb Treuhänder und Treugeber für die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 50. Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG vom 25.07.1984, BGBl I 84, 1006

Rn. 58 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das sog "Geldbußengesetz" wird durch § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, § 9 Abs 5 und § 12 Nr 4 EStG rückwirkend (§ 52 Abs 3a, Abs 12b und Abs 19) der Abzug von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern, Geldstrafen, Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen ausgeschlossen. Damit hat der Gesetzgeber den Beschlüssen des GrS des BFH v 21...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einjährige Haltedauer (§ 36a Abs 5 Nr 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Gestaltungsmissbrauch wird nicht mehr vermutet werden können, wenn der StPfl längerfristig in Aktien oder Genussscheine investiert hat. Die zeitliche Grenze wird bei einem Jahr gezogen. Ist der StPfl bei Zufluss der KapErtr seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Papiere, wird die Anrechenbarkeit der Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 75. Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25.06.1990, BGBl I 90, 518

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die in Art 11 des Gesetzes aufgeführten Änderungen des Einkommensteuergesetzes gelten in der Mehrzahl (nachfolgend kenntlich gemacht) lediglich für den Veranlagungszeitraum 1990 und wurden durch das unter Nr 77 erläuterte Einigungsvertragsgesetz ab 1991 wieder aufgehoben. Dies resultiert aus der Besonderheit, daß auf dem Rechtsgebiet der Best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. § 9b Abs 2 EStG

A. Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG Rn. 55 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelung des § 9b Abs 2 EStG gewährleistet, dass die AK/HK im Fall der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nicht nachträglich geändert werden müssen und die AfA entsprechend angepasst werden muss. Die Vorschrift dient somit der Vereinfachung (BT-Drs V/2185, 7; BFH v 26.03.1992, IV R 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Die (geometrisch-)degressive Absetzung (§ 7 Abs 2 EStG)

A. Allgemeines 1. Der Normzweck der Vorschrift Rn. 277 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Verteilung des AfA-Volumens auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer stellt § 7 EStG zur Wahl, falls deren Tatbestandsvoraussetzungen zutreffen: die lineare AfA nach Zeiteinheiten (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) die lineare AfA nach Leistungseinheiten (§ 7 Abs 1 S 6 EStG) die (geometrisch-)degressive AfA ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Die Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs 4–5b EStG)

A. Allgemeines 1. Überblick Rn. 308 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4–5bEStG befassen sich mit der Abschreibung von Gebäuden. Dabei betrifft Abs 4 die sog lineare Gebäude-AfA: dh der Abschreibungsbetrag ist jedes Jahr gleich hoch (weil Abschreibung von den AK/HK undnicht vom Restbuchwert) Abs 5 die sog degressive Gebäude-AfA: dh der Abschreibungsbetrag fällt (weil Abschreibun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. AfA und Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs 1 S 1 EStG)

a) Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für vor dem 31.12.2009 endende Geschäftsjahre) Rn. 8 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus Aktualitätsgründen wird auf die Darstellung der alten Rechtslage verzichtet. b) Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG (grds für nach dem 31.12.2009 endende Geschäftsjahre) Rn. 8a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Die Absetzungen nach § 7 Abs 1 S 1–5 EStG

A. Die Absetzungsobjekte 1. Allgemeines Rn. 34 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Absetzungen sind bei "Wirtschaftsgütern" vorzunehmen (§ 7 Abs 1 S 1 EStG), nur sie sind Abschreibungsobjekte, nicht die Geldbeträge, die zur Anschaffung/Herstellung derselben aufgewendet wurden. Dies gilt bei Bilanzierern, bei §-4-Abs-3-EStG-Rechnern und bei den Überschusseinkünften, um die Einkunftsarte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ausnahmen (§ 36a Abs 5 und 6 EStG)

A. Geringfügigkeitsgrenze (§ 36a Abs 5 Nr 1 EStG) Rn. 11 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die bereits im Regierungsentwurf zum InvestmentsteuerreformG (InvStRefG) enthaltene Grenze von nicht mehr als 20 000 EUR KapErtr ist mit der wesentlichen Ergänzung in das Gesetz übernommen worden, dass nunmehr auch die Erträge nach § 36a Abs 1 S 4 EStG mit zu berücksichtigen sind. Der Schwelle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. § 9b Abs 1 EStG

A. Regelungsgehalt der Norm Rn. 20 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 9b EStG regelt die einkommensteuerliche Behandlung der dem StPfl in Rechnung gestellten USt (Vorsteuer) auf Lieferungen und Leistungen, deren Entgelt ganz oder teilweise zu den AK oder HK eines WG gehört. § 9b Abs 1 EStG besagt dabei ausdrücklich, dass die abziehbare Vorsteuer einkommensteuerlich bei allen Einkun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Entwicklung des EStG von der Nachkriegszeit bis heute

A. Allgemeines Rn. 5a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Entwicklung ist gekennzeichnet durch zunehmende Hektik des Gesetzgebers, die sich in teilweise mehrfachen Gesetzesänderungen in einem Jahr bemerkbar macht, sowie einer fortschreitenden Komplizierung des Steuerrechts, um politische Lenkungsfunktionen steuerlich zu flankieren bzw immer neu auftretende Lücken durch ergänzende R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Aussagegehalt des § 7 EStG

a) Für den BV-Vergleich Rn. 3 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 EStG ergänzt lediglich die Bewertungsvorschrift des § 6 EStG. Dies bedeutet: § 7 EStG regelt nicht, welcher StPfl welche WG in den BV-Vergleich einzubeziehen hat, dies folgt aus §§ 4, 5 EStG. Sonst würde § 7 EStG zB StPfl zur Absetzung verpflichten, denen das WG gar nicht zuzurechnen ist. § 7 EStG kann den Kreis der a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mindestwertänderungsrisiko (§ 36a Abs 3 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl muss das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine in einem vom Gesetzgeber definierten Umfang allein tragen. Der Gesetzentwurf der BReg hatte ursprünglich für das Wertänderungsrisiko nur eine Grenze von 30 % vorgesehen (Begründung zu § 36 Abs 2a EStG-E, BR-Drs 119/16 v 11.03.2016, 155). Der Bundesrat vertrat die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überblick über die Entwicklung des deutschen Einkommensteuerrechts

I. Die Entwicklung des EStG bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges Rn. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Das erste Reichseinkommensteuergesetz vom 29.03.1920, RGBl I 20, 359, hat große praktische Bedeutung nie erlangt, einmal wegen des darin festgelegten Schanzschen Einkommensbegriffs (Reinvermögenszugangstheorie), sodann aber wegen der zunehmenden Geldentwertung zu Beginn der zwanzi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung der stillen Reserven auf die Ersatzbeschaffung: Beispiele und buchmäßige Erfassung, Rechtsfolgen (§ 6b Abs 10 S 2–4 EStG)

Rn. 301 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den Übertragungsmöglichkeiten s Rn 262 f und zu Rechtsfolgen s Rn 100. Erfolgt die Ersatzbeschaffung in Anteilen an KapGes, ist der volle (steuerfreie und stpfl s Rn 294) Veräußerungsgewinn von den AK der neu erworbenen Beteiligung abzuziehen. So wird dann bei einer späteren Weiterveräußerung der Ersatzbeschaffung (Beteiligung) die antei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übersicht über die Methodenwechsel

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 7.2 Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen bei der Berechnung des steuerlichen Kapitalkontos i. S. d. § 15a EStG

Da die gewinnmindernde Bildung eines Investitionsabzugsbetrags sich außerbilanziell auswirkt, bleibt das steuerbilanzielle Kapitalkonto von Kommanditisten im Sinne von § 15a EStG unberührt. Daher sind die Berechnungen nach § 15a EStG insgesamt ohne die Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen durchzuführen. Erhöht also z. B. ein bilanzieller Verlust ein bereits negati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Wirtschaftliches Eigentum (§ 36a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grundvoraussetzung für die volle Anrechnung der KapSt ist zunächst bestehendes zivilrechtliches, aber zusätzlich wirtschaftliches Eigentum des StPfl an den Wertpapieren; vgl Salzmann/Heufelder, IStR 2017, 125, 127; Spilker/Kremer, BB 2018, 2775 [2777]. Letzteres ist davon abhängig, wie im konkreten Einzelfall die Rechtsbeziehungen zwischen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wiedereinführung der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2 EStG im Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027

Rn. 10p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Wiedereinführung der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2 EStG erfolgte durch Art 1 Nr 2 Buchst a des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) für den Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027 (s Rn 33). Nach hier vertretener Auffassung liegt m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr