Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenbedarf

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Rechtsmissbra... / 1 Leitsatz

Hat im Vorfeld einer Eigenbedarfskündigung die Bedarfsperson eine von ihr genutzte Wohnung an den kündigenden Vermieter zurückgegeben, damit dieser die Wohnung leer stehend zu einem besseren Kaufpreis veräußern kann, und kündigt der Vermieter daraufhin eine andere vermietete Wohnung, um die Bedarfsperson nunmehr dort unterzubringen, so ist die Eigenbedarfskündigung wegen Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Rechtsmissbra... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall verlangte der Vermieter aufgrund einer Eigenbedarfskündigung Räumung und Herausgabe der Wohnung des Mieters, die sein Ehemann als Hauptwohnsitz nutzen will. Einige Zeit vorher hatte der Kläger seinem Ehemann eine vergleichbare Wohnung überlassen, die er aber zur Bildung von Rücklagen verkaufte. Dazu habe er sich aus wirtschaftlichen Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 4 Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft

Von der Bedarfsgemeinschaft abzugrenzen ist der Begriff der Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Die Haushaltsgemeinschaft hat eine Funktion nur im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Leben Leistungsberechtigte mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft, so wird nach dem Gesetz vermutet, dass sie von diesen Le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Maßnahmen müssen die im Programm geforderten technischen Anforderungen erfüllen. Werden durch die Modernisierungsmaßnahmen weitere Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, gelten diese auch als Modernisierung. Al...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmequellen (Erdwärme, Son... / 2.2 PV-Anlagen

Eine PV-Anlage besteht neben den Solarmodulen, die in ihrer Gesamtheit den Solargenerator bilden, aus dem Wechselrichter, der Verkabelung, optional dem Speichermedium und einigen Instrumenten und Systemen, mit denen die Stromerzeugung geregelt und gemessen sowie die Anlage überwacht und geschützt wird. Hinweis Aufbau und Funktionsweise Ausführliche Informationen zu PV-Anlagen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen

Rz. 4 Da das MuSchG keinen eigenständigen Betriebsbegriff verwendet, ist bei § 26 Abs. 1 auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff abzustellen. Danach versteht man unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Vorratskündigung ist unzulässig

1 Leitsatz Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs muss die Absicht zur Selbstnutzung in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung stehen. Eine reine sog. Vorratskündigung ist unzulässig. Eine nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht. 2 Normenkette BGB §§ 546, 573 Abs. 2 Nr. 2 3 ...mehr

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Eigenbedarf – Vorratskündig... / 1 Leitsatz

Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs muss die Absicht zur Selbstnutzung in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung stehen. Eine reine sog. Vorratskündigung ist unzulässig. Eine nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.mehr

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Eigenbedarf – Vorratskündig... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ausreichend ist, wenn die Gründe für den Eigenbedarf spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einiger Sicherheit vorliegen. Ein Vorliegen bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung kann nicht ...mehr

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Eigenbedarf – Vorratskündig... / 2 Normenkette

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Eigenbedarf – Vorratskündig... / 5 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 15.3.2023, 14 S 14047/22mehr

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Eigenbedarf – Vorratskündig... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG München I entschiedenen Fall kündigte der Vermieter mit Schreiben vom 25.1.2021 das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs für die Tochter zum 31.1.2022, obwohl die Tochter in die Wohnung nach eigener Darstellung frühestens zum 1.10.2022 einziehen wollte. Zur Begründung der frühen Kündigung führte der Vermieter aus, es sei absehbar, dass der Mieter seiner Pflicht zu...mehr

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Mieter in Pflegeeinrichtung... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte sich der Mieter zum Zeitpunkt seines Todes bereits seit 1 ½ Jahren in einer Pflegeeinrichtung befunden, ohne dass noch die medizinisch begründbare Erwartung einer Besserung oder gar Heilung und einer Rückkehr in die Wohnung bestanden hatte. Damit – so das LG Berlin – sei der Haushalt bereits vor dem Ableben des Mieters aufgelöst ...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 2. Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen nach der Düsseldorfer Tabelle

Für den Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Grenzen der Inanspruchnahme werden in der Praxis durch Selbstbehaltssätze konkretisiert, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle und den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte festgehalten sind und die abhängig vom jeweiligen Unterhaltsverhältnis variieren.[8] Da für den Unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Tätigkeit

Tz. 16 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss durch ihre Tätigkeit am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und muss nach außen erkennbar in Erscheinung treten (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist aber nicht zwingend erforderlich. Tätigkeit ist jedes aktive Tun (Handeln), Dulden oder Unterlassen. Bei d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 1. Allgemeines

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen begrenzt gemäß §§ 1603, 1581 BGB seine Unterhaltsverpflichtung. Während andere zivilrechtliche Ansprüche in ihrem Bestand regelmäßig nicht davon abhängen, dass der Schuldner über die finanziellen Mittel zu ihrer Erfüllung verfügt und Grenzen zu einer übermäßigen Inanspruchnahme nur durch das Vollstreckungsrecht gezogen werden,...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 6. Sonstige Einwände

Eine krankheitsbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit befreit nicht ohne weiteres von jeglicher Erwerbsobliegenheit, vielmehr ist die Restarbeitsfähigkeit in zumutbarem Umfang bestmöglich auszunutzen.[90] Auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI) bleibt eine geringfügige Beschäftigung möglich.[91] Bezieht der Unterhaltsschuldner Transf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 2 Abgrenzung der Betriebe des Baugewerbes

Bei der Prüfung, ob ein Arbeitnehmer in einem Betrieb des Baugewerbes tätig ist, sind die gesetzliche Begriffsbestimmung, die gesetzliche Vermutungsregelung und die Baubetriebe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu beachten. Achtung Eigenschaft als Baubetrieb begründet zugleich die Umlagepflicht Die Eigenschaft als Baubetrieb entscheidet dabei nicht nur über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.4 Sonderfall: Veräußerung an Personengesellschaften und Personenmehrheiten

Nach § 577a Abs. 1a BGB gilt die Kündigungsbeschränkung des Absatz 1 entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder zugunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.1 Überblick

Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber gemäß § 577a Abs. 1 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen. Die Bestimmung des § 573 Abs. 2 BGB regelt in Nr. 2 die Möglic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Trinkwasserverordnung – Pfl... / 3.2 Betreiben von Eigenwasserversorgungsanlagen

Betreibt ein Unternehmen eine Anlage zur Eigenwasserversorgung (§ 2 Nr. 2c TrinkwV), aus der pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen wird, so ergeben sich daraus u. a. folgende Pflichten: Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt (§ 11 Abs. 1 TrinkwV) bei Errichtung, Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme oder Stilllegung, baulicher oder betriebstechnischer Veränderung, Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – in der Regel mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Umzugskosten

Sie werden im Allgemeinen nicht als außergewöhnliche Belastung angesehen, da sie typische Lebenshaltungskosten darstellen, mit denen jedermann rechnen muss, und die daher üblicherweise mit dem Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch für Umzugskosten anlässlich einer Ehescheidung.[2] Umzugskosten sind insbesondere nicht deshalb als außergewöhnliche Belastung abzieh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.7 Entnahme einer vermieteten Wohnung für den Eigenbedarf (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 330 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahmegewinn außer Ansatz, wenn eine vor dem 1.1.1987 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für Wohnzwecke eines Altenteilers entnommen wird, soweit nicht Wohnungen vorhanden sind, die Wohnzwecken des Eigentümers des Betriebs oder Wohnzwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.6 Einkünfte aus dem Betrieb von Gartenbau (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 68 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch die Einkünfte aus dem Gartenbau i. S. einer gärtnerischen Nutzung mit den Nutzungsteilen Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau und Baumschulen. Gekennzeichnet ist der Gartenbau durch die planmäßige Gewinnung und Verwertung der genannten pflanzlichen Erzeugnisse. Chemi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören. Rz. 31 Währe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.3.1 Einschalten eines Vermittlers

Die sicherste Methode, eine Aufteilung zu verhindern, ist die Einschaltung eines dem Steuerpflichtigen nicht nahe stehenden Vermittlers, dem die Vermietung der Wohnung ganzjährig vertraglich übertragen wird. In dem Vertrag muss die Eigennutzung aber unbedingt ausgeschlossen werden. Bei einem nachträglichen Ausschluss der ursprünglich vereinbarten Selbstnutzungsmöglichkeit is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Eigenbedarf des unterhaltspflichtigen Kindes

Rz. 199 Konkurriert ein solcher Anspruch mit demjenigen der jetzigen Familienmitglieder des unterhaltspflichtigen Kindes, ist der Familienunterhalt zunächst vollständig in Geld zu veranschlagen. Sämtliche Ansprüche der jetzigen Familie, also der minderjährigen und volljährigen Kinder, des Ehegatten und auch eines früheren Ehegatten, gehen den Elternansprüchen vor, § 1609 Nr. ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Angemessener/notwendiger Selbstbehalt

Rz. 298 § 1603 Abs. 2 Satz 1 verschiebt nun für den Unterhalt minderjähriger Kinder die Abgrenzungslinie im Bereich des Einkommens des Unterhaltsschuldners zwischen Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit des § 1603 Abs. 1 in Richtung Existenzminimum des Unterhaltsschuldners bis hin zum notwendigen Eigenbedarf, um den Anteil des Einkommens zu erhöhen, aus dem der Unterhalt gelei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 286 Grundsätzlich ist nur derjenige unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts Unterhalt zu gewähren in der Lage ist (§ 1603 Abs. 1). Der Begriff der Leistungsfähigkeit beurteilt die Frage, ob der Unterhaltspflichtige wirtschaftlich in der Lage ist, den Bedarf des minderjährigen Unterhalts...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Die Selbstbehalte

Rz. 297 Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) begrenzt die Leistungspflicht und damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, indem das Tatbestandmerkmal des § 1603 Abs. 1 "außerstande" die Grenze zieht zwischen dem Betrag seines Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für sich verbleiben muss, weil er ihn zur Deckung seines eigenen Bedarfs benötigt, und dem der für die Za...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Konkurrenz zwischen Familienunterhalt und Unterhalt volljähriger Kinder

Rz. 196 Für den Fall von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder aus einer früheren Ehe muss dem Verpflichteten der angemessene Eigenbedarf verbleiben. Der Familienunterhaltsanspruch des jetzigen Ehegatten ist zunächst unter Vorwegabzug des Unterhalts des volljährigen Kindes zu berechnen, da diese Unterhaltspflicht die jetzigen ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat und in...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 878 Zum Unterhalt verpflichtet ist nur derjenige, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts Unterhalt zu gewähren in der Lage ist (§ 1603 Abs. 1). Dem Unterhaltsschuldner verbleiben alle seine zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigten Mittel (angemessener...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Der angemessene Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen nicht privilegierten Kind

Rz. 885 Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) begrenzt die Leistungspflicht und damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, indem das Tatbestandmerkmal des § 1603 Abs. 1 "außerstande" die Grenze zieht zwischen dem Betrag seines Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für sich verbleiben muss, weil er ihn zur Deckung seines eigenen Bedarfs benötigt, und dem der für die Za...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Nachrang des geschiedenen Ehegatten

Rz. 1969 Im Fall des Vorrangs des neuen Ehegatten stet diesem zunächst die Quote des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu. Liegt der tatsächliche Bedarf unter dem monatlichen Eigenbedarf nach Ziff. B.VI.2.a der Düsseldorfer Tabelle von 1.370 EUR,[2097] ist dieser Betrag maßgebend. Der Betrag errechnet sich daraus, dass der monatliche Eigenbedarf von 1.370 EUR we...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten

Rz. 1848 Unabhängig von jedem Rang ist Unterhalt in Höhe des bestehenden Bedarfs nur dann und soweit geschuldet, wie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten reicht. Ist er nicht in vollem Umfange leistungsfähig, besteht ein Mangelfall, der zu einer Verminderung des Unterhaltes unterhalb des Unterhaltsbedarfs führt. Das bedeutet zugleich, dass dem Verpflichteten ein bestimmt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (e) Wohngeld

Rz. 872 Wohngeld ist zunächst auf die Differenzzwischen den Mietkosten, die in dem pauschalierten notwendigen Eigenbedarf enthalten sind (sog. erhöhte Wohnkosten), und der tatsächlich gezahlten (angemessenen) Miete anzurechnen. Ein etwa noch verbleibender Teil mindert das Einkommen.[1223]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 491 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.080 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 380 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.300 EUR der Betrag von 480 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Eingeschränkte und gesteigerte ("verschärfte") Leistungspflicht

Rz. 295 Das eben Gesagte lässt sich schematisch wie folgt darstellen:[375] Eingeschränkte Leistungspflicht Nach § 1603 Abs. 1 ist unterhaltspflichtig nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs (= Eigenbedarf = Selbstbehalt) den vollen Unterhalt zu gewähren. Nur der Teil des – unte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Umfang der Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 1

Rz. 883 Den gegenüber dem volljährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Elternteil trifft – anders als gegenüber dem minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind – keine gesteigerte Unterhaltspflicht im Sinne einer verschärften Haftung. Rz. 884 Nach § 1603 Abs. 1 ist unterhaltspflichtig nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande is...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Der mit dem Pflichtigen zusammenlebende Ehegatte

Rz. 1944 Der monatlich notwendige Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt, beträgt gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten im Falle der Erwerbstätigkeit 1.208 EUR, im Falle fehlender Erwerbstätigkeit 1.108 EUR Rz. 1945 Bei der Berechnung des Mindestbedarfs ist der Vorteil des Zusammenlebens mit 10 % einzubezi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang des geschiedenen Ehegatten

Rz. 1955 Reicht die Verfügungsmasse zur Befriedigung des vollen, den Berechtigten zustehenden Unterhalts nicht aus, ist daher zunächst dem vorrangig Berechtigten der angemessene Unterhalt in vollem Umfang zu erfüllen. Dies gilt unabhängig davon, ob und wieviel nachrangig Berechtigten noch von der Verteilungsmasse übrigbleibt. Nachrangig Berechtigte sind erst dann zu berücksic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Mindestbedarf

Rz. 1592 Bis zum Urteil des BGH vom 17.2.2010 [1724] gab es einen sogenannten Mindestbedarf nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt war ständige Rechtsprechung, dass auch bei niedrigen Einkünften der eheangemessene Bedarf nicht nach generellen Mindestsätzen gemessen werden kann. Der Lebensstandard sei grundsätzlich individuell angelegt und könne wirtschaftlich auch unter dem Niveau vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 3. Der Bedarfskontrollbetrag

Rz. 68 Die Düsseldorfer Tabelle gibt den sog. Bedarfskontrollbetrag für die jeweilige Einkommensstufe an. Dessen Berücksichtigung soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen, auf die unterhaltsberechtigten Kindern und den gleichrangigen Ehegatten gewährleisten.[76] Bei dem Bedarfskontrollbetrag handelt es sich um eine bloße Rechengröße, die ab E...mehr