Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenbedarf

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 1882 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 1883 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der be...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / I. Der Unterhaltsbedarf

Rz. 28 Die Lebensstellung des das Kind betreuenden Elternteils bestimmt nach §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1610 BGB den Bedarf.[43] Das Maß des dem betreuenden Elternteil zu gewährenden Unterhalts richtet sich bislang nach dessen Lebensstellung vor der Geburt des Kindes. Denn nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sind auf den Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter bzw. des nicht v...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Konkurrenz zwischen Familienunterhalt und Unterhalt minderjähriger Kinder

Rz. 178 Eine Konkurrenzsituation zwischen Familienunterhalt und Kindesunterhalt ist nur dann vorhanden, wenn das Kind außerhalb des ansonsten gemeinsamen Haushaltes lebt. Ist dies nicht der Fall, müssen alle Familienmitglieder mit den vorhandenen finanziellen Mitteln auskommen. Reichen die Mittel für die Familie nicht aus, muss auch der einvernehmlich den Haushalt führende Eh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) § 1607 Abs. 1: Die Ausfallhaftung

Rz. 475 Bei nur teilweise gegebener oder gänzlich fehlender Leistungsfähigkeit des erstrangig haftenden Verwandten (Primärschuldner) bestimmt § 1607 Abs. 1 im Wege der Ausfallhaftung die Unterhaltspflicht des nach dem primär Haftenden Verwandten. Der nachrangig haftende Verwandte (Sekundärschuldner) hat dann den geschuldeten Unterhalt zu gewähren. Aufgrund der Ausfallhaftung...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Einsatz des Vermögensstamms durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 403 Im Rahmen der verschärften Haftung des § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 besteht für den Unterhaltsschuldner nicht nur die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Einsatzes seiner Arbeitskraft. Vielmehr muss er unter diesen Umständen auch den Stamm seines Vermögens zur Unterhaltsleistung einsetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Einkünfte des Unterhaltsschuldne...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Sozialleistungen (subsidiäre und nicht subsidiäre)

Rz. 265 Grundsätzlich stellt der Bezug Sozialleistungen den Lebensunterhalt bzw. -bedarf des Empfängers sicher.[337] Daher sind Sozialleistungen im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs als Einkommen bewerten und konsequenterweise als solches zu behandeln. Die Bezüge aus Sozialleistungen müssen vorrangig für den Lebensbedarf eingesetzt werden und sind als Einkommen des Unterhalts...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner

Rz. 486 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich beurteilt werden, sondern müssen vielmehr als Verg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Synergie-Effekte einer neuen Partnerschaft

Rz. 313 Wenn der Unterhaltsschuldner mit einem Partner zusammenlebt, treten Synergie-Effekte ein mit dem Ergebnis, dass die Kosten für einen gemeinsam geführten Haushalt im Vergleich zu einem allein geführten geringer sind. Man spricht von ersparten Aufwendungen des Unterhaltsschuldners.[391] Diese Ersparnis ergibt sich aus dem Zusammenleben mit dem Ehegatten[392] oder einem...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Freiwillige Zuwendungen Dritter

Rz. 1907 Freiwillige Leistungen Dritter, z.B. von Eltern, sind freiwillige Leistungen ohne Einkommenscharakter. Kaufen Eltern z.B. ihrem Kind während der Ehe und/oder nach Trennung bzw. Scheidung Wohneigentum, so ist ein Wohnwert nicht anzusetzen.[2057] Anderes gilt nur, wenn für die Leistung eine Gegenleistung zu erbringen ist, z.B. Pflege und Betreuung.[2058] Der Vorbehalt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Haushaltsführung für einen neuen Partner

Rz. 1470 Der Wert von Hausarbeit und/oder Kindesbetreuung wird mit dem Wert des späteren Erwerbseinkommens als Surrogat in Ansatz gebracht.[1551] Es findet allerdings keine "Monetarisierung" des Werts der Hausarbeit dahingehend statt, dass die Höhe des Ansatzes dem Umfang der notwendigen Hausarbeit etc. entspricht.[1552] Rz. 1471 Führt der Unterhaltsberechtigte einem neuen Pa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.1.1 Mehr als 10 Arbeitnehmer

Das Gesetz macht den allgemeinen Schutz des Arbeitnehmers vor einer ordentlichen Kündigung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG von einer bestimmten Größe des Betriebs abhängig. Maßgeblich ist der Betrieb: Darunter ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe von sächlichen und immateriel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.2 Einkommensvermutung

Rz. 31 Einkommensvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II (§ 1 Abs. 2 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 2 Bürgergeld-V konkretisiert die Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte in demselben Haushalt Hilfebedürftigen Leistungen zukommen lassen hinsichtlich einer Höhe an Einnahmen, die diese Vermutung begründet erscheinen lässt. Leistungen sollen nur dann erwartet werden können, wenn ein Eink...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / I. Muster: Eigenbedarfskündigung (Vermieter)

Rz. 5 Muster 3.5: Eigenbedarfskündigung (Vermieter) Muster 3.5: Eigenbedarfskündigung (Vermieter) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Nutzung zu Ausbildungszwecken

Rz. 77 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b und 6c EStG gelten für den Abzug von > Sonderausgaben iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG sinngemäß (> Rz 7). Aufwendungen des Stpfl für sein häusliches Arbeitszimmer, in dem er im Rahmen seiner Berufsausbildung arbeitet oder sich in einem nicht ausgeübten Beruf weiterbildet (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff), sind je nach Lage de...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15 Vorgetäuschter Eigenbedarf

Wichtig Strafbarer Betrug bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Ein Betrug durch positives Tun kann vorliegen, wenn der Vermieter die Kündigung mit Eigenbedarf begründet, obwohl ihm bekannt ist, dass dieser nicht gegeben ist ("vorgetäuschter Eigenbedarf"). Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann bereits dann gegeben sein, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung androht oder sich da...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 10 Angekaufter Eigenbedarf

Hinweis Kein Verstoß gegen Treu und Glauben Der Erwerb einer vermieteten Wohnung steht einer Eigenbedarfskündigung nicht entgegen. Ferner darf der sog. angekaufte Eigenbedarf, d. h. der Eigenbedarf, der durch den Kauf einer vermieteten Wohnung erst geschaffen wurde, von den Gerichten nicht geringer gewichtet werden als der Eigenbedarf des ursprünglichen Vermieters. Auch insof...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 5.3 Vorgetäuschter Eigenbedarf

Ebenso können sich Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches aus einem früher vorgetäuschten Eigenbedarf ergeben.[1] Praxis-Beispiel Vorgetäuschte Eigenbedarfsgründe Wird der behauptete Selbstnutzungswunsch nach der Räumung nicht realisiert, liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben worden ist.[2] Gleiches gilt, wenn die Bedarfsperson die Wohnung...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 11 Künftiger Eigenbedarf

Den Rechtsentscheiden des BayObLG vom 2.3.1982[1] und des OLG Hamm vom 24.7.1986[2] ist zu entnehmen, dass es ausreicht, wenn die Gründe für den Eigenbedarf spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einiger Sicherheit vorliegen. Ein Vorliegen bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung kann nicht gefordert werden. Daher kann eine Eigenbedarfskündigung auch schon...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 6 Eigenbedarf trotz Alternativwohnung

Eine weitere Grenze des Erlangungswunsches bildet der Missbrauch. Dieser liegt nicht schon dann vor, wenn dem Eigentümer eine oder mehrere andere frei gewordene Wohnungen zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall muss das Gericht bedenken, dass der Nutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu beachten ist. Trotz anderweitig frei gewordener oder frei werdender Wohnungen is...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 9 Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs

9.1 Verstoß gegen Treu und Glauben Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen, wenn sie aus Gründen erfolgt, die schon bei Abschluss des Mietvertrags vorlagen. Wichtig Unbegrenzte Mietdauer trotz absehbarer Selbstnutzungsabsicht Der Vermieter setzt sich zu seinem ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 9.1 Verstoß gegen Treu und Glauben

Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen, wenn sie aus Gründen erfolgt, die schon bei Abschluss des Mietvertrags vorlagen. Wichtig Unbegrenzte Mietdauer trotz absehbarer Selbstnutzungsabsicht Der Vermieter setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.1 Zu Wohnzwecken benötigt

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will.[1] Durch die Formulierung "i...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 13.4 Wechsel der Bedarfsperson

Wichtig Personenwechsel ist grundsätzlich unzulässig Ein Auswechseln von Kündigungsgründen hinsichtlich der Person, deretwegen Eigenbedarf geltend gemacht wird, ist grundsätzlich unzulässig.[1] Praxis-Beispiel Wechsel von Sohn auf Tochter Dies bedeutet, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für den Sohn nicht nachträglich auf einen Eigenbedarf für die Tochter gestützt werden k...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 14 Wegfall des Eigenbedarfs

Fallen die in der Eigenbedarfskündigung geltend gemachten Gründe nachträglich weg (z. B. weil die begünstigte Person inzwischen eine andere Wohnung bezogen hat oder verstorben ist), ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf dessen Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Unterlässt der Vermieter die Unterrichtung des Mieters und verfolgt den a...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15.2.1 Verzicht auf Schadensersatzansprüche

Kündigt der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs, bestreitet sodann der Mieter den behaupteten Kündigungsgrund und schließen die Parteien schließlich unter Aufrechterhaltung ihrer wechselseitigen Standpunkte einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Mieter zur vorzeitigen Räumung verpflichtet, kommt es für die Frage, ob der Mieter auch in...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 5.1 Bei früherer Verkaufsabsicht der Mietwohnung

Zeitweise Verkaufsabsichten des Vermieters sprechen nicht per se gegen die beabsichtigte Selbstnutzung, wenn der Vermieter berechtigte Zweifel haben durfte, ob er die vermietete Wohnung in absehbarer Zeit selbst nutzen kann.[1] Nach einem Beschluss des LG Kiel auch dann nicht, wenn der kündigende Vermieter, der eine wesentlich größere Wohnung zu einer geringfügig höheren Mie...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.4 Nutzung als Zweitwohnung

Der Vermieter ist zur Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich auch dann berechtigt, wenn er die vermietete Wohnung lediglich als Zweitwohnung nutzen will. Zwar reicht nach der Rechtsprechung des BGH allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder dort einen Familien- oder Haushaltsangehörigen wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf noch nic...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 5 Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches

Voraussetzung eines durchsetzungsfähigen Eigennutzungswunsches ist nicht nur, dass er Gründe vorträgt, die vernünftig und nachvollziehbar sind. Voraussetzung ist auch, dass der Eigenbedarf überhaupt ernsthaft verfolgt wird. Der Eigenbedarf darf entsprechend nicht vorgeschoben sein! 5.1 Bei früherer Verkaufsabsicht der Mietwohnung Zeitweise Verkaufsabsichten des Vermieters spre...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 14.4 Erledigung im Räumungsprozess und Schadensersatz

Wird im Räumungsprozess wegen Wegfalls des Eigenbedarfs die Erledigung der Hauptsache erklärt, kann der Mieter nicht einwenden, die Klage sei deshalb unbegründet gewesen, weil der Eigenbedarf zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr bestanden hat, da der Wegfall des Eigenbedarfs gerade Anlass für die Erledigungserklärung war. Die Kostenentscheidung richtet sich...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 14.1 Zeitpunkt

Wichtig Information des Mieters nur bis Fristablauf Allerdings besteht diese Mitteilungspflicht nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis endet.[1] Fällt der Eigenbedarf also vor Ablauf der Kündigungsfrist und Räumung der Wohnung weg, trifft den Vermieter auch eine strafrechtlich relevante Hinweispflicht gegenüber dem Mieter,...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 16 Kündigungssperrfristen

Die ordentliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB) und beträgt maximal 9 Monate. Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung beru...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl...mehr

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Eigenbedarfskündigung / Zusammenfassung

Überblick Eigenbedarf gilt als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung eines unter Kündigungsschutz stehenden Mietverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei einer Mehrheit von Ve...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 9.2 Verzicht auf Eigenbedarfskündigung

Ein Verzicht des Vermieters auf bestimmte Kündigungsgründe, z. B. auf das Recht, wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf gem. § 550 Satz 1 BGB der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als 1 Jahr gelten soll.[1] Das Schriftformerfordernis erfasst auch eine vertragliche Auswechslung des Mietgegenstands und gilt daher auch dann, wenn durch Austausch des Mietobjekts ein neues M...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.1 Verwendung für Familienangehörige

Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund ist gegeben, wenn ein volljähriges Kind des Vermieters, das noch bei seinen Eltern wohnt, zwecks Gründung eines eigenen Hausstands in die vermietete Wohnung einziehen will.[1] Insofern steht einer Kündigung wegen Eigenbedarfs auch nicht entgegen, dass das Kind unverheiratet ist und mit einem Partner in lediglich eheähnlicher Leben...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 13.2 Angabe von Bedarfsperson und Sachverhalt

Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich die Angabe der Person (Angabe von Name, Alter, Anschrift), für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend. Ausführungen zu Räumlichkeiten, die für die begünstigte Person alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten, muss das Kündig...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 2.1 Familienangehörige

Nach der Rechtsprechung des BGH umfasst der Begriff der Familienangehörigen i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB alle Personen, denen das Prozessrecht (§ 383 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 52 Abs. 2 Nr. 2 StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gewährt. Ein bestimmter Grad der Verwandtschaft oder eine besondere persönliche Bindung ist nicht erforderlich.[1] Dementspreche...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 16.3 Erwerb von preisgebundenem Wohnraum

Unterliegt die umgewandelte Wohnung der Preisbindung, kann sich der Erwerber nicht auf Eigenbedarf berufen, solange die Wohnung als öffentlich gefördert gilt (§ 6 Abs. 7 WoBindG). Dies gilt auch, wenn der Mieter Fehlbeleger ist.[1] Die Sperrfrist (§ 577a Abs. 1 BGB) läuft dabei neben der Dauer der Bindung, sodass eine Berufung auf Eigenbedarf nach Ablauf der längeren der beid...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 13 Inhalt des Kündigungsschreibens

Wichtig Angabe sämtlicher Gründe im Kündigungsschreiben Im Kündigungsschreiben sind sämtliche Gründe, die als berechtigtes Interesse des Vermieters für die ausgesprochene Kündigung von Wohnraum berücksichtigt werden sollen, grundsätzlich auch dann nochmals anzugeben, wenn sie dem Mieter bereits zuvor mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder in einem Vorprozess geltend gemach...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 14.2 Aufhebung des Mietvertrages

Entfällt während der Dauer der Kündigungsfrist der geltend gemachte Eigenbedarf wegen neuer Planungen des Vermieters (z. B. Nutzung einer nach der Kündigung erworbenen Wohnung), muss der Vermieter dem Mieter einen Vertrag über die Aufhebung der Kündigungswirkung anbieten. Unterlässt er dies, entfallen gleichwohl die Wirkungen der ursprünglichen Kündigung. Erweisen sich die P...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.2.5 Wohnungsgröße und -ausstattung

Auch der Wunsch nach einer größeren, günstiger geschnittenen, besser gelegenen oder besser ausgestatteten Wohnung kann ein berechtigtes Interesse an der Kündigung darstellen.[1] Praxis-Beispiel Größere Wohnung Langer Besuch der Kinder/Enkelkinder Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Vermieter in der vermieteten Wohnung auch längerfristigen Besuch seiner Kinder und Enkelkin...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15.2.2 Kein Bestehen eines Schadensersatzanspruches

Hinweis Grundsatz Ein Schadensersatzanspruch des Mieters kann grundsätzlich immer nur dann begründet sein, wenn der Vermieter in unredlicher Weise von dem in § 573 BGB normierten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, etwa durch wahrheitswidrige Angabe von nicht oder so nicht vorhandenen Kündigungsgründen. Nicht aber, wenn die Kündigung nur deshalb unwirksam ist, weil die dem M...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.2.2 Altersruhesitz

Der Vermieter kann selbst bestimmen, wie er seine Lebensführung im Alter organisieren will. Er muss sich daher nicht auf eine andere Art der Betreuung verweisen lassen, auch wenn diese finanziell und örtlich möglich wäre.[1] Praxis-Beispiel Wohnung als Altersruhesitz Dementsprechend kann ein 65 Jahre alter Vermieter, der seinen Lebensmittelpunkt nach Beendigung seiner beruflic...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.3 Nutzung für begrenzte Zeit

Nach einem Rechtsentscheid des BayObLG kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses auch dann gegeben sein, wenn der Vermieter die Räume nur für begrenzte Zeit nutzen will, z. B. in der Zeit zwischen dem Abbruch des von ihm bewohnten Anwesens und der Fertigstellung des Neubaus.[1] Ob in einem solchen Fall die vom BGH geforde...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15.2 Rechtslage bei Räumungsvergleich

15.2.1 Verzicht auf Schadensersatzansprüche Kündigt der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs, bestreitet sodann der Mieter den behaupteten Kündigungsgrund und schließen die Parteien schließlich unter Aufrechterhaltung ihrer wechselseitigen Standpunkte einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Mieter zur vorzeitigen Räumung verpflichtet, ko...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.2 Mischmietverhältnisse

Bei einem Mietverhältnis, bei dem die Mieträume bereits teils zu Wohnzwecken und teils zu gewerblichen Zwecken genutzt werden dürfen, das aber wegen der überwiegenden Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist (sog. Mischmietverhältnis), braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen. Anderenfalls würde der Vermieter ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 5.2 Gescheiterte Mieterhöhung

Bei einer Kündigung nach dem misslungenen Versuch einer Mieterhöhung können von den Gerichten besonders strenge Anforderungen an den vom Vermieter zu führenden Beweis des Kündigungsgrunds gestellt werden. Dies jedenfalls dann, wenn die Gründe für den Eigenbedarf bereits vor der Mieterhöhung bestanden haben und Verdacht auf vorgeschobenen Eigenbedarf besteht.[1] Wichtig Meinungs...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.5 Nutzung eines Teils der Wohnung

Hat der Vermieter lediglich Bedarf an einem Teil der vermieteten Wohnung, kann er das Mietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs kündigen, da Eigenbedarf nur vorliegt, wenn der Vermieter die gesamte Wohnung benötigt.[1] Benötigt er nur einen Teil der vermieteten Räume, kommt eine Kündigung dieses Teils der Wohnung nur nach der allgemeinen Vorschrift des § 573 Abs. 1 BGB in Betr...mehr